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Wo kein Kläger da kein Richter

Themenstarteram 25. April 2012 um 10:02

Hi Leute,

ich lese schon ne ganze Weile mit hier im Forum und muss sagen das es ne wirklich gute Community ist :-)

Danke erstmal für die vielen kleinen Tipps und Anregungen :-)

Hab da jetzt mal ne Sache die mich (natürlich niemals im realen) beschäftigt - reines Kopfkino :-)

Wir nehmen mal an, ich wäre normaler Hartz4-er, hätte nen Gewerbeschein auf selbstständige Nebentätigkeit und würde seid (sagen wir mal September 2011) für nen kleinen Unternehmer fahren. Ja, mit ordnungsgemäßem Lappen (C1E) und Fahrerkarte.

Ich hab keinen eigenen LKW und würde die Kiste von dem Unternehmer nutzen. Kriege von ihm die Aufträge (wobei jeden Tag der selbe Shuttleverkehr von einer Produktionsfirma zuer Verarbeitung und wieder zurück, Früh- und Spätschicht).

Entlohnung erfolgt über Rechnungsstellung meinerseits.

Ach ja, wir nehmen auch mal noch an, das der Unternehmer noch einen weiteren "Angestellten" auf die selbe Art beschäftigt und auch noch einen Festangestellten mal laufen hat.

Was würde die Gewerbeaufsicht einen solchen Fall betrachten und was käme so an Sanktionen bzw. Kosten auf mich bzw. den Unternehmer zu ???

 

Beste Antwort im Thema

Wenn jemand Harz4 abgreift und unerlaubt zusätzlichen Zaster generiert dann sollte er satt eine über den Arsch bekommen :D denn er bescheißt die Gemeinschaft derjenigen die ehrlich den Steuertopf füllen!

Sternengruß

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11 Antworten
am 25. April 2012 um 10:17

Scheinselbständigkeit und wenn es über den freibetrag von glaube ich 165 € darf man schön das Hartz 4 zurückzahlen und bekommt als Dank noch eine sperre :)

Themenstarteram 25. April 2012 um 10:25

Abgesehen davon, das wären ja dann die kleineren (überschaubareren) Probleme die ich hätte beim AA.

Was, abgesehen davon, käme da an Probleme noch auf mich zu ??? Oder wärs ansich "nur" der Verlust des Gelderwerbes und ansonsten maximal nen erhobener Zeigefinger *DuDuDu* :-)

Würde ich bei dieser Konstellation tierisch noch eine reingebraten bekommen ???

Und was darf der Unternehmer abdrücken bzw. was hätte der alles zu erwarten ??? :-)

frag doch bei der Gewerbeaufsich nach:D:D

Themenstarteram 25. April 2012 um 10:38

Ja, WÄRE ne Möglichkeit, aber es soll doch ne Überraschung werden, wenn ich da mal über ne Gehaltserhöhung mit dem Unternehmer reden will *g*

Also WENN ich sowas illegales machen würde, was ich natürlich niemals nie mache *g*

am 25. April 2012 um 10:42

Ich finde auch, das das hier eine super Community ist. Gerade deshalb sollte man den Arsch in der Hose haben und nicht rein hypothetische Fragen stellen, sonder einfach mal sagen: Leute ich habe ein Problem, könnt ihr mir helfen). Na das wäre mal ne Community vom allerfeinsten. Und sollte es dennoch anders sein, werden hier keine Tips gegeben um andere anzuscheissen.

Gruß

Themenstarteram 25. April 2012 um 10:47

Wir können das rein theoretische gern weg lassen, Problem ist nur das in viele Foren keine Rechtsberatung stattfinden darf. Daher darf man keinen konkreten Fall nennen, sondern muss (ob man nun will oder nicht) solche Dinge lediglich als "Gedankenspiele" äussern.

Und nein, mir gehts nicht darum meinem Chef eine reinzudrücken bei misslingen irgendwelcher Gehaltsverhandlungen, mir geht es darum, was passiert WENN das ganze mal rauskommt. Also was passiert IHM und was passiert MIR.

Wenn jemand Harz4 abgreift und unerlaubt zusätzlichen Zaster generiert dann sollte er satt eine über den Arsch bekommen :D denn er bescheißt die Gemeinschaft derjenigen die ehrlich den Steuertopf füllen!

