Zeichen 250 - Schild gültig oder nicht?

Hallo Zusammen,

siehe folgende Meldung im Portal sags-doch.de:
https://friedrichshafen.sags-doch.de/bms/15205?create_comment=1

Es geht um ein Stopp-Schild Zeichen 250 "Durchfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art" , das an einem Schrankenbaum befestigt ist und ob dies bei geöffneter Schranke auch gültig ist.

[Bezeichnung von MOTOR-TALK berichtigt]

Der gesunde Menschenverstand sagt natürlich nein, da die Schranke ja offen ist. Streng genommen steht das Schild aber bei geöffneter Schranke an der gleichen Position als wenn es normal neben der Straße stehen würde.

Wie ist Eure Meinung dazu?

Viele Grüße,

diezge

72 Antworten

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. August 2022 um 00:11:02 Uhr:


Summa summarum:
Also ist das Schild richtig montiert, dann gilt das Durchfahrtverbot nur, bei geschlossener Schranke. Ist das Schild hingegen um 90° gedreht montiert, gilt bei offener Schranke Durchfahrtverbot und bei geschlossener Schranke wird dies durch die Schranke verhindert.

Ich hoffe durch meinen kompetenten Beitrag diese nicht endende Diskussion hier endlich beendet zu haben.

Gruß

Uwe

Wer diesen Beitrag ernst nimmt, ist selbst schuld 😉

Es gibt Schilder, die durch Löcher in Schild und Mast montiert wurden. Vielleicht ist es hier auch so, weil die Standardschellen für einen Schrankenmast zu klein sind, wat nu?! 😁 sorry... 🙂

Genau das fiel mir auch ein,auf einer Schranke aus rechteckigem Hohlprofil ist das Schild sicher nicht mit einer Mastschelle befestigt.

Vielleicht aber mit einer auf dem Schilderträger angeschweißten Halbschelle.
Dann wäre das Schild sicher auch nur halb gültig und fahren darf man nur bei schräg stehender Schranke.:-)

Also leg ich mir wohl besser einen Winkelmesser ins Auto,sicher ist sicher.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 5. August 2022 um 00:25:11 Uhr:



Noch nicht mal Schnee hebt die Gültigkeit für Ortskundige auf. Welche Einflüsse sollen das also sein, die ein sichtbares Schild ungültig werden lassen?

Sämtliche Verkehrszeichen unterliegen Normen. Diese Normen legen fest wie ein Schild genau auszusehen hat, um gültig zu sein.
Entspricht ein Schild nicht (mehr) den Vorgaben dieser Normen verliert es seine Gültigkeit, auch wenn das Schild und dessen Sinn als solches "noch" zu erkennen ist.
Leider und zu Deiner Enttäuschung trifft das auch für Ortskundige zu.
Die Frage ist auch, wie weit die Definition "Ortskundiger" geht ?!

Als Bsp.:
Löst sich der Lack etwas ab entspricht das Schild nicht mehr den Normen und verliert seine Gültigkeit.
Ist die Farbe durch intensive Sonneneinstrahlung ausgeblichen entsprechen Schilder nicht mehr den Normen und verlieren die Gültigkeit.
Aufkleber auf den Schildern, Farbschmierereien usw.
Hier bei uns in der Stadt wurden mal wegen einer Baustellenumleitung Halteverbotschilder (Zeichen 283) aufgestellt.
Auf diese Schilder wurden von Hand weiße Richtungspfeile aufgeklebt.
Blöderweiße entsprachen diese Schilder so auch nicht mehr den Normen und verloren die Gültigkeit, auch wenn die Schilder klar und eindeutig erkennbar waren.

Der Klassiker immer wieder:
http://www.rsa-online.com/14/Haltverbot/Gestaltung_Haltverbote.htm

Zitat:

@Florian48 schrieb am 4. August 2022 um 16:43:28 Uhr:


... eine Schranke regelt auch keine Berechtigungen, sondern verhindert physikalisch, nicht rechtlich, die Zufahrt.

Das ist falsch, siehe § 43 Abs. 3 StVO: "Die durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 Nummer 1 bis 7) gekennzeichneten Straßenflächen darf der Verkehrsteilnehmer nicht befahren."

Und zu diesen Verkehrseinrichtungen gehören auch Schranken. Eine geschlossene Schranke verbietet also das Befahren.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 5. August 2022 um 08:35:24 Uhr:



Sämtliche Verkehrszeichen unterliegen Normen. Diese Normen legen fest wie ein Schild genau auszusehen hat, um gültig zu sein.
Entspricht ein Schild nicht (mehr) den Vorgaben dieser Normen verliert es seine Gültigkeit, auch wenn das Schild und dessen Sinn als solches "noch" zu erkennen ist.
Leider und zu Deiner Enttäuschung trifft das auch für Ortskundige zu.

