Xenon Nachrüstung doch erlaubt?

Opel Combo B

Hallo,
bei eBay werden ja viele Xenon-Nachrüst Sets verkauft.
Vorhin habe ich 2 Auktionen gesehen wo im Lieferumfang ein Gutachten vom Kraftfahrbundesamt war, mitdem man keine elektrische Leuchtweitenregulierung und auch KEINE Scheinwerferreinigungsanlage benötigt.

Mh, das hat mich gewundert?
Ist das jetzt doch erlaubt?

Gruß

32 Antworten

Hast du das gemacht?
Das Problem bei den Umgebauten ist ja, dass diese trotz TÜV-Eintragung nicht legal sind, da kein lichttechnisches Gutachten für den Umbau vorliegt. Dieses ist wohl oder übel anzufertigen nach solche Umbauten.

ne noch net...

und für ne girling bremse oder ne kadett gsi bremse liegt auch kein gutachen fürn corsa vor...

Aber die Eintragung derer für den Corsa ist legal, was bei Xenons leider nicht der Fall ist.
Auf Kabel 1 haben sie auchmal einen Golf neu gemacht, der hat dann auch umgebaute Lampen mit Xenon und TÜV bekommen ...

Der hatte aber ne SRA und ne Auto-LWR! Haben se nämlich alles mit nachgerüstet, und im Beitrag gleich noch drauf hingewiesen, dass es ohne diese Teile nicht legal ist.

Die haben für den Umrüstsatz aber glaub ich auch über 800€ gelöhnt und nicht wie bei ebay um die 300

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Das eigentliche Problem bei dieser ganzer Umbausache ist aber, dass man nicht einfach eine Halogenlampe rausmachen und dafür einen Xenonbrenner reinsetzen kann. Mehr haben die bei Kabel 1 auch nicht gemacht. Der Xenonbrenner gibt sein Licht ja ganz anders ab als so eine Glühbirne, und das in jeglicher Hinsicht. Ob in seinem Abstrahlwinkel, Lichtstärke etc., der Reflektor wurde an eine Halogenlampe angepasst und nicht an einen Xenonbrenner. Da nützt auch keine SRA oder LWR, per Gutachten muss das vom Bundesamt für Lichttechnik abgenommen werden.
Deswegen tanzt auch jeder TÜV-Prüfer auf Glatteis wenn er solche Umbauten inkl. SRA und LWR einfach so einträgt. Der kann mit seinen Prüfgeräten auch nur testen ob die Dinger richtig eingestellt sind, mehr aber auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von mickyd


Das eigentliche Problem bei dieser ganzer Umbausache ist aber, dass man nicht einfach eine Halogenlampe rausmachen und dafür einen Xenonbrenner reinsetzen kann. Mehr haben die bei Kabel 1 auch nicht gemacht. Der Xenonbrenner gibt sein Licht ja ganz anders ab als so eine Glühbirne, und das in jeglicher Hinsicht. Ob in seinem Abstrahlwinkel, Lichtstärke etc., der Reflektor wurde an eine Halogenlampe angepasst und nicht an einen Xenonbrenner. Da nützt auch keine SRA oder LWR, per Gutachten muss das vom Bundesamt für Lichttechnik abgenommen werden.
Deswegen tanzt auch jeder TÜV-Prüfer auf Glatteis wenn er solche Umbauten inkl. SRA und LWR einfach so einträgt. Der kann mit seinen Prüfgeräten auch nur testen ob die Dinger richtig eingestellt sind, mehr aber auch nicht.

naja den umbau den ich gedenke zu machen, is net nur einfach h4 birne raus und xenonbrenner rein 😉

Zitat:

Original geschrieben von Compact850V


naja den umbau den ich gedenke zu machen, is net nur einfach h4 birne raus und xenonbrenner rein 😉

Super Vorschlag!

Dir ist schon klar, das Du dann kein Abblendlicht mehr hast?

H4 hat zwei Glühdräte, der Brenner ist immer Volle Pulle! (Du hast also keine Abblendlicht mehr) Es wird also nicht lange dauern, bis die Streifenhörnchen aufmerksam werden, denn entweder machst Du das Abblendlicht aus, wenn Du fährst - da Du ja kein Abblendlich hast und nicht immer mit Fernlicht fahren willst) - (Was ja Tagsüber OK ist, aber im Dunkeln??) oder Du fährst immer mit Fernlicht, was sicher auch recht bald für Aufmerksamkeit sorgen wird.

