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Xenonlicht nachrüsten

Themenstarteram 22. Mai 2008 um 19:45

Hallo zusammen,

hätte mal a paar Fragenwas nachrüsten von Xenonlicht in einen Golf 2 betrifft,

 

was muss ich beachten beim nachrüsten:

Scheinwerferreinigunsanlage ????

Hochenverstellung???

Braucht man (n) andere Scheinwerfer?

wie funktionierts des dann mit dem Fernlicht???

Wo bekommt man (n) solche Nachrüstsätze????

Gruß Lum

Beste Antwort im Thema

Xenon nachrüsten ist illegal. Hast schonmal die Suche bemüht, dann wüsstest du das. 

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37 Antworten
am 22. Mai 2008 um 20:28

Wahrscheinlich sind es ganz billige Xenonlook Birnen von OBI die er drin hat!:D Lachen würd ich ja!

am 22. Mai 2008 um 20:30

Zitat:

Original geschrieben von Raser6

problem ist das es xenon beim 2er nie legal gegeben hat. wenn es so gewesen wäre dann bräuchte man keine leuchtweitenregulierung oder scheinwerfereinigungsanlage.

falsch!

entscheidend bei der nachrüstung von xenon ist das datum des umbaus! nicht das der ez....

Zitat:

Original geschrieben von PNkultweiss

Wird glaub ich fast so behandelt wie die Unterbodenbeleuchtungen. Im Stand darfst du es vielleicht haben aber nicht wenn du das Auto fahren willst!

auch falsch!

selbst der funktionsunfähige anbau einer ubb ist unzulässig! egal ob das auto im öffentlichen verkehrsraum steht oder bewegt wird!

 

am 22. Mai 2008 um 20:33

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Raser6

problem ist das es xenon beim 2er nie legal gegeben hat. wenn es so gewesen wäre dann bräuchte man keine leuchtweitenregulierung oder scheinwerfereinigungsanlage.

falsch!

entscheidend bei der nachrüstung von xenon ist das datum des umbaus! nicht das der ez....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von PNkultweiss

Wird glaub ich fast so behandelt wie die Unterbodenbeleuchtungen. Im Stand darfst du es vielleicht haben aber nicht wenn du das Auto fahren willst!

auch falsch!

selbst der funktionsunfähige anbau einer ubb ist unzulässig! egal ob das auto im öffentlichen verkehrsraum steht oder bewegt wird!

ja glaubt es ihm er hat eh recht!

p.s. hallo rene^^

am 22. Mai 2008 um 20:36

ha ha

wahrscheinlich OBi oder wie so oft in E-b.. H4 mit Xenon Gas super günstig

wie auch immer

Um so länger ich den tread mit verfolge desto mehr denke ich das er es nach dem (also ilegal) Tüv eingebaut hat

am 22. Mai 2008 um 20:58

Also machba ist es aber nur mit ZUGELASSENEN scheinwerfern wie zb Golf 4 , BMW , Audi was weis ich. dan eine Automatische regulierung (sensoren an der HA) eine reinigung für die scheinis und dan zum Tüv 50 euro hinlegen und freuen. Ich habe bei unseren TÜV gefragt am tel und vor Ort gezeigt erklärt und er sagte Trägt er ohne Probs ein. Aber die scheinwerfer kosten 500 euro . Was se mich jetzt kosten weis ich nicht. weiles ein satz von ein BMW e 36 ist.

 

Der rest wurde schon gesagt.:)

Wenn, dann musste aber die ganze Einheit einbauen, also den SW incl Streuglas usw. Es ist nicht damit getan, irgendwelche Xenon-Linsen in Rallye-SW oder sonstige DE-Linsen-SW einzubauen, weil die nur für Halogen zugelassen sind und nicht für Xenon. 

Zitat:

Original geschrieben von Lum

Mit solchen Antworten hab ich gerechnet,

vielen dank

Und trotzdem eröffnest Du hier einen Thread dazu? Dieses Thema wurde hier mehrfach und ausfühlichst be- und abgehandelt. Das Resultat ist immer das Gleiche: Es ist illegal! Und wenn ein "toleranter" TÜVmann das einträgt ist es immer noch illegal. Da ändert auch der xte Thread dazu nichts dran. Abgesehen davon: Man sieht hier Threads nicht gerne, in denen es darum geht illegale Handlungen irgendwie legal erscheinen zu lassen. Und genau das wird am Ende durch irgendwelche Schlaumeier propagiert werden: "Habe ich, das geht so...."; "Das ist legal, wenn....". Nein, ist es nicht. Bau einen Unfall bei dem jemand zu Pflegefall wird (Ich wünsche es Dir nicht, aber passieren kann sowas). Dann wird Deine Versicherung an den Geschädigten zahlen. Aber: Jeder Cent, den Deine Versicherung zahlt, wird von Dir zurückgefordert! Du zahlst Dein Leben lang für einen Unfall und ruinierst u.U. Deine gesamte Zukunft, weil ein paar Scheinwerfer cooler aussehen oder vermeintlich besseres Licht machen als alle anderen legalen Scheinwerfer. Ist es das wert? Die Frage solltest Du Dir selber beantworten können....