Sternengruß

Themenstarteram 25. April 2012 um 11:16

Hat zwar mit der geschilderten Sachlage nix zu tun, aber zur Erklärung:

1. also H4-Empfänger darf man eine selbstständige Nebentätigkeit ausführen und dabei bis 165,00 € dazu verdienen

2. es werden ordnungsgemäß alle Steuern entrichtet sowie dem AA regelmässig eine BWA überreicht zur Berechnung der Bezüge

3. und jetzt wirds lustig - ich darf sogar Angestellte auf Vollzeit einstellen

So, noch Fragen zwecks Staat bescheissen bzw. diejenigen in den Arsch treten die "hart" für dieses Land arbeiten ??? *g*

Können wir wieder zum Ursprungsthema zurück kommen ??? Danke :-)

am 25. April 2012 um 12:22

Das ganze ist doch mit einem Wort zu sagen : Scheinselbstständigkeit. Mit allem was dazu gehört. Stell dir mal vor es passiert ein Unfall (grade so einer wie gestern auf der A45). Das Amt zahlt dir ja zur Zeit die KrankenKasse oder? Was meinst du was in dem genannten Beispiel abgeht? Wenn du überlebst beim Unfall Kannst du dir trotzdem einen strick nehmen. Aber Naja.. Muss jeder selbst wissen

Aha, der Themenstarter stellt hier also (zuerst anonym) die Frage nach einer möglichen Selbstständigkeit neben Harz4 und das alles wg 165€ :D - wieso dann das Muffensausen wg der Gewerbeaufsicht?

Ich empfinde das als ein krummes Ding. ;)

am 3. Mai 2012 um 17:06

Zitat:

Original geschrieben von Quietschferkel

 

Wir nehmen mal an, ich wäre normaler Hartz4-er, hätte nen Gewerbeschein auf selbstständige Nebentätigkeit und würde seid (sagen wir mal September 2011) für nen kleinen Unternehmer fahren. Ja, mit ordnungsgemäßem Lappen (C1E) und Fahrerkarte.

Ich hab keinen eigenen LKW und würde die Kiste von dem Unternehmer nutzen. Kriege von ihm die Aufträge (wobei jeden Tag der selbe Shuttleverkehr von einer Produktionsfirma zuer Verarbeitung und wieder zurück, Früh- und Spätschicht).

Ohne eigenen LKW gibt es das nicht. Das wäre eine Scheinselbstständigkeit. Der Unternehmer macht sich strafbar, weil er dich ohne Sozialversicherungsanmeldung beschäftigen würde. Anmeldung bei der SV am ersten Arbeitstag, sonst Schwarzarbeit.

Wenn er sich tatsächlich daruf einlässt, hat er ein Problem, wenn es sich um ein Fahrzeeug größer als 3,5 t ZGM handelt.

Ist das Fahrezug größer, musst du die Fchkundeprüfung vor der IHK ablegen und eine Güterkraftverkehrsgenehmigung bei RP nachweisen. Hast du die nicht und er beschäftigt dich, ordenet er Güterkraftverkehr ohne gültige Gemeinschaftslizenz an. Damit ist er seine eigene Lizenz auch gleich los.

Zitat:

Entlohnung erfolgt über Rechnungsstellung meinerseits.

Ach ja, wir nehmen auch mal noch an, das der Unternehmer noch einen weiteren "Angestellten" auf die selbe Art beschäftigt und auch noch einen Festangestellten mal laufen hat.

Was würde die Gewerbeaufsicht einen solchen Fall betrachten und was käme so an Sanktionen bzw. Kosten auf mich bzw. den Unternehmer zu ???

Der Weg, wie das entdeckt wird geht so:

1. BAG oder Polizeikontrolle mit oder ohne Zoll (die checken die Schwarzarbeit).

2. Kontrollanfrage bei Sozialversicherung mit negativem Ergebnis.

3. Meldung an Gewerbeaufsicht, Finanzamt, Straßenverkehrsbehörde, Sozialversicherung

4. Betriebsprüfung beim Auftraggeber und Auftragnehmer durch Gwerbeaufsicht, Finanzamt, Sozilaversicherung (jeder für sich)

5. Feststellung der Vergehen (inklusive Lenuk- und Ruhezeiten)

6. Busgeldbescheid Gewerbeaufsicht und Einschaltung des Staatsanwalts und Strafantrag durch diesen

7. Verureteilung, Feststellung der mangelnden Zuverlässigkeit als Transportunternehmer

8. Entzug der Güterkraftverkehrsgenehmigungen

9. Firma geschlossen.

Es gibt einschlägige Urteile, was als Schwarzarbeit zu bezeichnen ist, was nicht genehmigter Güterkraftverkehr ist.

Selbst große Firmen (Fixemer und Willi Betz) sind genau über solche Sachen gestolpert.

Alles zusammen kein so gutes Kopfkino, war wolhl eher ein Alptraum ;-).

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