Wirtschaftlichen Totalschaden - darf ich das Auto noch fahren?

Hallo.

Vor drei Wochen hat mir eine Frau das Vorfahrt nicht gegeben und hat mein Auto rechts hinten aufgeprallt. Hintere rechte Tür, Rahmen des Autos wie das Rad sind kaputt, aber nach Radwechsel fährt das Auto noch "einwandfrei". Nach dem Unfall hatte ich noch ca 900km auch auf Autobahn (in 130km/h) gemacht, ohne irgendwas zu merken.

Jetzt laut das Werkstatt und der Gutachter geht um eine Wirtschaftliche Totalschaden, da die hintere Achse auch beschädigt ist. Das kann ich aber nicht glauben, weil wie gesagt, habe ich auf den Fahrzeug weil fahren nicht bemerkt und auch weil die Fraus VW Polo nur Kunststoff-Schaden hat. Es war kein 50+50 Aufprall, sondern seitlich weil sie hat aus 0 vielleicht nach 30km/h gekommt.

Also hier kommt die Frage: ich habe den Werkstat gefragt, ob kann ich jetzt trotzdem das Auto fahren aber sie hat mir gesagt das ist natürlich nicht möglich weil es sich um ein Totalschaden handelt und laut der Gutachter darf das Fahrzeug nicht gefahren sein. Aber ist es wirklich so? Kann auch das Werkstatt meine TÜV-Plakette entfernen, so das ich kann das Auto nicht mehr fahren? Oder was wenn sie hat mein Auto noch mehr beschädigt, so dass es sich um eine Wirtschaftliche Totalschaden handelt und sie wollen mir seine Gebrauchtwagen verkaufen (sie hat mir schon was angebieten)?

Ich gehe morgen dort und wollte diese Fragen beantwortet haben, so dass kann ich besser aushandeln.

Jetzt habe ich leider nich genug geld ein Neuwagen zu kaufen und Gebrauchtwagen will uch nicht mehr. Also die einige Möglichkeit die sich gibt ist mein Auto billig reparieren zu lassen.

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Beste Antwort im Thema

und wenn ein Gutachter am Fahrzeug einen Achs-Schaden feststellt, dann ist es völlig unerheblich, was du glaubst.

Der glaubt es nämlich nicht nur, der hat es ja in der Tat festgestellt, dass es so ist. Mit dem Glauben ist es so eine Sache - auch wenn Du über längere Strecke einmal Glück gehabt hast, muss das nicht heißen, dass sich deine Hinterachse nicht jeden Moment während der Fahrt verabschiedet und Du somit den Ritt auf der Kanonenkugel startest - ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein schönes Erlebnis ist.

Wenn aber das Geld von der Versicherung reicht, dass Auto wieder fahrbereit zu machen, kannst du es natürlich reparieren. Totalschaden ist es ja meistens nur, weil die Menge an Neuteilen je nach Fahrzeugalter schnell den FZG-Wert übersteigt - aber du musst ja keine Neuteile nehmen..

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Zitat:

@Passat-Kombi V5 schrieb am 20. Dezember 2018 um 16:37:01 Uhr:


Das mit dem Hinterachse etwas aus der Messtoleranz gehe ich jetzt mal einfach nur um Einstellungssache aus , hier wird sich vermutlich nur der Halter der Achse etwas aus der Normalen Lage verschoben haben , bei der Toleranz auch nicht viel , also mit normalem Auge so vermutlich auch nicht groß zu sehen ist . Kann sein das man dies ev. bei genauer Betrachtung an Unterboden sehen kann ist aber nicht 100% sicher , das hier jetzt Bremsscheibe oder Lager selbst was abbekommen haben denke ich hier jetzt mal nicht , klar prüfen sollte man es schon auch die Achse selbst ob man an der etwas erkennen kann wovon ich erst einmal nicht ausgehe .
Karosserieseitig würde ich wenn ich Ihn wäre hier dann erst einmal das ganze so behandeln das blanke und zu rostende Stellen mit Roststop bzw. Rostschutz schützen und erst einmal den Winter abwarten was noch kommt , zumal wie hier anfangs hoch geschossen wurde mit nicht mehr Fahren usw. sehe ich hier keine Gefahr und klar ist auch das hier Gutachter bzw. Werkstatt eh eher nicht auf Seite des FHZ-Eigentümer stehen also schnell gesagt wird da dürfen sie so nicht mehr fahren , ganz einfach auch um hier oft den Kunden zu verunsichern bzw. zum schnellen handeln zu bewegen , meist durch einen Neu-Kauf eines gleichwertigen Gebrauchten oder gleich einem Neuen .

