Xenon nachgerüstet....FEHLER GEFUNDEN!!!
Hallo....
in meiem, letzten Beitrag hatte ich euch gefragt wieso ich so´n "flackern" an nachgerüsteten Xenonscheinw. habe, es hat sich alles geklärt. Das Steuergerät MUßTE umprogramiert werden, hat mich bei Mercedes 30Euro gekostet.
Und hey, das ist kein PFUSCH, die Scheiwerfer habe ich einfach ein wenig tiefer einstellen lassen und sie blenden keinen, nur wegen Tuv müßte ich viell was klären.
29 Antworten
@ old peter
du solltest sie aber ab und zu benutzen sonst geht sie nicht mehr möglicherweise.
angst um die gläser brauchst du nicht haben! das bischen wasser können die ab, sonst dürftest du dein auto auch nicht mit dem dämpfi reinigen....
oder denk mal an steinschläge...
gruss, tom
Zitat:
Original geschrieben von InGamE
Wenn die Dinger niemanden blenden oder stören - was solls?
ja eben das ist das Problem. Gibst du beim Anfahren ordentlich Gas, federt das Heck ein und die Front hebt sich. Schwupps geht der Lichtkegel (selbst bei Sportfahrwerken) deutlich nach oben und der Gegenverkehr wird geblendet.
Die LWR wirkt dem entgegen und verschiebt den Lichtkegel wieder auf die eigentliche Höhe (beim Bremsen das selbe Spiel, nur umgekehrt).
Wenn Halogenlicht falsch eingestellt ist blendet es schon ziemlich, aber hast du schonmal in den Lichtkegel von Xenonlicht geschaut??? Da siehst du die nächsten ein zwei Sekunden überhaupt nichts mehr. Und sowas hat auf den Straßen einfach nicht zu fahren!
Zitat:
Original geschrieben von tom56
@ old peter
du solltest sie aber ab und zu benutzen sonst geht sie nicht mehr möglicherweise.
angst um die gläser brauchst du nicht haben! das bischen wasser können die ab, sonst dürftest du dein auto auch nicht mit dem dämpfi reinigen....
oder denk mal an steinschläge...
gruss, tom
Funktioniert ja wirklich.
Da steckt aber ein gewaltiger Druck dahinter.Scheinwerfer sind prima sauber,Motorhaube und Kotflügel gleich mit dazu.
😁
Gruß
Peter
@peter
wenn du das beim fahren machst, ca. 20-30km/h kannst du das wasser gleich mitverwenden für die frontscheibe! :-)
kleiner tipp, spart spritzwasser! und die kotflügel sehen nicht so dreckig aus!
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Liebe Leute ein Tipp für die geblendeten, wenn Ihr nächstes mal einen SL-R129 mit Xenon sehts gleich rechts ranfahren und Augenzu sonst kracht es.
Jetzt im ernst Ihr findet der Xenon Nachrüster ist eine tickende Zeitbombe?
Dann kurze Frage warum darf Mercedes das im oben beschriebenen Fahrzeug ohne LWR einbauen und das mit Segen des Gesetzgebers?
Blendet der R129 weniger als der W203?
Ist ein Weltkonzern vor dem Gesetzgeber anders als ein Ottonormalverbraucher?
Gesetze sind da um eingehalten zu werden? }> Jetzt hand aufs Herz wer von euch hat noch nie ein Gesetz übertretten (anschnallen, telefonieren, Tempolimit, parken, rechts fahren auf der Autobahn, drängeln, uvm.)?
Wenn es denn wirklich so gefährlich ist, mit solchen Umbauten durch die Gegend zufahren, warum hat dann die Werkstatt bei diesem Spiel mitgespielt und das Steuergerät umprogrammiert? Dann würde ja im schlimmsten Falle (Unfall durch Blendung o.ä.) die Werkstatt eine gewisse Mitschuld treffen, da ja dadurch die ABE des Fahrzeuges erloschen ist. Schließlich haben die diesen offensichtlich illegalen Umbau mit ermöglicht. Eine ordentliche Werkstatt würde sich wohl auf so etwas nicht einlassen.
jackom
Hallo, was hat das jetzt mit 129er zu tun??
Les dir mal mein Posting zu dem Xenon Nachrüster durch.
Da wirst du dann lesen, das ich genau bei einem 129 zurückrüsten musste auf Halogen, da der nämlich keine LWR hatte.
Und wenn du dich etwas auskennst, dann weisst du das es beim 129er erst ab Bj. 1995 Xenon gab.
Diese Fahrzeuge können auch erst mit Xenon nachgerüstet werden, da bei den älteren der Datenbus fehlt und man die Scheinwerfer nicht Justieren kann.
