Xenonbrenner - Garantie?

Mercedes E-Klasse W211

Hallo Leute,

ich habe vor ca. 6 Monaten meine Xenonbrenner erneuert, da die alten noch die Ersten waren. Ich habe die Osram Blue ... verwendet, die, die hier im Forum meist empfohlen werden.

Seit ein paar Wochen "Blitzte" der Linke Scheinwerfer immer mal wieder auf, als wenn er den Brenner neu zünden würde. Sporadisch kam auch die Meldung "Abblendlicht Links" defekt. Seit gestern leiuchtet der Scheinwerfer nicht mehr, ab und zu sieht man ihn nochmal zünden, aber das wars auch.

Ist auf Xenonbirnen auch 2 Jahre Garantie, d.h. kann ich die anscheinend defekte Birne zurück nach Völkner schicken?

Mfg Markus

19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von makisse



Zitat:

Original geschrieben von ROLL-OFF


Beim Mopf ist das Vorschaltmodul am Leuchtmittel, beim Vormopf nicht.
Also einmal elektronisches Bauteil, einmal nur Leuchtmittel.
Auf Leuchtmittel bekommst du in der Regel keine Gewährleistung.
Das Zündgerät sitzt am Leuchtmittel.
Das Vorschaltmodul (Steuergerät) ist von unten an den Scheinwerfer geschraubt.
Sofern wir vom selben Bauteil reden.

Der D1S Brenner hat ein kleines Metallmodul in dem er steckt und dort nicht herausgezogen werden kann.
Beim D2S Brenner kann der Glaskolben separat gewechselt werden.

Wenn das Steuergerät futsch ist sollte man nicht all zulange mit dem austauschen warten.
Die Brenner gehen kaputt wenn sie ständig zünden.
Ist mir auch passiert.
Also schneller tauschen und Brenner sparen.

Gruß, makisse

Dann wird es das Zündgerät sein, welches beim Mopf am Xenon Leuchtmittel verbaut ist. Das ändert jedoch nichts an der Situation.

Dankt für den Hinweis.

Zitat:

Original geschrieben von ROLL-OFF


Beim Mopf ist das Vorschaltmodul am Leuchtmittel, beim Vormopf nicht.
Also einmal elektronisches Bauteil, einmal nur Leuchtmittel.
Auf Leuchtmittel bekommst du in der Regel keine Gewährleistung.

Ja klingt einleuchtend (welch Wortspiel in dem Zusammenhang 😁 )

Nur kann man auch bei einem Leuchtmittel eine Gewährleistung nicht gänzlich ausschließen, denn die Gewährleistung ist ein Recht das ein Hersteller nicht umgehen kann.
Nicht zu verwechseln mit Garantie die der Hersteller gewährt.😉

Zitat:

Original geschrieben von teddy7500



Zitat:

Original geschrieben von ROLL-OFF


Beim Mopf ist das Vorschaltmodul am Leuchtmittel, beim Vormopf nicht.
Also einmal elektronisches Bauteil, einmal nur Leuchtmittel.
Auf Leuchtmittel bekommst du in der Regel keine Gewährleistung.
Ja klingt einleuchtend (welch Wortspiel in dem Zusammenhang 😁 )

Nur kann man auch bei einem Leuchtmittel eine Gewährleistung nicht gänzlich ausschließen, denn die Gewährleistung ist ein Recht das ein Hersteller nicht umgehen kann.
Nicht zu verwechseln mit Garantie die der Hersteller gewährt.😉

Wenn Dir nun ein Leuchtmittel runterfällt, das Glas heil bleibt aber das Innenleben Schaden nimmt ist das Gewährleistung ?

Ich denke genau da liegt der Hase im Pfeffer, ist gar nicht so einfach!

Allen schöne Osterfeiertage und schön die Uhren umstellen, eine Stunde nach vorne.

Zitat:

Original geschrieben von ROLL-OFF



Zitat:

Original geschrieben von teddy7500


Ja klingt einleuchtend (welch Wortspiel in dem Zusammenhang 😁 )

Nur kann man auch bei einem Leuchtmittel eine Gewährleistung nicht gänzlich ausschließen, denn die Gewährleistung ist ein Recht das ein Hersteller nicht umgehen kann.
Nicht zu verwechseln mit Garantie die der Hersteller gewährt.😉

Wenn Dir nun ein Leuchtmittel runterfällt, das Glas heil bleibt aber das Innenleben Schaden nimmt ist das Gewährleistung ?
Ich denke genau da liegt der Hase im Pfeffer, ist gar nicht so einfach!

Allen schöne Osterfeiertage und schön die Uhren umstellen, eine Stunde nach vorne.

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer (um nochmal bei Ostern zu bleiben 😁 ).

Deshalb muß ja auch der Gewährleistungsgeber (innerhalb der ersten 6 Mon.) nachweisen, das der Mamngel bei Auslieferung nicht bestanden hat, was er defakto nicht können wird.
Nach 6 gibt es dann die Beweislastumkehr, dann wirds schwierig für den Kunden.😉
Von einem Selbstverschulden oder Fahrlässigkeit, die die Gewährleistung ausschließen würde, gehe ich dabei jetzt generell erstmal nicht aus....

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Also die ganze Garantiegeschichte hat sich erledigt, es ist/war das Zündgerät. Nach Tausch des Brenners gegen einen Alten zeigte sich keine Besserung.

Habe dann ein neues Zündgerät (NP 55€) gekauft, eingebaut, und es läuft wieder 🙂

mfg M.

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