Alternative: Scheinwerfer mit Getrentem Fern und Abblendlich einbauen! Aber auch das macht es nicht legal, solche Sets einzubauen. Auch wenn Die Dinger z.b. Von Hella oder sonstwem sind.

Hella warnt auch auf seiner HP vor solchen Umbauten, obwohl es solche Dinger von denen im Umlauf gibt! Brenner und Lampe reicht halt nicht!!

Einfach mal auf deren HP nachsehen!

Zitat:

Original geschrieben von PrinzFrankfurt


Super Vorschlag!
Dir ist schon klar, das Du dann kein Abblendlicht mehr hast?
H4 hat zwei Glühdräte, der Brenner ist immer Volle Pulle! (Du hast also keine Abblendlicht mehr) Es wird also nicht lange dauern, bis die Streifenhörnchen aufmerksam werden, denn entweder machst Du das Abblendlicht aus, wenn Du fährst - da Du ja kein Abblendlich hast und nicht immer mit Fernlicht fahren willst) - (Was ja Tagsüber OK ist, aber im Dunkeln??) oder Du fährst immer mit Fernlicht, was sicher auch recht bald für Aufmerksamkeit sorgen wird.
Alternative: Scheinwerfer mit Getrentem Fern und Abblendlich einbauen! Aber auch das macht es nicht legal, solche Sets einzubauen. Auch wenn Die Dinger z.b. Von Hella oder sonstwem sind.
Hella warnt auch auf seiner HP vor solchen Umbauten, obwohl es solche Dinger von denen im Umlauf gibt! Brenner und Lampe reicht halt nicht!!

Einfach mal auf deren HP nachsehen!

lesen was ich davor geschrieben habe... bixenon...

die hella hp kenn ich

bei ebay sind bixenon scheinwerfer fürn corsa für bissl was über 500 eu´s weggegangen. hatte son typ sich selber mitm brenner ausser eklasse oder so gebastelt.

sehr viel geld aber individuell 😉

zu den h4 xenon etc birnen. ich hatte 100w super white blue xenon lampen ohne e zeichen drin. ich hab genung gesehen war sau hell und einfach nur weis, nu leider haben die anderen verkehrsteilnehmer auch nur weis und hell gesehen 😉

mh, wie soll denn eine Streife erkennen ob da Xenon drin ist?
Dann nehm ich das "schwächere" Xenon was nicht diesen perversen Blauton hat und dann kann ich immernoch einen erzählen von "mein Fernlicht spinnt wohl oder so". Ausserdem haben die Grünen hier bei uns sowieso keinen Plan davon...

Zitat:

Original geschrieben von tnt1000


mh, wie soll denn eine Streife erkennen ob da Xenon drin ist?
Dann nehm ich das "schwächere" Xenon was nicht diesen perversen Blauton hat und dann kann ich immernoch einen erzählen von "mein Fernlicht spinnt wohl oder so". Ausserdem haben die Grünen hier bei uns sowieso keinen Plan davon...

niemals die grünen männchen unterschätzen! *lol*

Moin,

Tja ... herzlichen Glückwunsch ... wenn Ihr mal nen Unfall nachts habt ...

Herzlichen Glückwunsch, wenn Ihr mal zu freunden fahrt, und die Karre wird stillgelegt, weil Ihr mal an einen Polizisten kommt, DER AHNUNG hat.

Ein Lichttechnisches Gutachten gilt nur für die KOMBINATION :

Fahrzeug, Scheinwerfer ... nicht nur für den Scheinwerfer alleine.

Ansonsten könnte Ich ja auch Xenonscheinwerfer vom W210 in den W124 einbauen.

Denkt Ihr denn ... wenn das SO EINFACH wäre ... und für sagen wir 500 Euro realisierbar wäre ... das die Teile nicht schon unheimlich viele DRIN HÄTTEN ?

Das ganze einbauen ... ist kein Thema ... selbst begutachten und eintragen (völlig legal wohlgemerkt!) ist bei jedem Auto drin. Nur ... es kostet einen Batzen Geld, und das muss erstmal wer investieren.

