Wildunfall mit Ausweichen / Versicherung

Guten Morgen liebe Motor Talk community 🙂

Ich habe mal eine Frage!

Ich hatte am Samstag Morgen, es muss so zwischen 6 und 7 Uhr gewesen sein (es war also noch dunkel) in einem Waldstück einem Reh ausweichen müssen, dabei bin ich gegen die Leitplanke auf Seite der Gegenfahrbahn geknallt.
Gott sei Dank kam nach wenigen Minuten bereits ein Herr mit einem Geländewagen welcher mit da wegziehen konnte und in eine Seitenstraße des Waldes ziehen, der Herr hat sich dann aber auch verflüchtigt.

Das linke vordere Rad ist ab und so wie ich, die Polizei und der Abschleppmann das beurteilen können, handelt es sich hierbei um einen Totalschaden.

Nun ist es so das es natürlich keine Zeugen gab und ich das Wild ja auch nicht getroffen habe.

Heißt das jetzt, dass die Versicherung (Habe Teil und Vollkasko) da nichts zahlt und ich auf den Kosten sitzen bleibe?!

Ich fahre einen Dacia und habe ungefähr die Hälfte des Autos bereits abbezahlt.

Ich hatte nie irgendeinen Unfall und habe immer brav meine Versicherungsbeiträge bezahlt, doch wenn ich Online lese das man das Wild unbedingt angefahren haben muss damit die Versicherung da auch zahlt, dreht es mir ehrlich gesagt etwas den Magen um! Ich bin finanziell momentan nicht unbedingt in der besten Situation.

Vielleicht kann mir hier ja jemand die Angst nehmen oder hat schon mal eine ähnliche Situation gehabt ?

Freundliche Grüße
Euer Styler.

71 Antworten

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 8. Februar 2023 um 09:55:53 Uhr:


...die Versicherungsmitarbeiter der HUK-Coburg 🙄 müssen dich doch beraten haben wie es nun weitergeht....🙄😰

Hi.

Ja, die haben halt nur gesagt das es bearbeitet wird und irgendwie entschieden ob das Teil oder Vollkasko abgewickelt wird, erstmal ist sowas wohl immer erstmal in der Teilkasko Kategorie.

Und halt das ich denen das Zeug schicken soll wenn ich es habe.

Zitat:

@beachi schrieb am 8. Februar 2023 um 09:55:03 Uhr:


@Styler1992 Sag denen einfach, dass auch die Leitplanke Schaden genommen hat, dann werden die sicherlich vorsorglich einen KH-Schaden anlegen. Es kann oft viel Zeit vergehen, bis die Eigentümer der Leitplanken ihre Forderungen geltend machen..

Habe das jetzt nicht Explizit gesagt aber habe denen ja einige Bilder geschickt wo das drauf war.

Hier uebrigens ein paar der Bilder. Ka obs geklappt hat mit dem Hochladen.

@Styler1992
Ein Dacia.. Dann warte mal das Gutachten ab und prüfe deine Versicherungsbedingungen, was dort ggf. zu Neupreis- oder Kaufpreisentschädigungen steht. Vielleicht würde da noch was greifen, je nach Alter des Kfz und Höhe der Reparaturkosten sowie des Wiederbeschaffungswertes..

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 8. Februar 2023 um 09:57:07 Uhr:


Das zahlt die KFZ-Haftpflicht der HUK. Was aber die Standkosten angeht - werden die nur übernommen, steht Dein Auto bei einem HUK-Partnerunternehmen. Sonst erfolgt keine Erstattung - weder für die Abschleppkosten noch die Standgebühr (im normalen Tarif mit Schutzbrief) - weil Totalschaden.
Und was die VK betrifft - hoffe ich, dass Deine Police einen Rabattschutz enthält.

Ein HUK Platz ist das wohl leider nicht.

Ob die VK eine solche Police hat, weiss ich leider nicht.

