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Xenon Umbau/aufrüßtung
Hallo Gemeinde,
habe mich durch die suche gequält und auch 3 Themen dazu gefunden die leider alle geschloßen wurde wegen Illegalität.
Ich frage hier nicht wie ich etwas illegal mache sondern wie ich es Legal mache, von daher sollte das kein Illegales Thered sein!
Habe meinen Golf 2 auf Jetta 2 Xenon Optik umgebaut.
So nun habe ich mir (H7) die hier gekauft.
Und ja ich habe den text unten gelesen mit stvo.
Eine Scheibenreinigungsanlage sowie eine Elektrische Höhenregulierung habe ich auch schon eingebaut.
Nun frage ich mich da diese SW wohl nicht xenon tauglich sind jedenfalls nichts dran steht, währe es möglich diese oder andere scheinwerfer legal umzubauen?
Oder gibt es vom Jetta2/Golf2 schon taugliche SW?
Danke und bitte keine hinweise oder beschwerden auf Illegalität
Beste Antwort im Thema
genau so wurde mir das auch mal mitgeteilt.
womit die einzige lösung die herstellung solcher für den 2er golf und xenon zugelassene scheinwerfer wär...
und das würde von den kosten locker im bereich eines 911er kommen,oder sogar mehr.
wenn ma jetz ma mit dem 2er zu hella geht um scheinis für xenon dafür entwickeln zu lassen mit dem wissen das nicht ein paar 100.000 von verkauft werden würde das nicht billig werden.
was aber der einzige weg wär das 100% legal zu machen.
klar gibts leute die g-klasse lampen drin haben,und tüv,aber wirklich legal ist das nicht,es sei denn höhe ect ist gleich mit der g-klasse.und wer will aufm dach vom golf scheinwerfer haben?
die teile die es von hella gibt sind xenon module,die in für xenon zugelassene scheinwerfer eingebaut werden können,sind nicht für den einfachen einbau gedacht.es gibt autos bei denen halogen und xenon die selben scheinwerfer haben und nur die linsen inkl lampe ect getauscht werden kann....dafür sind die dinger von hella.
5er bmw audi a4 und so.da geht das bei manchen...
mehr schon auch nciht.
und wofür xenon?ne relais schaltung und gute birnen inkl neuer scheinis und dann brauch man kein xenon mehr,man sieht genug.
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121 Antworten
Hilfeeee, nich schon wieder, was´n das fürn Blödmanns Thema?
Na, prost Neujahr!
Gibts doch schon elendig oft hier!!!
Klingt komisch, is aber so^^
'n Abend ! :)
Zitat:
Original geschrieben von c-o-b
jo klar sieht das komisch aus, n golf mit s8 front. aber alles was man braucht sind eben scheinwerfer (xenon-SW, egal welche) und ne SWR und LWR. und diese komponenten müssen auch nicht alle aus ein und demselben fahrzeug stammen.
(...)
...und immer wieder kommt hier dann irgendwann mal einer, der sich dann wohl noch ein klein wenig mehr damit befasst hat, und schreibt, dass es dann mit größeren Karosserie-Umbauarbeiten bzw. dann eben auch mit ebensolchen, die das Erscheinungsbild des G2 im Dunklen (...war das dann nicht auch schon hier im Thread?) wieder Essig mit der BE des Wagens ist! ;)
...und wieder einmal steht die eigentliche Bedeutung der Begriffe "Bauartgenehmigung" und "Typgenehmigung" im Raum.....und das dann eben auch wieder einmal mit dem einen oder anderen Dutzend Fragezeichen darüber! ;)
Ich hatte dann ja auch mal vor ein paar Monaten (->bzw. dann wohl mittlerweile eher ein Paar Jahren?) bei den diversen Gutachter-/Prüf-/Überwachungs-Vereinen/-Organisationen angefragt, ob ich dazu vielleicht mal etwas nähere -für den durchschnittlichen, aber dennoch technisch interessierten Laien verständlichere- Angaben bekommen könnte, um mich dann eben auch mal entsprechend "bewaffnet" in die Diskussionen einzubringen, aber leider verwiesen mich die einen dann auf ein persönliches Gespräch bei dem freundlichen Prüfer/Gutachter des jeweiligen Standortes in meiner Nähe, und die anderen waren dann in ihrer Hilfsbereitschaft nicht mehr zu bremsen, sodass mich dann schon alleine die Menge des jeweiligen Textes fast erschlug - leider waren die dann aber auch derart europäisch, juristisch und/oder fachchinesisch "verschlüsselt", sodass ich mich dann ob des eigentlich nicht direkt persönlich, sondern eben nur theoretisch vorhandenen Interesses wieder ein wenig von der Thematik zurückzog!
