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Wo ist der Haken - Privatleasing Peugeot 208 Sixt / 1&1

Themenstarteram 9. März 2017 um 11:02

Hallo Zusammen

Der ein oder andere hat evtl. schon mal von diesem Angebot gehört:

https://mobile.1und1.de/peugeot-208-leasing#flatrate

Das Angebot wäre für uns als Zweitwagen interessant, quasi als komfortable Alternative zur Monatskarte für meine Frau.

Bis auf die 1,000 EUR SB bei der Versicherung kann ich keinen Haken finden, KM Laufleistung reicht für uns aus, was denkt ihr? Für mich klingt das alles konkurenzlos günstig. Danke für Tipps!

Beste Antwort im Thema

Bei dem Geschachere wie man sich um den Mobiltelefonvertrag drücken und vielleicht noch Winterreifen abstauben könnte, erhalte ich den Eindruck, dass man manchen Leuten ein Auto auch schenken könnte und sie dann immer noch versuchen würden irgendwie zusätzlich noch ein paar Euro aus dem wohltätigen Gönner, der ihnen das Auto schenkt, rauszuleiern.

Ich bin ja auch ein Schnäppchenjäger, aber irgendwo hat jede Kostenoptimierung ihre Grenzen.

Solche Aktionen haben einen Sinn für jene die sie starten. Wenn man diesen Sinn unterläuft, wird es mit der Zeit solche Gelegenheiten nicht mehr geben. Also einfach mal die eigene Gier zügeln und den Geschäftspartner auch leben lassen.

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Jedem steht ja der Rechtsweg offen, sollte Sixt auf die Vertragsstrafe beharren. Ich hoffe inständig, dass es dann für solche Leute noch teurer wird. Dass der Prozess verloren wird, die 350€ (oder wie viel es schlussendlich auch ist) gezahlt werden müssen, dass Anwaltskosten oder mindestens die SB der Rechtschutzversicherung fällig wird. P.S. eine Rechtschutzversicherung bedarf erst einmal einer Deckungszusage ;) Ob diese bei solch klaren Strukturen eine gibt, wissen auch nur die Götter. Dann benötigt man ja auch noch den Nachweis, dass der Schaden tatsächlich geringer ausgefallen ist. Das Gutachten wünsche ich diesen jenigen ebenfalls zu zahlen.

Es geht hier überhaupt nicht darum, ob der Wagen tatsächlich 350€ weniger wert sein mag. Es geht ums Prinzip. Bei solch einer Verantwortungslosigkeit kann ich nur noch die Hände über dem Kopf zusammen schlagen. Wie kann man nur so Unselbstständig durch Leben laufen?

Das muss wohl die Generation Softy sein. Kann keine Konsequenzen einfach mal "wie ein Mann" ertragen, den Schuld sind nur die anderen ...

Zitat:

@digidoctor schrieb am 1. Februar 2019 um 10:42:37 Uhr:

Ich habe mich vor Inspektionstermin beim Leasing vermittelnden Händler gemeldet und er hat mir geschrieben, dass ein paar Tage nicht schlimm sind. Gleicher Monat. Das habe ich abgespeichert. Er ist allerdings auch der Händler, der zurücknimmt. Bei mir die Besonderheit, dass 30. Mai EZ war, aber das Fahrzeug schon im Folgejahr ab Mitte Mai Inspektion anmahnte. Termin aber erst Ende Mai angeboten wurde.

Wenn der Händler dein Vertragspartner ist, ist das ja völlig legitim.

Zitat:

@206driver schrieb am 31. Januar 2019 um 16:26:06 Uhr:

Das sehe ich anders und ich muss sagen, dass es mich schon sehr gewundert hat, wie viele Leute sich hier in diesem Thread nicht an die Wartungsvorgaben halten - und das bei einem Neuwagen.

... mich hat da die große Lücke zwischen EZ und Übergabe reingeritten. ;)

Ich hatte relativ zeitig vor Jahresturnus nach der Übergabe geschaut und dann war die EZ aber schon gejährt.

Aber völlig korrekt, selbst schuld. Nur sehe auch ich keinen nachweisbaren Wertverlust bei den geringen Überziehungen. Und da würde ich es ggf. auch darauf anlegen. Denn da bin ich nicht Softy, sondern nutze auch das in den AGB zugestandene Recht.

Und das ist ja auch dein gutes Recht! Fraglich ist da nur, wie man den tatsächlichen Wertverlust nachweisen möchte. Wird wohl über einen Gutachter laufen. Stelle ich mir zumindest relativ aufwändig vor. Aber wenn man den Weg gehen möchte, dann steht einem das natürlich seitens des Vertrags frei.

Bisher konnte kein Leasinggeber eine Wertminderung nachweisen, wenn das Produkt mängelfrei zurückgegeben wurde.

Gibt ja schon entspr. Gerichtsurteile zugunsten des Leasingnehmers, auch im Netz zu finden.

