Xenon nachrüsten..........

Mercedes ML W163

Hallo,
meinem 270er Ml Bj. 10/02 hat der Vorbesitzer leider kein Xenon spendiert. Da bei ebay zur Zeit jede Menge Scheinwerfer verkauft werden, hab ich mich gefragt, wie aufwändig so eine Aktion ist.
Ist die Leuchtweitenregulierung schon im Schein-
werfer eingebaut? Muss man eine Scheinwerfer-reiningungsanlage nachrüsten? Passen die
Teile überhaupt (Stecker, Halter usw.) ?
Also Fragen über Fragen.
Schon Danke vorab
Max

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von hellas80


Das Deutsche Gesetz sieht nicht vor, dass ein Fahrzeug welches Xenonscheinwerfer hat, mit automatischer Leuchtweitenregelung und Reinigungsanlage ausgestattet sein muss.
Diese Aussage ist eindeutig falsch.
Vollkommen richtig!

Zitat §50 STVO Absatz 10

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und

3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

Das ist eindeutig.

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LKW mit XENON

Alle mir bekannten LKW und Omnibusse haben bei der Ausstattung Xenon-Scheinwerfer eine Reinigungsanlage.
Die dynamische Leuchtweiten-regelung ist bei LKW und Omnibussen durch die Luftfederung einfach herzustellen.
Sensoren an den Vorderachsen un Hinterachsen halten das Fahrzeug bei jedem Beladungszustand gleich.
Weitere Hinweise unter :
http://www.hella.com/.../lichkomp.pdf

Die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Streulicht,Blendung und Lichtstärke gemäss §49a bis 54 der STVZO sowie die Europäische Richtlinie 76/756/EWG regelt die Bauartgenehmigung von Xenonscheinwerfern.
Diese Vorgaben sind ohne Leuchtweitenregelung und Scheinwerferreinigungsanlage nicht zu erreichen.
Und ohne EWG-Bescheinigung wird kein Fzg in Deutschland zugelassen.
oder ???

Gesetzliche Vorschriften für Xenonscheinwerfer

Unter folgendem Link kann man alles wissenswerte über Xenonscheinwerfer nachlesen :
LINK :
http://www.el-diablo.net/xenon_infos_zum_thema_xenonlicht.htm

Übrigens : Ich habe seit 3 Jahren Xenonscheinwerfer serienmäßig. Die Beleuchtung ist einfach genial (Bi-Xenon ) .
Erfreut Euch selbst einmal dadran. Aber bitte nur legal !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Allzeit Gute Fahrt

Re: Ge-"X"-te Beiträge über Xenon-Nachrüstung

Zitat:

Original geschrieben von krouebi


Natürlich erlischt - in D, jedenfalls - prinzipiell der Betriebserlaubnis, natürlich kann es, falls es zu einen Unfall kommt, und es tatsächlich belegen werden kann, dass die Nachrüst-Xenons zur Unfall beigetragen haben, schlimme Folgen haben. Aber ein Bisschen Logik muss auch dabei sein - falls ein anderer Verkehrsteilhaber in dich von hinten reindonnert, ändert sich gar nichts zur Schuldfrage.

Deinem Beitrag entnehme ich, daß du beruflich nicht in der Rechtspflege tätig bist.

Natürlich hat es einen Einfluß auf die Urteilsfindung, wenn du mit einem Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs bist und dann in einen Unfall verwickelt wirst.

Hallo Oelmax, Grundsätzlich ja aber mit Schwierigkeiten! Die Scheinwerfer sind nicht 100% kompatibel. Halterungen passen (Mod 2002). Höheneinstellungsmotoren musst Du ändern. Ich habe meine alten demontiert. Einen Adapter gefrässt, damit die alten Motoren halten. Eine Minusleitung kommt zusätzlich auf den Scheinwerfer (für Fernlicht). Bei mir war dann noch die Spannung nicht ausreichend (Verlust durch den Lichtschalter 11Volt). Musste ein Ralais einsetzen, um die Xenon fehlerfrei zum Leuchten zu bringen. Wenn Du nicht Handwerklich und elektrisch fitt bist, lass es! Sonst gehts eindeutig daneben. Gruß Hary

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Zitat:

   
Hallo, währe ihnen sehr dankbar wenn sie mir das schreiben zukommen lassen können...fals überhaupt Noch verhanden  ist.
Original geschrieben von ML320LUXBG
Xenon Nachrüsten

Das Deutsche Gesetz sieht nicht vor, dass ein Fahrzeug welches Xenonscheinwerfer hat, mit automatischer Leuchtweitenregelung und Reinigungsanlage ausgestattet sein muss.