Da hat der Handel einfach mehr dran verdient als wenn der Kunde mit dem verunfallten noch weiter seine Runden dreht , ev. mit kleinen Reparaturen das es wieder geht . Ich möchte nicht sehen wie viele hier auf unseren Straßen mit Achseinstellungen herumfahren wo weit mehr aus den Toleranzen liegen einfach nur durch Randsteinrempler usw. wo keiner Beachtung schenkt , nur mal so .
Mein Rat an den Themenstarter wäre den Wagen bei einer kleinen Werkstatt hier mal durchsehen lassen , ihm das Messprotokoll zeigen und dann abwarten was dieser davon hält ob eine Weiterfahrt in dem Zustand ohne Probleme weiter möglich ist , gehe mal davon aus , Karosseriearbeiten selbst nur soviel das keine direkte Verletzungsgefahr ausgehen kann wonach es ja soweit gut aussieht .

Wenn er schon fast kein Geld dazu hat würde ich erst einmal so abrechnen mit der Versicherung und mir so den Rest an Geld ansparen auf ein ev. besseres FHZ im Frühjahr oder Sommer oder ganz einfach mit dem alten solange weiterfahren bis er die Flügel entgültig streckt .

Und wieder das alte Lied, der Gutachter ist natürlich ein Idiot oder zumindest doch ein Scharlatan, alles eine Verschwörung gegen den Geschädigten bzw. Kunden. Fakt ist, dass er vom Gutachter eine ganz klare Ansage hat (müsste dann wohl auch schriftlich vorhanden sein). Die ist für ihn keine unverbindliche Empfehlung, sondern genau so verbindlich, wie wenn der TÜV sagt "nicht mehr verkehrssicher". Zumindest auf der legalen Seite ist damit Ende der Diskussion. Wenn mir die Vorschriften egal sind, dann tun sich natürlich zahlreiche Wege auf. Fahren tut so ein Auto übrigens sogar ohne Nummernschild.

Da er am Ende nicht nur die 4850 kriegt, sondern auch noch Pauschale, Nutzungsausfall, ggf. sonst noch ein bisschen was plus bei Verkauf Restwert von 1050, hat er locker genug Geld, sich einen gleichwertigen Ersatz zu kaufen. Oder er versucht halt günstig, das Nötigste zu reparieren, könnte eventuell auch aufgehen. Es gibt also überhaupt keinen Grund, mit der Karre illegal rumzufahren (dass andere das vielleicht tun, ist jedenfalls sicher keiner). Es sei denn, man will aus dem Unfall eben noch substanziell Kohle rausholen...

Aus Erfahrung weis ich das bei solchen Messprotokollen / Unfallbeschädigungen hier die Hinterachse meist mit auf das Gutachten kommt um später falls doch notwendig sein sollte kein weiteres Gutachten nacherstellt werden muss . Das andere ist das Verbundlenkerachsen meist mehr abkönnen als oft gesagt wird und ich deshalb von einer Beschädigung hier nicht ausgehe , zumal habe ich mir das Messprotokoll nochmals genauer angesehen und wenn ich da die Einstellwerte der Vorderachse mir ansehe da stimmt ja einiges nicht mehr , wie soll dann hinten noch was richtig stimmen , zumal hinten ja fast alles passt bis auf den Sturz und der ist meiner Ansicht behebbar nur die Spur ist fest eingestellt , hier würde ich mal den Stoßdämpfer lösen und wieder anziehen bzw. mal nach diesem selbst sehen , denn so viel ist es nicht was an der Spur nicht passt . Ich schreib auch hier was legal machbar ist und nicht illegal zu machen wäre , deshalb auch mit in einer anderen kleinen Werkstatt mal nachschauen lassen .
Das ein Gutachter hier in dem Moment sagt darf nicht weiter gefahren werden usw. ist auch Haftungsbedingt genannt um so ev. später verursachte Schäden anderer auszuschließen , usw. hier ist alles möglich was Haftung an Gutachter so kommt . Übrigens stand dies sogar in meinem Gutachten "Hagelschaden" auch unten dran , Das obige genannte FHZ darf hier nicht mehr im öffentlichen Verkehr geführt werden usw. und so fort , habe daraufhin den Gutachter drauf angesprochen und er hat mir erklärt das es Automatisch so kommt wegen der Haftung gegenüber dem Gutachter und ja die Werkstatt lehnt sich hier schnell an das Gutachten an . Komisch ist das kleine Hageleinschläge mal gar nichts mit der Verkehrssicherheit groß zu tun haben , also.

