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wo bekommt man COC Papiere

Hallo in die Gruppe,

ich muß mir wegen Umzug von Slovakei nac Deutschland eine EU COC Fahrzeug Typengenemigung

besorgen mein Auto suzuki swift ist schon 20 Jahre alt , habe ihn v0r 5 Monate in Sk erst gekauft,

weiss jemand Rat!!!!

L.G GS 9

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15 Antworten

(mach bitte nicht so viele neue Themen zur selben Frage auf)

Eine Übereinstimmungserklärung / Certificate of Conformity / CoC erhältst du beim Hersteller des Fahrzeugs, oder beim Importeur. Melde dich also am besten mal direkt bei Suzuki in Deutschland:

Postanschrift:

SUZUKI DEUTSCHLAND GMBH

Suzuki-Allee 7

64625 Bensheim

Telefon: 06251 5700-0

Telefax: 06251 5700-200

E-Mail: kontakt@suzuki.de

vielleicht kommst du bei Suzuki in SK weiter... hier ist ein Link zu einer Seite, wo speziell COC angefordert werden können. Viel Erfolg!

https://www.suzuki.sk/automobily/node/47

Vorher mal aufs Typschild schauen, ob überhaupt eine EG-Typgenehmigungsnummer draufsteht.

Vor 20 Jahren war die Slowakei noch nicht in der EU...

Zitat:

@hk_do schrieb am 6. September 2022 um 13:44:51 Uhr:

Vorher mal aufs Typschild schauen, ob überhaupt eine EG-Typgenehmigungsnummer draufsteht.

Vor 20 Jahren war die Slowakei noch nicht in der EU...

Und wenn diese Nummer drauf steht, dann kann dir der TÜV auch die COC Papiere ausstellen.:)

@nogel

Sicher? Ich habe vom Verkäufer für den 35is kein COC erhalten... ein BMW-Händler möchte dafür 125,- in Vorkasse. Weißt du zufällig, was der TÜV verlangt?

Ich habe jede Menge COC Papiere erstellt, aber der Preis? Ca 40?

Okay... Danke erstmal .... ich komme die Tage mal beim TÜV-Süd vorbei und frage dort mal konkret nach

Zitat:

@keksemann schrieb am 6. September 2022 um 15:46:38 Uhr:

@nogel

... ein BMW-Händler möchte dafür 125,- in Vorkasse. ...

Hihi, billig... PSA/Stellantis will 250,00 Flocken..

Natürlich kann weder der TÜV noch eine andere Prüforganisation CoC-Papiere erstellen. Das kann nur der Inhaber der Typgenehmigung.

In vielen Fällen können die technischen Dienste und die technischen Prüfstellen aber eine Bestätigung der Daten erstellen, die in den meisten Fällen den gleichen Zweck erfüllt. Ich hatte aber auch schon den Fall, dass die Zulassungsstelle die Bestätigung der Daten einer offiziellen Datenblattstelle nicht akzeptiert hat...

Bis vor nicht allzu langer Zeit konnte auch jeder Prüfingenieur so eine Bestätigung für kleines Geld erstellen, wenn die notwendigen Daten nachvollziehbar waren. Offensichtlich ist das aber zu oft ohne die notwendige Eindeutigkeit gemacht worden, deswegen gibt es diese Option heute nicht mehr :(

Zitat:

@hk_do schrieb am 6. September 2022 um 19:26:12 Uhr:

Natürlich kann weder der TÜV noch eine andere Prüforganisation CoC-Papiere erstellen. Das kann nur der Inhaber der Typgenehmigung.

Sorry, jetzt verfällst du aber in den Klugscheißer-Modus. Natürlich stellt der TÜV nur eine Übereinnstimmungsbestätigung aus, für den Endkunden ist es dasselbe.

Zitat:

@hk_do schrieb am 6. September 2022 um 19:26:12 Uhr:

 

Ich hatte aber auch schon den Fall, dass die Zulassungsstelle die Bestätigung der Daten einer offiziellen Datenblattstelle nicht akzeptiert hat...

Bis vor nicht allzu langer Zeit konnte auch jeder Prüfingenieur so eine Bestätigung für kleines Geld erstellen, wenn die notwendigen Daten nachvollziehbar waren. Offensichtlich ist das aber zu oft ohne die notwendige Eindeutigkeit gemacht worden, deswegen gibt es diese Option heute nicht mehr :(

Noch nie gehört, sorry.

 

In sehr vielen Fällen liegen ausländische Papieree vor, wo Typ/Variante und Version explizit genannt sind, dann ist nichts "ohne notwendige Eindeutigkeit"

Ansonsten liegt die Nummer der EG-Typgenehmigung vor, dann läßt sich in fast allen Fällen das Fzg. durch seine weiteren Merkmale so eingrenzen, daß die volle nationale Schlüsselnummerklar ist, zur Not werden die letzten Stellen genullt, was (zumindest hier) die Zulassungsstelle anstandslos akzeptiert.

