Wo ist das E-Prüfzeichen? (Stoßstange)

VW Golf 4 (1J)

Hallo liebe MTler,

Habe vor gut einer Woche eine R32 Stoßstange erstanden. Mir wurde vom Verkäufer zugesichert, dass die Stoßstange eine E-Prüfzeichen hat. Die Stoßstange macht einen sehr guten Eindruck und ist aus ABS gefertigt.

Habe sie grade bekommen und finde das E-Prüfzeichen nicht, wo kann ich danach suchen?
Könnte ja gut sein, dass ich da was übersehen habe 😉

Grüße, Janis``

PS: Wieviel darf eine Lackiererei so fürs Lackieren einer Stoßstange in Schwarz nehmen?

60 Antworten

Wo wir hier bei E-Prüfzeichen sind ist euch mal aufgefallen das auf den Rückleuchten im Golf garkeine Prüfzeichen mehr sind?

Habe mal meinen Rückleuchten angekuckt auch die von einem Kumpel (original verbaute) aber habe nirgendswo an den Rückleuchten E-Prüfzeichen gefunden oder reicht in diesem Fall auch die VW TN?

Und um BTT zu kommen. Diese Stoßstangen von Ebay könnte ihr alle vergessen.

Habe letztes jahr auch eine R32 (ABS) ersteigert weil aber nix zu finden war wegen E-Prüfzeichen o.a. habe ich diese zurück geschickt. Desweiteren war die Passgenauigkeit unter aller Sau und die zugesicherte Einfräsung an der Innenseite für die SRA gab es auch nicht.

Desweiteren frage ich mich: Dort steht überall mit E-Prüfzeichen und es ist keines drauf demnach ist das doch Betrug weil die Ware eine zugesicherte Eigenschaft nicht besitzt und dieses auch noch verschwiegen wurde.

Desweiteren die Äusserung "Original R32" machen sich die Anbieter damit nicht strafbar?
Denn es sind ja keine original Stoßstangen.

Ansonsten gebe ich meinen Vorredner wie schyschka Recht.

TN von VW reicht aus...

Wenn ich nicht verärgert wäre dann würde ich nach dem Emailkontakt mit meinem Händler vor Lachen auf dem Boden liegen...

Er schrieb mir ja "ist doch die originale stoßstange"
Daraufhin schrieb ich ihm zurück "nein ist es nicht, keine TN, blabla etc..."

Jetzt kriege ich die geilste Email zurück:
"hallo
ein anderer herstellen darf nicht die vw nummer einstanzen. das wäre
urkundenfälschung
mfg"

*lol* (eigentlich hasse ich Akronyme)

Is mir schon klar, aber es ist trotzdem nicht die originale... Ich glaube der hat einfach nicht verstanden was ich ihm Mitteilen wollte.
Aber was ist so schwer daran zu verstehen wenn ich sage: "keine TN, keine ABE, keine E-Prüfzeichen, kein Gutachten = Illegal wenn ich es anbaue = Betriebserlaubnis erlischt"

Grüße, Janis``

Mache es doch ganz einfach:

Hiermit wiederrufe ich den Kaufvertrag von ...... über den Artikel ......... bei Ebay innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit von 14 Tagen.

Und wenn dann sein ok kommt schickst den Mist zurück.

Wenn er nicht will und auf stur schaltet (Aber nur dann)von der Auktion einen Screenshot/Ausdruck machen und Anwalt fertig.
Denn in der Auktion wurde zugesichert das der Artikel ein E-Prüfzeichen hat damit ist er seiner verpflichtung über wahrheitsgemäße Angaben im Kaufvertrag nicht nachgekommen.
Denn der Artikel besitzt eine Eigenschaft nicht die aber für die Funktion von Bedeutung ist.

In diesem Falle das E-Prüfzeichen ohne welches eine Eintragung bzw Benutzung am Fahrzeug nicht möglich ist.

Zitat:

Original geschrieben von Segl0r


....
Jetzt kriege ich die geilste Email zurück:
"hallo
ein anderer herstellen darf nicht die vw nummer einstanzen. das wäre
urkundenfälschung
mfg"

hat der Verkäufer das wirklich geschrieben? Ich würde gerne wissen, wieviel er von den Teilen so am Tag oder der Woche vertickt und wieviele damit herumfahren und von nix wissen?!?!? Aus Unwissenheit?

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka



hat der Verkäufer das wirklich geschrieben? Ich würde gerne wissen, wieviel er von den Teilen so am Tag oder der Woche vertickt und wieviele damit herumfahren und von nix wissen?!?!? Aus Unwissenheit?