Der Sturz dieser Hinterachse ist nicht justierbar. Sie hat auch keine Spurstangen.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 20. Dezember 2018 um 16:55:02 Uhr:


Es sei denn, man will aus dem Unfall eben noch substanziell Kohle rausholen...

Höchstwahrscheinlich wird hier angesichts der Ebbe in der Kasse der Weg gewählt werden der den größten Batzen Bargeld in die leere Kasse spült und mit der krummen Kiste wird weitergefahren. Man sieht ja nix, man merkt ja nix, also hats auch nix.

...

Das Gejaule kommt später, wenn es ohne Nachweis einer Reparatur bei einem 2. Schaden kein Geld mehr von irgendeiner Versicherung gibt oder dies dem Zweitkäufer passiert weil man beim Verkauf nur "kleines Seitenschaden von Blumenkübel" in den KV geschrieben hat und außer dem Beleg über einem 10 Kilo Eimer Spachtelmasse nichts vorzeigbares hat.

Geht natürlich schief weil das Gutachten nachweislich bekannt war. Danach ist dann die Ebbe in der Kasse noch etwas größer.

Mein Rat wäre hier, auf Basis Totalschaden abzurechnen und etwas vergleichbar Gebrauchtes neu zu kaufen, ein paar Hunderter Weihnachtsgeld bleiben dabei auch hängen und man gänge jedem späteren Ärger aus dem Wege.

Tante Edit meint noch: Wenn sie hier die Bemerkungen der Hobbygutachter und Freizeitwerkstattmeister liest, die weder das Fahrzeuug noch das Modell und auch das Gutachten nicht kennen, aber mit Unbedenklichkeitserklärungen, gegoogelten Irgendwaspreisen und Reparaturvorschlägen um die Ecke zischen liegt sie vor Lachen am Boden ...

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Ich dachte das der Sturz hier unter dem Einfluss des Stoßdämpfer selbst ist auch hinten , klar Spur ist an dieser Achse nicht einstellbar , die passt ja auch und ist gut , wenn aber ev. der Stoßdämpfer einen leichten Druck bekommen hat könnte ja sein das somit der Sturz dann auch nicht mehr stimmt also die Achse hier etwas unter von außen stehender Last Einwirkung hat , deshalb auch mit dem lösen der Schraube unten an der Achse und wieder anziehen .

Schau dir mal das Felgenhorn an. Die Felge hat einen sehr heftigen Schlag ca. 90° zur normalen Hauptlastrichtung abbekommen. Wenn sich was verbogen hat, dann die Aufnahme des Achstummels mit Radlager und der rechte Teil des Verbundlenkers.

Zitat:

@Passat-Kombi V5 schrieb am 20. Dezember 2018 um 17:22:28 Uhr:


Ich dachte ...

Natürlich.

😛

Ich hab auch mal einen gekannt der einen sah, welcher an einem Baumarkt vorbeiglaufen ist in dem möglicherweise auch Fliesen verkauft wurden.

Seither war er Vollprofi in diesem Gewerk, mit Kenntnissen und Fähigkeiten weit oberhalb derer eines Fliesenlegemeistes.

Also so ungefähr so wie du als KfZ Obersachverständiger ...

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 20. Dezember 2018 um 17:20:59 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 20. Dezember 2018 um 16:55:02 Uhr:


Es sei denn, man will aus dem Unfall eben noch substanziell Kohle rausholen...
Höchstwahrscheinlich wird hier angesichts der Ebbe in der Kasse der Weg gewählt werden der den größten Batzen Bargeld in die leere Kasse spült und mit der krummen Kiste wird weitergefahren. Man sieht ja nix, man merkt ja nix, also hats auch nix.

