ForumGolf 3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. Wörtersee 2006 Ösipolizei!!

Wörtersee 2006 Ösipolizei!!

Themenstarteram 23. Mai 2006 um 9:27

Hey Leute,

ich brauch mal eure Hilfe! Weiß einer von euch, ob Ösipolizei Autos mit deutschem Kennzeichen stilllegen dürfen??

Oder ob die nur Bußgelder verteilen??

Genau geht es um meinen neuen REMUS Auspuff.... Der steht hinten etwas weit raus. ABE hab ich Typbezogen fü mein Auto. Ein Kumpel hat mir gesagt, den hätt ich etwas abflexen sollen!

Aber dann entfällt doch die Garantie.

Danke schon mal im Vorraus

Ähnliche Themen
16 Antworten
Themenstarteram 23. Mai 2006 um 9:33

.... also genaugesagt steht er von Stoßstange ende noch 4cm weiter raus!

am 23. Mai 2006 um 9:36

ja die sperren dich sofort ein! wahrscheinlich wirds du noch ausgepeitscht!

muhahahahha

lass des so is ok

am 23. Mai 2006 um 9:36

man schneidet ja auch nicht das Endrohr ab sondern den Vorschalldämmpfer.

am 23. Mai 2006 um 9:42

Zitat:

Original geschrieben von Jan12v

man schneidet ja auch nicht das Endrohr ab sondern den Vorschalldämmpfer.

Eben. Endrohr absägern kommt nicht so gut. Grade wenn ein Absorber drinsitzt! ;)

Haben die deine Kiste stillgelegt oder was?

Falls ja, freu dich, das wird teuer. :rolleyes:

von wo ab sinds denn genau 4cm? Direkt die Kante überm ESD oder die am weitesten Herausstehende Kante kurz unterhalb des Kofferraumes?

Themenstarteram 23. Mai 2006 um 10:30

Die am weitesten herrausstehende Kante!!!!!!!!

Also jetzt mal ehrlich... Is das nich so ziemlich rille!? Du hast die ABE für den ESD, ergo ist der so zugelassen. Wenn jetzt deine Endrohre weiter rausstehen... wer soll da was gegen sagen? Ist ja nichts verändert worden was die ABE zu nichte machen würde, da du alles ja so gemacht hast wie der ESD anscheinend auch geprüft wurde. Damit sollte die Sache doch an sich gegessen sein oder irre ich mich da etwa??

am 23. Mai 2006 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von ronin_gasch

Also jetzt mal ehrlich... Is das nich so ziemlich rille!? Du hast die ABE für den ESD, ergo ist der so zugelassen. Wenn jetzt deine Endrohre weiter rausstehen... wer soll da was gegen sagen?

Evtl die ABE selbst! Es kommt ganz darauf an, was für Auflagen von der ABE gefordert werden...

am 23. Mai 2006 um 11:10

Ein Kollege von mir hat deswegen beim TÜV schon ma streß gehabt. Weil sich dann ja die gesamtlänge deines autos ändert. Musste dann auch den ESD etwas kürzen, um durch die HU zu kommen.

am 23. Mai 2006 um 11:13

Zitat:

Original geschrieben von Necro85

Musste dann auch den ESD etwas kürzen

Den ESD kürtzen??? Biste dir da ganz sicher? Dann hätte er gar keinen TÜV bekommen dürfen so...

Da gab es mal eine Regelung das bei Fz bis Bj. 91 der Endschalldämpfer nicht über das Fz-Ende herausragen darf, bei Fz ab Bj. 91 darf er rausstehen. Stand damals so in meinem Teilegutachten von Endrohr meines Sciroccos.

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Evtl die ABE selbst! Es kommt ganz darauf an, was für Auflagen von der ABE gefordert werden...

bestes beispiel wäre das airbaglenkrad von raid,die abe gilt nur in kombination mit serienfahrwerk und serienbereifung,das hat schon einigen punkte oder nachschulung gekostet.

also das mit dem rausstehen würde ich schnell ändern,wenn jemand mal bei dir hinten andockt bekommt deine auspuffanlage sehr schnell einen schlag...ausserdem darf er auch nicht über die stoßstange rausstehen. (meine damit:über die äußerste kante der stoßstange)

hast den einbauen lassen oder selbst rangebaut?

Mhhh soweit ich das mal mitbekommen habe (n Kollege hat sich vor ein paar Jahren am See mal mit einem Gendarmen unterhalten), können die im Endeffekt nicht viel bei dt. Autos machen. Ich möchte zwar nicht meine Hand ins Feuer legen, und vielleicht mag sich ja auch was geändert haben. Aber so war die Auskunft damals. Zudem sind ja auch so einige Auflagen unterschiedlich in AT <-> D.

Dies dürfte natürlich wenn dann nur in solchen und ähnlichen Tuning-Detailfragen gelten. Wer besoffen, ohne Führerschein, ohne Hose ;) oder was weiß ich was fährt, der kriegt natürlich den üblichen Stress, keine Frage.

Zitat:

Original geschrieben von GreG_M

Mhhh soweit ich das mal mitbekommen habe (n Kollege hat sich vor ein paar Jahren am See mal mit einem Gendarmen unterhalten), können die im Endeffekt nicht viel bei dt. Autos machen. Ich möchte zwar nicht meine Hand ins Feuer legen, und vielleicht mag sich ja auch was geändert haben. Aber so war die Auskunft damals. Zudem sind ja auch so einige Auflagen unterschiedlich in AT <-> D.

Dies dürfte natürlich wenn dann nur in solchen und ähnlichen Tuning-Detailfragen gelten. Wer besoffen, ohne Führerschein, ohne Hose ;) oder was weiß ich was fährt, der kriegt natürlich den üblichen Stress, keine Frage.

stimme greg_m zu,unterlagen waren unterschiedlich zwischen d und at doch dies hat sich auf basis des neuen eu rechts geändert.sprich alle eu länder MÜSSEN abe,gutachten etc anderer mitgliedsstaaten anerkennen und können diese nicht für nichtig erklären.wenn du zum beispiel ein tunigteil aus frankreich kaufst mit der französischen zulassung darfst du dieses auch in deutschland betreiben,auch wenn dieses nicht den deutschen bestimmung entsprechen sollte (bei einzelabnahmen ist das wieder was anderes),doch verwaltungsakte und das sind auch abe's oder teilegutachten müssen anerkannt werden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. Wörtersee 2006 Ösipolizei!!