Einzig um die Kosten einer Inspektion kam der Leasingnehmer nicht herum, die der Leasinggeber nachgeholt hat, da dies eine Vertragsbedingung des Leasinggebers war.

Hat man bspw. nur eine einzige Inspektion, und diese bspw. 3 oder 4 Monate vor der Rückgabe getätigt, reicht dies aus.

am 1. Februar 2019 um 13:21

Zitat:

@Shoryuken265 schrieb am 1. Februar 2019 um 13:23:22 Uhr:

Und das ist ja auch dein gutes Recht! Fraglich ist da nur, wie man den tatsächlichen Wertverlust nachweisen möchte. Wird wohl über einen Gutachter laufen. Stelle ich mir zumindest relativ aufwändig vor. Aber wenn man den Weg gehen möchte, dann steht einem das natürlich seitens des Vertrags frei.

Ganz einfach: bei ein paar Tagen gibt es keinen!

am 1. Februar 2019 um 13:22

Zitat:

@guruhu schrieb am 1. Februar 2019 um 11:33:00 Uhr:

Jedem steht ja der Rechtsweg offen, sollte Sixt auf die Vertragsstrafe beharren. Ich hoffe inständig, dass es dann für solche Leute noch teurer wird. Dass der Prozess verloren wird, die 350€ (oder wie viel es schlussendlich auch ist) gezahlt werden müssen, dass Anwaltskosten oder mindestens die SB der Rechtschutzversicherung fällig wird. P.S. eine Rechtschutzversicherung bedarf erst einmal einer Deckungszusage ;) Ob diese bei solch klaren Strukturen eine gibt, wissen auch nur die Götter. Dann benötigt man ja auch noch den Nachweis, dass der Schaden tatsächlich geringer ausgefallen ist. Das Gutachten wünsche ich diesen jenigen ebenfalls zu zahlen.

Es geht hier überhaupt nicht darum, ob der Wagen tatsächlich 350€ weniger wert sein mag. Es geht ums Prinzip. Bei solch einer Verantwortungslosigkeit kann ich nur noch die Hände über dem Kopf zusammen schlagen. Wie kann man nur so Unselbstständig durch Leben laufen?

Das muss wohl die Generation Softy sein. Kann keine Konsequenzen einfach mal "wie ein Mann" ertragen, den Schuld sind nur die anderen ...

Absolut verantwortungslos, die Wartung um ein paar Tage zu überziehen... Hoffentlich explodiert das Auto nicht.

Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 1. Februar 2019 um 14:22:51 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 1. Februar 2019 um 11:33:00 Uhr:

Jedem steht ja der Rechtsweg offen, sollte Sixt auf die Vertragsstrafe beharren. Ich hoffe inständig, dass es dann für solche Leute noch teurer wird. Dass der Prozess verloren wird, die 350€ (oder wie viel es schlussendlich auch ist) gezahlt werden müssen, dass Anwaltskosten oder mindestens die SB der Rechtschutzversicherung fällig wird. P.S. eine Rechtschutzversicherung bedarf erst einmal einer Deckungszusage ;) Ob diese bei solch klaren Strukturen eine gibt, wissen auch nur die Götter. Dann benötigt man ja auch noch den Nachweis, dass der Schaden tatsächlich geringer ausgefallen ist. Das Gutachten wünsche ich diesen jenigen ebenfalls zu zahlen.

Es geht hier überhaupt nicht darum, ob der Wagen tatsächlich 350€ weniger wert sein mag. Es geht ums Prinzip. Bei solch einer Verantwortungslosigkeit kann ich nur noch die Hände über dem Kopf zusammen schlagen. Wie kann man nur so Unselbstständig durch Leben laufen?

Das muss wohl die Generation Softy sein. Kann keine Konsequenzen einfach mal "wie ein Mann" ertragen, den Schuld sind nur die anderen ...

Absolut verantwortungslos, die Wartung um ein paar Tage zu überziehen... Hoffentlich explodiert das Auto nicht.

Du bist ignorant und hast das Diskussionsniveau eines 5-Jährigen. Sei stolz auf dich!

Du hast den Inhalt der Diskussion scheinbar noch nicht verstanden. Es geht nicht darum, ob und in welcher Höhe ein Wertverlust existiert. Es geht um Verträge und deren Einhaltung. Soll ich es dir noch versuchen aufzumalen?

am 1. Februar 2019 um 14:21

Wenn Du meine vorherigen Beiträge richtig gelesen hättest, habe ich nicht angezweifelt, dass hier eine Vertragsverpflichtung ggü. Sixt besteht. Wer bei deren Nichteinhaltung aber von verantwortungslos spricht, sollte bitte anderen nicht ein infantiles Diskussionsniveau unterstellen. Bitte reflektiere hierzu insb. Deinen Beitrag von 11:33. Anschließend darfst Du wieder malen.

Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 1. Februar 2019 um 15:21:11 Uhr:

Anschließend darfst Du wieder malen.

Ein Glück, dass du das nicht entscheidest.

Zum Thema Verantwortung: Ich lege dir mal beide Definitionsuaslegungen des Duden nahe. Die farbig markierten Teile sind dann unser Fallbeispiel.

"[mit einer bestimmten Aufgabe, einer bestimmten Stellung verbundene] Verpflichtung =Inspektion bis Zeitpunkt X, dafür zu sorgen, dass (innerhalb eines bestimmten Rahmens) alles einen möglichst guten Verlauf nimmt, das jeweils Notwendige und Richtige =Inspektion bis Zeitpunkt X getan wird und möglichst kein Schaden entsteht"

"Verpflichtung, für etwas Geschehenes einzustehen [und sich zu verantworten]"

Im Umkehrschluss: Hält der Partner die Verpflichtung nicht ein, oder tut nicht das richtige oder notwendige, handelt er ohne Verantwortung, oder Verantwortungslos.

Wer nicht in der Lage ist Verträge einzuhalten, muss eben mit den vorgesehenen Konsequenzen leben. So einfach ist das.

Ich find das absolute Haarspalterei... Inspektionsintervall ist 12 Monate oder 20.000km je nachdem was als erstes eintrifft.

Wenn ich jetzt vor Ablauf der 12 Monate eine Inspektion mache, habe ich mich im Prinzip auch nicht an den Vertrag gehalten.

Um die 12 Monate voll zu bekommen ist man immer über ein Jahr, außer man mach es am Tag der EZ.(hoffentlich fällt das Datum nicht auf ein Sonntag)

Zitat:

@monstermolt schrieb am 1. Februar 2019 um 15:30:29 Uhr:

Ich find das absolute Haarspalterei... Inspektionsintervall ist 12 Monate oder 20.000km je nachdem was als erstes eintrifft.

Wenn ich jetzt vor Ablauf der 12 Monate eine Inspektion mache, habe ich mich im Prinzip auch nicht an den Vertrag gehalten.

Um die 12 Monate voll zu bekommen ist man immer über ein Jahr, außer man mach es am Tag der EZ.(hoffentlich fällt das Datum nicht auf ein Sonntag)

Ohne den Text vor mir liegen zu haben, würde ich fast wetten, dass dort "...spätestens nach 12 Monaten oder ..." steht. ;)

Wie gesagt: ob eine Wertminderung nun besteht oder nicht, sei dahingestellt. Das werden wir hier nicht endgültig herausfinden. Aber alleine schon wenn ein potenzieller Käufer sich dran stört und deswegen nciht/einen anderen kauft, kann dies eigentlich nicht mehr wegdiskutiert werden ;)

Denkt auch mal einen Schritt weiter: Wie Verantwortungsvoll ist der Vorbesitzer sonst so mit dem Wagen umgegangen, wenn er sich nicht einmal an einen fixen Termin halten konnte? Wir reden hier immer noch von einem 10k€-Auto. Da muss sich auch niemand wundern, dass der Nachbar in unserer Gesellschaft nicht mal mehr die Bohrmaschine verleiht. Sinnbildlich gesprochen

Steht es nicht...

 

Das sind dann wahrscheinlich irgendwelche Leute mit Zwangsneurosen, ein normalen Menschen würden ein paar Tage bestimmt nicht stören.

 

Wie handhabst du das mit dem TÜV da muss man ja auch alle 24 Monate hin...

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1. Pacta sunt servanda. Denn dafür werden sie gemacht. Damit sich beide daran halten.

 

2. Und genau daher (!) verstehe ich Euer Problem überhaupt nicht, denn der Vertragstext gibt überhaupt keine pauschale Wertminderung für verspätete Wartungen her: https://www.motor-talk.de/.../...eugeot-208-sixt-1-1-t5969009.html?...

Zitat:

@monstermolt schrieb am 1. Februar 2019 um 15:54:28 Uhr:

Steht es nicht...

 

Das sind dann wahrscheinlich irgendwelche Leute mit Zwangsneurosen, ein normalen Menschen würden ein paar Tage bestimmt nicht stören.

 

Wie handhabst du das mit dem TÜV da muss man ja auch alle 24 Monate hin...

Der Vergleich hinkt. Der TÜV hat keinen Einfluss auf Garantie-/Kulanzverhalten. Der TÜV wird nicht in irgendeinem Vertragswerk explizit eingefordert. Ebensowenig ist der TÜV als Tag angegeben. Und ja: wenn mein Auto in 01/19 zum TÜV muss, dann fahre ich im Januar. Und nicht im Februar.

Und schlussendlich: wenn ich sehe, dass jemand die TÜV Termine nicht einhält, schließe ich auch da auf seine allgemeine Zuverlässigkeit.

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