Xenon doch ohne LWR und SWA laut Schreiben was meint ihr?
Hallo Leute,
Habe jetzt schön öffters davon gelesen, und mich mal wieder verwundert und verwirren lassen...
hier schreibt man das es schreiben gibt in denen steht das mal die Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage bei Xenonnachrüsten von Fahrzeugen vor dem Bj 2000 nicht benötigt
wie seht ihr des ? hat schon jemand erfahrung damit ??
link z.b.
35 Antworten
hi,
wußte gar nicht, dass man veränderungen eintragen muß, wenn es diese auch serienmäßig oder in einer höheren ausstattungsvariante gibt... was bei den e39 vor 2000 nun mal der fall war... desweiteren haben die original bmw xenon ein e-zeichen und sind somit doch eintragungsfrei...
wenn ma original bmw scheinwerfer nimmt, also wieso xenon eintragen?
gruß
so wie es aussieht hast du recht und die "originalen" müssen nicht eingetragen werden. es ist aber pflicht, diese mit den in den ABG beschriebenen teilen zu verwenden.
d.h. mit regulierung und reinigung.
es wird aber empfohlen, diese abnehmen zu lassen.
"früher" gabs diese regelung nicht, aber früher gabs auch zB keine anschnallgurte,abs, ...usw.. dies sind dinge, die nicht nur für den fahrer selbst sicherheit bringen, sonder auch für andere verkehrsteilnehmer.
ne dicke, fette hummel auf dem scheinwerfer verändert bestimmt den lichtstrahl. auch wenn die standardscheinwerfer keine reinigungsanlage haben, wenn mans schon umbaut, muss man halt auch die reinigung mit einbauen.
ne dicke fette hummel absorbiert licht, reflektiert es aber nicht und streut kaum. daher würde die mich nicht stören wenn ichs überhaupt bemerke. entweder sie fliegt von alleine weg oder klebt zerplatzt am plastik, und dann wird auch die "reinigungsanlage" ihre liebe müh haben die rückstandsfrei abzubekommen.
meine meinung ist, dass die nur für staub taugt, und staub dimmt höchstens die lichtintensität.
ja gut wenn die o-xenonkomplettscheinwerfer die abe nicht erlöschen lassen, klar kann gut sein. aber es ging hier meist um fremdteile bzw zusammengemurkse
dann klaut sie mir halt das licht 🙂
fakt ist ja nun aber, das es seit jahren pflicht ist, die anlage(n) zu haben. das alte autos deswegen nicht aussem verkehr gezogen werden, ist ja auch klar.
trotzdem ist es nunmal so 🙂.
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h,
selbtverständlich ist es sicherlich für die verkehrssicherheit und die allgemeinheit besser, wenn eine lwr vorliegt...
fakt ist aber nun mal , dass solche original anlagen ohne lwr verbaut werden dürfen. der tüv mensch meinte nur, "dann hat man noch glück gehabt...". versucht auch nicht, einen zu einer lwr zu überreden....
spätestens, wenn andere verkehrsteilnehmer dich dauernd abblenden, wird man schon eine nachrüsten 😁
hmm nee, so ist das glaube ich nicht richtig.
du darfst so eine lichtanlage ohne lwr und reinigung noch durch die gegend kutschieren, aber wenn du sie nachrüstest, dann musste gleich alles einbauen.
einbauen und so tun als wäre das schon immer so gewesen, das zählt nicht 🙂.
KBA:
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
in der STVZO steht dazu:
LWR und Reinigung ranbasteln 🙂
ich will hier wirklich niemandem etwas anschnacken, aber es ist doch nunmal so 🙂.
hi,
und genau das ist doch die lücke, die viele sich zunutze machen... wer weiß wann die anlage verbaut worden ist??
wenn ich sage sie war schon vor 2000 dran, dann kann der tüv das glauben oder nicht, nur nachweisen, dass die vor 2000 nicht dran war wird schwierig für ihn... daher lassen sie es durchgehen...
gruß
ja, so ist das sicher möglich :-/
da wir hier niemandem etwas verkaufen wollen, wollen wir doch aber auch niemandem einen nicht "rechten" weg erklären 🙂.
Ich geb Maticze vollkommend recht, finde wirklich das so ne Hummel & Co auf den scheinwerfer bestimmt net spiegelt oder blendet sorry leute aber das ist kompletter Bullshit was ihr labert... und vorallem werden dann net so zwei kleine düsen das wegbringen was auf der scheibe sogar mit Scheibenwischer net weggeht ;-) ....
aber das mit dem Trick von wegen vor 2000 ist cool, ich werds auf jeden fall nicht mehr nachrüsten, wollt ja wie gesagt damals mal Orginal Scheinwerfer nachrüsten ... nun ja mal schaun welches auto als nächstes anliegt vielleicht ist da xenon schon da :-)
also euch noch viel spaß ....