Verkehrsblatt 20-2021, Nr. 192:

"Die Fahrzeuge müssen ohne weitere Nachweise umgeschrieben werden, wenn die erforderlichen Daten für die Zulassungsbescheinigung in der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Zulassungsbescheinigung des anderen Mitgliedstaates enthalten sind oder diese durch Datenbankrecherche durch die Zulassungsbehörde ermittelt werden können. Liegen die Daten nicht vor und lassen sich diese nicht in anderer Weise ermitteln, ergibt sich die Notwendigkeit, die fehlenden Daten durch die Zulassungsbehörde zu ergänzen. Dies erfolgt durch ein feststellendes Gutachten, mit dem die fehlenden Informationen erhoben und nachgewiesen werden (siehe auch § 6 Abs. 7 FZV)."

und weiter:

"Die Bund-Länder-Fachausschüsse Fahrzeugzulassung (Fz) und Technisches Kraftfahrwesen (TK) haben sich mit der Frage befasst, von welchen Institutionen die Zulassungsbehörden die Erstellung entsprechender Gutachten akzeptieren sollen. In sinngemäßer Anwendung des § 21 Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung und des § 6 FZV haben beide Ausschüsse entschieden, dass von amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Unterschriftsberechtigen eines nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes erstellte Gutachten anerkannt werden sollen. "

Der Prüfingenieur darf also nur noch Bestätigungen schreiben die eigentlich niemand braucht, weil da nur Daten drauf stehen die ohnehin schon in den ausländischen Papieren oder dem CoC stehen. Ich glaube, es waren z.B. Franzosen und Bulgaren, bei denen Typ, Variante und Version komplett in der ZB stehen. Aber dann kann sich die Zulassungsstelle den Datensatz halt auch selber ziehen.

49.4 co2 nach WLTP steht aber im Typdatensatz nicht drin. Der ist dem Fahrzeugspezifischen COC zu entnehmen.

Findet der Prüfer auch nicht in seiner Datenbank.

Deswegen gibt es bei uns die dringende Empfehlung, für Fahrzeuge mit Euro6-WLTP keine Bestätigung der Daten zu erstellen. Weil eben die Zulassungsstellen die im Zweifelsfall ablehnen werden und doch ein CoC sehen wollen.

Allerdings könnte man (als USB oder aaS) den CO2-Wert ja in sein feststellendes Gutachten reinschreiben...

Bei einem 20 Jahre alten Auto (wie im Fall des TE) stellt sich dieses Problem natürlich nicht.

Zitat:

@hk_do schrieb am 6. September 2022 um 22:40:44 Uhr:

Verkehrsblatt 20-2021, Nr. 192:

"Die Fahrzeuge müssen ohne weitere Nachweise umgeschrieben werden, wenn die erforderlichen Daten für die Zulassungsbescheinigung in der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Zulassungsbescheinigung des anderen Mitgliedstaates enthalten sind oder diese durch Datenbankrecherche durch die Zulassungsbehörde ermittelt werden können. Liegen die Daten nicht vor und lassen sich diese nicht in anderer Weise ermitteln, ergibt sich die Notwendigkeit, die fehlenden Daten durch die Zulassungsbehörde zu ergänzen. Dies erfolgt durch ein feststellendes Gutachten, mit dem die fehlenden Informationen erhoben und nachgewiesen werden (siehe auch § 6 Abs. 7 FZV)."

Die Zulassungsstellen hier schreiben NIE ein ausländisches Fzg. "einfach so" anhand der ausländischen Papiere um und betreiben schon gar keine Recherche etc.. Schon mit der Ermittlung der nationalen Emisionsschlüsselnummer sind sie völlig überfordert. Sie wollen vielmehr den Datensatz für die deutschen Papiere komplett vorgekaut haben.

Zitat:

@hk_do schrieb am 6. September 2022 um 22:40:44 Uhr:

Verkehrsblatt 20-2021, Nr. 192:

und weiter:

"Die Bund-Länder-Fachausschüsse Fahrzeugzulassung (Fz) und Technisches Kraftfahrwesen (TK) haben sich mit der Frage befasst, von welchen Institutionen die Zulassungsbehörden die Erstellung entsprechender Gutachten akzeptieren sollen. In sinngemäßer Anwendung des § 21 Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung und des § 6 FZV haben beide Ausschüsse entschieden, dass von amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Unterschriftsberechtigen eines nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes erstellte Gutachten anerkannt werden sollen. "

Der Prüfingenieur darf also nur noch Bestätigungen schreiben die eigentlich niemand braucht, weil da nur Daten drauf stehen die ohnehin schon in den ausländischen Papieren oder dem CoC stehen. Ich glaube, es waren z.B. Franzosen und Bulgaren, bei denen Typ, Variante und Version komplett in der ZB stehen. Aber dann kann sich die Zulassungsstelle den Datensatz halt auch selber ziehen.

Als Voll-aaS habe ich mir keine Gedanken gemacht, ob das ein Prüfingenieur machen darf (weiß aber, daß sie es, sogar im Außendienst, tun)

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