...

Das Gejaule kommt später, wenn es ohne Nachweis einer Reparatur bei einem 2. Schaden kein Geld mehr von irgendeiner Versicherung gibt oder dies dem Zweitkäufer passiert weil man beim Verkauf nur "kleines Seitenschaden von Blumenkübel" in den KV geschrieben hat und außer dem Beleg über einem 10 Kilo Eimer Spachtelmasse nichts vorzeigbares hat.

Geht natürlich schief weil das Gutachten nachweislich bekannt war. Danach ist dann die Ebbe in der Kasse noch etwas größer.

Mein Rat wäre hier, auf Basis Totalschaden abzurechnen und etwas vergleichbar Gebrauchtes neu zu kaufen, ein paar Hunderter Weihnachtsgeld bleiben dabei auch hängen und man gänge jedem späteren Ärger aus dem Wege.

Tante Edit meint noch: Wenn sie hier die Bemerkungen der Hobbygutachter und Freizeitwerkstattmeister liest, die weder das Fahrzeuug noch das Modell und auch das Gutachten nicht kennen, aber mit Unbedenklichkeitserklärungen, gegoogelten Irgendwaspreisen und Reparaturvorschlägen um die Ecke zischen liegt sie vor Lachen am Boden ...

Hältst du diesen Ton für angemessen? Sich hier über den TE lustig zu machen, nur weil Deutsch offenbar nicht seine Muttersprache ist, möchte ich nicht in deinem Tonfall kommentieren. Könnte sonst Ärger mit den Mods geben.

Und bitte schreibe im V+S-Forum nichts zum Thema "Verrohung der Sitten im Straßenverkehr". Die "Verrohung" hier reicht schon.

Grüße vom Ostelch

Ja hab ich gesehen , deshalb auch meine Vermutung mal nach dem Stoßdämpfer zu sehen , als erstes dürfte mal das Rad runter um genaueres zu sehen . Das sich hier ev. der Stummel oder gar der rechte Teil der Verbundlenkerachse verbogen hat gehe ich jetzt einmal nicht aus zumal die Spur ja sauber stimmt anhand der Vorgaben /Sollwerte , wenn die was ab bekommt stimmt meist nichts mehr auch nicht bei der Spur so kenne ich das .
Das mit dem Stoßdämpfer in solchem hatte ich schon und danach hat alles gepasst auch der Sturz , war damals an einem Golf 2 , ob es natürlich hier am Renault auch so ist kann ich so auch nicht sagen , ist ja nur eine Vermutung .
Klar Kräfte haben da schon eingewirkt aber die Achsen können doch auch schon was verkraften , sehe hier die Kräfte eher Oberflächlich an der Karosserie an als tieferwirkend , klar die Felge ist hinüber aber das Felgenhorn ist auch relativ schnell bei solchen Sachen verbogen , man sehe nur mal Randsteinrempler an , einmal kurz angeditscht und schon verbogen .

Zitat:

@shadyyx schrieb am 20. Dezember 2018 um 14:50:59 Uhr:


die Wiederbeschafgungswert ist 5.900 Eur, Restwert ist 1.050 Eur, also ich bekomme 4.850 Eur und ich bin sicher ich kann das Auto selbst für viel mehr Geld noch verkaufen. Aber ich versuche zuerst die Achse reparieren zu lassen und wie hier geschrieben war, die Bleche sind nicht so wichtig.

Bei einem Wiederbeschaffungswert von 5.900 Euro könntest du das Auto für bis zu 7.600 Euro reparieren lassen, wenn das z.B. mit Gebrauchtteilen vollständig nach den Vorgaben des Gutachtens möglich ist. Das ist schon nicht mehr sooo weit von den kalkulierten 8.700 Euro entfernt, die möglicherweise noch mit den Werten einer markengebundenen Fachwerkstatt ermittelt wurden?

Frage mal den Gutachter gezielt nach einer Alternativkalkulation für die "130%-Regelung".

Allerdings solltest du diesen Weg auf garkeinen Fall ohne Anwalt gehen!!

Das sieht mir mehr nach einem Seitenschlag aus. Die Spur hinten ist auch nicht i.O. und die Achsen sind zueinander leicht verdreht.

