Xenon
Hallo
kann mir vieleicht einer sagen, wo ich schnell und günstig ein ersatzt Xenon Birnchen herbekommen kann.
Habe soeben mein A4 Cabrio Privat verkauft, und nach 15 min rief er schon an, das das Licht vorne links ausgefallen ist. SCHEIßE. Das ist doch irgendwie Teufelsmagie...
DAnke
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von weiberheld
Da fragen die nur "wie ihnen kam das nicht spanisch vor, dass Audi 180 € pro Brenner will und der nur 50 € für gleich zwei".....
nein, denn beim audihändler kosten viele dinge dreimal soviel wie in zubehörhandel: fußmatten, felgen, scheibenwischer, motoröl, radios etc. etc. - das wäre für mich kein argument. dessen unbeschadet halte ich das angebot auch nicht unbedingt für seriös.
Zitat:
Original geschrieben von waxx
nein, denn beim audihändler kosten viele dinge dreimal soviel wie in zubehörhandel: fußmatten, felgen, scheibenwischer, motoröl, radios etc. etc. - das wäre für mich kein argument. dessen unbeschadet halte ich das angebot auch nicht unbedingt für seriös.
Das interessiert den Staatsanwalt und die Ordnungshüter nicht die Bohne. Für die zählt in so einem Vergleich nur der offizielle Listenpreis eines solchen Xenon Brenner im Handel.
ich weiss gar nicht, wo ich anfangen soll, um darauf zu antworten:
1) wenn sich die "ordnungshüter" bzw. staatsanwaltschaft nicht dafür interessieren sollte, wird dies spätestens der richter tun.
2) was ist der listenpreis? bestimmt nicht massgeblich das, was audi verlangt. dieses bauteil ist nicht audispezifisch, daher müsste man am ehesten den grosshandelspreis (händler-ek) des herstellers (philips) bzw. distributors zugrunde legen. der dürfte um einiges unter dem audi-vk liegen. dieser preis wäre auch relevant bei der frage, ob es sich um (verbotenes) dumping handelt.
3) ist das wirklich ein privatverkäufer (der erste link), bzw. ist der artikel wirklich neu im sinne von neuware (der zweite link). in beiden fällen glaube ich das nicht. also muss bei ersterem der preis laut 1) zugrunde gelegt werden, bei 2) der preis für gebrauchtware - er hat nur diesen artikel angeboten, und dann sind die brenner dort auch im bereits ausgepackten zustand abgelichtet worden.
4) bei einer käuferseitig unterstellten hehlerei liegt die latte für vorsatz / bedingten vorsatz doch ein bisschen höher als von dir geschildert. lies dir die diesbezügliche rechtsprechung durch, die von dir erwähnte geschichte in bückeburg ist ein bis dato noch nicht vorgekommener einzelfall und wird, obwohl noch nicht abschliessend beurteilt, von den meisten kommentatoren als nicht haltbar eingeschätzt (bis zu der vermutung, dass die ministaatsanwaltschaft in bückeburg dringend fälle braucht, um ihr budget bzw. ihre weiterexistenz sichern - dieser spekulation möchte ich mich nicht anschliessen).
5) falls sich herausstellt, dass es wirklich gestohlene ware war, muss der käufer diese zurückgeben - an solchen dingen kann kein eigentum erworben werden. dieser vorgang hat jedoch nichts mit einer (imho unwahrscheinlichen) strafrechtlichen verfolgung des käufers zu tun - für den verkäufer sieht das natürlich anders aus.
sorry aber ich habe 160 €
für zwei brenner bezahlt ????????