Das KBA rät jedoch, diese Teile beim Umbau miteinzubauen, dürfen es aber nicht vorschreiben.
Ich habe ein Schreiben vom KBA vor mir liegen, welches ich gerne an jeden Interessenten weiter mailen werde.

ha

Bis dann,

ML320Luxbg

Zitat:

Original geschrieben von hellas80


Das Deutsche Gesetz sieht nicht vor, dass ein Fahrzeug welches Xenonscheinwerfer hat, mit automatischer Leuchtweitenregelung und Reinigungsanlage ausgestattet sein muss.

Diese Aussage ist

eindeutig falsch

.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von hellas80


Das Deutsche Gesetz sieht nicht vor, dass ein Fahrzeug welches Xenonscheinwerfer hat, mit automatischer Leuchtweitenregelung und Reinigungsanlage ausgestattet sein muss.
Diese Aussage ist eindeutig falsch.
Vollkommen richtig!

Zitat §50 STVO Absatz 10

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und

3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

Das ist eindeutig.

Hallo
Bei den neuen VW Beetle weiss ich das VW diese Auflage mit der Scheinwerferreinigungsanlage umgangenhat. Es sind nur noch 25 Watt Xenon-Lampen verbaut. Erst ab einer bestimmten Leuchtstärke ist eine Reinigungsanlage vorgeschrieben.
Gruß
Doc Gasoline

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Gasoline


Hallo
Bei den neuen VW Beetle weiss ich das VW diese Auflage mit der Scheinwerferreinigungsanlage umgangenhat. Es sind nur noch 25 Watt Xenon-Lampen verbaut. Erst ab einer bestimmten Leuchtstärke ist eine Reinigungsanlage vorgeschrieben.
Gruß
Doc Gasoline

Hallo

...gut und schön, aber wo ist das aufgeschrieben? Laut STVZO §50 ist SRA und LWR für Fahrzeuge mit Gasentladungslampen vorgeschrieben.
Gibt es dazu eine Änderung in der STVZO? Läuft das über Ausnahmegenehmigungen der Fahrzeughersteller über's KBA? Oder gibt es tatsächlich eine gesetzliche Grundlage, die die Verwendung dieser neuen Brenner ohne SRA und LWR erlaubt?
In ECE R98 + r99 konnte ich nichts finden.....
also, wo steht's? 😕

Grüße

Ohne belastbare Quelle halte ich diese VW-Story für einen Hoax.

Hallo

Wie wärs den damit!

25 watt- Xenon

Gruß
Doc.Gasoline

Immer diese Leichenschänderei. *g* Es gab mal eine Art Übergangsfrist in der manche Fahrzeuge aus dem Volkswagenkonzern keine Scheinwerferreinigungsanlage und Leuchtweitenregulierung brauchten, der erste A8 z.B. fiel meiner Meinung darunter. Heute braucht man aber dies alles plus einen für Xenonlampen ausgelegten Scheinwerfer.

Hier mal die gesetzlichen Bestimmungen!

Unter 2000 Lumen

Auszug:
Sonstige Vorschriften: Keine Abdeckung oder Gitter dürfen im Betrieb vor die
Scheinwerfer montiert werden. Nur wenn eine entsprechende
Zulassung vorliegt. Sind die Scheinwerfer mit Lichtquellen
> 2.000 Lumen (in der Regel Xenon) ausgestattet (Fern- und
Abblendlicht), müssen eine automatische Leuchtweiteregelung
und eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage verbaut sein.
Diese Anforderungen gelten auch bei nachträglichen
Umrüstungen von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen,
die nach dem 01.04.2000 umgerüstet wurden.
Nur die Scheinwerfer für Abblendlicht nach der
ECE R 98 oder 112 dürfen Kurvenlicht ausstrahlen.
2 zusätzliche Kurvenlichter sind zulässig.
Anbringung:

Die 25 Watt Xenon liegen unter 2000 Lumen ! Kleine Gesetzeslücke. Hatte den Tip von einem VW-Techniker aus der VW-Entwicklung, wusste vorher von den 25 Watt Halogen auch nichts.

Gruß
Doc.Gasoline

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