Wenn sich dann also jemand mal so richtig darauf stürzen möchte, sollte er/sie sich dann wohl erst einmal damit beschäftigen, ob die erwähnten zwei Begriffe dann direkt etwas mit dem Mix aus den zu verbauenden Scheinwerfern und eben dem Fahrzeug zu tun haben, in die die Teile dann eingesetzt werden sollen.....was ich dann so eigentlich befürworten würde! ;)
Selbst wenn das dann vielleicht schon mal (er-)klärend erwähnt wurde, so kann diese ganz spezielle Info dann ja auch ganz leicht in der hiesigen Flut von Xenon-Threads untergegangen respektive missverstanden worden sein! ;)
(...es ist dann also wieder einmal ein Statement der entsprechenden (->studierten?) Fachleute unter uns gefragt.....die es hier dann wohl auch zweifelsfrei gibt! ;))
Grüße und 'nen schönen Abend noch, Dynator :)
Ich werde am Montag bei Hella mal anfragen, wo ich die Xenon Micro DE-Abblendscheinwerfer verbauen darf. Und werde auch bei der Dekra anfragen.
Vielleicht ist ja jemand im ADAC, und fragt dort noch einmal nach.
Wie gesagt, beim Anhänger war es dem TÜV-Mann vollkommen egal, von welchen Fahrzeug die Rücklichter stammen.
und warum darf ich in jedem audi a4 b5 xenon nachrüsten?
weils xenon in serie bei dem auto gab,und das fahrzeug mit xenonlichtern auch zugelassen ist...
ist das beim golf 2 auch so?
jedes fahrzeug hat ne abe in der sämtliche räder,spoiler lampen ect... die es ab werk gab drin stehn.
und es gibt dinge die nicht geändert werden können weil entsprechende gutachten fehlen.
ein S8 xenon scheinwerfer(auch wenn der komplett in den golf kommt)
ist noch lange nicht am golf geprüft worden und somit muss ein lichttechnisches gutachten erstellt werden,und das gibts nicht für lau...
ansonsten is es nicht legal.
es ist 100% technisch möglich ganz legal xenon im 2er golf zu fahren,aber für das geld was das kosten würd kauf ich mir ein auto das bereits xenon hat.
man braucht,für xenon zugelassene lampen,die dazugehöringen brenner,vorschaltgeräte ect...
dann das gedöns in den golf baun,a-lwr korrekt einstellen und swra auch,dann aber zum tüv und in die dunkelkammer(die es beim tüv meist garnicht gibt)und ein lichttechnisches gutachten erstellen lassen
ohne zuladung,halbe zuladung volle zuladung ect....auch beim vollgas beschleunigen usw....damit die dinger in jeder situation korrekt leuchten.und dann viele euro später gibts nen eintrag.
es gab bei den letzten E36 xenon,diese lampen könnten in den golf passen.zumindest sah ich normale e36 lampen schon mal im 2er.
wer aber wär so bekloppt sowas zu machen....da muss man echt zu viel geld über haben.
und zudem wenn man keine undichten-michglas-lichter mit superweissen ebay birnen fährt sieht ma auch genug.
1990 gabs kein xenon....war die nacht da noch nicht so dunkel oder warum gings auch ohne?
Zitat:
Original geschrieben von FrankBTF
Vielleicht ist ja jemand im ADAC, und fragt dort noch einmal nach.
bin bei adac,aba hab kein bock die damit zu belasten.... und och keen bock zu fragen,weil das thema echt nur noch nervt!!
sorry!!:)
Zitat:
Original geschrieben von Silent Shout
...ein S8 xenon scheinwerfer(auch wenn der komplett in den golf kommt)ist noch lange nicht am golf geprüft worden und somit muss ein lichttechnisches gutachten erstellt werden,und das gibts nicht für lau...
ansonsten is es nicht legal...
Tcha, es gibt hier einen der behauptet das dies nicht so ist. Laut seiner Aussage ist das ja alles so einfach. Aber das kann man hier im Thread ja nachlesen. :D
das kann man jetz drehn wie ma will....
um xenon im 2er zu fahren braucht es ein lichttechnisches gutachten.
sowas hat jedes auto das es mit xenon gibt.
gibts beim golf nicht und somit is xenon nicht legal.
und wenn die lampen 100mal ne xenon zulassung haben,der golf aber nicht,hilft das nix.
is denn das so schwer zu verstehn?
nur um nochmal klarzustellen ,was sache ist: ich will niemals xenon in meinem golf. und mich nervt das thema ja auch.
einziges prpblem bei euch verfechtern der sache mit dem lichttechnischen gutachten: ihr habt bisher keine einzige seriöse quelle angegeben, wo sowas steht! in allen dokumenten, die ich mir angeschaut hab, steht immer dasselbe: zugelassene SW, LWR, SWR.