Ich bin nicht enttäuscht, wenn es höchstrichterliche Entscheidungen gibt, die nicht mit deiner Meinung übereinstimmen. Wäre also sicher besser, wenn du dich erst mal schlau machst, wie denn die Rechtslage ist, bevor du Behauptungen aufstellst, die unwahr sind.

Der ADAC hat das für Laien verständlich in einem Artikel geschrieben:
https://www.adac.de/.../

Zitat:

@Florian48 schrieb am 5. August 2022 um 09:36:56 Uhr:



Ich bin nicht enttäuscht, wenn es höchstrichterliche Entscheidungen gibt, die nicht mit deiner Meinung übereinstimmen. Wäre also sicher besser, wenn du dich erst mal schlau machst, wie denn die Rechtslage ist, bevor du Behauptungen aufstellst, die unwahr sind.

Der ADAC hat das für Laien verständlich in einem Artikel geschrieben:
https://www.adac.de/.../

Lesen und Verstehen sind zwei Begriffe, die bei Dir wenig von Bedeutung sind ?!

Ich habe von den Normen der Schilder gesprochen und wie diese auszusehen haben um Gültigkeit zu erreichen.

Es wurde doch von Dir hier die Frage gestellt...

Zitat:

@Florian48 schrieb am 5. August 2022 um 00:25:11 Uhr:


Welche Einflüsse sollen das also sein, die ein sichtbares Schild ungültig werden lassen?

Ich habe es Dir erklärt, warum auch ein eindeutig erkennbares Schild unter Umständen seine Gültigkeit verliert.

Schauen wir uns mal diese vier Schilder an, obwohl es ersichtlich ist, welche Bedeutung diese Schilder haben.
Diese entsprechen nicht den Normen und somit ist keines der Schilder gültig.

https://cdn.mdr.de/.../...6_v-variantBig1x1_w-1280_zc-3061602c.jpg?...

Und welchen Bezug zu dem Schild an der Schranke haben die von dir geposteten Bilder? Keinen. Du weichst vom Thema ab. Es geht hier weder um nicht eingehaltene Schilder-Normen noch um selbstgebastelte Halteverbotsschilder.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 5. August 2022 um 10:24:58 Uhr:


Und welchen Bezug zu dem Schild an der Schranke haben die von dir geposteten Bilder? Keinen. Du weichst vom Thema ab. Es geht hier weder um nicht eingehaltene Schilder-Normen noch um selbstgebastelte Halteverbotsschilder.

Und in dem Fall dann auch nicht um eingeschneite Schilder.

Für die Diskussion wäre es prima, wenn du wieder zurück zum Thema fändest.

Ein Verkehrszeichen kann nur durch ein Zusatzzeichen eingeschränkt werden,
Kein Zusatzzeichen,keine Einschränkung.
Eine Schranke ist kein Zusatzzeichen welches durch seine Stellung das Vorschriftzeichen 250 einschränkt.

Auch eine geöffnete Schranke mit Zeichen 250 würde nicht generell zur Durchfahrt berechtigen so wie einige meinen.

Als Beispiel gebe ich nochmal die Nebenwege an die von Autobahnen abführen aber keine Abfahrt sind.

Die haben auch das Zeichen 250 drauf,meist mit Zusatzschild.
Aber auch nicht immer ist ein Zusatzzeichen dran.
Da würde man selbst bei geöffneter Schranke nicht durchfahren dürfen.

Für die einwandfreie Beschilderung gehört das Zeichen an einen Schildermast mit einem Zusatzzeichen wie etwa“Bei geschlossener Schranke“.

Ersetzt das Zeichen 250 mal durch das Zeichen 283 Absolutes Halteverbot.
Ist waagerecht und senkrecht das gleiche.
Wann dürfte ich dann jetzt da nicht halten?
Immer weil es nicht eingeschränkt wäre.
Oder hat da die Schranke eine Zusatzschildfunktion?
Und welche wäre es dann?
Die welche mir gefällt?

Ein kreativer Vorschlag zum Abschluß der Diskussion:
wir konstruieren in gemeinsamer Forenarbeit eine runde Klappe, die mittels raffinierter Hebelmechanik das Schild bei geöffneter Schranke abdeckt. Der örtliche Straßenwärter erhält in seine Stellenbeschreibung die Aufgabe, die Mechanik regelmäßig zu schmieren und von Rost und Frost freizuhalten ;-)

Das ist doch eine super Idee, Alternativ eine feststehende Blende, die das Schild an der geöffneten Schranke verdeckt, dann spart sich der Schrankenwerter die Pflege der Mechanik.

Es ist wohl alles gesagt worden.

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