Windschutzscheibe gerissen... in kruzer zeit!
Hallo,
habe eine Frage an unsere Versicherungsexperten, unszwar ist meine Scheibe gerissen meine TK würde es bezahlen alles kein Problem. Der Haken an der ganzen Sache ist die, ich habe vor 2,5 Wochen meine Scheibe wechseln lassen, da sie so viele Steinschläge hatte.
Nun mache ich mir sorgen wenn ich die Scheibe nochmal tausche, dass meine Versicherung mich kündigt. Auf der A57 gibt es derzeit eine Baustelle da liegt so viel Müll auf der Bahn. Es hat geknallt und in paar minuten war die Scheibe gerissen! -.-
Sollte ich lieber erstmal so fahren und warten bis nächstes Jahr, oder wie soll man am besten vorgehen?
mfg!
Beste Antwort im Thema
Servus
Ich denke mal, wenn Dein gesamtes Schadensbild zwei Scheiben sind, dann würd ich mir keine Gedanken machen. Du hast eine Versicherung abgeschlossen, die verschiedenste Szenarien abdeckt. Wenn es nun zwei Mal in kurzer Zeit passiert ist es halt so. Dieses Risiko trägt die Versicherung. Lass die Scheibe machen - ist auch zu Deiner Sicherheit und die Deiner Insassen.
Andere Frage. Wurdest Du schon jemals von einer Institution kontaktiert, dass du als "braver Zahler" eigentlich langsam aber sicher eine Gutschrift bekommen solltest weil du nie eine Leistung "verlangst"? 🙄
Grüsse vom Abraham
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Im Antrag wird aber meistens nur nach vorhergehenden Haftpflicht- und Vollkaskoschäden gefragt, selten nach Teilkaskoschäden. Also scheidet dieser Punkt dann wohl in diesen Fällen schon mal aus...Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
warum sollte ein anderer versicherer ein interesse daran haben, jemanden zu versichern, der wegen "schadenhäufigkeit" gekündigt wurde? 😕Zusammenfassend kann man aber wohl sagen, dass es für den versicherer auf die Schadenshäufigkeit im gegensatz zur Beitragshöhe ankommen wird. Jemand der mit 30% nur 350 Euro im Jahr löhnt und 2 neue Scheiben braucht, wird wohl eher gekündigt werden als jemand, der 1000 Euro im Jahr löhnt und nur 1 neue Scheibe braucht...
Dies ist aber genau falsch,die Kunden die einen sehr niedrigen SF haben sind bei Versicherungen gerne gesehen,da sieht man dann den Teilkasko Schaden nicht so eng.Was auch ein Vorteil ist wenn man bei einer Versicherung ist mit Agentur,also nicht bei einer Direktversicherung und meist mehr als nur die KFZ Versicherung dort hat,denn dann wird man egal was passiert nie die KFZ Versicherung gekündigt bekommen.Über dieses Thema hatte ich mal ein längeres Gespräch mit meinem Vertreter.Habe selbst 5 Verträge bei einer Versicherung ,und daher 0 Risiko mal rausgeworfen zu werden nur weil mal 2 Scheiben in einem Jahr zu Bruch gehen.Dazu bekommt man bei so vielen Verträgen auch noch extra Bonus was meist dann gleich liegt wie eine Direktversicherung bei der man dann nur einen Vertrag hat.
Sprecht mal mit einer Versicherung und legt einfach mal eure Versicherungen auf eine zusammen.Bist du zufällig noch Beamter dann ist das Risiko auch 0 irgendwo rausgeworfen zu werden.
Zitat:
Original geschrieben von schnuddel
Sprecht mal mit einer Versicherung und legt einfach mal eure Versicherungen auf eine zusammen.Bist du zufällig noch Beamter dann ist das Risiko auch 0 irgendwo rausgeworfen zu werden.
Ich bin einfach mal so frei und verweise auf meinen letzten Post. Im Grunde kann ich dem allerdings nur beipflichten, wobei ich im Effekt zwei Versicherer habe. Das Auto über eine Direktversicherung (absolut zufrieden), alles andere wie Privathaftpflicht, Hausrat, Unfall, Leben, Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht über einen anderen größeren Versicherer.