Wenn Du Xenon willst kauf Dir ein Auto, das den Kram serienmässig hat. Dann kann Dir nichts passieren.

richtig wenn überhaupt dann dürfen nur die gesamten scheinwerfer übernommen werden . Aber trotz allem wenn man in einen golf 3 die scheinis und den kram vom golf 4 mit xenon einbaut heißt es aber noch nicht das der tüv das einträgt denn den golf 3 hat es nie mit xenon gegeben . ich bin mir aber im augenblick nicht sicher.Aber wie mein vorredner schon sagte man kann keine golf 2 rallye scheinis nehmen und die umbauen .in einen golf 2 würden z.b auch die scheinis von einer mercedes g klasse mit xenon rein passen soweit ich das in errinerung habe

Zitat:

Original geschrieben von Raser6

richtig wenn überhaupt dann dürfen nur die gesamten scheinwerfer übernommen werden . Aber trotz allem wenn man in einen golf 3 die scheinis und den kram vom golf 4 mit xenon einbaut heißt es aber noch nicht das der tüv das einträgt denn den golf 3 hat es nie mit xenon gegeben . ich bin mir aber im augenblick nicht sicher.Aber wie mein vorredner schon sagte man kann keine golf 2 rallye scheinis nehmen und die umbauen .in einen golf 2 würden z.b auch die scheinis von einer mercedes g klasse mit xenon rein passen soweit ich das in errinerung habe

Wie wäre es denn, im Falle des Golf III, wenn man die Facelift-Front vom Cabrio nimmt (in kompletter IVer-Optik) und die originalen IVer SW durch welche mit Xenon ersetzt? Okay, passt nicht grad ins Ier/IIer Forum, aber vom Thema her interessant.

 

Die SW vom MB G mit Xenon sind Riesenklötze, die sich niemals in die IIer Front integrieren lassen würden, jedenfalls nicht vertretbar.

am 23. Mai 2008 um 6:42

[

Wie wäre es denn, im Falle des Golf III, wenn man die Facelift-Front vom Cabrio nimmt (in kompletter IVer-Optik) und die originalen IVer SW durch welche mit Xenon ersetzt? Okay, passt nicht grad ins Ier/IIer Forum, aber vom Thema her interessant.

die bekommst du dan eigetragen und hast LEGAL XENON .

am 23. Mai 2008 um 8:25

So an alle

Hab meinen freund jetzt mal gefragt

also das Xenonlicht ist wirklich eingetragen ist aber so wies im Schein steht trotzdem ilegal, aber es scheit ihm nix auszumachen.

Wenn er es selber vertreten kann?!?

Aber ich kann nur sagen, auch wenn es besser ist wie Hallogen ist es die Sache nicht wert und bevor irgend wann mal eine ABE nachgereicht wird ist bestimmt schon die LEB Technik soweit Serienreif!

am 23. Mai 2008 um 8:39

Zitat:

Original geschrieben von schönerfahren

wert und bevor irgend wann mal eine ABE nachgereicht wird ist bestimmt schon die LEB Technik soweit Serienreif!

Ich will Dir nicht Deine frohe Hoffnung für die Zukunft zuerstören, aber bei den LED wird das erst recht nichts werden mit "einfach reinschrauben und gut" - systembedingt gibt eine LED die Wärme nicht wie herkömmliches Leuchtobst nach vorne ab, sondern im hinteren Bereich. Das stellt neue Anforderungen an die Scheinwerfer. Außerdem hat man dann das Folgeproblem, dass die Scheinwerfer auch bei eingeschaltetem Licht zuschneien. Das sind keine guten Voraussetzungen für eine einfache Nach-/Umrüstung, fürchte ich....

Arvin S.

am 23. Mai 2008 um 8:45

auch wieder war

na ja bleiben wir halt beim guten alten Halogen

fazit: kein Xenon im 1er oder 2er Golf

am 23. Mai 2008 um 9:28

Doch schon aber nur mit Andren scheinwerfern

die scheinis von der g klasse sollen fast 1zu 1 passsen. und trotzdem denke ich trägt es keiner ein. man hat zwar die scheinis bauratbedingt nicht verändert aber trotzdem gibt es keine freigabe für nen golf 2 oder so da die gutachten usw dafür nicht vorhanden sind . naja ich glaube es jedenfalls nicht

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