NIRGENDS wird erwähnt, dass man eine zulassung für ein bestimmtes FAHRZEUG braucht. Und solange mir keiner anhand von offiziellen Dokumenten das Gegenteil beweist, bleib ich bei meiner meinung.
gruß :)
Hallo zusammen ! :)
Das, was ich dann jetzt noch dazu gefunden habe, ist dann zwar wieder nichts Offizielles, aber wenigstens wird dort dann wirklich Wert auf die Verständlichkeit für den Normalsterblichen gelegt:
-> Recht und Tuning ;)
Zitat:
(...)
Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile, wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine solche Bauartgenehmigung besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genauere Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind. Meistens muss der Wagen nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.
(...)
Gruß, Dynator :)
es darf jeder bei seiner meinung bleiben...
kein mensch muss da was offizielles haben um zu wissen das es nicht geht.es ist nun mal gesetz das es bei lampen von anderen fahrzeugen mit xenon technik eine einzelabnahme erforderlich ist.was dach lichttechnische gutachten eben mit sich bringt.sonst geht das nicht.
und wenn dus offiziell wissen willst,geh zum tüv,der wirds dir bestätigen.
es is nun mal so...
s8 scheinwerfer würden so oder so nicht gehn,da bei xenon lampen für den s8 auch die breite festgelegt ist,und der s8 unwesentlich breiter is als der golf.....sind ja beide kleinwagen...
hm, okay, kann ich mir zwar immer noch nicht wirkich vorstellen, dass irgendwo geregelt ist,welche scheinwerfer ich an mein auto anzubringen habe bzw welche nicht (sonst darf man ja auch alles verändern), aber möglich ist es ja.
und das mim s8 war natürlich nur ein völlig wahllos gewähltes beispiel, silentshout! ;)
aber ein gutes um zu erläutern warums nicht geht....
zudem darf ma ja erstmal garnix am auto verändern...
muss alles eingetragen werden,so auch das xenon..
und für egal welche eintragung sind die notwendigen unterlagen zu besorgen,auch beim xenon.sonst wird das nix.
ohne ein entsprechendes gutachten bekommst keine felge eingetragen,und da müssen auch die reifen die richtigen sein,ect....und so is beim xenon eben auch.nur das ma des gutachten selber erstellen lassen müsste.
Zitat:
Original geschrieben von Silent Shout
ohne ein entsprechendes gutachten bekommst keine felge eingetragen,und da müssen auch die reifen die richtigen sein,ect....und so is beim xenon eben auch.nur das ma des gutachten selber erstellen lassen müsste.
Halte ich für blanken Unsinn.
Wenn es nur mit entsprechenden GA etc möglich wäre, wie können dann so viele mit Audi-, Porsche- oder Mercedes-Rädern unterwegs sein? Wenn ich micht da recht entsinne gibts für deren Werksräder auch keinerlei GA o.ä. für den Ier, IIer usw. Noch dazu passen die originalen Rad-Reifen-Kombinationen der o.g. Hersteller nicht so auf die o.g. VWs.
naja ok, das klingt alles schon plausibel, nur finder man das bezüglich SW eben nirgends im gesetzestext.
und mir drängt sich eben immer die frage auf: was ist dann mit bspw. corradofront im 2er? ich kann mir nicht vorstellen, dass die corrado-SW eine freigabe für den golf haben? oder vielleicht doch? Himeno wo bist du? :D
der corrado hat halogen und der golf auch....kannst dir auch alle halogenlampen einbaun,aber eben nicht xenon...
ein entsprechendes gutachten für porsche felgen gibts von prosche...
auch audi felgen auf dem golf sind machbar,weils nur um grösse und radlast geht.und die lässt sich leicht feststellen.
fahr doch mal 175/50r13 aufm 4er golf.....geht nicht oder?
trägt keiner ein?!
und warum weils nicht passt.
195/50r15 hingegen schon,lässt sich berrechnen deshalb sind keine gutachten für reifen notwenidig.es sei denn die felge is zu breit dann braucht ma wieder ne freigabe...