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Wildunfall was nun???

Themenstarteram 1. Juni 2008 um 16:01

War gestern nacht unterwegs. mein freund ist gefahren mit meinen auto. und plötzlich war ein rudel von wildschweinen auf der fahrbahn. und wir erwischten ein ganz kleines mit der frontschürze. die schürze ist verbogen und ein nebelscheinwerfer hats erwischt ein paar kleine plastikteile sind abgeflogen. wir haben die polizei angerufen. die dann auch kammen. wie geht es jetzt weiter ich habe vollkasko bei huk bezahlen die sowas. und steigen meine prozente. wie sieht es mit der selbstbeteiligung aus

Beste Antwort im Thema
am 1. Juni 2008 um 17:41

Zitat:

Original geschrieben von wiener67

Wegen Deinem Wildunfall kann ich Dir nicht weiterhelfen, hatte auch noch nie einen.

Aber es gibt hier bei MT sicher jemanden der das weiss.

Gruß

Wiener

hi,

bin zwar nicht vom fach, aber die vollkasko schließt die teilkaskoversicherung ebenfalls automatisch mit ein. ein nicht vermeidbarer wildunfall ist mit der teilkasko abgedeckt und die teilkasko läuft immer auf 100 %, d.h. stets gleichbleibender beitrag. da kannst du die prozente weder runterfahren, noch wird der beitrag angehoben bei inanspruchnahme der teilkasko. lediglich eine vereinbarte selbstbeteiligung bleibt, die du leider entrichten mußt. alles drüber zahlt die versicherung.

wenn du mal nen verschuldeten haftpflichtschaden, oder nen vollkaskoschaden der versicherung meldest, dann steigen die prozente.

die teilkasko reguliert schäden wie z.B. fahrzeugdiebstahl, feuer, vandalismus, einbruch, sturmschäden und deinen wildunfall ohne das die beiträge ab nächstes jahr steigen.

aber am besten ist es du informierst dich direkt bei den profis selber. und zwar rufst du einfach mal die schadenhotline deiner versicherung an und schilderst denen den vorfall. dann wird ihnen sicherlich und auch hoffentlich kompetent weitergeholfen.

bin heute sogar so in ordnung und poste dir den link zum schadenservice deiner versicherung:

http://www.huk24.de/.../...e-0000000010-1212341977-enm-schaden_kfz.jsp

gruß

lachgas...

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Ich hoffe Du hast wenigstens das kleine Widschwein mitgenommen, zum Braten :D.

 

Wegen Deinem Wildunfall kann ich Dir nicht weiterhelfen, hatte auch noch nie einen.

Aber es gibt hier bei MT sicher jemanden der das weiss.

 

Gruß

Wiener

am 1. Juni 2008 um 17:41

Zitat:

Original geschrieben von wiener67

Wegen Deinem Wildunfall kann ich Dir nicht weiterhelfen, hatte auch noch nie einen.

Aber es gibt hier bei MT sicher jemanden der das weiss.

Gruß

Wiener

hi,

bin zwar nicht vom fach, aber die vollkasko schließt die teilkaskoversicherung ebenfalls automatisch mit ein. ein nicht vermeidbarer wildunfall ist mit der teilkasko abgedeckt und die teilkasko läuft immer auf 100 %, d.h. stets gleichbleibender beitrag. da kannst du die prozente weder runterfahren, noch wird der beitrag angehoben bei inanspruchnahme der teilkasko. lediglich eine vereinbarte selbstbeteiligung bleibt, die du leider entrichten mußt. alles drüber zahlt die versicherung.

wenn du mal nen verschuldeten haftpflichtschaden, oder nen vollkaskoschaden der versicherung meldest, dann steigen die prozente.

die teilkasko reguliert schäden wie z.B. fahrzeugdiebstahl, feuer, vandalismus, einbruch, sturmschäden und deinen wildunfall ohne das die beiträge ab nächstes jahr steigen.

aber am besten ist es du informierst dich direkt bei den profis selber. und zwar rufst du einfach mal die schadenhotline deiner versicherung an und schilderst denen den vorfall. dann wird ihnen sicherlich und auch hoffentlich kompetent weitergeholfen.

bin heute sogar so in ordnung und poste dir den link zum schadenservice deiner versicherung:

http://www.huk24.de/.../...e-0000000010-1212341977-enm-schaden_kfz.jsp

gruß

lachgas...

Drauf achten, ob HUK oder HUK24. Ist zwar der gleiche Geschäftsführer und die gleiche Schadensabteilung, aber die nehmen das mit dem Unterschied immer sehr genau. Ansonsten bei polizeilich aufgenommenem Haarwildschaden geht das über die Teilkasko (in der Regel 150 Euro SB). Der Rest wurde ja schon gesagt.

Bzgl. anderer Fallstricke verweise ich auf http://www.captain-huk.de.

Dürfte aber im vorliegenden Fall alles kein Thema sein. Im Teilkaskobereich gibts bei der HUK meines Wissens eigentlich nur Streß bzgl. der dann eigentlich nicht anfallenden SB bei Windschutzscheibenreparaturen, die nicht beim "Servicepartner" der HUK stattfinden.