Sorry Regensburger, aber man hat sich schon was dabei gedacht mit der SWRA. An den Insekten treten u.U. Lichtbeugungsphänomäne auf die zu eine Blendung führen können.
Ich verstehe ja warum alle Xenon haben wollen, nur wenn dann sollten sie schon richtig Nachrüsten.
Man kann dir übrigens Nachweisen wenn du vor 1.4.2000 Nachgerüstet hast, du musst ja Eintragen lassen udn da steht des auf dem Abnahmeprotokoll des TÜV's und wenn du sagst es sei Original dann hast du automatisch die ALWR und die SWRA dabei. Manche Tips sind echt zum Kopfschütteln.
hi,
@the pilot
wieso mußt du denn die anlage eintragen lassen, wenn sie ein e-zeichen hat? versteh ich nicht...
dann müßte man doch auch alle sachen wie m-front, facelift scheinwerfer etc... auch eintragen lassen...
genau das ist doch der geck...
nicht immer gleich kopfschütteln, sondern erst richtig durchlesen... 😁
gruß
Zitat:
Original geschrieben von maticze
hi,
@ricky und co
dennoch ist es nicht illegal, wenn man xenon ohne lwr und sra eingebaut hat... solange man vor 2000 nachgerüstet hat... und wer will beweisen, wann ich mein xenon nachgerüstet habe??sicherlich ist klar, dass es mit lwr sicherer ist, kein thema, dennoch ist es nicht illegal es ohne einzubauen, falls das auto ein bj vor 2000 hat...
gruß
Leider doch, denn Du hättest es ja dann auch vor 2000 eintragen lassen müssen. Du bist so oder so der Gelackmeierte wenn Du ohne ALWR und SRA umrüstest. Du müsstest jemanden finden, der Dir die Sache HEUTE noch ohne SWR/ALWR abnimmt, und dann müsstest Du noch jemaden finden, der Dir die Sache in den Schein einträgt und auf 1999 rückdatiert. Beides ist super-illegal.
Zitat:
Original geschrieben von maticze
hi,
@the pilot
wieso mußt du denn die anlage eintragen lassen, wenn sie ein e-zeichen hat? versteh ich nicht...dann müßte man doch auch alle sachen wie m-front, facelift scheinwerfer etc... auch eintragen lassen...
genau das ist doch der geck...
nicht immer gleich kopfschütteln, sondern erst richtig durchlesen... 😁
gruß
Ein E-Prüfzeichen sagt nur aus, dass dieses Teil in seiner Bauart geprüft ist. Aber der korrekte Einbau muss trotzdem geprüft werden. So gesehen musst Du auch Frontschürzen eintragen lassen wenn keine ABE dabei ist.
ciao
Hinzu kommt noch die Bauartgenehmigung für den Scheinwerfer, welche nur in Verbindung mit der SRA und der aLWR gilt.
Das Thema wurde aber schon endlos durchgekaut...
hi,
Zitat:
So gesehen musst Du auch Frontschürzen eintragen lassen wenn keine ABE dabei ist
aber doch nicht wenn es serienmäßig in einer anderen ausstattungsvariante verbaut wird...
hab noch nie z.b. eine abe für meine m-front gesehen, für die m-spiegel, m-spoiler etc... und hab mit dem wagen schon öfter tüv gemacht...
bei xenon nimmt man ja nicht nur die lampen an sich ab, sondern auch den umbau... daher auch die einragung von fremdxenon beim tüv... das ist richtig... aber dennoch würde ich einen xenonumbau mit original bmw scheinwerfern nicht beim tüv eintragen lassen... mein schwager fährt ebenfalls einen 98er mit nachträglichem xenon und hatte noch nie fragen vom tüv bezüglich des einbaus...
gruß
ich finde das ganze nur etwas fahrlässig.
auch wenn es nicht eingetragen werden muss, es ist doch nunmal so pflicht.
auch eingetragene sachen können ein grund für ein erlöschen der betriebserlaubnis führen. eine tüv abnahme ist nicht gleich ein garant für eine 100 %ige erlaubnis! ist irgendwas nicht so wie es muss, bringt eine abnahme rein garnichts!
wenn irgendein gutachter der meinung ist, das fahrzeug genauer unter die lupe zu nehmen, kommt er sicherlich irgendwie drauf, dass das fahrzeug eigentlich keine xenons hatte.
aber es ist auch egal: denn ist ist verboten 😁 !!! ...so oder so 😉