Zahlt die Privathaftpflicht???

Hi,

ich habe eine Frage bezüglich der Privathaftpflicht, und zwar stand mein Motorrad bei einem bekanntem auf dem Hof und dieser hat sich gedacht das er erstmal ne Runde drehen muss ......
Und natürlich kam es wie es kommen musste, er ist weggerutscht und jetzt ist vorraussichtlich ein Gesamtschaden von etwa 2000 Euro am Bike.

Hier ist meine Frage ob das unter Umständen seine Privathaftpflicht übernimmt?

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Der hier geschilderte Schaden fällt doch unter die in den pivaten Haftpflichtversicherungen enthaltene Benzinklausel
Nein,
auch unter die Dieselklausel 😠.

Was sich da Leut alles zusammen dichten 🙄😰😎😕.

Inklusive Tariv-Gelaber 😎😰😠🙄.

Ich

bin dann auch nur ein kleiner Eletriker unter vielen..... und

ich

war in der Lage, mich ganz einfach und simpel per Google zum Thema

->"benzinklausel"

zu informieren!

Du

etwa nicht? 🙄 😕

Btw.: Euch sollte vielleicht auch bewusst sein, dass dann dieser Thread hier momentan so in dieser Form parallel im Biker-Treff und dem hiesigen Versicherungs-Forum steht! 😉
(...nur mal, bevor dann am Ende jemand meinen könnte, er wäre dann eventuell allein unter "seinesgleichen"! 😉 🙂)

Gruß, Dyator 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Der hier geschilderte Schaden fällt doch unter die in den pivaten Haftpflichtversicherungen enthaltene Benzinklausel
Nein,
auch unter die Dieselklausel 😠.

Was sich da Leut alles zusammen dichten 🙄😰😎😕.

Inklusive Tariv-Gelaber 😎😰😠🙄.

Ich

bin dann auch nur ein kleiner Eletriker unter vielen..... und

ich

war in der Lage, mich ganz einfach und simpel per Google zum Thema

->"benzinklausel"

zu informieren!

Du

etwa nicht? 🙄 😕

Btw.: Euch sollte vielleicht auch bewusst sein, dass dann dieser Thread hier momentan so in dieser Form parallel im Biker-Treff und dem hiesigen Versicherungs-Forum steht! 😉
(...nur mal, bevor dann am Ende jemand meinen könnte, er wäre dann eventuell allein unter "seinesgleichen"! 😉 🙂)

Gruß, Dyator 🙂

Jeder blamiert sich halt so gut, wie er kann.....😁

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler


Was sich da Leut alles zusammen dichten ... Inklusive Tariv-Gelaber

Aber der, der nicht mal Tarif richtig schreiben kann, hat den krassen Durchblick !

1. Dies ist am Fahrzeug ein Kaskoschaden

2. stellt sich zunächst die Frage

a) mit Einverständnis des Besitzers genutzt ?
b) ohne Einverständnis des Besitzers genutzt ?
Die Schlüsselübergabe ist ein unterschiedlich auslegbares Indiz.

3. im Falle

a) könnte die PHV des zahlen, falls der Tarif die "3 G" abdeckt. 3G = gemietet, geliehen, gepachtet

Manche Tarife der PHV-Gesellschaften leisten, manche nicht. Dies ist also vorab zu klären.

b) zahlt keine Versicherung, da eine strafbare Handlung vorliegt.

GL
Versicherungskaufmann

PS: Wer von "Benzinklausel" labert, sollte erstmal lesen ... und auf den Seiten der Versicherer suchen.

Hi Dynator

Zitat:

Original geschrieben von Dynator



(...nur mal, bevor dann am Ende jemand meinen könnte, er wäre dann eventuell allein unter "seinesgleichen"! 😉 🙂)

Und ich

vermute

,

da bist du dann mehr unter deinesgleichen.

Benzinklausel.

Gar noch Große und Kleine;
ein Mittlerweile sehr häufig geprägter Begriff *.
Doch zeig mir ein Gesetz oder Versicherungsbedingung [zB AHB) wo die 'Benzinklausel' explizit und 'namentlich' als 'solche' erwähnt ist.

Privathaftpflicht:
Versichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie gegen evtle Vorderungen nach § 823 BGB ab
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Handlungen und typische Risiken des Alltags ab welche nicht durch motoriche/mechanische Ursache hervorgerufen wurden.
Zu den typischen Risiken zählen ursächlich auch [fahrlässig] 'unterlassene' Handlungen, wie zB versäumtes Schneeräumen/Streuen!