Aber nochmal, beim 129er sind andere Stabis verbaut mit Aufnahme für die Achssensoren und SRA ist ebenfalls verbaut.
Wenn man nachrüstet, dann muss das alles noch eingebaut werden.
Geht aber erst ab BJ 1995. (Beim SL)
Ich sehe das genauso wie meine Vorredner, das ist totaler Pfusch und sollte ernsthaft überlegt werden.
BlueMax
Es gibt eine Ausnahme. Dazu muss aber das Fahrzeug, das man nachrüsten will auch mit Xenon bestellbar gewesen sein vor einem bestimmten Datum und dann auch OHNE die zusätzlichen Dinge wie ALR und SWR. Es gab mal Autos mit Xenon zu einer Zeit, in der es das Gesetz noch nicht gab. Diese Autos darf man nachrüsten. Bei allen anderen, und da gehört der W203 auf jeden Fall dazu, reicht das blose Wechseln der Scheinwerfer für einen legalen Betrieb nicht aus.
Gruß Viper
Ich weiss das die 129er erst ab 95 Xenon haben ohne LWR = Blendung des Gegenverkehrs. }> Die LWR gilt ja für alle anderen Autos ausser den 129er, ein Freund von mir fahrt einen E38 Bj. 96 und der hat eine el.LWR.
Mercedes hat das mit einem legalen Gesetzesbruch durchgeführt, was ein normaler Mensch nicht im Stande ist.
Entweder gelten Gesetze für alle oder für keinen.
Ich sag nicht das es kein Pfusch ist, ich würde es nicht machen.
Aber deswegen jemanden einen Unfall wünschen ist nicht sehr menschlich.
Und ob jemand Gesetze übertritt oder nicht ist seine persönliche Entscheidung.
Interessante Diskussion.
Meinen W203 habe ich 2004 gekauft und als erstes von den normalen Leuchten auf BI-Xenon umgerüstet.
Die Freischaltung im Steuergerät und die Justierung wurden mir problemlos von meiner NL für 20 Euro gemacht.
Zwischenzeitlich war das Fahrzeug ohne Beantstandungen beim TÜV.
Das alles ohne Reinigungsanlage und LWR.
Sicher haben die Moralapostel hier recht, wenn es um die rechtlichen Voraussetzungen geht. Die muß jeder für sich selbst einschätzen und verantworten.
Total unpassend finde ich die Fingerzeige wegen möglicher Blendung. Um eine solche zu verursachen, müßte ich den Wagen ständig voll beladen haben oder nur auf dem Gaspedal stehen (Ampelstarts oder ständiges Beschleunigen aus unteren Gängen).
Schlimmer und gefährlicher finde ich gerade jetzt in dieser Jahreszeit alle Autos mit total falsch eingestellten Scheinwerfern (das sind die Blender) oder gar die Einäugigen.
Zitat:
Original geschrieben von boofoode
Bevor man sich durch so einen Beitrag besonders klug hervortun möchte, sollte man sich vielleicht erstmal mit dem Thema Xenon-Nachrüstung beschäftigen. Sonst könnte es sein, dass man nur dumm auffällt, wie in diesem Fall 😉
Gegen eine Nachrüstung von Xenonlicht spricht prinzipiell gar nichts, nur sie sollte auf jeden Fall im Rahmen der in diesem Land gültigen Gesetze erfolgen. Und diese Gesetze schreiben nun mal vor, dass zum Xenonlicht auch eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung verbaut sein müssen. Diese Komponenten hat sich der werte User Di2525 gespart, wie du durch das Lesen seiner alten Beiträge herausfinden kannst. Somit erlischt für sein Fahrzeug die Betriebserlaubnis. Und dass so eine Wanderdüne mit schlecht eingestelltem Licht eine Gefahr im Straßenverkehr darstellt, muss ich wohl nicht noch extra erwähnen, oder?
Ich frage mich allerdings auch, warum hier nicht mal ein Moderator vorbeischaut und sich der Sache entsprechend annimmt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so im Sinne des Erfinders ist...
Ach ja? Unn warum hat der SL W230 dann keine automatische Leuchtweitenregulierung? Sind dann so viele SLs ohne Betriebserlaubnis unterwegs und blenden den Gegenverkehr in den Tod?
Zitat:
Original geschrieben von Limi1212
Mercedes hat das mit einem legalen Gesetzesbruch durchgeführt, was ein normaler Mensch nicht im Stande ist. Entweder gelten Gesetze für alle oder für keinen.
Das ist nicht korrekt, denn das Gesetz gab es damals noch nicht. Und daher hat es Mercedes auch nicht gebrochen.
Dieses Gesetz entstand eben genau aus der Tatsache heraus, dass Xenon ohne ALWR blenden kann wie nix Gutes.
