Xenon im Alfa33??

Alfa Romeo 33

Moin,

ich bin am überlegen ob ich mir Xenon in meinen Alfa setzen soll.
Einen Nachrüstsatz würde ich ür ca. 180€ bekommen und eingetragen bekomme ich den auch irgendwie (wie, sag ich aber nicht).

jetzt die Frage: Kenn Ihr Euch mit solchen umbauten aus? Hat einer von Euch sowas schon mal gemacht und worauf muß man achten??

gruß
Chris

27 Antworten

Moin ihr Wahnsinnigen 😁

http://www.autohifi-club.de/xenon1.jpg

Wenn dass nicht blendet weiss ich auch nicht, nebenbei erlischt bei solchen Bastelarbeiten die Zulassung und der Versicherungsschutz.
Selbst wenn ich eine Gefälligkeitseintragung bekomme, kann mich jede Polizeistreife anhalten und mich nochmals zum TÜV schicken.

....wenn schon denn schon (mit)wahnsinnigen ja 😉

Hallo erstemal,

also wenn ich das Eingetragen bekomme, wovon ich bis jetzt noch zu 89% Überzeugt bin nach den Gesprächen mit 2 Tüv´lern, entfällt die Betriebserlaubniss nicht!
Sie entfällt wenn ich es erst gar nicht Eintragen lasse. Das ist klar.
Solle mich die Rennleitung nochmals zum Tüv schicken weil sie meint da wäre was faul, kann mir der Tüv das wieder austragen. Erst dann wäre die ABE für´s FZ und der Versicherungsschutz futsch. Doch dies wird noch einer einmal vollzogenen Abnahme nicht geschehen ausser das Gutachten/ Prüfbescheinigung ist gefälscht.
Der Tüv kann nämlich nur kontrollieren, ob sich die Beleuchtungseinrichtungen in dem zustand befinden, in dem man sie abgenommen hat. Ansonsten wäre eine Autragung unwirksam und vor Gericht mühelos zurück zu erstreiten.

verrükte Grüße aus Hamburgs süden
TuneYourLife

Hi,

alles schön und gut.
Der Knackpunkt daran ist jedoch, die verbauten Xenon Scheinwerfer müssen derzeit noch eine ABE für das Fahrzeug besitzen (ECE-Regelung 98).
Da dein Alfa kein Xenon hatte, gibts auch keine ABE, also auf legalen Weg keine Eintragung.
Die gibts nur für Fahrzeuge die vor `98 bereits mit Xenon erhältlich waren, und brauchen auch keine ALWR und SWR.
IMHO fällt dein Alfa nicht darunter.

Nicht Bauartgenehmigte Scheinwerfer sind zulässig, wenn durch ein anerkanntes Lichttechnisches Institut die "Etwa-Wirkung" der Scheinwerfer nachgewiesen wurde (damit wird bestätigt, dass die Lichtverteilung ungefähr den nationalen Bestimmungen nach den TA Nr. 7a oder denen der ECE-Regelung Nr. 98 entspricht und die Blendwirkung die darin enthaltenen Vorgaben nicht überschreitet.

Wenn du so ein Gutachten erstellen lässt, dann kannste dir auch gleich einen Neuwagen bestellen, das komm garantiert günstiger 😉

Grüsse

Alex

Hi,

ja, ein neuer wäre mir auch lieber (R32 z.B.) aber de ist erst in 2 Jahren dran.....

Das mit der Eintragung wird sich ja dann rausstellen wenn es soweit ist. Ich baue das Xenon sowieso in ein zweites Paar Scheinwerfer. Wenn es dann nicht genehmigt wird, kann ich es die Scheinwerfer immernoch tauschen undd as Zeugs bei eBaY verramschen.
Bezüglich des Lichttechnischen gutachtens könnte ich mir auch klarglassscheinwerfer holen. Es gibt da welche für den alfa. aber wie gesagt, erstmal abwarten und tee trinken...

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Nachrüstscheinxenon ist in der Tat nur bei Fahrzeugen erlaubt, die es auch Serie mit Xenon gab. Egal, ob du deinen Bastelsatz eingetragen bekommst, es bleibt verboten!
Spar die das Geld.

Moin,

Jungs ... Er wird es eh nicht rallen ...

Egal ob Ihr mit Gesetzestexten kommt, an seine Vernunft appelliert oder es ironisch oder sonstwie probiert.

Nebenbei gesagt, ist eine Eintragung die illegal zustande gekommen ist, jederzeit wieder entfernbar aus den Papieren. Auch erlischen ABE und Versicherungsschutz, wobei letzterer noch fraglich ist, denn die Scheinwerfer müssen ursächlich am Unfall beteiligt sein. Also Tagsüber wäre das kein Thema.