Viel Spaß...

Themenstarteram 2. Juni 2008 um 12:25

das schlechte ist ich habe bei TK 500 euro sb und bei VK 1000 euro. und ich bin bei huk nicht bei huk24. ich fahre gleich mal zur versicherung ich hoffe das gibt keine probleme :(

Probleme wirds keine geben, nur 500 Euro SB. Sowas ist aber völlig unüblich... Solche Verträge werden normalerweise kaum abgeschlossen...

Themenstarteram 2. Juni 2008 um 15:37

ja also war bei der versicherung und die meinten geht klar nur halt die 500 euro tun weh. was mir jetzt noch sorgen bereitet ist das ich nicht der fahrer war und die versicherung das auch noch nicht weis haben nicht gefragt jeoch steht im unfallbericht der name des fahrers. und hab damals ne laufleistung von 20000 km angeben bin jetzt aber leicht drüber so 23000 km. hoffe das gibt keine weiteren probleme. in der werkstatt meinten die es die kosten für reperatur liegen bei ca. 1200 euro

am 2. Juni 2008 um 15:45

wegen der laufleistung sollte es keine probleme geben. zahlen muß die versicherung trotzdem. solltest du aufgrund der laufleistung allerdings einen rabatt bei deinem versicherungsvertrag bekommen haben, so kann die versicherung die differenz zu der normalen prämie verlangen. so hat es mir mein versicherunsmensch (allianz) mal erklärt. aber ich glaube bei 3000km sollte es kein thema sein.

am 2. Juni 2008 um 15:47

ach, und sollte es ein geschäftswagen sein, dann darfst du oder dein chef oder die firma....wer auch immer :D noch die mehrwertsteuer der rep.-rechnung bezahlen.

Der andere Fahrer ist nur nen Problem, wenn Du im Vertrag irgendwelche Alleinfahrerklauseln oder Ähnliches Dir eingebaut hast. Wenn Du sowas hast, ist es dumm, vor Aussage bei der Polizei und Abschicken des Unfallberichts nicht nachzudenken. Naja, offenbar scheint ein Unfall, sei er auch noch so harmlos, bei vielen Leuten den Verstand ziemlich abzuschalten. Muß man dann halt sehen, was noch zu "retten" ist. Juristisch wär es ohnehin Versicherungsbetrug, auch wenn das mehr oder weniger "sozialadäquat" ist.

Bei der Laufleistung sollte man zusammenrechnen, wie viele km insgesamt gefahren wurden seit Vertragsbeginn bzw. der Geltung der km-Begrenzung bzw. seit wann die Vers. das letzte Mal Deine km-Daten bekommen hat. Wenn Du dieses Jahr nen paar km drüber bist und davor nen paar drunter, ist es eh egal. Bei so wenigen km sind die meisten Versicherungen eh kulant. Am Ende kann einen maximal ne Vertragsstrafe erwarten, wenns extrem ist.

Bis denne

P.S.

@chaos

Das mit der MwSt verstehe ich nicht. Die ist doch dann zu ersetzen, wenn sie angefallen ist. Warum sollte sie beim Geschäftswagen anfallen, kriegt die Firma doch zurück? Wenn sie doch anfällt, kann man das ja nachweisen.

am 2. Juni 2008 um 16:00

weil vorsteuerpflichtig. sonst würde die versicherung ja die MwSt. erstatten und du bekommst sie vom freundlichen finanzamt zurück. also das geht ja nun wirklich nicht :D:D

Ihr seid ja alle noch krimineller als ich... ;-)

Trotzdem find ichs immer noch krass, nen TK Tarif mit 500 Euro SB abzuschließen. Bei der VK kann ichs ja noch verstehen, aber bei der TK ist das Sparpotenzial nu wirklich minimal...

Themenstarteram 2. Juni 2008 um 20:16

ja also ich bezahle im jahr für meine vpllkasko 3200 euro das ist ne mengegeld und da hat die sb vonn 500 euro einiges ausgemacht

Zitat:

Original geschrieben von lupot

ja also ich bezahle im jahr für meine vpllkasko 3200 euro das ist ne mengegeld und da hat die sb vonn 500 euro einiges ausgemacht

Sag mal wei hoch bist denn Du ? ich habe für meinen 545i Haftpflicht/Teilkasko7Vollkasko Sb 500 Euro  812 Euro gezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von chaos04

ach, und sollte es ein geschäftswagen sein, dann darfst du oder dein chef oder die firma....wer auch immer :D noch die mehrwertsteuer der rep.-rechnung bezahlen.

Na das mit der Umsatzsteuer sollte (falls es hier eine Rolle spielt) kein Problem sein, die wird ja vom Finanzamt wieder erstattet...und wo in Gottes Namen hast du den Begriff "Vorsteuerpflichtig" aufgegabelt...?? :D

Lustig wenn manche Leute von Sachen reden, von denen sie wohl mehr oder weniger keine Ahnung haben :)

Sorry, is nicht bös gemeint :D

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