Xenon Nachrüstsatz

BMW 1er E87 (Fünftürer)

An alle die kein Xenon besitzen!

Was hält Ihr davon als alternative zum normalo Licht ohne Xenon:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View...Y_BIN_Stores_IT

Gruß
Oxyg3nius

25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von flowinmotion



Falsch....
Die Polizei ist nur dafür zuständig die Einhaltung der StvO zu überwachen. Wenn also etwas vom Tüv eingetragen wurde, können die einen Handstand vor dem Auto machen, ändern können Sie nichts.

leider nein!

die polizei kann die tüv-eintragung als UNverbindliche empfehlung betrachten!

d.h. wenn sie sich nicht sicher sind, ob es wirklich dieses teil auch ist (bzw. die tüv eintragung anzweifeln), können sie einen

gutachter

die sache beurteilen lassen! und wenn der morgends mim falschen bein aufgestanden ist, und das nicht mag, dann bekommste die volle breitseite an dem was strafrechtlich geht...tüv eintragung hin oder her!

Kann ich bestätigen!
Ein Bekannter hatte einen Sportluftfilter und einen Sportauspuff, alles rechtmäßig eingetragen. Der Polizei war es zu laut und ab zu einem Gutachter.
Im Zweifelsfall kann dann sogar der TÜV-Sachverständige noch Ärger bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von flowinmotion



Falsch....
Die Polizei ist nur dafür zuständig die Einhaltung der StvO zu überwachen. Wenn also etwas vom Tüv eingetragen wurde, können die einen Handstand vor dem Auto machen, ändern können Sie nichts.

Falsch! Nur weil ein TÜV-Prüfer illegale Teile einträgt, heisst das noch lange nicht, dass die Polizei den Wagen nicht stilllegen darf, falls er nicht verkehrstauglich sein sollte. Da kannst du mit TÜV-Eintragungen um dich werfen, wie du Lust hast. Also nix mit: Ich kenn da einen TÜV-Prüfer, der trägt dir alles ein...

Um einen Xenon-Umbau legal über die Bühne zu ziehen müssen verschiedene Dinge eingehalten werden. Ich nehm jetzt nur mal die vier wichtigsten:

1)
Am originalen Scheinwerfer dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Einfach eine Fassung mit Xenon-Brenner in den Halogen-Reflektor einbauen ist nicht zulässig da dadurch die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt.

2)
Man braucht eine automatische LWR

3)
Man braucht eine SW-Reinigungsanlage

4)
Man muss sicherstellen, dass das Xenon-Abblendlicht auch bei eingeschaltetem Fernlicht weiterbrennt.

Alle 4 Punkte müssen berücksichtigt werden, sonst ist der Umbau illegal. Dass einige TèV-Menschen das dann trotzdem eintragen ist jedenfalls nichts rechtens.

Vielleicht helfen Euch diese Links auch weiter:

STVZO §49

STVZO §50 Abs. 10

KBA warnt, Erlöschen der Bauartgenehmigung.

Stellungnahme HELLA

viele Grüße

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Zitat:

Falsch! Nur weil ein TÜV-Prüfer illegale Teile einträgt, heisst das noch lange nicht, dass die Polizei den Wagen nicht stilllegen darf.........Also nix mit: Ich kenn da einen TÜV-Prüfer, der trägt dir alles ein...

Davon war nie die Rede!

Aber bevor da jetzt ein Missverständniss ensteht...ich möchte und werde mir bestimmt nicht diese Ebay funzeln in mein Auto einbauen...

Zitat:

Original geschrieben von flowinmotion



Davon war nie die Rede!
Aber bevor da jetzt ein Missverständniss ensteht...ich möchte und werde mir bestimmt nicht diese Ebay funzeln in mein Auto einbauen...

Du hast gesagt, wenn jemand ein Teil beim TÜV eintragen lässt, dann kann die Polizei nichts machen. Das war deine Aussage. Und das ist schlichtweg falsch. Denn viele TÜV Prüfer sehen das nicht so eng mit der Verkehrssicherheit.

Zitat:

Original geschrieben von flowinmotion



Davon war nie die Rede!
Aber bevor da jetzt ein Missverständniss ensteht...ich möchte und werde mir bestimmt nicht diese Ebay funzeln in mein Auto einbauen...

ach nein?! und was war damit hier?!

Zitat:

Original geschrieben von flowinmotion


Wenn wenn also etwas vom Tüv eingetragen wurde, können die einen Handstand vor dem Auto machen, ändern können Sie nichts.

@MagirusDeutzUlm:
wäre nett, wenn Du meine Beiträge so zitieren könntest das sie nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden!
Aber weißt Du was...geh Du mal lieber wieder Trecker fahren auf die schwäbische Alb...
… für mich war’s das hier...bye bye

ICH fände es nett, wenn sich alle wieder ums Thema kümmern könnten und nicht um persönliche Zankereien...

ciao

Zitat:

Original geschrieben von flowinmotion


@MagirusDeutzUlm:
wäre nett, wenn Du meine Beiträge so zitieren könntest das sie nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden!
Aber weißt Du was...geh Du mal lieber wieder Trecker fahren auf die schwäbische Alb...
… für mich war’s das hier...bye bye

ich habe nichts aus dem sinn gerissen.....

du hast behauptet, was der tüv einträgt ist gesetz und da kann die polzei nichts machen! und dann ist plötzlich davon nie die rede?! nur weil einer einwirft, as der tüv prüfer "illegale" teile eingetragen hat....

auch wenn die teile legal sind, kann die polzei das fz vorerst still legen tüv hin oder her!

*ot*

nebenbei "deutz traktoren", hat recht wenig mit "magirus-deutz nutzfahrzeuge" zu tun (die es in der form schon lange nicht mehr gibt!)! und auf der schwäbischen alb wohne ich auch nicht....soviel dazu....

Zitat:

ICH fände es nett, wenn sich alle wieder ums Thema kümmern könnten

ICH denke, das thema ist geklärt.....

wie bereits allg. festgestellt, sind die teile illegal!

und es besteht KEINE möglichkeit das ganze legal über die bühne zu bringen.....

Hallo Leute!

Jetzt kommt doch mal wieder auf den Boden zurück!

Ich für meinen Teil bin auf jeden Fall weg von diesen Dingern.

Danke an die leutz die mir dabei sachlich geholfen haben, ganz besonders an "Caravan16V" 🙂

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