Witterungsbedingt über Rot gerutscht und mit Strassenbahn Unfall
Hallo,
hatte am 19.12.2010 Unfall mit der Strassenbahn, da ich nicht mehr zum stehen kamm an der Kreuzung und ebend über Rot gerutscht und ich war schon langsam ca. 30-40km/h. Schaden ca. 5000 an meiner neuen E-Klasse.
Polizei meinte es kommt eine Strafanzeige auf mich zu mit evtl. Fahrverbot.
Jetzt die Frage.
Spielt es denn keine Rolle ob es Witterungsbedingt zustande kam der Unfall oder aus anderen Gründen z. B. Geschwindigkeit oder Alc. ?
und Kommt es immer zum Fahrverbot, da ich Beruflich auf Führerschein angewiesen bin (LKW-Fahrer) und ich in Flensburg keine Punkte habe. ?
Jetzt ist es schon 6 Wochen her seit dem Unfall, kommt überhaupt noch was von Polizei oder Staatsanwaltschaft, wenn Ja, wie lange dauert sowas?
Danke !!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Dieser völlig unsinnigen Logik folgend gäbe es ausschließlich Unfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeit, weil man sie mit Schrittgeschwindigkeit und noch langsamer letztlich alle vermeiden könnte. Das ist doch Käse.
Was ist daran "Käse".
Es gibt Wettersituationen, das ist gaaanz langsam bereits "unangepasst", weil für die existierenden Verhältnisse zu schnell - und nun?
Hast Du einen Anspruch auf eine Mindestgeschwindigkeit?
Immer das Selbe bei einer fehlerhaften Situationseinschätzung. Nicht die Einschätzung war fehlerhaft, dann müsste man eingestehen, dass man einen Fehler gemacht hat.
Nein, die Einschätzung war völlig richtig, die Situation war fehlerhaft, damit ist man "unschuldig" und irgend einer hat gefälligst den Schaden zu zahlen.
Wie mit dem Gewicht, wo man nicht zu dick, sondern nur zu klein ist, und damit dann nur die Schuld des Staates, weil man trotz 1,78 m nicht mehr als Kleinwüchsig und schuldlos behindert sondern fälschlicherweise als zu dick abgestempelt wird.
135 Antworten
Wieso urban legend? Das ist in der Bußgeldkatalog-Verordnung festgelegt:
Zitat:
§4 Regelfahrverbot, Abs. 4 BKatV
Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.
Sowohl Verwaltungsbehörde als auch Richter können unter Würdigung der Umstände auf ein Fahrverbot verzichten.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Wieso urban legend? Das ist in der Bußgeldkatalog-Verordnung festgelegt:
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Sowohl Verwaltungsbehörde als auch Richter können unter Würdigung der Umstände auf ein Fahrverbot verzichten.Zitat:
§4 Regelfahrverbot, Abs. 4 BKatV
Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.
richtig...KÖNNEN 😉 bestreitet auch niemand. das sind in normalfällen irgendwelche selbstständigen vertreter etc die dann eben den bach runtergehen würden weil grad wirtschaftslage schlecht und eh schulden am hals etc. bei einem angestellten wird das immer schwer. den man KÖNNTE ja 4 wochen urlaub nehmen. dann wirds eben nix mit eimersaufen auf malle im sommer sondern zuhause sitzen und fahrverbot abhocken. deshalb wird von der methode sehr selten gebrauch gemacht.
bestreitet niemand das sowas möglich ist. nur eben sehr selten bei härtefällen.
wir haben einmal im jahr solche situation hier in der firma wen wieder der service monteur oder der vertriebsmuggel zu hurtig unterwegs waren. und bisher hats KEINER mit irgendwelchen staranwälten geschaft sein fahrverbot zu umgehen.
das problem ist das im netz immer wieder solchen leuten hoffnung gemacht wird und hinterher bricht ne welt zusammen. wiegesagt die möglichkeit den fs entzug umzuwandeln in ne SAFTIGE geldstrafe besteht. der erfolg ist aber minimal. da geistert doch irgendwo ne statistik durch die welt wo sowas erfasst wurde...zuminderst hatte ich das schonmal aufm schreibtisch. die zahl ist sehr gering.
und ohne dem te hier zu nahe treten zu wollen...ein fs entzug hat is nichst was man mal eben so verhängt sondern soll eine strafe sein damit man sichs das nächste mal eben überlegt. sowas nur in eine geldstrafe umwandeln zu dürfen/können halte ich schlichtweg für falsch. den der mit dem dicken geldbeutel kann sichs leisten und der harz 4 empfänger nicht. finde ich nicht wirklich gerecht. aber das ist nur meine bescheidene meinung 😉
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
bestreitet niemand das sowas möglich ist. nur eben sehr selten bei härtefällen.
