Zahlt die Privathaftpflicht???
Hi,
ich habe eine Frage bezüglich der Privathaftpflicht, und zwar stand mein Motorrad bei einem bekanntem auf dem Hof und dieser hat sich gedacht das er erstmal ne Runde drehen muss ......
Und natürlich kam es wie es kommen musste, er ist weggerutscht und jetzt ist vorraussichtlich ein Gesamtschaden von etwa 2000 Euro am Bike.
Hier ist meine Frage ob das unter Umständen seine Privathaftpflicht übernimmt?
Danke schonmal
Beste Antwort im Thema
IchZitat:
Original geschrieben von 4-Ventiler
Nein,Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Der hier geschilderte Schaden fällt doch unter die in den pivaten Haftpflichtversicherungen enthaltene Benzinklausel
auch unter die Dieselklausel 😠.Was sich da Leut alles zusammen dichten 🙄😰😎😕.
Inklusive Tariv-Gelaber 😎😰😠🙄.
bin dann auch nur ein kleiner Eletriker unter vielen..... und
ichwar in der Lage, mich ganz einfach und simpel per Google zum Thema
->"benzinklausel"zu informieren!
Duetwa nicht? 🙄 😕
Btw.: Euch sollte vielleicht auch bewusst sein, dass dann dieser Thread hier momentan so in dieser Form parallel im Biker-Treff und dem hiesigen Versicherungs-Forum steht! 😉
(...nur mal, bevor dann am Ende jemand meinen könnte, er wäre dann eventuell allein unter "seinesgleichen"! 😉 🙂)
Gruß, Dyator 🙂
45 Antworten
Hallo? Liest du auch?
Es sind DEINE Prozente, weil das Fz. auf DICH zugelassen ist. DU kassierst ALLES.
Er kann nur Kohle auf den Tisch packen.
Zitat:
Original geschrieben von pacman94
Hi,
ich habe eine Frage bezüglich der Privathaftpflicht, und zwar stand mein Motorrad bei einem bekanntem auf dem Hof und dieser hat sich gedacht das er erstmal ne Runde drehen muss ......
Und natürlich kam es wie es kommen musste, er ist weggerutscht und jetzt ist vorraussichtlich ein Gesamtschaden von etwa 2000 Euro am Bike.
Hier ist meine Frage ob das unter Umständen seine Privathaftpflicht übernimmt?
Da wäre zunächst auch noch die Frage zu klären, ob der Bekannte mit Deinem Einverständnis die Runde gedreht hat oder nicht.
Wenn er ohne Dein Einverständnis mit Deinem Motorrad gefahren ist, dann ist das schon eine Straftat gemäß
§ 248b StGB.
Ob die verfolgt werden soll, liegt natürlich dann in Deinem Ermessen, weil Du entscheidest, ob Du einen Strafantrag gegen den Bekannten stellen willst.
Unter den gegebenen Umständen zahlt die Privat-Haftpflicht wohl nicht, weil der Schaden im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges verursacht worden ist.
Wenn die Fahrt ohne Dein Einverständnis erfolgt ist, zahlt auch die Teilkasko den Schaden nicht, weil der Schaden mit einer vorsätzlich begangenen Straftat herbeigeführt worden ist.
Es wird Dir also nur der Weg bleiben, Deinem Bekannten schmackhaft zu machen, den Schaden zu bezahlen oder aber den juristischen Weg zu beschreiten.
Im Klartext heisst das, Du erstattest eine Strafanzeige und stellst Strafantrag gegen ihn.
Dazu würde ich aber dann nicht ohne juristische Hilfe arbeiten, d. h. mit Anwalt.
Es ist allerdings schwer, jemanden davon zu überzeugen, dass er nicht mit Deinem Motorrad fahren soll, wenn Du ihm die Schlüssel dazu gibst...denn ohne kann er ja wohl schlecht fahren.
Gruß.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von pacman94
Ja ich habe gelesen, ich meine das so das er mir das Geld gibt das ich zu viel zahle
Das wird kompliziert. Je nachdem auf wieviel Prozent Du gerade bist und wie stark Du zurückgestuft wirst gibt das jedes Jahr einen gewissen Betrag, den Du ohne den Unfall nicht bezahlen würdest. Das kann sich auf zehn Jahre gut summieren. Willst Du das jedes Jahr neu mit Deinem Bekannten ausrechnen? Wenn Du jetzt bei 35% bist, dann wird das kaum eine Rolle spielen. Hast Du jetzt erst die 100% Stufe (oder höher) erreicht, wird das langfristig gesehen recht teuer.
Da musst Du schon sehr genau rechnen.