Wenn ich mich nicht irre erfüllt das doch schon den Tatbestand der arglistigen Täuschung oder?

Zitat:

Original geschrieben von jettaflitzer



Zitat:

Original geschrieben von Schyschka



hat der Verkäufer das wirklich geschrieben? Ich würde gerne wissen, wieviel er von den Teilen so am Tag oder der Woche vertickt und wieviele damit herumfahren und von nix wissen?!?!? Aus Unwissenheit?
Wenn ich mich nicht irre erfüllt das doch schon den Tatbestand der arglistigen Täuschung oder?

Ab zu den Grünen und Anzeigen.

Zu den Rückleuchten, die müssen auf der Außenseite ein Eintragungnummer haben. Meine haben die am unteren rechten an in der 2ten Reflektionebene auf der Fahrerseite.

MfG

Jetzt habe ich die auch gefunden 🙂 Sonst hat man die gemerkt wegen Relief.
Die sieht man nur wenn man gegen das Licht kuckt. Wieder was dazu gelernt. 🙂

Nein mal im Ernst er verspricht in der Auktion ein E-Prüfzeichen aber es ist keines drauf.

Somit habe ich doch Recht oder?

In der Auktion selber verspricht er nur "Eintragungsfrei", aber ich hab ihm vor dem Kauf gefragt und habe natürlich die Email noch indem er mir das Prüfzeichen verspricht. Bin Fit in Sachmängelhaftung, von daher gibts da gar keine Probleme, Teil zurück, Geld zurück...
Habe sagar ein 4 wöchiges Widerrufsrecht..

Grüße, Janis``

Stimmt ja auf Online Geschäfte ist immer ein Monat Wiederrufsfrist.

Und wieder eine lustige Email:
"Das stimmt so nicht.
Rufen sie beim Händler XXXXX unter Nummer XXXXX an und erkundigen sie sich.
mfg"

Genau bei diesem Händler habe ich einen Tag nach erhalt der Ware angerufen und man wollte/konnte mir keine Angaben machen, da ich kein Registrierter Kunde bei denen bin...

Für mich ist die Sache eigentlich klar, keine TN, keine ABE, kein Gutachten,...
Was gibts da denn noch zu bereden?

Grüße, Janis``

@Pedachen, Hast du noch mal was von ihm gehört?

Die nächste lustige Email...

Jetzt soll ich "gezielt nachfragen warum die r32 Stoßstange keine ABE benötigt"...

Gruß, Janis``

wenn du ein Gutachten für die Deppen brauchst, dass es gegen den StVZO §19.2 verstößt, kann ich es dir gerne kostenlos erstellen.

Dann haben die was vom TÜV, aber irgendwer von euch meinte doch mal, dass der Verkäufer geschrieben hat, ok wir nehmen das Teil zurück oder lassen es abholen???

Ja anscheinend hatte er dem Pedachen ja schon die Rückabwicklung zugesagt...
Bei mir tut er sich ja schon schwer 😉
Ich lieg hier echt bei jeder weiteren Email von dem auf dem Boden...

Hier mal meine Email:
"Die Firma XXXX hat mich schon das letzte mal bevor ich auch nur irgendetwas Fragen konnte abgewiesen.
Es ist ganz einfach, entweder sie rufen da an und klären den Vorfall, so dass es für mich eine Möglichkeit gibt die Stoßstange zu fahren, ohne das ich ohne Betriebserlaubnis fahre, oder sie können die Stange wieder abholen und müssen mir den Kaufpreis + entstandende Kosten ersetzen. Die Stoßstange weist meiner Meinung nach definitiv nicht die abgemachte Beschaffenheit auf und ist somit Mangelbelastet.
Dadurch das sie mir ein E-Prüfzeichen versprochen haben, stehe ich für meinen Teil auf der sicheren Seite...
Ich bin auch der Meinung das ich Ihnen schon genug entgegengekommen bin, indem lediglich nach einer Möglichkeit der Eintragung oder ähnlichem bitte."

Grüße, Janis``

Hallo ja er hat mir eigentlich schon zugesagt das er die Stoßstange abholt und mir das Geld zurück Überweist.
Ich sollte ihn den Wiederruf nur nochmal bestätigen, habe ich aber noch nicht getan weil ich ja erstmal zu meinem Tüver gerhen will.
@segl0r: geh mal auf das Angebot und Kopiert dir mal die Wiederrufserklärung, so das du sie mit in deine nächste Email mit rein machst. Vieleicht schreibt er dann nich mehr so ein Scheiß zurück.

Lg Pedachen

Werde ich morgen machen,
erstmal die nächste lustige Antwort abwarten ^^

Grüße, Janis``

Deine Antwort
Ähnliche Themen