Bei Bremsanlagen ist das diesbezüglich was anderes. Jeder TÜV-Ingenieur kann FESTSTELLEN ob die gut eingebaut sind, und mit einem Bremsenprüfstand feststellen ob die entsprechend Bremsen. Aber kein TÜVler kann feststellen wie es mit der Ausleuchtung, der Blendung, der Streuung etc.pp. bei Xenonscheinwerfern aussieht.

Und eine Eintragung im Brief ist solange anfechtbar bzw. ungültig, wie halt die ganzen Unterlagen NICHT VORLIEGEN. Solange kann immer wer kommen, und das ganze anfechten. Egal wie technisch gut die Geschichte gelöst ist.

Und falls es noch nicht aufgefallen ist *g* Übergeordnete TÜV-Stellen dürfen wenn genügend Gutachten vorliegen, auch ohne ein Lichttechnisches Gutachten eine Sondergenehmigung erteilen (letztens z.B. beim Käfer geschehen, wo der TÜV Bayern eine Sondergenehmigung erteilt hat, obwohl der Wagen keine OBD hat (die aber mittlerweile zwingend vorgeschrieben ist!), oder der Lotus R sonstwas, der per SONDERGENEHMIGUNG sogar ohne Kat verkauft werden durfte ! Das geht, wenn der Hersteller des Scheinwerfers ankommt und Blendungs, Streuungs usw. pp. Gutachten eines anerkannten Institutes vorlegt, dann darf ein Landes-TÜV eine Ausnahmegenehmigung erteilen, immer unter der Annahme, das eine gewisse STÜCKZAHL unterschritten bleibt.

MFG Kester

Zitat:

Bei Bremsanlagen ist das diesbezüglich was anderes. Jeder TÜV-Ingenieur kann FESTSTELLEN ob die gut eingebaut sind, und mit einem Bremsenprüfstand feststellen ob die entsprechend Bremsen

ja kann er feststellen aber er kann nicht feststellen welche auswirkungen ne grosse bremse auf den achsschenkel hat oder andere teile... denn für so ne grosse bremse is der achsschenkel bzw die ganze aufhängung nie gedacht worden... ist eigentlich das selbe was du zum xenonlicht sagst 😉

Zitat:

Original geschrieben von tnt1000


mh, wie soll denn eine Streife erkennen ob da Xenon drin ist?
Dann nehm ich das "schwächere" Xenon was nicht diesen perversen Blauton hat und dann kann ich immernoch einen erzählen von "mein Fernlicht spinnt wohl oder so". Ausserdem haben die Grünen hier bei uns sowieso keinen Plan davon...

Ob schwach oder stark ist völlig wumpe, wenn der Cop nicht TOTAL BLIND ist, sieht er direkt beim anmachen, ob es ein Brenner, oder ne Halogen Lampe ist. Ne Halogenlampe wird (wenn auch in einem sehr kurzen Zeitraum) kontinuierlich heller, ein Brenner hingegen "zündet" direkt mit der vollen Lichtleistung...wem das (als Cop) nicht auffällt, hat den falschen Job gewählt.

@micky
bist du dir da sicher, dass die bei K1 da nur nen Brenner statt ner Birne reingesetzt haben? Meiner meinung nach waren das völlig neue Scheinwerfer mit SRA und Auto LWR?! Leg da aber nicht die Hand für ins Feur und hab auch noch nicht im Netz recherchiert

Das merkt er spätestens dann wenn er die Haube aufmacht, die Birne aus dem Scheinwerfer rauszieht und einen Xenonbrenner in der Hand hält. Und beim Corsa kommt man leider an die Lampen ran ohne die halbe Innenverkleidung abzubauen.

Der K1 Golf hatte auf jeden Fall die ALWR und SRA, aber ich meine die haben trotzdem nur Xenonbrenner in neue Klarglasscheinwerfer reingesetzt. Was soll die auch anderes gemacht haben, gibt schließlich keine fertigen Xenonscheinwerfer für den Golf II zu kaufen.
Musst mal ein bißchen im Golf-Forum hier schauen, die haben sich damals alle gewundert ob das alles so seine Richtigkeit hat. Im Endeffekt wohl nicht!

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