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Wirtschaftlicher Totalschaden Abrechnung

Themenstarteram 27. Juni 2015 um 13:15

Schönen guten tag,

Ich stelle hier die Frage weil die versicherung momentan anscheinend keine Möglichkeit hat zu antworten.

Ich fahre ein Nissan Almera Tino Bj.2001.Ich hatte ein einbruch wobei die Tür aufgebogen wurde, Tür, Armaturenbrett und Handschuhfach kaputt. Bin Teilkasko versichert mit 150SB. Der Gutachter der Versicherunge war da und ich habe mein Gutachten heute bekommen. Jetzt komme ich zu meiner ursprünglichen frage, wieviel bekomme ich von der Versicherung.

WBW inkl.Mwst 2150Euro

WBW differensbesteuerung 2.5% 2097,56

WBW ohne MwSt 1806,72

Restwert 890,00Euro

Selbstbeteiligung 150Euro.

Ich weiß das ich den Restwert sowie die Selbstbeteiligung abziehen muss, aber wovon.

Vielen Dank im voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@83polo schrieb am 27. Juni 2015 um 18:10:24 Uhr:

Dann habe ich noch eine frage. Ich habe in dem Gutachten auch ein Ankaufangebot allerdings aus Hamburg, sollte dieses Angebot Den nicht aus Der Region kommen?

Bei einem Haftpflichtschaden ja, bei einem Kaskoschaden wie in deinem Falle nein.

Wobei, die Zahlen, naja, da hat es sich jemand einfach gemacht und um 7€ (!) einen Totalschaden fabriziert.

Bei dem Fahrzeugalter und beim PKW wird es kaum ein regelbesteuertes Angebot am Markt geben. Da sind wir im Bereich der Differenzbesteuerung wenn nicht gar schon im Privatmarkt. Da einen regelbesteuerten WBW auszuweisen ... :rolleyes:

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Zitat:

@83polo schrieb am 2. Juli 2015 um 21:06:18 Uhr:

Der WBW ohne MwSt ist der richtige ca.1800. Es war ein Nissan Almera Tino Comfort. Bj .2002 129000Km. Das Radio gibt Es nicht mehr Wurde Beim Aufbrechen entwendet.

Dieses Modell in dem ALter und mit dieser Laufleistung wird üblicherweise nicht mehr überwiegend regelbesteuert mit 19 % angeboten. Daher ist dieser Wert falsch. Bei diesem Auto handelt es sich um ein Differenzbesteuertes oder gar nicht mehr besteuertes Fahrzeug, dies ist zu überprüfen.

Daher solltest du diese Abrechnung nicht akzeptieren, siehe dazu meinen ersten Beitrag.

 

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 2. Juli 2015 um 21:15:24 Uhr:

bewertet wird aber der zustand vor schaden! und da was das radio nun mal festverbaut.

Nein, es kann durchaus auch eine Bewertung ohne bestimmte fest verbaute Gegenstände stattfinden. Dies kommt bei Spezialausbauten - Handwerker - sehr häufig vor. Ebenso bei nachträglich verbauten Navigationssystemen, Freisprechanlagen, Schutzgittern usw. Hier ist es nur Aufgabe des Sachverständigen dies bei der Besichtigung zu klären.

Zitat:

@KSV schrieb am 3. Juli 2015 um 07:33:46 Uhr:

Zitat:

@83polo schrieb am 2. Juli 2015 um 21:06:18 Uhr:

Der WBW ohne MwSt ist der richtige ca.1800. Es war ein Nissan Almera Tino Comfort. Bj .2002 129000Km. Das Radio gibt Es nicht mehr Wurde Beim Aufbrechen entwendet.

Dieses Modell in dem ALter und mit dieser Laufleistung wird üblicherweise nicht mehr überwiegend regelbesteuert mit 19 % angeboten. Daher ist dieser Wert falsch.

versteh ich nicht:

Gerade weil solche Fahrzeuge üblicherweise steuerneutral gehandelt werden, ist doch die Angabe des WBW ohne USt. richtig. Fraglich ist für mich eher die Art der Wertangabe.

am 3. Juli 2015 um 13:56

Zitat:

@KSV schrieb am 3. Juli 2015 um 07:36:32 Uhr:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 2. Juli 2015 um 21:15:24 Uhr:

bewertet wird aber der zustand vor schaden! und da was das radio nun mal festverbaut.

Nein, es kann durchaus auch eine Bewertung ohne bestimmte fest verbaute Gegenstände stattfinden. Dies kommt bei Spezialausbauten - Handwerker - sehr häufig vor. Ebenso bei nachträglich verbauten Navigationssystemen, Freisprechanlagen, Schutzgittern usw. Hier ist es nur Aufgabe des Sachverständigen dies bei der Besichtigung zu klären.

dann wäre das gutachter imho nicht mehr ein kfz kaskoschaden geeignet, da der VS bzw. Obergrenze der Leistung (von Ausnahme abgesehen) sich nun mal auf das Fahrzeug als Einheit bezieht.

eine trennung kenne ich nur bei reparaturkostenkalk.

so hatte ich einmal einen werkstattwagen bzw. einen transit, der hinten einen kompletten Umbau hatte (kompletter holzeinsatz)

es wurde dann eine kalkulation für den "blechschaden" gemacht und eine für die reparautr der sonderanfertigung. In summe zählt aber der wbw des fahrzeuges inkl. Umbau bzw. Sonderanfertigung und der WBW wurde auch in Summe ermittelt.

am 3. Juli 2015 um 13:58

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. Juli 2015 um 14:02:59 Uhr:

Zitat:

@KSV schrieb am 3. Juli 2015 um 07:33:46 Uhr:

 

Dieses Modell in dem ALter und mit dieser Laufleistung wird üblicherweise nicht mehr überwiegend regelbesteuert mit 19 % angeboten. Daher ist dieser Wert falsch.

versteh ich nicht:

Gerade weil solche Fahrzeuge üblicherweise steuerneutral gehandelt werden, ist doch die Angabe des WBW ohne USt. richtig. Fraglich ist für mich eher die Art der Wertangabe.

du verstehst es nicht weil

wbw ohne Ust nicht gleichbedeutend mit wbw steuerneutral ist.

der fehler ist hier, dass der wbw nur einmal auszuweisen. Und das entweder

regelbesteuert

differenzbesteuert

steuerneutral.

manche gutachter schreiben dann für die, die keinen Taschenrechner bedienen können bei einem besteuerten wbw den wbw ohne steuer hin, was am originar in einem gutachter m.E. nichts zu suchen hat. es ist eine rechenhilfe.

OK, so macht es Sinn.

Da könnte man als Anspruchsteller also hergehen und sagen "Der WBW beträgt laut Gutachten 2150 Euro. Dieser Betrag ist ohne Abzüge zu berücksichtigen, weil entsprechende Fahrzeuge aufgrund von Alter und Laufleistung nur auf dem Privatmarkt gehandelt werden"

am 3. Juli 2015 um 17:31

nein, maßgeblich ist, was der SV bzgl. Besteuerung feststellt. Er muss im Gutachten den WBW regelbesteuert, differenzbesteuert oder steuerneutral ausweisen; sonst ist es zumindest unvollständig bzw. falsch.

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