Wohnwagenbreite 2.30 oder 2.50m?

Hallo,

ich bin bisher begeisterter Wohnmobilfahrer, bin aber am überlegen, ob ich mir nicht einen Wohnwagen zulegen soll. Mit dem Wohnmobil fehlt einem im Urlaub einfach ein Auto um Ausflüge zu machen. Wie ist das mit der Breite, komfortabler sind die 2.50 m breiten Wohnwagen ja schon im Innenraum aber wie ist das beim Fahren in den engen Strässchen? Hat jemand Erfahrung mit den Breiten Wohnwagen und bis zu welcher Länge ist empfehlenswert um noch komfortablel ans Ziel zu kommen?

Gruss
Gerd

Beste Antwort im Thema

Dann benutze ich ein anderes (drastischeres) Wort: Selbstjustiz.

Du schreibst es selbst: Es sind verkehrsregelnde Zeichen aufgestellt. Es ist schlicht nicht deine Aufgabe, deren Einhaltung durchzusetzen! Das ist Sache der Ordnungsbehörden!

Zudem beschreibst du, dass du präventiv tätig wirst. Also andere an ihrem nicht regelkonformen Handeln (das ja noch nicht stattgefunden hat, du es aber kommen siehst) hindern willst. Da kann dann eben doch schnell Nötigung draus werden.

Es gibt kein Recht im Unrecht. Im Klartext: Das Fehlverhalten anderer rechtfertigt nicht, das du Unrecht begehst.

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Sorry es ist wie es ist, ein Fahrzeug darf in D max 2,5 m Breite haben + evtl noch Spiegel. Praktisch alle LKW kommen mit 2,5 m Breite aus und denen reicht zu 99% ihre ihnen zugewiesene Spur im Baustellenbereich die ca 3 m breit ist.

Die schmälere linke Spur ist für PKW gedacht die auch überholen dürfen, sogar sollen um den Verkehr nicht noch weiter auszubremsen.

Wer als Fahrer eines 2,5 m Gespanns zu blöd, oder zu ängstlich ist mit einer 3 m Spur klarzukommen sollte evtl Nachhilfeunterricht nehmen. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Das absichtlich und bewusste Blockieren von gleich 2 Spuren ist Nötigung und damit ein Straftatbestand der sogar neben einer hohen Strafe noch den Führerschein kosten kann.

§1 der STvO lautet:
Jeder hat sich im öffentlichen Strassenverkehr so zu verhalten, dass er Andere nicht geschädigt, gefährdet, oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert, oder belästigt werden.

Zitat:

@garfieldsowhat4711 schrieb am 11. Oktober 2018 um 17:26:34 Uhr:


Lange Rede, kurzer Sinn: ich lasse mich nicht verunglimpfen von wegen "schlechter Ruf" oder so -
ich werde mit dem neuen Riesen konsequent die linke Überholspur blockieren bei engen Stellen im Rahmen der Verkehrs-Sicherheit (meiner und die der überholenden xxxx-Köpfe!) bevor ich einen Unfall riskiere !!!
Und - solange ich die maximale Höchst-Geschwindigkeit einhalte (sollte ich mit 180 PS eigentlich schaffen), kann von einer Nötigung nicht die Rede sein !!

Erklaer mal was fuer dich eine enge Stelle ist. Eine Normale Autobahnbaustelle mit 3m Spur sollte das ja wohl nicht sein. Wenn doch, dann solltest du so ein Gespann nicht fahren. Du sprichst vom ,, Im Rahmen der Verkehrssicherheit``, genau du machst den Verkehr unnoetig gefaehrlich mit deinem blockieren. Auch wenn du die maximale Hoechstgeschwindigkeit faehrst, ist es Noetigung wenn du dich breit machst und keinen durch laesst. Die Verkehrsueberwachung und Erziehung ist absolut nicht deine Aufgabe.

Was @garfieldsowhat4711 meint ist wahrscheinlich das es Mittlerweile fast normal ist das auf der Linken Spur mit Master oder Sprinter überholt wird. Oft schaffen es diese oder auch andere große PKW nur zu überholen wenn sie zum Teil auf der Mittellinie oder sogar auf der Rechten spur fahren mit dem Rechten Reifen. Was leider bedeutet das der Spiegel sehr einfach Kontakt mit dem Wohnwagen bekommt.