Ein Schaden der verursacht wurde durch den Betrieb eines Trekkingrad oder Mountainbike, könnte von einer Privathaftpflicht abgelehnt werden, da dies keine Alltagsursachen, sondern bereits Sportfahrzeuge sind - es sei denn, es wir in den AHB bevorzugt berücksichtigt.

Es ist also simpel wurst,
ob Diesel, Benzin oder gar Elektrik, denn es sind in der PHV ganz allgemein Forderungen durch Ursächlichkeiten mit Kraftfahrzeugen ausgeschlossen.

<p sizcache="7" sizset="36">Über Haftung und Deckungsumfang wirft Google erheblich mehr Treffer aus als über deinen Benzinquatsch.

<p sizcache="7" sizset="37">Vlt ist es auch hilfreich mal hier zu lesen!

Tschüs

PS:
* Ja, weit über 20 000 Treffer wirft Google über diesen so häufig nachgeäfften Quatsch aus 🙄😎!

Edit:

Zitat:

Original geschrieben von I-Square



PS: Wer von "Benzinklausel" labert, sollte erstmal lesen ... und auf den Seiten der Versicherer suchen.

Sehr richtig.

Und selbst wenn du zwanzig mal Versicherungskaufmann bist.
trifft deine Darstellung allgemein nicht zu.

Geh in ein Rechtschreibforum!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler


... denn es sind in der PHV ganz allgemein Forderungen durch Ursächlichkeiten mit Kraftfahrzeugen ausgeschlossen.

Es wurde überhaupt kein

haftpflichtig

er Schaden

durch

das Motorrad verursacht. Es entstand ein Sachschaden am Motorrad selbst. Den Rest dazu habe ich oben ausgeführt.

GL

PS: "gemietet, geliehen, gepachtet"
Einmal auf "weiter" klicken !

Ja, das alte Problem.
Bei juristischen und versicherungstechnischen Dingen sollte man ausnahmsweise mal nicht googeln oder die Wikipedia befragen, sondern in die Vertragsbedingungen schauen und das gedruckte Wort lesen.

Zitat:

Original geschrieben von Vulkanistor


Ja, das alte Problem.
Bei juristischen und versicherungstechnischen Dingen sollte man ausnahmsweise mal nicht googeln oder die Wikipedia befragen, sondern in die Vertragsbedingungen schauen und das gedruckte Wort lesen.

Ja freilich,

ausgerechnet die PHV der Gothaer Versicherung bezahlt den Schaden an dem geliehenen Bike – zeig mir in welchem Standard-Tarif oder AHB das steht.

Eine Flut von Nutzern würde ein Gerät nicht kaufen, sondern es einfach 'gefällig' ausborgen !

Ich kann dir zeigen was bei mit im Vertrag steht, und das steht das so wie ich sagte!
Das ist keine Deckung gegenüber dem Eigentümer und nicht gegenüber Dritte vorgesehen.

Tschüs

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler



Zitat:

Original geschrieben von Vulkanistor


Ja, das alte Problem.
Bei juristischen und versicherungstechnischen Dingen sollte man ausnahmsweise mal nicht googeln oder die Wikipedia befragen, sondern in die Vertragsbedingungen schauen und das gedruckte Wort lesen.
Ja freilich,
ausgerechnet die PHV der Gothaer Versicherung bezahlt den Schaden an dem geliehenen Bike – zeig mir in welchem Standard-Tarif oder AHB das steht.
Eine Flut von Nutzern würde ein Gerät nicht kaufen, sondern es einfach 'gefällig' ausborgen !
Ich kann dir zeigen was bei mit im Vertrag steht, und das steht das so wie ich sagte!
Das ist keine Deckung gegenüber dem Eigentümer und nicht gegenüber Dritte vorgesehen.
Tschüs

Tja nu, und bei mr steht es wieder drin und ich bin NICHT bei der Gothaer....

Also einfach den Rat von Vulkanistor beachten. Die meisten Anfragen in diesem Forum müssten dann gar nicht erst erstellt werden und die Glaskugeln wären nicht so überstrapaziert. 😁

Vielleicht würde es manchem Beteiligten gut zu Gesicht stehen, nicht ganz so emotional an das Thema heran zu gehen 😉! Und bitte, keine Fortführung von Auseinandersetzungen aus alten Zeiten!

Ja werter Frosch,

ich glaub dir das alles,
und daß du für deine Privat-Haftpflicht-Versicherung keine Hundert €uro im Jahr bezahlst und dennoch Schäden ursächlichen Zusammenhangs mit KFZ gedeckt sind.