Zitat:
Original geschrieben von Vulkanistor
Das wird kompliziert. Je nachdem auf wieviel Prozent Du gerade bist und wie stark Du zurückgestuft wirst gibt das jedes Jahr einen gewissen Betrag, den Du ohne den Unfall nicht bezahlen würdest.Zitat:
Original geschrieben von pacman94
Ja ich habe gelesen, ich meine das so das er mir das Geld gibt das ich zu viel zahle
Das verstehe ich aber jetzt nicht.
Eine Vollkaskoversicherung besteht doch sicher nicht?
Der Bekannte hat die Maschine des TE genommen, hat sie gefahren - da glaube ich das, was 4-Ventiler geschrieben hat, eine Haftpflicht ist dafür nicht zuständig - der Bekannte hat dabei die Maschine beschädigt, nicht irgendetwas anderes, wofür die Kfz-Haftpflicht aufkäme.
Eine evtl. bestehende Teilkaso würde bezahlen, wenn die Maschine gestohlen worden wäre. Nicht einmal Vandalismus ist durch die Teilkasko gedeckt.
Die Maschine ist aber vorhanden.
Die Beiträge einer Teilkasko werden nach einem Schaden NICHT erhöht. Es kann aber passieren, daß die Versicherung die Teilkasko dann kündigt, passiert i.d.R. wenn zu viele Schadensfälle eingetreten sind.
Ich verschiebe das Thema mal in das Versicherungs-Forum
twindance
Zitat:
Original geschrieben von Ramses297
Das verstehe ich aber jetzt nicht.Zitat:
Original geschrieben von Vulkanistor
Das wird kompliziert. Je nachdem auf wieviel Prozent Du gerade bist und wie stark Du zurückgestuft wirst gibt das jedes Jahr einen gewissen Betrag, den Du ohne den Unfall nicht bezahlen würdest.
Eine Vollkaskoversicherung besteht doch sicher nicht?Der Bekannte hat die Maschine des TE genommen, hat sie gefahren - da glaube ich das, was 4-Ventiler geschrieben hat, eine Haftpflicht ist dafür nicht zuständig - der Bekannte hat dabei die Maschine beschädigt, nicht irgendetwas anderes, wofür die Kfz-Haftpflicht aufkäme.
Eine evtl. bestehende Teilkaso würde bezahlen, wenn die Maschine gestohlen worden wäre. Nicht einmal Vandalismus ist durch die Teilkasko gedeckt.
Die Maschine ist aber vorhanden.
Die Beiträge einer Teilkasko werden nach einem Schaden NICHT erhöht. Es kann aber passieren, daß die Versicherung die Teilkasko dann kündigt, passiert i.d.R. wenn zu viele Schadensfälle eingetreten sind.
Das mit der Teilkasko stimmt. Die würde in diesem Fall sowieso nicht zahlen. Also wäre dann die Diskussion wegen der Rabatte/Prozente sinnlos.
So wie es jetzt aussieht wäre die einzige Versicherung, die zahlen würde, eine Vollkasko und der Bekannte wäre mit Genehmigung gefahren. Oder er hätte die Maschine gestohlen und sie so ruiniert. Dann würde die Sache mit dem Vandalismus (auch nur Vollkasko) greifen. Allerding mit unangenehmen juristischen Konsequenzen.
Zitat:
Original geschrieben von pacman94
In meiner Teilkasko steht das ich gegen unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen versichert binn, würde das darunter zählen?!?
Ich habe ja nicht zugestimmt das er fahren darf
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
und na klar zahlt dass die TK
ABER!!!!:
Die holen sich dass bei dem Helden wieder+ Anzeige für Diebstahl
ich glaub nicht dass das billiger ist!
Genau so ist es. Als Geschädigter sorgt die Teilkasko dafür, dass du deinen Schaden relativ zügig ersetzt bekommst. Aber die machen das nicht aus Wohltätigkeit - die holen sich das vom Verursacher wieder.
Ähnliche Konstellation gab es auch, wenn man unverschuldet in einen Unfall gerät, der Unfallverursacher aber aus dem Ausland kam. Da hat auch deine Vollkasko dir erstmal den Schaden bezahlt, damit du nicht die ewige Lauferei und Brüokratie mit dem Ausland hast - aber letztlich aht sich die Versicherung den Schaden vom Verursacher wiedergeholt.
Übrigens: Bei Teilkasko-Schaden steigen die Prozente nicht.
Und man kann nur dringend (!) davor abraten einen Schaden für die Privathaftpflicht vorzutäuschen. das ist nicht nur eine Straftat, sondern es lässt sich anhand der Schäden auch nachvollziehen wie es dazu gekommen ist, d.h. du wirst damit ohnehin nicht durchkommen und hast zu deinem Schaden dann noch einen Haufen weitere Probleme.
