Winterreifen
Hallo,
nach Auskunft von meiner Mercedes Werkstatt passen meine Original Mercedes Winterreifen mit Felge
vom Modell W13 nicht auf mein neues Fahtzeug E Klasse 300de Hybrid BJ 2021.
Angeblich soll der 300de Hybrid zu schwer sein für die "alte" Bereifung inkl. Alufelge.
Kann das jemand bestätigen oder ist das nur eine Aufforderung zum Neukauf von einer Winterbereifung?
15 Antworten
Zitat:
@212059 schrieb am 24. November 2022 um 22:49:23 Uhr:
Hallo ins Forum,
Zitat:
@212059 schrieb am 24. November 2022 um 22:49:23 Uhr:
Zitat:
@manu_hr schrieb am 24. November 2022 um 20:49:49 Uhr:
Naja, mir fallen da die ganzen Schwergewichtler SUV ein, die Wiegen bestimmt noch viel mehr wie der E300de... z.B. GLC, GLE...und die haben dieselben Felgenbreite und sind für dieselben (eher flachen) Reifenquerschnitte vorgesehen? Sicher nicht und natürlich könnte man eine Felge in 20" bauen, die mit der passenden Stabilität ausgestattet ist, dass sie die Traglast hätte, die ein Plug-in braucht. Dann brauchst Du aber auch noch Reifen, die als 245/35 R20 (vorne) und 275/30 R20 (hinten) die Tragfähigkeit haben. Vorne braucht der mindestens 98iger LI und hinten 100er LI. Dies ist im Markt nicht vorhanden, insbesondere für hinten (und vorne auch nur sehr begrenzt).
Da dies so ist, hat sich MB schlicht gespart, eine filigrane 20"-Felge zu bauen, die für den Plug-in geeignet ist, weil es eh keine Reifen dafür gibt. Bei anderen Baureihen mit insgesamt größeren Raddurchmessern und damit bei 20" möglichen größeren Reifenquerschnitten geht's, bei den Maßen für den 213ern geht's halt nicht.
Viele Grüße
Peter
Nochmal, per Einzelabnahme ist sowas theoretisch kein Problem.
Vorne 245-35-20 und hinten 295-30-20 ist ebenso kein Problem oder vorne 255-35-20 und hinten 295-30-20 oder gleich die W213 AMG Bereifung 265-35-20 und 295-30-20 auch kein Problem, die Reifen gibt es mit 101Y LI - hab ich ja auch...
Der Reifenhersteller bescheinigt die Verwendbarkeit, wenn die Felgen von einem "schwereren" Fahrzeug beispielsweise GLE Hybrid auf einen W213 Hybrid eingetragen werden sollen, dann sollte das theoretisch keine Probleme geben - vorausgesetzt es werden die üblichen Auflagen eingehalten (Freigängigkeit usw...)