Die von Dir getätigte Aussage kann ich dahingehend nur bestätigen... 😁
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Ich bin einfach mal so frei und verweise auf meinen letzten Post. Im Grunde kann ich dem allerdings nur beipflichten, wobei ich im Effekt zwei Versicherer habe. Das Auto über eine Direktversicherung (absolut zufrieden), alles andere wie Privathaftpflicht, Hausrat, Unfall, Leben, Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht über einen anderen größeren Versicherer.Zitat:
Original geschrieben von schnuddel
Sprecht mal mit einer Versicherung und legt einfach mal eure Versicherungen auf eine zusammen.Bist du zufällig noch Beamter dann ist das Risiko auch 0 irgendwo rausgeworfen zu werden.Die von Dir getätigte Aussage kann ich dahingehend nur bestätigen... 😁
Genau was ich meine wenn morgen mal deine Hausrat einige 1000 Euro auszahlen müsste,dann würden die dich nie kündigen denn es laufen ja viele weitere Verträge und so einen Kunden will man nicht verlieren.Wäre hier nun jemand nur mit Hausrat würde er natürlich gefahr laufen gekündigt zu werden .Hätte deine Versicherung dir die KFZ Versicherung zu guten Konditionen noch mit reinnehmen können ? Versicherungen mögen die Kunden an denen was verdient wird,also nicht den 18-25 jährigen GTI Fahrer.
Zitat:
Original geschrieben von schnuddel
Hätte deine Versicherung dir die KFZ Versicherung zu guten Konditionen noch mit reinnehmen können?
Wären trotz Hausrabatt noch gut 290 Euro mehr im Jahr gewesen bei schlechteren Vertragskonditionen. Da hätte ich dann keinen Ausschluss grober Fahrlässigkeit und kein Freischuss pro Jahr in Haftpflicht und Vollkasko ohne Hochstufung dabei gehabt...
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Zitat:
denn es laufen ja viele weitere Verträge und so einen Kunden will man nicht verlieren.
Das interessiert die schon lange nicht mehr. Man sieht, Du hattest länger nichts mit solchen Sachen zu tun.
Das war ein Opa Argument, aber jetzt ist Globalisierung und shareholder value. Nix treue Kunden. Wenn einer Kosten verursacht -> weg.
Zitat:
Original geschrieben von bitz
Das interessiert die schon lange nicht mehr. Man sieht, Du hattest länger nichts mit solchen Sachen zu tun.Zitat:
denn es laufen ja viele weitere Verträge und so einen Kunden will man nicht verlieren.
Das war ein Opa Argument, aber jetzt ist Globalisierung und shareholder value. Nix treue Kunden. Wenn einer Kosten verursacht -> weg.
Nö,der Versicherungsvertreter ist mein Nachbar,sicher lügt er sich einen Ast vom Zaun wenn er mir solche Infos gibt.Gut das es solche Menschen wie dich gibt,nun werde ich vorsichtig sein was er in Zukunft sagt und kein Wort ihm einem Versicherungskaufmann glauben und lieber auf Infos aus dem Internet vertrauen.😁
Mal noch ein Hinweis,die Versicherung errechnet alles über einen Schlüssel,und wenn ich dann noch 4 weitere Versicherungen habe bei der gleichen Gesellschaft liegt da mein Risikobonus weit anders als der Kunde der nur ein KFZ versichert hat mit dem er auch noch Schäden verusacht.
Meist reicht schon eine KFZ Versicherung und sein Haus bei einer Gesellschaft zu versichern und über 25 Jahre alt zu sein,dann hat man nichts zu befürchten im Bedarfsfall.
Wir hatten selbst fast 20 Jahre keinen Schaden und dann innerhalb von 2 Jahren 4 mal einen Wasserschaden im Haus immer an verschiedenen Stellen.Nach dem vierten Schaden war der Hinweis des Vertreters eine kleine neue Versicherung abzuschliessen,halt einfach durch die Blume geredet.Es wurde alles reguliert ohne wenn und aber.
Wenn die Scheibe gerissen ist,dann kann sie auch falsch eingebaut worden sein,da sie unter Spannung stand. 30 Jahre Garantie geben manche Firmen. Manche wechseln sogar, bevor sie gerissen ist. Wie immer das gehen mag. Also nicht nur die Versicherung, sondern auch mal den eventuellen Verursacher ansprechen. Wenn kein mechanischer Einschlag vorhanden, dann Material- oder Einbaufehler.
Zitat:
Original geschrieben von xrtl
...Wenn kein mechanischer Einschlag vorhanden, dann Material- oder Einbaufehler.
Und wer soll das jemals beweisen, wenn die Scheibe nun mal schon kaputt ist? 😁
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Und wer soll das jemals beweisen, wenn die Scheibe nun mal schon kaputt ist? 😁Zitat:
Original geschrieben von xrtl
...Wenn kein mechanischer Einschlag vorhanden, dann Material- oder Einbaufehler.
In den ersten 6 Monaten ist der Einbauer in der Beweispflicht.
Zitat:
Original geschrieben von xrtl
In den ersten 6 Monaten ist der Einbauer in der Beweispflicht.