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Zitat:

@beachi schrieb am 8. Februar 2023 um 10:09:49 Uhr:


@Styler1992
Ein Dacia.. Dann warte mal das Gutachten ab und prüfe deine Versicherungsbedingungen, was dort ggf. zu Neupreis- oder Kaufpreisentschädigungen steht. Vielleicht würde da noch was greifen, je nach Alter des Kfz und Höhe der Reparaturkosten sowie des Wiederbeschaffungswertes..

Ja Dacia 🙂
Das Auto ist Produktions Neu und jetzt ca. 3 Jahre alt.

Ein guter Schutzbrief bezahlt auch Standgebühren.

@Styler1992
Je nach Tarif (hier Kasko-Plus) bietet die HUK eine Neupreisentschädigung von 36 Monaten an. Damit diese greift, müssen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Warte also erst mal das Gutachten ab..

Zitat:

@beachi schrieb am 8. Februar 2023 um 10:17:01 Uhr:


@Styler1992
Je nach Tarif (hier Kasko-Plus) bietet die HUK eine Neupreisentschädigung von 36 Monaten an. Damit diese greift, müssen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Warte also erst mal das Gutachten ab..

Kasko Plus habe ich soweit ich weiss !

Ja, abwarten und Tee trinken...Oder Baldrian Tee.

Zitat:

@beachi schrieb am 8. Februar 2023 um 10:17:01 Uhr:


@Styler1992
Je nach Tarif (hier Kasko-Plus) bietet die HUK eine Neupreisentschädigung von 36 Monaten an. Damit diese greift, müssen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Warte also erst mal das Gutachten ab..

Nicht ganz richtig.

Bei der HUK müssen die Reparaturkosten 80% des Neupreises am Schadentag übersteigen, um einen Anspruch auf eine Neupreisentschädigung zu haben.

Zitat:

@germania47 schrieb am 8. Februar 2023 um 10:39:33 Uhr:



Zitat:

@beachi schrieb am 8. Februar 2023 um 10:17:01 Uhr:


@Styler1992
Je nach Tarif (hier Kasko-Plus) bietet die HUK eine Neupreisentschädigung von 36 Monaten an. Damit diese greift, müssen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Warte also erst mal das Gutachten ab..

Nicht ganz richtig.
Bei der HUK müssen die Reparaturkosten 80% des Neupreises am Schadentag übersteigen, um einen Anspruch auf eine Neupreisentschädigung zu haben.

Auch nicht ganz richtig... Aber in Kombination wird es richtig..

Hier der Auszug aus den aktuellen AKB der HUK:

Wann zahlen wir den Neupreis?
Bei Pkw, Krafträdern (nicht bei Leicht- und Kleinkrafträdern), Quads
und Trikes zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von
24 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden
, eine Zerstörung
oder ein Verlust eintritt. Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei
einer Beschädigung innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung
die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises
betragen
.

Ergo.. Es reicht aus, wenn ein Totalschaden eingetreten ist.. Es reicht aber auch wie von dir mitgeteilt aus, wenn der Schaden 80% des Neupreises beträgt..

Zitat:

@Styler1992 schrieb am 08. Feb. 2023 um 10:11:37 Uhr:


Ja Dacia ?
Das Auto ist Produktions Neu und jetzt ca. 3 Jahre alt.

Dann dürfte sich das mit der Neupreisentschädigung ja in jedem Fall erledigt haben.

zur nochmaligen Info: 36 Monate bei KaskoPlus wie TE geäußert hat!

Warum wird dann was von 24 Monaten geschrieben?
Ich habe die AKB der HUK leider nicht im Kopf.

Die 24 Monate gibt es erst mal ohne den Plusbaustein. 36 Monate hat man, wenn man den Kaskoplusbaustein dazu wählt. Wenn man den Baustein nicht von Anfang an wählt, muss man ihn halt nach 2 Jahren dazu nehmen.

Wieviel kostet denn der Baustein immer so im Schnitt Aufpreis?

Prozentual ca?

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