Wirtschaftlicher Totalschaden darf ich Auto VK?
Hi Leute eine Frage,
Mein 320i ist ja Wirtschaftlicher Totalschaden,
Gutachten wurde erstellt der Gutachter hatt es auch an die Schuldige Partei (Versicherung) weitergeleitet.
1. Wielange dauert so eine Schadensregulierung?
2. Darf ich das Auto verkaufen? Obwohl ich das Geld nochtnicht habe und die gegnerische Versicherung es noch nicht begutachtet hatt?
3. Auszahlung = Wiederbeschaffungswert-Restwert?
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Habuda
Ruf doch mal bei der gegnerischen Versicherung an und frag ob du ihn verkaufen kannst oder ob Sie selbst noch einen Gutachter schicken wollen oder sonst etwas vorhaben. Fragen kostet bekanntlich nichts.Zitat:
Original geschrieben von denisxp
Aber hab jetzt endlich ein Käufer der gibt mir 300€ für den weißen.Also 300€ morgen, und paar Wochen noch den Wiederbeschaffungswert Sollte klappen oder?
Okay... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von denisxp
Aber hab jetzt endlich ein Käufer der gibt mir 300€ für den weißen.Also 300€ morgen, und paar Wochen noch den Wiederbeschaffungswert Sollte klappen oder?
Das Gutachten wird sicher keiner anfechten. Selbst wenn es eventuell 200 Euro zu deinen Gunsten ausgefallen sein sollte gegenüber dem Wiederbeschaffungswert. Da kostet ja die Arbeitszeit des gutachters (ohne Gutachterkosten) der versicherung mehr als die Differenz. Ich würde nicht zögern und den Wagen so verkaufen. Wir reden hier nicht einmal über 1000 Euro. Im nachhinein hast du danach über 1000 Euro für nen neuen. Nur würde ich da auf PS verzichten und lieber etwas solideres kleineres kaufen. Und ruf nicht bei der Versicherung an, oder springst du gern in ein Haibecken mit einer blutenen Wunde ????
LG
Ich hab nur keine Lust das ich den morgen verkauf für 300€ und auf einmal ruft die Versicherung von dem Typ an! Hey wo ist den der weiße BMW?! Ja verkauft! Gut gibt kein Geld tut uns Leid...
Darauf hab ich 0 Lust weil dann hab ich zwar 300€aber die 855€ sind dann in Luft aufgelöst.
Die müssen se zahlen,so oder so.Mach dir da mal keinen Kopp.
Wenn du den Wagen der Versicherung überlassen würdest,würden sie die vollen 950 Euro zahlen.Da du den Wagen aber behältst,verhält sich das wie schon mehrfach beschrieben.
Greetz
Cap
Ähnliche Themen
ja du darfst den wagen zum restwert verkaufen.
dann würdest du folgendes bekommen
marktwert z.b. 4400€ dann das minus restwert.
bei mir war die rechnung folgendes
4600€ wiederwert....
restwert 500€
habe bekommen 4100€
gibt wohl leute, die tun so als würden die verkaufen und machen nen kaufvertrag mit der freundin für den restwert und die freundin verkauft dann den wagen dann im internet für mehr.
dann hat man aufeinmal das doppelte raus.
ihc kenne einen der hat seinen m336 so clever verkauft.
der gutachter meinte restwert 700€ da totalschaden(heckschaden karosserie seiten gestaucht etc.....
wiederbeschaffungwert 8000€
hat dann den wagen an seine freundin für 700€ "verkauft" und er hat dann die 7300€ bekommen.
und die freundin hat dann den wagen im netz als heckschaden für 7500€ verkauft.
machen mal eben knappe 15000€
tja so läufts dann
Zitat:
Original geschrieben von Mpaketfetisch
ja du darfst den wagen zum restwert verkaufen.dann würdest du folgendes bekommen
marktwert z.b. 4400€ dann das minus restwert.
bei mir war die rechnung folgendes
4600€ wiederwert....
restwert 500€
habe bekommen 4100€gibt wohl leute, die tun so als würden die verkaufen und machen nen kaufvertrag mit der freundin für den restwert und die freundin verkauft dann den wagen dann im internet für mehr.
dann hat man aufeinmal das doppelte raus.
Na das ist mal nen Tip. <img src="/images/smilies/wink.gif" alt="" /> Wegen solch leuten steigen die Versicherungpolicen immer weiter. Aber wenn man kein Gewissen hat kann man solch Sachen gut machen.