HiHi... Wo hast Du denn den Käse her... 😁
Die 6-monatige Beweislastumkehr gilt ausschließlich im Kaufrecht bezüglich der Gewährleistung zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern. Hat mit der Thematik so absolut gar nichts zu tun. Sorry...
Und ehe jetzt wieder was mit Schuldrechtsreform 2002 kommt - hier eine kurze Erläuterung... Nach wie vor bleibt es beim alten Schema - wer fordert muss seinen Anspruch auch beweisen können. Nix Beweislastumkehr...
Zitat:
Original geschrieben von xrtl
Wenn die Scheibe gerissen ist,dann kann sie auch falsch eingebaut worden sein,da sie unter Spannung stand. 30 Jahre Garantie geben manche Firmen. Manche wechseln sogar, bevor sie gerissen ist. Wie immer das gehen mag. Also nicht nur die Versicherung, sondern auch mal den eventuellen Verursacher ansprechen. Wenn kein mechanischer Einschlag vorhanden, dann Material- oder Einbaufehler.
Hallo,ja so sieht leider aus wenn der Glaser gepfuscht hat und dann weiter, man würde hinfahren und er schneidet die alte Scheibe raus und erzählt dann ja heute die Fahrzeuge verwinden sich dafür kann er nichts,egal wie er wäre sich keine Schuld bewußte.Es wäre halt sehr schwierig im das nachzuweisen.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Alles klar, Du hast Recht und ich mein Ruh... 😁 😁 😁 *Scherz'le*Vielleicht steht im Antrag auch nur die Frage nach der Anzahl von Schäden in der Haftpflicht und in der Kasko, die eine Teilkasko natürlich einschließen würde. kann durchaus möglich sein, dass ich da etwas zu voreilig mit meiner Anmerkung war und da nicht so wirklich drauf geachtet habe. Hatte die letzten jahre keine Schäden... Recht hast Du auch damit, dass im Grunde fast immer gefragt wird, von wem die Versicherung gekündigt wurde. Entsprechendes Ankreuzen führt dann natürlich zwangsläufig zu bestimmten Nachfragen und Schlussfolgerungen.
Das mit dem bundesweiten Schadensregister ist allerdings Käse und ein alter Gerüchtehut. Mein alter Herr war nun mal lange Zeit in dieser Branche als Gebietsleiter zweier größerer Versicherer tätig und schwört Stein auf Bein, dass es sowas nicht gibt. Es gibt ein Zentralregister der Versicherer, nur steht da nicht drin, wer wann wie viele Schäden in welcher Höhe abgerechnet hat. Hier hilft nur die legitimierte Nachfrage beim Vorversicherer...
Wegen ner Scheibe, auch wenn diese zweimal innerhalb kürzester Zeit gewechselt werden muss, ist im Grunde nicht mit einer Kündigung zu rechnen. So zumindest seine Aussage für den Normalfall. Ausnahmen bestätigen natürlich wie immer die Regel. Die Versicherer entscheiden, wie zuvor schon angemerkt, allein nach Beitragshöhe, Schadenshäufigkeit und Schadenshöhe und kündigen dann, wenn es sich für sie nicht mehr oder voraussichtlich auf lange Sicht nicht mehr rechnet...
Was auch mal gut wäre zu wissen,wenn man bei BMW gleich die Versicherung (diese Versicherung ist ja im Paket mit Leasingrate wenn man wünscht und hat nichts mit dem persönlichen Rabatt zu tun den man sich erfahren hat) mit nutzt was würde denn dann passieren wenn man viele Scheiben bräuchte,so wie ich das sehe ist die Versicherung ja fest im Preis,und die Versicherung könnte ja nicht dem BMW Kunden dann so einfach während des Leasing die Versicherung kündigen.Weiter wüsste ich mal gerne wenn man nun 5 Scheiben in 36 Monaten Leasing,und BMW natürlich wieder einen Nachfolger anbietet wie sich das dann verhält mit der Versicherung im Paket,denn man kann dem Kunden ja schlecht sagen leasen gerne aber Versicherung ist nicht.
Na ja, sagen wir mal so... Fährst beim Autoglaser vom Hof und die Scheibe reißt, dann könnte man zumindest noch von einem Anscheinsbeweis reden. Würde man sicher auch mit durchkommen. So ganz blöd ist Justitia ja auch nicht (selbst wenn man es manchmal denken möchte)... 😁
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Na ja, sagen wir mal so... Fährst beim Autoglaser vom Hof und die Scheibe reißt, dann könnte man zumindest noch von einem Anscheinsbeweis reden. Würde man sicher auch mit durchkommen. So ganz blöd ist Justitia ja auch nicht (selbst wenn man es manchmal denken möchte)... 😁
Das wäre wohl der Idealfall,aber da würde doch auch der Glaser einspringen.