Wird der Umbau noch gefördert?

weiss jemand ob der umbau auf autogas noch gefördert wird?? hab vor ca 2 jahren was von 50% der kosten gehört. auch tankgutscheine im wert von 1000€ soll es von den energiekonzernen gegeben haben.

wie ist es ab 2009 mit besteuerung des kfz? wenn es nach co2 ausstoss geht.
unterschiedliche werte: erdgas - autogas??

12 Antworten

Eine Förderung der Umrüstung auf LPG und/ oder Tankgutscheine für LPG von den Energiekonzernen wäre (mir) neu.
 
Es wird der von den Autoherstellern veröffentlichte Wert des Co2-Ausstosses veranschlagt zur Besteuerung.
 
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Path


Eine Förderung der Umrüstung auf LPG und/ oder Tankgutscheine für LPG von den Energiekonzernen wäre (mir) neu.
 
Es wird der von den Autoherstellern veröffentlichte Wert des Co2-Ausstosses veranschlagt zur Besteuerung.
 
Gruß

bin mir zu 90% sicher, dass örtliche energiekonzerne zumindest noch vor 2 jahren zuschüsse geboten haben. weiss nur nicht ob für auto- oder erdgas.

Zitat:

Original geschrieben von ka184


weiss jemand ob der umbau auf autogas noch gefördert wird?? hab vor ca 2 jahren was von 50% der kosten gehört. auch tankgutscheine im wert von 1000€ soll es von den energiekonzernen gegeben haben.

wie ist es ab 2009 mit besteuerung des kfz? wenn es nach co2 ausstoss geht.
unterschiedliche werte: erdgas - autogas??

Hallo,

das hat es nie gegeben! Da bringst Du etwas durcheinander. Die örtlichen Versorger hatten und haben Förderungen für die B-Ware der Gasautos, nämlich die Erdgasmöhren. Das liegt schlicht daran, daß Erdgasautos sehr viele Nachteile haben und nur für wenige Leute wirklich Sinn machen. Mit den Förderungen sollen die Leute trotzdem zum Erdgas gelockt werden.
Übrigens sind die Förderungen vom örtlichen Erdgaslieferanten abhängig und meist keine Barförderung, sondern es gibt Tankgutscheine.
Wenn Du nicht gerade nur Kurzstrecken in der Umgebung Deines Wohnortes fährst, rüste lieber auf Autogas um. Das wird zwar nicht gefördert, ist aber ohnehin deutlich billiger, Reichweite und Tankstellendichte sind um Welten besser und nebenbei bleibt bei der Reserveradmuldenlösung in der Regel der bei Erdgasumrüstung meist weitgehend entfallende Kofferraum erhalten. Es spricht also eigentlich alles für Autogas.

Gruß Michael

P.S.: Die Besteuerung nach CO² wird nur Neuwagen betreffen und sie wird immer nach dem übelsten Kraftstoff berechnet - und das ist bei allen nachgerüsteten Autos nach wie vor Benzin. Also ist das steuerlich egal, ob Du auf Erdgas oder Autogas umrüstetst.

wird das um rüsten bezuschusst?? hoffentlich nicht damit das zeugs weiter hin billig bleibt

gruss Hannes

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Ich hab mal diesen Thread herausgekramt, da er am besten zu meinem Anliegen passt.

Also folgendes: Ich plane die Anschaffung eines E85-Wagens, den ich zusätztlich auf Autogas umrüsten möchte. Das es für eine derartige Umrüstung keine Förderung gibt ist mir klar.
Aber eventuell kann man global angelegte Umweltförderprogramme von EU, Bund oder Land anzapfen? Meine Frage wäre ob dies schonmal einer von euch versucht hat. Parallel dazu habe ich auch eine Anfrage beim SMUL laufen.

Hallo,
mir wäre es völlig neu das LPG in irgendeinerweise gefördert wird.
Sonst würde ja damit Werbung gemacht, zumindest bei einigen Umrüster, die jetzt neu auf den Markt kommen. Denke da an ATU oder Pit Stop. Auch habe ich noch kei Thema in einem Forum gelesen das sich damit beschäftigt, außer evtl dieser hier der es mit Erdgas verwechselt.
Es gibt ja nichtmal steuerliche Vorteile, außer beim tanken ;-)

MfG

Hallo Forumleser,

wenn die Abgasbescheinigung für die nachgerüstete LPG-Anlage korrekt erstellt wurde, dann steht unter "Vorschlag für die Angaben zur Zulassungsbescheinigung
Teil I:
Ich zitiere auszugsweise:

Feld Feldbeschreibung Angabe
V.7 CO2 (komb Wert) XXX** , (XXX=CO2Gas=CO2Benzin X Kco2 ***).

