Xenon nachrüstung im E36?
Das thema war ja schon öfters hier aber die Suchfunktion hat nur einen nicht-relevanten thread zum Stichwort Xenon geliefert.
Ich weiss, dass es common-sense ist, dass nur Hella und FK legal Xenon in den E36 bringen aber...
...Ich habe
auf ebay (Artikel 170127200194) folgendes gesehen:
Echte Xenon-Lichter zum einstecken in vorhandene H1 ode H7 fassungen, eine nachfrage auf TÜV ergab:
Alle unseren xenonsätze haben E 13 zulassung,also mann kann damit europa-weit fahren.
Was haltet ihr davon? Ist dies haltbar vor TÜV und Polizei?
51 Antworten
Warum machst du dir eigentlich nicht selbst die Mühe und suchst danach, wenn du anderen schon nicht glaubst? Das habe ich genau nach einer Minute googeln gefunden. Da ist sogar ne Telefonnummer dabei, da kannst dann auch noch beim KBA anrufen und es dir nochmals bestätigen lassen.😉
@SeriousD
Bau es dir ein! Bau nen Unfall mit Personenschaden, evt. mit Todesfolge. Dann bekommst du es schwarz auf weiß! Nämlich vom Gutachter der deinen Wagen untersucht evt. auch erst vom Staatsanwalt.
Warum willst du es nicht kappieren? Halogenscheinwerfer sind als komplette Einheit (mit Halogenleuchten) mit dem E-Prüfzeichen versehen. Wenn du nun in die Einheit andere Leuchtmittel einsetzt, verliert die Einheit ihre Zulassung. Weil die Einheit nur mit Halogen, ach ich schreib es groß und rot, HALOGEN zugelassen sind.
Oder kauf dir so ein Set, fahr zum TÜV und lass dich auslachen.
mfg
harry berlin
Schade, dass manche leute gleich so einen Ton anschlagen müssen.
Natürlich ist mir klar, dass man einen Scheinwerfer nicht umbauen darf. Der punkt ist ja, dass der angesprochene Händler behauptet, dass
a) man nichts umbauen muss am Scheinwerfer
b) das ding eine EU zulassung hat
und jeder weiss ja, dass heutzutage einige sachen in deutschland legal benutzt werden dürfen auch wenn sie hier keine zulassung haben solange sie in einem anderen EU-Land eine Zulassung haben.
c) das verlinke Dokument ist dann auch für Gasentladungslampen ohne Genehmigungszeichen, der händler sagt ja, dass er ein genehmigungszeichden hat
Eigentlich wollte ich wissen, ob sich irgend jemand mit o.g. anbietern schonmal beschäftigt haben, nicht ob ein umbau eines scheinwerfers zulässig ist, da dies ja ganz klar auch vom TÜV beantwortet wurde.
Schön, danke Ron.
Aber Dein Vorwurf kommt zur falschen Zeit.
Das ist Dein 4. Beitrag in diesem Thread, jedoch hätte einer + 1 min googlen gereicht. Und Deine Glaubwürdigkeit wär von Anfang an deutlich höher mit dem Link auf diese Seite und nicht auf die dolle Polizeikelle gewesen. Kommt bissl Oberlehrermäßig ... .
Also bitte nicht mit Steinen werfen wenn man im Glashaus sitzt.
Was mich bissl an dem Beitrag stört, ist, dass von Gasentladungslampen und Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen gesprochen wird.
Das hier im Thread angesprochene Set hat eine EG-Genehmigung.
Das Ausschlaggebende ist dann aber wohl, dieser:
Zitat:
Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel)
das wohl nicht, die Lichtquellen haben eine Bauartgenehmigung und auch den passenden Sockel
Allerdings da wird schon haarig, da für den Scheinwerfer wohl H1/H7 Birnen (die ja Glühlampen) sind. Eventuell müsste man schauen, ob sich die Definition der festgelegten Lichtquelle für den Scheinwerfer mit der Bauartgenehmigung des Nachrüstsets verträgt.
Zitat:
oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen
Alles in allem ist es wohl doch so, wie allgemein angenommen. Aber ich finde es hat nicht geschadet, das ganze nochmal zu beleuchten 🙂.
egal, kauf mir jetzt nen A0 Drucker.
Bye, Ralf
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@ ]{laus
Anders als in diesen Ton würd es anscheind leider nicht kappiert.
@ SeriousD
Ronn111 ist der Oberlehrer hier, und da schwingt er auch mal die Rute. Musste die Erfahrung auch schon machen. Und er hat mich total eingeschüchtert. 😁 Und so wie es aussieht, dich jetzt auch. Da du dir ja son Drucker zulegst.
mfg
harry berlin
Was wohl von anfang an vergessen wurde:
E13 ist nicht gleich E13!
E13 bezieht sich ja nur auf lichttechnische einrichtungen geprüft in Luxemburg.
Das aber wohl ausschlaggebendste ist die 5-stellige (oder 6?) Nummer HINTER dem "E"!
Tippe ich diese nummer nun bei einer prüfbehörde in den PC ein, erscheint eine liste, aus welchen baulichen einzelteilen das komplette set besteht. und hier liegt der hase im pfeffer...
E13 haben meine NSW, meine hauptscheinwerfer und auch meine rückleuchten. daher könnte ich sie ja problemlos untereinander austauschen - wie ihr merkt: NONSENNS!
Daher kann zwar mein bereits originaler SW als auch das Xenonkit die E13 haben, aber die zahl dahinter beim SW sagt aus, dass dieses set besteht aus (nur beispielhaft):
- Streuscheibe mit rillen
- eLWR nach DIN XYZ
- Vorschaltgerät ABC
- ...