Mann kann es darauf ankommen lassen das es einen Kontakt gibt. Aber sind wir mal erlich keiner will das WoWa oder WoMo einen schaden bekommt.

Mein WoWa ist 2,5m breit und ich verstehe beide Seiten. Nur wenn ich sehe das sich auf der Linken Spur ein Sprinter oder ähnliches durch quetscht in der Baustelle. So brauche ich zeitweilig auch beide spuren.

Denn niemand ersetz mir den schaden komplett. Nur den Zeitwert nicht die Arbeit und Liebe die darin ist.

Gruß
Michael

Ja das sind of die Lieferfahrer ,hat mich vor paar Jahren auch mal einer überholt und sich an meinem Wowa dann den Spiegel abgefahren. ...die fahren mit ihren Sprintern teilweise wie die Säue .

LG Michael

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Mal langsam, stimmt schon die Lieferwagenfahrer sind nicht die „Sanftesten”, haben auch oft Druck.

Nur mein Master z.B. hat eine Breite von ca 1,75 (+ Spiegel) da gibt es „normale” PKW die breiter sind, ganz abgesehen davon, dass auch mein Master als PKW zugelassen ist, also durchaus die linke Spur benutzen darf. Das nur als Beispiel.

Ein Sprinter ist nur geringfügig breiter und darf meistens auch zumindest ohne Hänger. Berücksichtigt man die Spiegel sind sowieso immer mehr KFZ zu breit für eine 2 m Spur.

Nur ganz egal bewusstes Blockieren bleibt Nötigung und strafbar, auch wenn das diverse „Oberlehrer” anders sehen.

@Taxler222:
Wie so oft, hapert es bei dir an Präzision in deinen Aussagen, wenn du damit deine Meinung begründen willst....

Zitat:

Nur mein Master z.B. hat eine Breite von ca 1,75 (+ Spiegel)

Damit wäre dein Master schmaler als ein Golf....

Ein Renault-Master ist laut wikipedia immer mindestens ca 2m breit gewesen, ohne Spiegel....und der Sprinter ist laut Wikipedia eher minimal schmaler.....

Für das Baujahr 2012 habe ich zum Master genauere Angaben gefunden:
Breite 2,02m
Mit Spiegeln: 2,29m

Zitat:

@navec schrieb am 15. Oktober 2018 um 10:10:51 Uhr:


@Taxler222:
Wie so oft, hapert es bei dir an Präzision in deinen Aussagen, wenn du damit deine Meinung begründen willst....

Ein Renault-Master ist laut wikipedia immer mindestens ca 2m breit gewesen, ohne Spiegel....und der Sprinter ist laut Wikipedia eher minimal schmaler.....

Wie gut, dass bestimmte Theoretiker immer mehr wissen als die Praktiker. 😉

Nur ich besitze zufällig einen Renault Master Bj 2007, hätte der 2 m Breite, hätte ich die Betten quer eingebaut, er hat jedoch innen nur um die 1,70 Breite und das Bisschen Blech zur Außenhaut plus ein paar ca 2 cm Dämmung macht sicher keine 30 cm aus.

Meiner stammt jedoch aus der Herstellung Renault und nicht aus der Fabrik Wikipedia. 😉

Nur ganz abgesehen davon selbst wenn er breiter wäre (was mir sehr recht wäre) darf er immer noch die Überholspur benutzen, zumindest wie jeder meinetwegen größere SUV der locker so breit, eher breiter ist wie mein Master.

Nur egal wer eben iTüpferl schei.. will soll das gerne, Manche brauchen es eben. 😉

Der neue BMW X5 hat genau 2,004m Fahrzeugbreite... ohne Außenspiegel!
Und damit ist dieser breiter als der aktuelle Sprinter mit 1,993m Fahrzeugbreite... ohne Außenspiegel.

Wird der BMW dann auch in jeder Baustelle blockiert, weil er ja zu breit ist um sicher links zu überholen?