Kann mich BMW K100RS16V nur anschließen, am besten: Verkaufen wie sie ist, und die Differenz von deinem Kumpel bezahlen einfordern. Oder eben sonst irgendwie direkt mit deinem Kumpel einigen.
Zitat:
Original geschrieben von Vulkanistor
Oder er hätte die Maschine gestohlen und sie so ruiniert. Dann würde die Sache mit dem Vandalismus (auch nur Vollkasko) greifen. Allerding mit unangenehmen juristischen Konsequenzen.
Nein, eine Vollkasko zahlt auch wenn jemand Befugtes einen Schaden selbstverschuldet herbeiführt. Einzige Ausnahme ist wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird (letzteres ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich). Bei einem Motorrad ist ein blockiertes Vorderrad aber kein Anzeichen für grobe Fahrlässigkeit (allenfalls fur schlechtes Fahrkönnen oder eben nicht gesehenen schlechten Untergrund) - da wird sich eine Vollkasko nicht herausreden können. Und es hat auch keinerlei juristische Konsequenzen.
Zitat:
Original geschrieben von Sencer
Nein, eine Vollkasko zahlt auch wenn jemand Befugtes einen Schaden selbstverschuldet herbeiführt. Einzige Ausnahme ist wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird (letzteres ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich). Bei einem Motorrad ist ein blockiertes Vorderrad aber kein Anzeichen für grobe Fahrlässigkeit (allenfalls fur schlechtes Fahrkönnen oder eben nicht gesehenen schlechten Untergrund) - da wird sich eine Vollkasko nicht herausreden können. Und es hat auch keinerlei juristische Konsequenzen.Zitat:
Original geschrieben von Vulkanistor
Oder er hätte die Maschine gestohlen und sie so ruiniert. Dann würde die Sache mit dem Vandalismus (auch nur Vollkasko) greifen. Allerding mit unangenehmen juristischen Konsequenzen.
Hallo Sencer,
deswegen schrieb ich auch "So wie es jetzt aussieht wäre die einzige Versicherung, die zahlen würde, eine Vollkasko und der Bekannte wäre
mit Genehmigunggefahren. "
Bitte immer den ganzen Beitrag lesen.
Was für ein Gelaber ... ohne die genauen Tarifbedingungen zu kennen, weiß hier einer mehr als der Andere ...
GL
Zitat:
Original geschrieben von Papstpower
Ich seh die Sache so. Du hast sie da abgestellt, aber nicht ausreichend gegen unbefügte/unerlaubte Nutzung abgesichert. Wie hätte er sonst fahren können? Also war zumind. der Schlüssel da. Das geht auf deine Kappe. Also weder Diebstahl noch unerlaubte Inbetriebnahme.wenn die versicherung dafür aufkommen sollte, ist es DEINE Versicherung. Und ICH würde den Schaden des Bekannten nicht über meine Prozente laufen lassen. Den Schuh darf er sich selbst anziehn.
Wenn der Bekannte einen gültigen Führschein hatte, ist für ihn in Sachen Anzeige die Sache vom Tisch. Den Schaden musst du bei ihm einfordern.
Wie kommst du darauf, dass es kein Diebstahl ist, wenn der Schlüssel greifbar ist. Besteht eine Zueignungsabsicht desjenigen, der Das Teil dann fährt sprechen wir von Diebstahl ( § 242 StGB ) Man kann doch nicht einfach jedes Kfz an sich nehmen, bei dem versehentlich noch der Schlüssel steckt😕
Da aber hier ja wohl nur eine Spritztour gemacht werden sollte, ist es eine unbefugte Ingebrauchnahme eines Kfz ( § 248b StGB ) deren Verfolgung allerdings einen Strafantrag des Geschädigten voraussetzt.
Für den Schaden hat natürlich derjenige aufzukommen, der das Ding auf die Seite gesetzt hat. Unabhängig davon, ob der Geschädigte eine Anzeige erstattet.
Ob dessen Privathaftpflicht dafür aufkommt, wage ich zu bezweifeln, läßt sich aber ganz einfach durch Lesen der AGB´s herausfinden.
Der hier geschilderte Schaden fällt doch unter die in den pivaten Haftpflichtversicherungen enthaltene Benzinklausel, also keine Entschädigungszahlungen von der Privathaftpflicht.
Oder werden Motorräder von dieser Klausel nicht umfasst?
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Der hier geschilderte Schaden fällt doch unter die in den pivaten Haftpflichtversicherungen enthaltene Benzinklausel
Nein,
auch unter die
Dieselklausel 😠.
Was sich da Leut alles zusammen dichten 🙄😰😎😕.
Inklusive Tariv-Gelaber 😎😰😠🙄.