Zitat:

@hk_do schrieb am 20. Dezember 2018 um 17:43:19 Uhr:



Zitat:

@shadyyx schrieb am 20. Dezember 2018 um 14:50:59 Uhr:


die Wiederbeschafgungswert ist 5.900 Eur, Restwert ist 1.050 Eur, also ich bekomme 4.850 Eur und ich bin sicher ich kann das Auto selbst für viel mehr Geld noch verkaufen. Aber ich versuche zuerst die Achse reparieren zu lassen und wie hier geschrieben war, die Bleche sind nicht so wichtig.

Bei einem Wiederbeschaffungswert von 5.900 Euro könntest du das Auto für bis zu 7.600 Euro reparieren lassen, wenn das z.B. mit Gebrauchtteilen vollständig nach den Vorgaben des Gutachtens möglich ist. Das ist schon nicht mehr sooo weit von den kalkulierten 8.700 Euro entfernt, die möglicherweise noch mit den Werten einer markengebundenen Fachwerkstatt ermittelt wurden?

Frage mal den Gutachter gezielt nach einer Alternativkalkulation für die "130%-Regelung".

Allerdings solltest du diesen Weg auf garkeinen Fall ohne Anwalt gehen!!

Er sollte sowieso unbedingt zum Anwalt. Und ja, das geht grundsätzlich. Allerdings muss die Reparatur dann auch fachgerecht ausgeführt werden. Irgendwie so zusammengedengelt, dass es gerade wieder verkehrssicher ist, reicht in dem Fall dann nicht.

Da hier die Vorderachse auch nicht stimmt gehe ich mal davon aus das deshalb auch hinten nichts mehr passt somit auch die verschobenen Werte bei der Spur , klar gehe auch von einem seitlichen Schlag aus welcher jedoch so gehe ich aus vom Reifen viel abgefangen wird bis eben was die Felge angeht und die so verbogen nicht aussieht das dies hier eine Achse verbiegt . An dem Golf 2 damals sah das ganze schon anders aus und auch da war die Achse nicht verbogen , die Felge jedoch etwa 5-10° nach hinten eingedrückt und auf den Stoßdämpfer welcher sich dann etwas gesträubt hat , klar wurden damals beide gewechselt um sicher zu gehen . Ich geh mal davon aus das der Hauptditscher an der Karosserie selbst erfolgte und das Rad einfach am Auslauf nur noch bisschen im Weg war mehr nicht . Das bei solchen Schäden generell eine Achsvermessung gemacht wird ist auch klar , soll ja auch zumal die ja nicht so viel kostet . Aber wie gesagt das ganze ist aus der Ferne eh schlecht zu beurteilen was nun genau so alles sein könnte oder ist , von den Bildern her und dem Messbericht sieht es erst einmal nicht so schlecht aus , das man nicht weiterfahren könnte ohne Risiko , zumindest meine Meinung .

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 20. Dezember 2018 um 17:29:10 Uhr:



Zitat:

@Passat-Kombi V5 schrieb am 20. Dezember 2018 um 17:22:28 Uhr:


Ich dachte ...
Natürlich.

😛

Ich hab auch mal einen gekannt der einen sah, welcher an einem Baumarkt vorbeiglaufen ist in dem möglicherweise auch Fliesen verkauft wurden.

Seither war er Vollprofi in diesem Gewerk, mit Kenntnissen und Fähigkeiten weit oberhalb derer eines Fliesenlegemeistes.

Also so ungefähr so wie du als KfZ Obersachverständiger ...

Hab ich mich hier irgendwie selbst als Gutachter oder Sachverständigen genannt oder dergleichen , mit Sicherheit nicht , hab abe rauch durch viel lernen usw. mir viel selbst beigebracht bzw. zeigen lassen von KFZ´ler und teils sogar Meister in dem Gewerbe so das ich hier bei Reparaturen schon weis von was ich Rede. Aber gut ich streite hier nicht rum , es soll der TE selbst entscheiden was für ihn am besten ist , das können wir ihm eh nicht vorschreiben .

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. Dezember 2018 um 17:31:46 Uhr:


Hältst du diesen Ton für angemessen?

Ja.

Und ich bin regelmäßig fasziniert wenn mühseelig über das political correctnes Stöckchen gejapst wird bevor es jemand überhaupt geworfen hat.

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