LG
ja ich schrieb extra "gibt leute" die denken " jeder ist sich selbst der nächste"
Zitat:
Original geschrieben von Mpaketfetisch
ja du darfst den wagen zum restwert verkaufen.dann würdest du folgendes bekommen
marktwert z.b. 4400€ dann das minus restwert.
bei mir war die rechnung folgendes
4600€ wiederwert....
restwert 500€
habe bekommen 4100€gibt wohl leute, die tun so als würden die verkaufen und machen nen kaufvertrag mit der freundin für den restwert und die freundin verkauft dann den wagen dann im internet für mehr.
dann hat man aufeinmal das doppelte raus.
ihc kenne einen der hat seinen m336 so clever verkauft.
der gutachter meinte restwert 700€ da totalschaden(heckschaden karosserie seiten gestaucht etc.....
wiederbeschaffungwert 8000€
hat dann den wagen an seine freundin für 700€ "verkauft" und er hat dann die 7300€ bekommen.
und die freundin hat dann den wagen im netz als heckschaden für 7500€ verkauft.
machen mal eben knappe 15000€
tja so läufts dann
so ein Tipp im Forum ist ein totaler schwachsinn!!!
wenn du verkaufst dann in Legaler Art,hast dann wenigstens Kopfruhe!!
war doch kein tipp. außerdem ist es auch legal. die freundin ist eine vor dem gesetz eine fremde person gehört nicht zur familie. von daher ist es legal.
sagt nicht ihr kennt solche tricks nicht?
das geht noch perverser..... aber würde jetzt hier abschweifen.
ist schon cool, wenn man die besten trickser kennt....
naja BTT pls. wir schweifen ab
Rechtlich gibts an dieser Vorgehensweise aber nichts auszusetzen, das Auto gehört immer noch dem Geschädigten und er kann den verkaufen an wen er will. Wenn er einen Kaufvertrag über den Restwert hat, dann ist das o.k.
Ich nehme es keinem übel wenn der Wagen dann vom Käufer für mehr Geld wieder veräußert wird.
Achtung: Die gegnerische Versicherung hat an dem Wagen ein Verwertungsvorrecht, wenn Uneinigkeit besteht.
Ich würde auf jedenfall Rücksprache mit der Versicherung halten ob der Wagen von denen noch begutachtet wird und die auf eine Verwertung bestehen. Wenn die das gegenerische Gutachten akzeptieren und nicht verwerten wollen (wovon ich bei so einer Karre nicht ausgehe) steht einer Verwertung, egal wie, nichts mehr im Weg. Lass dir das nur schriftlich geben.
Zitat:
Original geschrieben von denisxp
Dankeschon🙂Zitat:
Original geschrieben von Audiracer1000
Da du nicht Schuld hattest musst du der gegnerischen Versicherung dein Auto auch nicht zur Schadensbegutachtung überlassen. Du kannst den Wagen so verkaufen da ja schon ein ich hoffe für dich freier Gutachter ein solches erstellt hat. Um so schneller du den Wagen wechbekommst umso besser. Die Versicherung stltt ihn ja auch nur in eine Börse für solch Fahrzeuge ein. Die Versicherung zieht dann deinen VK Preis vom Wiederbeschaffungswert ab und überweist dir die Differenz.
LG<img src="/images/smilies/tongue.gif" alt="" />
Ja war freier Gutachter!
Jap dann kommt er morgen weg 😉
Ja wenn ich Ihn für 300 Verkauf? der Restwert laut Gutachter 95€ sind... der Wiederbeschaffungswert 950€? Bekomm ich dann nur 650€ ?
also der Restwert meines Probe 2 wurde mit 100 Euro angebeben, haben ihn aber trotzdem mit 470 oder so nach Polen verkauft. 🙂 am besten den Namen notieren, oder eben namen von einem Bekannten angeben und gut ist... das das fahrzeug schrott ist, ist ja Dokumentiert, was sollen die da noch rum machen.....🙂 Bei mir weigerte sich die Versicherung allerdings 2 Wochen Standzeit beim Abschlepp Unternehmen komplett zu bezahlen im nachinein! Also besser, so schnell wie möglich weg mit...
Ein junger Herr will mir 280€ morgen geben er meldet sich noch ( nix sicheres iwie...)
Ein anderer will mir 150€ geben da er ihn Expotiert?
Nun was?
280€ hören sich doch besser an als 150€.
Der Vorteil bei solchen Händlern ist, dass man von denen nie wieder was hört. Egal wie schlecht die Karre ist.
Bei nem Privatverkauf kanns da schon sein, dass der Käufer dir die Karre nach dem Kauf madig machen will. Aus diesem Grund habe ich solche Autos als Schrottauto verkauft. Da kann einem als Verkäufer nix passieren.
Grundsätzlich natürlich keine Mängel verschweigen, aber die Käufer heutzutage erwarten von Billig Autos dass die tip top sind und ja alles funktioniert 🙄