Zitat:
Original geschrieben von Limi1212
Und ob jemand Gesetze übertritt oder nicht ist seine persönliche Entscheidung.
Das ist korrekt. Allerdings darf sich derjenige dann nicht über heftige Reaktionen beschweren. Denn schliesslich werden ALLE geblendet – nur der Gesetzesbrecher selbst (leider) nicht 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Limi1212
Gesetze sind da um eingehalten zu werden? }> Jetzt hand aufs Herz wer von euch hat noch nie ein Gesetz übertretten (anschnallen, telefonieren, Tempolimit, parken, rechts fahren auf der Autobahn, drängeln, uvm.)?
Genau diese Argumentation führt zu den immer schlechter werdenden Manieren und grösserer Rücksichtslosigkeit (über die wir uns aber auf der anderen Seite dauernd beschweren). Die Hemmschwellen werden leider immer niedriger und der Schaden anderer wird immer mehr billigend im Kauf genommen 😠
Seit dem 01.06.2000 sind die Erfordernisse für einen Xenonumbau ganz klar definiert. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Fahrzeuge nur noch nach den in §50 StVZO niedergeschriebenen Voraussetzungen auf Xenon umgerüstet werden. Das bedeutet:
1)
Am originalen Scheinwerfer dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Einfach eine Fassung mit Xenon-Brenner in den Halogen-Reflektor einbauen ist nicht zulässig da dadurch die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt.
2)
Man braucht eine automatische LWR (zu der auch die Achssensorik gehört)
3)
Man braucht eine SW-Reinigungsanlage
4)
Man muss sicherstellen, dass das Xenon-Abblendlicht auch bei eingeschaltetem Fernlicht weiterbrennt.
Zitat:
Original geschrieben von Nonchecker
Ach ja? Unn warum hat der SL W230 dann keine automatische Leuchtweitenregulierung? Sind dann so viele SLs ohne Betriebserlaubnis unterwegs und blenden den Gegenverkehr in den Tod?
Kann es vielleicht sein, dass der besagte SL die Leuchtweitenregulierung über das Active Body Control vollzieht?!! Ist Dein Benutzername womöglich Programm?
ciao
Unn noch was. Wieso ist in Deutschland dann asymmetrisches Abblendlicht bei Xenon vorhanden??? Dann kann ein Xenon-Auto ja gar keine Straße mit Rechtskurven fahren, weil der Gegenverkehr dann nämlich trotz LWR in den aufstaigenden Lichtkegel schaut und geblendet wird!!! Oder ist bei Xenon etwa heimlich ein Kurvenlicht Standart? Oder haimlich ein symmetrisches Abblendlicht verbaut?
Das asymmetrische Xenonlicht steigt nämlich nach rechts hin an, und das gewaltig, auch wenn der waagerechte Teil des Lichts mit ekzakt 1,2% Neigung fällt!
Nur mal so als Denkanstoss für die Blender-Nachplapper-Fraktion!
Unn die bei Mercedes eingebaute dynamische LWR ist bei anderen Fahrzeugherstellern teilweise unbekannt. Dort wird während der Fahrt nicht geregelt, sondern nur im Stand. Sind diese Autos alle illegal? Die blenden dann auch, wenn der Fahrer Gas giebt oder eine huckelige Straße fährt.
Übrigends regelt die dynamische LWR bei Mercedes auch nicht alles weg, sondern nur in bestimmten Situationen, z.B. starkes Beschleunigen oder Bremsen. Bei hückeligen Straßen dagegen wird null geregelt.
Unn was noch dazu kommt: keine Straße ist total eben. Was ist mit Kuppen? Erkennt das die LWR etwa im Voraus und regelt den Lichtkegel runter? Häää? Nix! Da schaut der Gegenverkehr auch direkt in die nun legal(!) viel zu hohen Lampen - und trotzdem baut keiner einen Unfall.
Immer diese Blend-Nachplapperer. Keine Ahnung, aber immer mit dem Blendargument kommen. Habt warhscheinlich selber nur Halogenfunzeln und seit neidisch!
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen das dann ihren Standpunkt.
}> Diskussion mit solchen Menschen absolut unmöglich.
Bis ein Mercedes-Moderator anwesend ist und über die Situation entgültig entscheidet, wird der Thread geschlossen !
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Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Bis ein Mercedes-Moderator anwesend ist und über die Situation entgültig entscheidet, wird der Thread geschlossen !
Hallo Leute,
da hier nur noch gegeneinander geschossen wird und die Rechtslage eigentlich klar ist, lasse ich hier auf jeden Fall zu.
Durch Pöbeleien wird es ja nicht besser... 😉
*** still closed ***