Zählt dies zu arglistigen Täuschung beim Autokauf ?
Hallo,
ich habe vor ca 3 Wochen ein Golf 3 Joker Bj. 1997 gekauft, dieser hat eine Lederausstattung.
Soweit so gut, nun habe ich gestern unter meinen Sitz ein gelben Stecker entdeckt der einfach lose rumhängt, da ich keine Regler für eine Sitzheizung habe kann dies nur ein Stecker für die Airbags sein.
Mir wurde beim Autokauf nicht gesagt das die vorherigen Sitze gegen Ledersitze ohne Airbags ausgetauscht wurden und es ist auch nirgendwo eingetragen das diese nicht vorhanden sind.
Im Kaufvertrag steht keine Garantie.
Kann ich das Auto wieder zurückbringen ?
Auto wurde beim Türkenhändler gekauft.
Mfg
59 Antworten
und wo bekommt man diese stecker? Wenn es sowas gibt, würde ich sofort mein sportlenkrad einbauen...glaub aber nicht das es sowas gibt...
Zitat:
Original geschrieben von Tomcat09
Was viele nicht wissen ist das es für seitenairbags deaktivierungsstecker von vw gibt
Haste eine Teilenummer von VW ?
Ich war bei VW und die sagten mir Rückrüsten wäre nicht möglich.
Zitat:
Original geschrieben von shorty1
Haste eine Teilenummer von VW ?Zitat:
Original geschrieben von Tomcat09
Was viele nicht wissen ist das es für seitenairbags deaktivierungsstecker von vw gibt
Ich war bei VW und die sagten mir Rückrüsten wäre nicht möglich.
Zu den " Vielen " gehört wohl VW auch dazu .
Zitat:
6)Zudem sind diese Verträge so abgeschlossen, daß der "Privatverkauf"
auch als Händler zugelassen ist. Rechtlich - Händler an Händler- oder Händler an Privatperson. In dem Fall ist die Gewährleistung durch den Verkäufer ausgeschlossen. Da gibts ein Passus im Vertrag.
Dann gibts noch den Passus: "Gekauft wie Gesehen" Da gibts gar nichts zu Reklamieren. Da ist der Verkäufer raus!
Ist es denn nicht so, dass bei einem Kauf zwischen Händler und Privatperson auf gebrauchte Artikel eine Gewährleistung gegeben werden muss und diese laut Gesetz nicht verkürzt oder weggelassen werden darf ?
Das wäre doch eigentlich rechtswidrig, solange es sich um einen Händler handelt. Bei zwei Privatleuten ist das ja eh nicht der Fall.
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Zitat:
Original geschrieben von Dupcik
Doch, so ist es.Zitat:
6)Zudem sind diese Verträge so abgeschlossen, daß der "Privatverkauf"
auch als Händler zugelassen ist. Rechtlich - Händler an Händler- oder Händler an Privatperson. In dem Fall ist die Gewährleistung durch den Verkäufer ausgeschlossen. Da gibts ein Passus im Vertrag.
Dann gibts noch den Passus: "Gekauft wie Gesehen" Da gibts gar nichts zu Reklamieren. Da ist der Verkäufer raus!
Ist es denn nicht so, dass bei einem Kauf zwischen Händler und Privatperson auf gebrauchte Artikel eine Gewährleistung gegeben werden muss und diese laut Gesetz nicht verkürzt oder weggelassen werden darf ?
Das wäre doch eigentlich rechtswidrig, solange es sich um einen Händler handelt. Bei zwei Privatleuten ist das ja eh nicht der Fall.
Wenn ein Händler als Vertreter einer Privatperson auftritt und die Vertretungsmacht nicht nachweisen kann (weil diese Privatperson frei erfunden ist), dann gilt der Vertrag als mit dem Bevollmächtigten geschlossen. Somit haftet auch der "Fähnchenhändler" nach den kaufrechtlichen Vorschriften.
Viel Spaß beim Durchsetzen der Forderungen bei einem Handler mit " Migrationshintergrund ", und das bei einer 1200 Euro Krücke .🙂
Nachrüstsatz zur Stilllegung des Seiten-Airbags links:
4B0998521
... rechts:
4B0998521A
und lenkrad?
Fürs Lenkrad gibt es den nicht! Wurde nur für die Reduzierung der Airbaganlage von 4 auf 3, 2 oder 1 Airbags eingebaut.
Also, wenn man ein Airbagsteuergerät im Auto hatt(hatte), dann darf man:
1. Mit zwei Airbags (standart links und rechts) - auch wenn man vorher 4 hatte und jetzt Sportsitze verbaut hat...
2. Mit vier Airbags, wenn man Airbagsitze hat.
3. Den Beifahrerairbag kann man in beiden Fällen nochmal deaktivieren lassen, wenn man Kleinkinder auf dem Beifahrersitz transportieren möchte - in solchen Babyschalen...
Alles Klar?
wie geht das dann beim lenkrad 😕
Zitat:
Original geschrieben von driver191
Viel Spaß beim Durchsetzen der Forderungen bei einem Handler mit " Migrationshintergrund ", und das bei einer 1200 Euro Krücke .🙂
Besser eine 1200 Euro "krücke" als ein hässlichen Neuwagen
Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Nachrüstsatz zur Stilllegung des Seiten-Airbags links:
4B0998521... rechts:
4B0998521A
Gibt es dazu ein Gutachten oder kann ich dann wenn ich die eingebaut habe gleich zum Tüv ?
Zitat:
Original geschrieben von shorty1
Besser eine 1200 Euro "krücke" als ein hässlichen NeuwagenZitat:
Original geschrieben von driver191
Viel Spaß beim Durchsetzen der Forderungen bei einem Handler mit " Migrationshintergrund ", und das bei einer 1200 Euro Krücke .🙂
Das mußt Du nicht persönlich nehmen, ich fahre selbst so ein Fahrzeug .
Zitat:
Original geschrieben von driver191
Das mußt Du nicht persönlich nehmen, ich fahre selbst so ein Fahrzeug .Zitat:
Original geschrieben von shorty1
Besser eine 1200 Euro "krücke" als ein hässlichen Neuwagen
Schönes Auto würde ich mir 10x eher holen als so nen 0815 Golf 6 etc.
Zitat:
Original geschrieben von driver191
Das mußt Du nicht persönlich nehmen, ich fahre selbst so ein Fahrzeug .Zitat:
Original geschrieben von shorty1
Besser eine 1200 Euro "krücke" als ein hässlichen Neuwagen
Das dürfte so einigen hier gehen, hier im Golf-III-Forum;-)