Wintereifen
hallo dar ich ein satzt von e46 in der größe 195/65 r15b fahren? oder müssen sie eingetragen werden?
und darf ich 205/55 r 16 auf mein e36 318ti bj 1997 fahren von e46 ( ich weiss dass es m teck felgen von e36 in 16 zoll mit 205 reifen gab) steht bei mir aber nichts im fahrzeugschein
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Übrigens wollte hier doch einer genau diese Felgen mit Reifen loswerden,oder?Der hatte den halben Keller voll mit den Felgen.
Ich find die Teile so hässlich die würd ich nichtmal geschenkt wollen😛 Da gibts zuviele schönere 16" von BMW die auch alle günstig zu haben sind, sprich Radial- oder Kreuzspeiche...
Er will die Räder,also geb ich ihm den Tip,das die einer ausm Forum loswerden will.Ob DIR die Felgen gefallen,is MIR sowas von egal. 😛
Greetz
Cap
Hätt auch noch 3 Sätze Styling 30, allerdings alle mit Sommerbereifung.
Radialstyling 32 is richtig lecker, allerdings in 17 oder 18" noch schöner
Zitat:
Original geschrieben von coupe-sprinter
Hätt auch noch 3 Sätze Styling 30, allerdings alle mit Sommerbereifung.
Radialstyling 32 is richtig lecker, allerdings in 17 oder 18" noch schöner
Ach DU warst das!Dich hab ich doch gemeint mit mienem Posting auf der vorigen Seite. 😁
Greetz
Cap
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Ach DU warst das!Dich hab ich doch gemeint mit mienem Posting auf der vorigen Seite. 😁
Greetz
Cap
Ne, du meintest nen anderen, hab das hier nämlich noch nie gepostet daß soviele Reifen bzw Felgen bei uns im Lager sind.
Sind von uns die Org. Reifen, die halt auf Reserve rumliegen.
Komm leider auch nicht drauf wer´s war. Dieser jenige wollte sich jedoch nach Verkauf ordenliche 17 er oder 18er holen.
Ah,okay.
Gibt auf jeden Fall genug mit den Felgen,wie es aussieht. 😁
Greetz
Cap
hallo,
ich finde die style 30 mehr wie ausreichend in 16 zoll für winterbereifung
und für den sommer habe ich schöne 17 zoll von ats
@ CaptainFuture01, Beatnikk:
Langsam müßte es sich doch rumgesprochen haben:
Seit 01.10.2005 dürfen alle im Rahmen der allg. Betriebserlaubnis des Fahrzeuges enthaltenen Rad-Reifenkombinationen montiert und gefahren werden, ohne daß eine Abnahme bzw. Eintragung nötig ist. (nachzulesen u.a. unter www.adac.de) Die gilt in jedem Falle für alle, die schon die neuen Fahrzeugpapiere haben. Wie es sich bei den alten Papieren verhält, konnte mir bisher niemand mit absoluter Sicherheit sagen, da im aktuellen Gesetzestext aber nicht explizit auf die neuen Papiere verwiesen wird, dürfte das ganze ach für die alten Papiere gelten. Wäre ja auch irgendwie unsinnig, wenn man mit den Unterlagen vom Tüv zur Zulassungsstelle geht und dann dort die neuen Papiere bekommt, in die dann ebend diese Eintragung nicht mehr vorgenommen wird. Im Zweifelsfalle einfach zur Zulassungsstelle gehen und die alten gegen neue Papiere tauschen lassen, ist auf jeden Fall billiger, als eine Eintragung.