Korrekturfaktor Kco2 für die CO2-Angabe = 0,90
Zitat ENDE

Das bedeutet: Polo 9N (MKB:BMD)hat im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I
einen Wert (CO2) von 142 stehen.
Jetzt kommt das Problem für den TÜV. Er muss bei der Begutachtung § 19 (2)/StVZO
diesen alten Wert - hier 142 - mit dem Korrekturfaktor 0,90 multiplizieren.
142X0,90 = 127,8 (abgerundet 127) und dieses dann auch im Gutachten für die Zulassungsstelle dokumentieren.

Leider musste ich feststellen - nicht jeder TÜV-Prüfer kennt die neue Vorgehensweise.
Ich hatte zum Glück kopien der Abgasgutachten von meinen Umrüstungen, denn wenn das Gutachten erstellt ist bekommt man das Abgasgutachten nicht mehr zurück.

Fazit - kommt die CO2-Besteuerung irgendwann, dann liegt die richtig eingetragene
LPG Anlage 10 % niedriger.

Die Schadstoffeinstufung nach der Umrüstung (Code zu Feld 14.1) bleibt gleich.

Gruss an die Forumleser

Paul (Umrüster ausschliesslich Landirenzo)

@68519
Ich würde nicht davon ausgehen, dass für die Berechnung der CO2-Besteuerung der Korrekturfaktor für Autogas Anwendung finden wird.

Auch heute ist es üblich bei bivalenten Fahrzeugen für die Berechnung der Kfz-Steuern den Treibstoff mit dem ungünstigeren Schadstoffausstoß zugrunde zu legen.
Der Staat wird einen Teufel tuen und auf Einnahmen verzichten in dem er diese Praxis ändert.

Gruß,
Joe

Zitat:

Original geschrieben von 68519


wenn die Abgasbescheinigung für die nachgerüstete LPG-Anlage korrekt erstellt wurde, dann steht unter "Vorschlag für die Angaben zur Zulassungsbescheinigung
Teil I:
...Feld Feldbeschreibung Angabe
V.7 CO2 (komb Wert) XXX** , (XXX=CO2Gas=CO2Benzin X Kco2 ***).
Korrekturfaktor Kco2 für die CO2-Angabe = 0,90
Zitat ENDE
Das bedeutet: Polo 9N (MKB:BMD)hat im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I
einen Wert (CO2) von 142 stehen.

Schade, ich habe im V.7 noch meinen alten Wert stehen, keinerlei Abschlag wegen Gasbetrieb, nicht mal ein Hinweis darauf 🙁.

Zitat:

Original geschrieben von Joe_Cool


@68519
Ich würde nicht davon ausgehen, dass für die Berechnung der CO2-Besteuerung der Korrekturfaktor für Autogas Anwendung finden wird.

Auch heute ist es üblich bei bivalenten Fahrzeugen für die Berechnung der Kfz-Steuern den Treibstoff mit dem ungünstigeren Schadstoffausstoß zugrunde zu legen.
Der Staat wird einen Teufel tuen und auf Einnahmen verzichten in dem er diese Praxis ändert.

Gruß,
Joe

Hallo Joe_Cool

bei Umrüstung auf LPG wird ja auch die Schlüsselnummer zu 14.1 nicht geändert, aber bei V.7 wird der neue CO2 Wert eingetragen.
Wenn irgendwann die CO2 Steuer kommt gilt der aktuelle Eintrag der Zulassungsbescheinigung Teil I -

Gruss Paul

seid mir nicht böse, aber auf den CO² wert ist drauf gesch......
Ist der totale Dummfug.
Was bringt es, wenn ich mein Auto mit 200 über die Autobahn prügele, aber im Schein 99 steht.
Ich weiss, wichtig ist, was im Schein steht, nur dafür muss bezahlt werden, was wirklich hinten raus kommt, interessiert keine S.....

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