Das liegt im Ermessen der Bußgeldstelle. Deswegen ist dringend zu raten in solchen Fällen
immereinen Anwalt zu nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Das paßt aber nun nicht ganz zusammen. Auf der einen Seite plötzlich auftretendes Blitzeis, auf der anderen Seite soll der Räumdienst schon da gewesen sein?
Ich kann dieses Räumdienst-Bashing bald echt nicht mehr hören (da meine ich nicht nur dich mit). Jeder der von außen schlaue Bemerkungen macht sollte mal einen Tag mitfahren und würde schnell feststellen, dass auch ein städtischer Räumdienst nicht überall gleichzeitig sein kann.
Und deshalb gibt es durchaus Situationen wie die beschriebenen - ob der TE dann straffrei bleibt, steht auf einem anderen Blatt.
Du, als Moppedfahrer bin ich der größte Fan vom Räumdienst (auch wenn mir das Zeug sämtliche heißen Teile so schnell zerfrisst, dass man dabei zusehen kann). Andere Länder kriegen's aber Jahr für Jahr im Gegensatz zu uns hin, ihren Räumdienst pünktlich los zu schicken. Und ich hab's auch noch nicht erlebt, dass auf ner geräumten Kreuzung, wo also auch schon vom Vortag noch Salz/Lauge liegt, sich plötzlich Glatteis bildet.
Es geht doch hier ausschließlich um die Straffreiheit des TE, nicht um Räumdienst-Bashing. Vielleicht isser ja auf den Straßenbahnschienen gefahren und darauf lang gerutscht. Wissen wir nicht. Und so lange wir's nicht wissen, können wir nur Tipps geben, was alles relevant sein könnte.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
den man KÖNNTE ja 4 wochen urlaub nehmen
Erstmaleben so 4 Wochen Urlaub aus'm Stehgreif übrig haben.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und ohne dem te hier zu nahe treten zu wollen...ein fs entzug hat is nichst was man mal eben so verhängt sondern soll eine strafe sein damit man sichs das nächste mal eben überlegt. sowas nur in eine geldstrafe umwandeln zu dürfen/können halte ich schlichtweg für falsch. den der mit dem dicken geldbeutel kann sichs leisten und der harz 4 empfänger nicht. finde ich nicht wirklich gerecht. aber das ist nur meine bescheidene meinung 😉
Der H4 Empfänger is aber auch nicht so wirklich beruflich auf seinen FS angewiesen.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ob nun geräumt werden MUSS oder nicht is doch wumpe! der te war nunmal zu schnell. kann vorkommen, is keiner verletzt worden und alles is bingo bongo. dumm gelaufen zwar aber kein beinbruch.
bingo bongo is gar nix, eben des eventuellen Führerscheinentzugs wegen. Ob der TE zu schnell war, wissen wir schlicht nicht. Seine hier gemachten Angaben sprechen dagegen.
Aber mal so in die Runde gefragt: Mit was für Geschwindigkeiten seid ihr denn gestern und heute früh so zur Arbeit gefahren? Wenn 30...40km/h zu viel sind, dann muss es ja langsamer gewesen sein.
P.S.: Zum Anwalt zu gehen hab ich ja auch gleich im ersten Post empfohlen. Aber das hindert einen ja nicht an weiteren Gedanken zum Thema.
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Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Der H4 Empfänger is aber auch nicht so wirklich beruflich auf seinen FS angewiesen.
h4 heisst ja nicht das er zuhause sitzt und morgends schon mit dem bier auf dem sofa sitzt. es gibt ja auch berufstätige die noch h4 beziehen weil ihr einkommen so gering ist. und das arbeitsamt kann dir zumuten 80km am tag zu fahren. da brauchst schon n auto...so isses ja net.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
bingo bongo is gar nix, eben des eventuellen Führerscheinentzugs wegen. Ob der TE zu schnell war, wissen wir schlicht nicht. Seine hier gemachten Angaben sprechen dagegen.
doch er war zu schnell, sonst hätte es zum bremsen gereicht. ich weiss polemik, aber so wird nunmal argumentiert.