Dann ist uA der ganze Quatsch mit der Benzinklausel ein 'Oberquatsch'

Tschüs

Hallo 4-Ventiler,

ich habe Dir doch gar nicht widersprochen. Wenn es so bei Dir steht, dann ist das so und somit eindeutig geregelt. Wenn das beim Frosch anders drin steht, dann glaube ich das auch.
Daher meinte ich, dass googeln wenig bringt. Man findet im Netz zig widersprüchliche Aussagen zum vermeintlich gleichen Sachverhalt. Letztendlich zählt nur, was im eigenen Vertrag steht und das kann wiederum was ganz anderes sein.

Immerhin ist es positiv zu hören, dass es anscheinend PHVs gibt, die solche Schäden abdecken. Ob der Verursacher des Unfalls in diesem Thread auch so einen Abschluss hat, steht auf einem anderen Blatt.

Gruss,
Vulkanistor

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler


Ja werter Frosch,
ich glaub dir das alles,
und daß du für deine Privat-Haftpflicht-Versicherung keine Hundert €uro im Jahr bezahlst und dennoch Schäden ursächlichen Zusammenhangs mit KFZ gedeckt sind.
Dann ist uA der ganze Quatsch mit der Benzinklausel ein 'Oberquatsch'
Tschüs

Kannst Du gerne machen, auch wenn ich Dich ein wenig korrigieren möchte: Ich zahle für die Privat-Haftpflicht 179,58€ im Jahr.

Dafür ist aber auch diese "Benzinklausel" (oder wie immer das heißt) ausgenommen und es sind zwei Erwachsene und zwei kleine Kinder mitversichert (2 und 5 Jahre ).

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler


zeig mir in welchem Standard-Tarif oder AHB das steht.

Daß des Lesens Unfähige schreiben können, erfüllt den Tatbstand eines Oxymorons ...

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler


Ich kann dir zeigen was bei mit im Vertrag steht, und das steht das so wie ich sagte!

Was in Deinem Vertrag steht, gilt für Deinen Vertrag. Dies zur allgemeingültigen Rechtsgrundlage zu erheben, ist nachdenkenswert.

Ich habe mich lange mit Elementarschäden innerhalb der Hausratversicherung beschäftigt. Bei den meisten Gesellschaften liegt die Höchstersatzgrenze bei 2 - 5.000 Euro, mein Vertrag sieht die Gesamt-Versicherungssumme (150.000) als Höchstgrenze vor.

Wer heute Krankenversicherungen vergleichen will, kann das in der Regel nicht mehr online, derart kompliziert und unterschiedlich sind die einzelnen Tarife.

Also, Pacman, schaut Euch gemeinsam die tariflichen Vertragsbedingungen an, da steht drin ob und wieviel die PHV ersetzt, solltest Du ihm das Mopped "geliehen" haben. In diesem Forum bist Du mit der Frage falsch aufgehoben.

GL

Um mal die Frage des TE zu beantworten:

1.) Der Kumpel, der den Schaden verursacht hat, haftet dem Gesetz nach für den Schaden (§823BGB)

2.) Auch wenn hier was anderes behauptet wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass es einen Versicherer gibt, der auf die Anwendung der Benzinklausel im Rahmen der Privathaftpflicht verzichtet. Es gibt sehr wohl Versicherer, die bestimmte Sachen einschliessen (z.B. Be- und Entladeschäden von KFZ) oder die Selbstbeteiligung der Vollkasko des Geschädigten übernehmen, aber der vorliegende Fall kann nicht im Sinne der Versicherten von der PHV übernommen werden.

3.) Die einzige Versicherung, die hier greifen würde, ist eine vom TE abgeschlossene Vollkaskoversicherung mit allen verbundenen Nachteilen (SB, Rückstufung), die allerdings auch vom Verursacher ersetzt werden müssten.

@TE
Du hast den gesetzlichen Anspruch an Deinen Kumpel, dass er den Schaden ersetzt und mit fast 100%iger Sicherheit keinen Versicherer, der zahlt. Die Einigung mit Deinem Spezl bzw., was Du bei ihm einforderst, kann Dir hier leider niemand abnehmen.

@I-Square
Mir sind nur ganz wenig Hausratversicherer bekannt, die Elementarschäden nicht bis zur Versicherungssumme abdecken......

Leute ... bei aller Liebe und Diskussion. Wie wäre es nach dem naheliegenste zu fragen: Hat er überhaupt einen Führerschein für das Moped oder ist er OHNE die entsprechende Fahrerlaubnis gefahren? Zahl in DEM Fall auch eine Versicherung?

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