Winterreifen Geschwindigkeit

VW Passat B6/3C

Moin,
ich habe da mal eine rechtliche Frage: Normalerweise muss man doch gemäss STVO eine Plakette mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten Reifen im Sichtbereich des Fahrers anbringen, also z.B. 190km/h bei Reifen in T-Version oder 210km/h mit H-Reifen. Wenn man das nicht tut, drohen meines Wissens 40€ Bussgeld und ein Punkt bei den Freunden in Flensburg. Jetzt hat ja der aktuelle Passat und, wie ich vermute, auch andere Fahrzeuge diese spezielle Winterreifen-Einstellung in der MFA, die mich, wenn sie richtig eingestellt ist, bei Überschreitung optisch und akustisch warnt. Meine Frage ist nun: Ersetzt diese Funktion rechtlich die (unschöne) Klebe-Plakette auf der Armaturentafel oder muss man sie trotzdem anbringen (...weil ja das deutsche Recht es so fordert)?
Falls das schon an anderer Stelle im Forum behandelt wurde, tuts mir leid, dann habe ich wohl gröbere Defizite bei der Anwendung der Suchfunktion... 🙂

Danke

Hai

55 Antworten

Ist denn schon mal bei irgendjemandem hier von der "Obrichkeit" das Vorhandensein dieses Aufklebers kontrolliert worden?

Ich im bisherigen Autofahrer-Leben nicht. Deshalb gehe ich auch das "Risiko" ein 😉

Schöne Grüße

SD

Ach ist Bürokratie was schönes ...

Bei mir auch nicht...

Mir hat es der DEKRA-Prüfer als kleinen, aber zu behebenden Mangel in den Prüfericht geschrieben. Das schleppt man dann 2 Jahre mit sich rum.

Zudem war mein Bruder hier in Berlin im Winter schon in einer Kontrolle, bei der nur nach dem Aufkleber und den Papieren geguckt wurde.

Es gibt eben nix was es nicht gibt.

Und garantiert kostet das Fehlen eines solchen kleinen Warnhinweises garantiert noch Strafe.....oh je

Gruß Schulle

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Moin.

Auf den Aufkleber habe ich ebenfalls verzichtet und kontrolliert wurde ich seit 3 Jahren nicht mehr.
Aber mal zu einem anderen Punkt, vielleicht kennt da einer von euch die Rechtslage. Ich habe die Winterreifen mit H Index, sprich 210 km/h. Laut Fahrzeugpapiere hat mein Passat 206 km/h Höchstgeschwindigkeit. Eigentlich bräuchte man in diesem Fall den Wahrnhinweis nicht, oder doch?

Gruß
Uwe

Zitat:

Original geschrieben von ledewo


Original geschrieben von ledewo
Zitat:Original geschrieben von ledewo

...
offensichtlich reicht auch der Warnhinweis des Bordcomputers nicht aus (dort kann man ja konfigurieren, dass Winterreifen montiert sind -sogar mit Geschwindigkeitsindex-):

Wer M+S Reifen (Winterreifen) montiert, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit seines Fahrzeugs liegt, muss einen entsprechenden Hinweisaufkleber im Blickfeld des Fahrers anbringen (§ 36 Absatz 1 Satz 3 StVZO). Akustische oder visuelle Warnungen durch den Bordcomputer bei Erreichen der kritischen Geschwindigkeit reichen nicht aus. Der Warnhinweis muss vom Führersitz ständig lesbar sein.

(Quelle: http://www.avd.de/index.php?id=198)

Liest Du einfach mal die Seite 1 genauer durch dann passt das schon....🙂

Gruß Schulle

Zitat:

Original geschrieben von Schrottschloßer


Moin.

Auf den Aufkleber habe ich ebenfalls verzichtet und kontrolliert wurde ich seit 3 Jahren nicht mehr.
Aber mal zu einem anderen Punkt, vielleicht kennt da einer von euch die Rechtslage. Ich habe die Winterreifen mit H Index, sprich 210 km/h. Laut Fahrzeugpapiere hat mein Passat 206 km/h Höchstgeschwindigkeit. Eigentlich bräuchte man in diesem Fall den Wahrnhinweis nicht, oder doch?

Gruß
Uwe

Soweit ich das verstanden habe ist Deine Annahme korrekt. Man braucht den Aufkleber nur, wenn man einen Reifen mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex fährt als die zugelassene Höchstgeschwindigkeit.

Hallo !

Sehe ich genauso.

LG
Mike

Hallo Zusammen,
JokerSchulle verweist auf § 36 Absatz 1 Satz 3 StVZO. Hier der entsprechende Textauszug:
______________________________________________________
... Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird. ...
_______________________________________________________

Ich kann hier nichts von Hinweisaufkleber finden, und mit der MFA befindet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit sogar bei Dunkelheit sinnfällig im Blickfeld des Fahrzeugführers. Aber die grünen Männchen sehen das ja evtl. etwas anders.