- Halogenscheinwerfer H1/H7
Nehme ich nur eine Komponente raus, wird die gesamtheit unzuläassig!
http://www.motor-talk.de/t296302/f94/s/thread.html
mehr muss man doch nicht sagen.
Zitat:
Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1).
Zitat:
Original geschrieben von kiese
@ ]{laus
Anders als in diesen Ton würd es anscheind leider nicht kappiert.
Du kannst mir glauben, dass ich es kapieren würde, wenn ein wirkliches Argument,
welches zur Frage gepasst hättevorgetragen würde. Leider wurden nur Sachen gesagt die
a) jedem klar sind und schon x-mal erwähnt wurden
b) nichts mit der Frage zu tun hatte
oder c) rein spekulativ waren
Auch Chronos Link ist schön und gut, was aber wenn jemand eine Xenon Birne baut, die direkt in die H7 Fassung passt und damit eine E-Zulassung bekommt?
Dann auch nur in Scheinwerfern die dafür geprüft sind. Und die vom E36 gehören sicher nicht dazu.
Du willst es nicht akzeptieren, oder?
Zitat:
Original geschrieben von kiese
Dann auch nur in Scheinwerfern die dafür geprüft sind.
Du willst es nicht akzeptieren, oder?
Ich frage mich nur, wie man für ein solches Set dann eine E-Prüfung bekommt, da ja wohl kein H7-Scheinwerfer für Xenon geprüft ist, ergo es etwas komisch wäre, wenn jemand für eine Xenon-Birne in H7 Fassung eine Prüfung beantragt und das genehmigt bekommt, oder?
MartinSHL: Danke für die Info!!
pass auf, mal ganz ganz einfach!
der halogen scheinwerfer ist der apfel, die halogenlampe auch!
also sind beides äpfel!
der xenon sw ist die brine, die xenonlampe lampe auch!
also sind beides birnen.
äpfel wurden für äpfel geprüft, birnen für birnen,
jetzt kommst du, und möchtest eine birne in einen apfel stopfen!
merkste was? es geht nicht!
xenonlampen sind ganz anderen lampen!
die Hallogenscheinwerfer sind aber eben NUR für die Halogenlampen geprüft!
wenn jetzt einer kommt, und ne xenonlampe für einen zb h7 sockel entwickelt, muss der scheinwerfer für xenon und halogen geprüft werden.
und sowas wird vermutlich sehr sehr teuer, so dass sich sowas nicht lohnen würde.
es macht einen soooooo müde....
Eine H7-Lampe hat auch ein E-Prüfzeichen, obwohl noch nicht sicher ist in welchen SWR sie kommt.
Zitat:
Original geschrieben von Chrono
pass auf, mal ganz ganz einfach!...
Du glaubst nicht ernsthaft, dass ich so einen vergleich brauche um deine Aussage zu kapieren, oder?
Also ich denke MartinSHL hat vieleicht den Schlüssel zur lösung gegeben, falls der springende Punkt in der Frage nicht klar rüberkam kann ich auch nochmal das mit Äpfeln und Birnen erklären:
Also Scheinwerfer sind Bäume, das Leuchtmedium ist die Frucht
Normalerweise wachsen an Apfelbäumen Äpfel und an Birnbäumen Birnen.
Jetzt behauptet jemand, dass er eine Zulassung dafür hat auf einen Apfelbaum einen Birnenzweig aufzupfropfen damit der Apfelbaum Birnenfrüchte bringt...
...die frage ist ob dieser mit der Vortäuschung der Zulassung lügt oder nicht, nicht ob es generell erlaubt ist wenn ich das mit teilen, die nicht dafür zugelassen sind selber zusammenbastel. Falls er für das gesammte Plug&Play kit irgend wo in Europa eine Zulassung bekommen hat ist es interessant. Falls es eine illegale Bastellösung ist oder die Zulassung gefälscht ist (so schwer ist es ja nicht eine E-Nummer auf so ein teil zu prägen) ist es nicht interessant.
Wie gesagt, wirklich hilfreich war jetzt MartinSHL's Beitrag, der vieleicht den schlüssel zu einer möglichen entarnung einer potenziell vorgetäuschten Zulassung genannt hat
Die Zulassung ist nicht dafür, dass man die Brenner mit H7-Fassung in H7 SWR einbauen kann. Sondern, die ist dafür das die Steuergeräte und H7-Brenner "geprüft" sind. Ob das jetzt stimmt, sei mal dahingestellt.
Die H7-Lampe ist auch geprüft, nur wenn ich jetzt diese in einen H1 geprüfeten SWR einbaue, ist der H1-SWR als Gesamteinheit nicht mehr zulässig, obwohl die H7-Lampe trotzdem weiterhin ihre eigene E-Prüfzeichen-Zulässigkeit behält.
Nur weil ich jetzt haufen E geprüfte Sachen zusammenwürfel, ist das Endprodukt dann nicht gleich E geprüft bzw. zulässig.
Zitat:
Original geschrieben von ]{laus
Du glaubst nicht ernsthaft, dass ich so einen vergleich brauche um deine Aussage zu kapieren, oder?
Doch, mittlerweile glaube ich das.
Jedes Teil das in Deutschland verbaut wird (sogar EU weit) muss bauart geprüft sein.
Das heißt aber eben für seine bauart. Also Xenonbrenner für Xenonscheinwerfer. Wenn du uns als Laien eben nicht glaubst, such dir doch bitte bei Googel die Nummer vom KBA raus, und lass dir da nen Professor/Mitarbeiter geben, der dir 100 % auch noch mal sagen wird, was hier schon zu hauf steht!
Deine Avatarbirne muss ser dunkel sein!
Sry aber :rollees:
ich bin raus!