Die Master von Bj. 2007 sind nicht so super breit ohne das genaue Maß im Kopf zu haben. Das ist so mit den Betten quer die haben dann weit unter 1,80 meter also der hat Außen unter Garantie nicht viel mehr als 1,80 ohne Spiegel. ...
Der neue Ducato dürfte auch nicht viel breiter sein. ...weil die Querbetten auch weit von den 2 Metern entfernt sind. ....
Hier geht es aber auch nicht um Kastenwagen sondern um Wowa und zwar ob 2,30 oder 2,50 ?

LG

Naja eigentlich ging es darum, ob man eine Fahrspur bewusst blockieren darf nur weil man glaubt ein besonders breites Fahrzeug zu haben. In dem Fall dürfte jeder Bus oder LKW die Autobahn blockieren, die haben Alle 2,5 m + Spiegel.

Ja das sollte natürlich selbstredend sein. ...das macht man einfach nicht. ...und ab ner gewissen Breite geht es halt auch einfach nicht mehr.

LG

Zitat:

@-GUN- schrieb am 15. Oktober 2018 um 11:26:35 Uhr:


Der neue BMW X5 hat genau 2,004m Fahrzeugbreite... ohne Außenspiegel!
Und damit ist dieser breiter als der aktuelle Sprinter mit 1,993m Fahrzeugbreite... ohne Außenspiegel.

Wird der BMW dann auch in jeder Baustelle blockiert, weil er ja zu breit ist um sicher links zu überholen?

Für Baustellen gelten die Maße über die Außenspiegel. Da hat der unsere genau 2,06 m (mit Maßband gemessen 😉) und deshalb darf ich bei den überwiegenden 2,1 m Beschränkungen links fahren. Was kein Sprinter/Master/u.ä. darf. 😁

@Taxler222: Alle Renault Master, die ich gefunden habe, hatten eine Außenbreite von 1,99 m. Wenn Du natürlich eine Einzelanfertigung oder einen Rückspiegel von jeweils 5,05 cm nachweisen kannst (Foto reicht), mache ich den großen Kotau!

Ansonsten geht Dein Spruch "Nur egal wer eben iTüpferl schei.. will soll das gerne, Manche brauchen es eben" mal wieder auf Dich! 😁 😁 😁

Soooo, wegen euch bin ich extra raus und hab das Fahrerhaus von meinem TI auf Master 2 Basis gemessen. Nur das Fahrerhaus hat eine Breite von 194cm. Dazu kommen pro Seite 35cm Spiegel. Also insgesammt auf die 194 noch mal 70cm. 😉

@Taxler222:

Zitat:

Wie gut, dass bestimmte Theoretiker immer mehr wissen als die Praktiker

zumindest sollte auch der Praktiker lesen können. In deiner Zulassungbescheinigung sollte u.a. auch die Breite ohne Spiegel eingetragen sein.
kannst ja mal ein Bild einstellen, wo man die 1,75m-Breite in der Zulassungsbescheinigung erkennen kann.

Der Master 2, den du aufgrund des Baujahres haben müsstest, soll laut Wikipedia eine minimale Außenbreite von 1,99m haben. Wenn die Theoretiker unrecht damit haben sollten, dass dein Master ca 24cm breiter ist, als von dir vorher angegeben, kannst du das ja mit einem Bild deiner ZB1 schnell entkräften.

Zitat:

@mattalf schrieb am 15. Oktober 2018 um 16:32:36 Uhr:


Soooo, wegen euch bin ich extra raus und hab das Fahrerhaus von meinem TI auf Master 2 Basis gemessen. Nur das Fahrerhaus hat eine Breite von 194cm. Dazu kommen pro Seite 35cm Spiegel. Also insgesammt auf die 194 noch mal 70cm. 😉

auch bei dir sollte die Breite des Fz in der ZB1 stehen....und das ist immer die größte Gesamtbreite und die kann z.B. ohne weiteres an den Radhäusern zu finden sein.

Die Polizei kontrolliert feste Fahrzeugmaße, die ohnehin in der ZB1 stehen müssen, kaum per eigener Messung.
Sind halt auch eher Theoretiker....

Wenn dein Fz laut Papieren knapp 2m breit sein soll und anständige große Spiegel besitzt, muss bei einer Kontrolle nicht lange darüber diskutiert und gemessen werden, ob du bei einer zul. Fahrbahn-Breite von 2,1m noch fahren darfst oder nicht.

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