Die MFA zeigt aber nicht dauerhaft die Tempoeinschränkung an. Eben nur eine Warnung bei Überschreitung.

Ein Aufkleber ist die einzige Lösung. Das dient vorallem bei Wagen, die von verschiedenen Fahrern gefahren werden.
Ich möchte auch wissen, wenn ich ein unbekanntes Auto leihweise fahre, wieweit ich das ausreizen kann. Einen Gong oder eine kurze Meldung - das ist schnell übersehen oder überhört. Ist mir schon passiert.
Daher fahre ich jetzt oft mit dem Tempomaten, der erlaubt nicht mehr wie die Winterreifengrenze (210). Manuell war ich schon bei 225... ohne es gemerkt zu haben.
Beim Kollegen im neuen A6 ist die MFA komplett ausgefallen, nix mehr mit Reichweite und Winterreifenwarnung. Gut, ein Aufkleber kann auch abfallen......
Eigentlich unverständlich, warum VW bei einem Auto, welches 232 lt. Papieren fährt, nur Reifen mit 210 draufzieht! Hat mich schon geärgert. Immerhin sind die Sommerreifen Index W, was aber eigentlich zuviel des Guten ist (270 km/h)...

Zitat:

Original geschrieben von schon verwendet


Hallo Zusammen,
JokerSchulle verweist auf § 36 Absatz 1 Satz 3 StVZO. Hier der entsprechende Textauszug:
______________________________________________________
... Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird. ...
_______________________________________________________

Ich kann hier nichts von Hinweisaufkleber finden, und mit der MFA befindet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit sogar bei Dunkelheit sinnfällig im Blickfeld des Fahrzeugführers. Aber die grünen Männchen sehen das ja evtl. etwas anders.

Der Absatz 1 kam aber von "ledewo"....ich bin unschuldig 😁

Gruß Schulle

Zitat:

Original geschrieben von Daniel1967


Eigentlich unverständlich, warum VW bei einem Auto, welches 232 lt. Papieren fährt, nur Reifen mit 210 draufzieht! Hat mich schon geärgert. Immerhin sind die Sommerreifen Index W, was aber eigentlich zuviel des Guten ist (270 km/h)...

... geht mir genauso. Ich habe deshalb nicht die VW-Winterkompletträder mitgekauft (ich hatte mich vorher informiert und kannte den H-Index vorher), sondern mir separat V-Reifen gekauft. Kostete 15 € Netto pro Rad mehr und ich brauche mir keine Gedanken über die Winterreifengeschwindigkeit machen. Das ist gerade in diesem Winter gut, denn 5 Monate bei trockener Straße und Sonnenschein max 210 km/h, das halte ich nicht durch.

Den W-Index würde ich selbst wieder kaufen (falls die vorhandenen runtergefahren sind). Ich hatte das Teil bergab schon auf 245 km/h (nach Tacho). Habe danach beim Tanken mal in die Räder gegriffen (alte Gewohnheit). Die Räder auf der Hinterachse waren sehr, sehr heiß, die auf der Vorderachse heiß. Ich habe schon mal life erlebt, wie ein 5er Touring auf der Autobahn mit über 200 wegen eines (wahrscheinlich temperaturbedingten) Reifenplatzers abgeflogen ist. Seitdem fahre ich wenn möglich immer einen Geschwindigkeitsindex mehr als nötig. Kostet nicht viel mehr und bei über 200 km/h abfliegen und eine 200 m lange Spur im Kornfeld ziehen, möchte ich auch nicht (die 4 Insassen sind den Umständen entsprechend mit leichteren Verletzungen davongekommen).

MEIN TIP:
Vergesst die Aufkleber und nehmt Decken mit einem Geschwindigkeitsindex grösser als notwendig. Das sollte euch eure Gesundheit wert sein. Wer sich ein 35 T€ Auto leisten kann, sollte nicht 100 € an den Winter-Decken sparen!

Frage:
Warum werden beim 3C Variant eigentlich die Hinterräder wärmer als die Vorderräder (nach Bremslasttheorie sollte das ja andersherum sein, und war es bei meinen bisherigen Autos auch?). Ich habe inzwischen mehrfach diesen Effekt beobachtet. Rechts und links ist dabei jeweils gleichwarm, d.h. ein Bremsenproblem kann es eigentlich nicht sein.

vielleicht bekommen die vorderreifen einfach mehr fahrtwind ab und werden so besser gekühlt?

es ist nicht der fahrtwind. es sind die kleinen helferlein. bei
hohen geschwindigkeiten oder viel wind arbeitet das esp ununterbrochen und versucht eine stabile fahrsituation herzustellen. also immer wieder leichtes abbremsen. je nach fahrweise können die hinteren bremsbelege deutlich früher abgefahren sein als die vorderen.
gruß
Willi

ach, und ich dachte, das esp legt erst los, wenn es brenzlig wird...

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