Zitat:
Aber mal so in die Runde gefragt: Mit was für Geschwindigkeiten seid ihr denn gestern und heute früh so zur Arbeit gefahren? Wenn 30...40km/h zu viel sind, dann muss es ja langsamer gewesen sein.
vermutlich zu schnell. aber wo kein kläger, da kein richter....😉
Zitat:
P.S.: Zum Anwalt zu gehen hab ich ja auch gleich im ersten Post empfohlen. Aber das hindert einen ja nicht an weiteren Gedanken zum Thema.
richtig. wens um den deckel geht ist der anwalt eh pflichtprogramm.
welches land wäre das den bitte? in den staaten oder kanada wo man ja NIEEEEEEEEE mit schnee zu rechnen hat gehts net. in skandinavien sind die strasse fast immer zugeschneit, in russland gibts keine strasse die sich lohnen würden zu räumen...also welches land wäre das bitte? monaco?
nur so...ich komm vom dorf. da ist ein schneepflug auch so ein teufelsding das man nur vom hörensagen kennt der einmal morgends wen er richtung stadt fährt und abends wen er feierabend hat geschickterweise die ortsdurchfahrtsstrasse räumt und damit hattsichs. komischerweise funktioniert da das "auf schnee fahren". ich brauch auch keine abgetrockneten strassen...
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Es geht doch hier ausschließlich um die Straffreiheit des TE, nicht um Räumdienst-Bashing.
Naja, du hast ja nun explizit nach dem "Verbleib" des Räumdienstes gefagt, wenn "auf ner innerstädtischen Kreuzung Schneeglätte herrscht" aber sei's drum.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
nur so...ich komm vom dorf. da ist ein schneepflug auch so ein teufelsding das man nur vom hörensagen kennt der einmal morgends wen er richtung stadt fährt und abends wen er feierabend hat geschickterweise die ortsdurchfahrtsstrasse räumt und damit hattsichs. komischerweise funktioniert da das "auf schnee fahren". ich brauch auch keine abgetrockneten strassen...
...im Gegenteil fährt es sich teilweise auf schneebedeckten Straßen besser als auf so einem Salz-Matsch-Gesülze. Vor allem verlockt es nicht so zum zu-schnell-fahren wie die trügerische Sicherheit einer "geräumten" Straße.
(Klar meine ich keine vereiste Fahrbahn damit).
Ich wohne auch aufm Dorf, und da räumen sie wie blöde, daß es mich teilweise schon tierisch annervt.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
welches land wäre das den bitte? in den staaten oder kanada wo man ja NIEEEEEEEEE mit schnee zu rechnen hat gehts net. in skandinavien sind die strasse fast immer zugeschneit, in russland gibts keine strasse die sich lohnen würden zu räumen...also welches land wäre das bitte? monaco?
Und wieder richtig: Ich kenne auch wenig Länder, in denen so hysterisch nach geräumten Fahrbahnen geschrien wird wie bei uns. Die Schweizer bspw. haben da eine wesentlich entspanntere Haltung zu, und bei denen krachts auch nicht ständig, trotz häufigerem Schneefall. Alles eine Frage der Gewohnheit.
Zitat:
Und wieder richtig: Ich kenne auch wenig Länder, in denen so hysterisch nach geräumten Fahrbahnen geschrien wird wie bei uns. Die Schweizer bspw. haben da eine wesentlich entspanntere Haltung zu, und bei denen krachts auch nicht ständig, trotz häufigerem Schneefall. Alles eine Frage der Gewohnheit.
Nicht alle Strassen sind bei uns hier in Norwegen zu geschneit. Auf gewissen Hauptverkehrsstrecken wird schon ordendlich geræumt. Auf vielen Strassen bleibt aber eine festgefahrene Schneedecke. Allerdings gibt es hier klare Regeln bezueglich Winterausruestung. LKW muessen Winterreifen haben und je nach Fahrzeug zwischen 3 und 6 Ketten mit dabei haben. PKW muessen ebenfalls Winterreifen von November bis April haben. Hier gibt es auch noch die sogenannten Spikes. All das macht das fahren auf verschneiten Strassen auch sicher. Wenn ich aber da nach Deutschland schau mit was fuer Reifen so manch ein LKW unterwegs ist wird mir schlecht. Da muesstest eigendlich die Strassen beheizen damit die gefahrlos fahren kønnen.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Wenn ich aber da nach Deutschland schau mit was fuer Reifen so manch ein LKW unterwegs ist wird mir schlecht. Da muesstest eigendlich die Strassen beheizen damit die gefahrlos fahren kønnen.
das sind nicht nur lkw´s, aber das is ne andere diskusion...
Zitat:
Original geschrieben von OhLord
Oh Mann, die Leute..... 🙄Die "Räumpflicht" ist sowas wie die städtische "AnwohnerparkplatzZurVerfügungStell-Pflicht" aus nem anderen Fred.... 😮🙄🙄🙄
Räumt der Strassendienst weil er zu viel Freizeit hat, oder was ?