Mir ist es auch egal, was mit IHM passiert, ICH bedauere eher die UNBETEILIGTEN die durch solchen Wahnsinn und Ignoranz (eventuell sogar Arroganz "Ich weiß es besser als der Gesetzgeber..."😉 geschädigt werden. Denn die sind die jenigen die FÜR SOLCHE BASTELEIEN teuer zu bezahlen haben.

*Boshaftigkeitsmodul an*

So oder ähnlich könnte es also in einer Zeitung stehen ...

16.Januar 2005

Auf der Landstrasse 43 zwischen Waldhüxel und Isbenheim kam es am Sonntagabend gegen 20.00 Uhr zu einem folgenschweren Unfall. Der Kleinbus der D-Jugend-Fussballmannschaft des TSV Waldhüxel verunglückte auf der Rückfahrt von einem Hallenfussballturnier. Es sind 6 tote Jugendliche sowie 2 tote Betreuer zu beklagen. Der Fahrer des Kleinbusses gab an von einem aus der Kurve entgegenkommenden Fahrzeug massiv geblendet worden zu sein, und anschließend die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren zu haben. Aufgrund eines aufmerksamen Spaziergängers konnte der Fahrer des blendenden Fahrzeuges festgestellt werden. Gegen ihn wird wegen 8-facher fahrlässiger Tötung, gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr sowie wegen Verstosses gegen die STVZO ermittelt.

*Boshaftigskeitsmodul aus*

Das schlimme daran ... In REALITÄT würde der Entgegenkommende zu 99% nicht erwischt werden, und der Unfall der möglichen Müdigkeit des Fahrers angelastet werden ...

Gruß

Kester

...Spielst Du Fußball??
Wenn ja zufällig in der D-Jugend......
.....dann solltest Du in Zukunft mit der Bahn fahren, denn wenn ich Dir mal entgegenkommen sollte könnte ich ja mal vergessen die Nachbrenner des Bi-Xenons mal ausszuschalten.....

1. Nein ...

2. Nein ... Da darf ich wegen körperlicher Überlegenheit nicht mehr mitspielen ...

3. Dann müßtest Du allerdings mit sämtlichen rechtlichen Konsequenzen rechnen ... Davon ab ... korrekt von dir eingebaute und eingestellte Xenonscheinwerfer blenden deiner Aussage zufolge ja nicht ...

Und im Zweifel ...Mein Auto wiegt 1600 kg und hat mächtig Knautschzone ... Auch eine Form der passiven Sicherheit ... 😁 Dann im Zweifel auf Kosten des dummen Blendenden ... Sofern mir nichts besseres einfällt. Und du würdest sogar noch dafür zahlen müssen. Tolles Vergnügen, hmmm ?

Viel Vergnügen

Zitat:

Original geschrieben von TuneYourLife


...Spielst Du Fußball??
Wenn ja zufällig in der D-Jugend......
.....dann solltest Du in Zukunft mit der Bahn fahren, denn wenn ich Dir mal entgegenkommen sollte könnte ich ja mal vergessen die Nachbrenner des Bi-Xenons mal ausszuschalten.....

hmm komisch.
Hatte ich nicht was von Bi-Xenon geschrieben??
Du willst mir doch nicht erzählen das ein eingeschaltetes Bi-Xenon (!!!AUFBLENDLICHT!!!) nicht blendet oder?

Nabend,

@ TuneYourLife: Schalt bitte einen Gang runter und bleib sachlich!

Im Anhang befindet ich ein Dokument des Kraftfahrtbundesamtes, welches explizit aussagt, dass das Nachrüsten von Xenonbrennern in nicht dafür zugelassene Scheinwerfer zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt! Alles weitere in diesem Schreiben...

Weiterhin verweise ich auf die §§ 50 Abs. 10, 72 StVZO (hier gehts u.a. um die erforderliche Scheinwerferreinigungsanlage und die Leuchtweitenregulierung).

Gruß
Christian 😉

Frage Warum benötigen den Xenon-Scheinwerfer eine Reinigungsanlage....

Was ist denn jetzt nun daraus geworden???

Moin,

Warum die Renigungsanlage ...

Weil der Dreck auf dem Scheinwerfer zu stärkerer Streuung führt, und damit zu verstärkter Blendung des Gegenverkehrs.

MFG Kester

Aha...

aber mit so ein Teil bekommt man doch höchsten nen paar Sandkörner runter...

Also ich habe eigentlich noch nie gesehen das die Gläser sauber bleiben der Schmierfilm bleibt doch eh drauf ohne Bürste passiert nichts....

Früher gab es mal Scheinwerferreinigungsanlagen mit wischen da hatte man dann auch wenigstens saubere Werfer danach.

Die SPrühdinger verballern finde ich nur Wasser (im Winter den preiswerten Alkohol) mit eigenlich kaum Wirkung.

Das ist meine persönliche Erfahreung hat jemand andere gemacht???

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