Klar muss nicht jedes Fitzelchen 30er Zone geräumt sein, aber ja, eine Strasse muss auch fahrbar gemacht werden, und das nicht weil der Unigmog mal ausgefahren werden muss, sondern weil es Strassenmeisterein für so etwas gibt.
Aber die Obrigkeit hat immer recht, ich weiss. In anderen "dunkeldeutschen" Ländern funktioniert der Räumdienst deutlich besser. Kommt wahrscheinlich wegen dem typischen Anspruchsdenken 😉
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Man kann schließlich nicht erwarten mit Schrittgeschwindigkeit auf ne Ampel zu fahren zu müssen.
Doch.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Relevanter scheint mir der untere Teil des Artikels:
"Insbesondere darf nach einem Beschluss des Bayerischen Oberlandesgerichts (AZ: 1 Ob OW 185/92) eine pflichtwidrige Fahrweise nicht schon deshalb unterstellt werden, weil der Unfall bei einer geringeren Geschwindigkeit vermutlich hätte vermieden werden können."
Das zielt aber darauf ab, dass sich die Unfallgegner bei anderer Geschwindigkeit gar nicht über den Weg gefahren wären.
ich liebe dieses Unterforum, was sich hier wieder alles kümmert. 😁
Schwadronieren hier über Absehen von Fahrverbot während noch gar nicht sicher ist ob es nicht als Straftat behandelt wird.
Erstmal das klären und falls es an die Bußgeldstelle abgegeben wird schauen was die aus dem Vorwurf macht.
Aber eines sollte klar sein, TE ist hier nicht ein bischen von der Fahrbahn bei Glatteis abgekommen ohne nennenswerten Fremdschaden sondern hat eine rote Ampel überfahren und eine Straßenbahn gerammt.
Das ist schon ne andere Hausnummer. Sowas wie ein bischen Abkommen kann man unter Umständen von zu schnell bei Glätte auf Ablenkung oder Unaufmerksamkeit mit 35 € abbügeln, aber hier...?
[Mitschwadronier]
Und das Absehen vom Fahrverbot ist nicht so einfach. Da muß man schon deutlich darlegen wieso man nicht mit Urlaub einigermaßen hinkommt und Rest Innendienst, oder unbezahlter Urlaub, oder Fahrer usw... Falls wider Erwarten doch ist eine deutliche Erhöhung drin (Urteile mit x3 hab ich schon gesehen).
[/Mitschwadronier]
Hallo,
anbei ein Auszug der STVO:
§3 "Geschwindigkeit"
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Ich denke das damit alles gesagt ist.
M.f.G.
Zitat:
Original geschrieben von KarstenSchilder
Doch.
Sagt wer? Du?
Zitat:
Original geschrieben von KarstenSchilder
Das zielt aber darauf ab, dass sich die Unfallgegner bei anderer Geschwindigkeit gar nicht über den Weg gefahren wären.
Bitte was? Das wäre für ein Gericht ne ziemlich absurde Argumentation.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
TE ist hier nicht ein bischen von der Fahrbahn bei Glatteis abgekommen ohne nennenswerten Fremdschaden sondern hat eine rote Ampel überfahren und eine Straßenbahn gerammt.
Faktisch ist beides in dem Fall exakt das gleiche. Was das Gericht draus macht steht auf nem andren Blatt.
Es ist eben nicht exakt das gleiche. 🙄
Im von der Fahrbahn abkommen beschäftigt sich nicht das Gericht damit. Außer die Bußgeldstelle wollte mehr als man zu geben bereit ist und lässt sich nicht auf Unachtsamkeit/Ablenkung = 35 € ein. Dann machts ein Richter, man ist aber immer noch im Owi-Bereich.
Das hier ist nach Aussage des TE vielleicht eine Straftat.
Ganz vergessen noch, herrlich sind auch die Herrschaften die meinen man ist ja nie selbst schuld wenn was passiert sondern es hätte ja besser gestreut sein können, dann wäre die nicht angepasste Geschwindigkeit angepasst gewesen. Nur es war eben glatt. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Sagt wer? Du?Zitat:
Original geschrieben von KarstenSchilder
Doch.
Da du angefangen hast, belege du doch erstmal deine Behauptung mit einer Quelle.
Der Text des §3 StVO steht ja bereits im Thread.
Besonders das hervorgehobene Wort sollte beachtet werden:
"Er hat seine Geschwindigkeit ... anzupassen."
Dadurch wird die Bestimmung abschließend. Ausnahmen sind auch im weiteren Text keine formuliert. Also immer her mit Belegen deiner Behauptung.