Wiederbeschaffungswert - unrealistisch?

Mercedes E-Klasse W124

Es geht um folgendes, jemand ist meinem Vater in seinen 230E gefahren. Kurz zum Auto selbst

230E Bj. 91, Automatik, Blauschwarz-Metallic, gepflegt, Elektr FH + SSD, TÜV 5/2014, seit 14 Jahren in seinem Besitz und gepflegt

Jetzt hat der Gutachter einen Totalschaden draus gemacht mit einem Wiederbeschaffungswert von 1100€?

Im Umkreis von 100km finde ich keinen 230E in Blauschwarz-Metallic, Automatik unter 2000€??

Weiß jemand wie man in so einem Fall richtig vorgeht?

Beste Antwort im Thema

ach mark, du machst dem TE lauter hoffnungen, die dann alle nur enttäuscht werden...

wie alle wissen, daß der wiederbeschaffungswert mit 1100,- bei diesem alter und bei diesem km-stand ziemlich passen dürfte, mag sein 200 - 300,- mehr, wenn es ein nachweisbar, weit überdurchnittlich gutes exemplar war, aber dazu haben wir keine informationen.

es muß hier von einem ganz normalen ge(ver-?)brauchtwagen ausgegangen werden, damit meine ich die sichtweise des otto-normalverbrauchers und eben auch des gutachters, der versicherung usw., und nicht aus der sicht eines W124-liebhabers im motor-talk-forum.

und sich mit dem gutachter anzulegen hätte überhaupt nur einen sinn, wenn er von der gegnerischen seite bestellt worden wäre. aber es war ja der EIGENE gutachter! also was soll das? das hätte man, wenn überhaupt, VORHER mit ihm besprechen müssen. er wird einen teufel tun, und sein gutachten ihmzuliebe nochmal zu ändern!

nogel

p.s.: ob ein vergleichbarer wagen im umkreis bessere oder schlechtere kotflügel hat, oder eine AHK oder nicht, oder ob der vergleichswagen an irgendeiner stelle dafür besser dasteht oder weniger kilometer hat usw., spielt in diesem zusammenhang keinerlei rolle. so funktioniert das ganze im richtigen leben nun mal nicht.

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EDIT

Zitat:

Original geschrieben von MikaJika


Es geht darum, damit ihr es mal alle versteht, geht auf mobile.de und autoscout24.de und sucht folgendes:

230E - Automatik - Blauschwarzmetallic - Umkreis von 53111 Bonn 100km

Ich finde ingesamt GENAU!! 2 Fahrzeuge, der günstigste ab 2300€

Und jetzt erzählt mir bitte nicht, dass der Gutachter davon ausgeht, dass ich um den Preis handeln muss!

hallo,

genau so läuft es EBEN NICHT!

das wort "wunschkonzert" ist ja schon mal gefallen.....

du wirtst damit leben müssen, daß bei der wertermittlung auch fzge. in anderen farben herangezogen werden, fzge. mit schaltgetriebe, evtl. aoch 200er oder 260er, mit oder ohne AHK, usw. usw....

du wurdest geschädigt und nun steht dir zu, soviel geld zu bekommen, daß du damit ein VERGLEICHBARES auto kaufen kannst, das bedeutet grob gesagt eben keinen neuen polo, keinen 10 jahre alten volvo, sondern einen 124er mercedes limousine, ca. 20 bis 25 jahre alt, mehr nicht.

alles andere ist "wunschkonzert".

und bitte bei den "mobile"-preisen immer berücksichtigen, daß das die preise sind, die die verkäufer ERTRÄUMEN. träumen kann man ja mal 🙂🙂🙂

nogel

Naja, weder ist der genaue Schaden beschrieben, noch liegen Fotos vor. Evtl. lässt sich ja der Schaden für das Geld wieder richten, oder das "Wrack" gibt noch n paar Taler her, um gewünschtes möglich zu machen. Wenn der selbst bestellte Gutachter den Wagen so niedrig taxiert, wird es keine Schönheit mehr gewesen sein, oder der Mann hatte seinen schlechten Tag.

Hallo Leute und hallo MikaJika.
Als erstens einmal mein Beileid zum Unfall. Hätte und sollte nicht sein sollen.

Nun zur Thematik. Ich weiß nicht recht, aber normalerweise, wenn der Wagen noch Fahrbereit ist und der Besitzer, der einen Schaden bekommen hat und den Wagen aber dennoch weiterfahren möchte, bekommt er doch normalerweise den Schaden, also Reparaturkosten, durch die gegnerische Versicherung bezahlt.

Die Online-Märkte wie www.mobile.de oder www.autoscout24.de variieren sehr stark mit dem Preisen. Ich weiß daher nicht genau, wie die Gutachter das Mittlerweile machen. Ob die einen Mittelwert des Online-Marktes nehmen für die Berechnung??

Ich dachte, die gehen nach dem Schadensreparaturkosten und nach der Schwacke-Liste oder DAT vor, um die Kalkulation und auch ggf. einen Wert des gleichwertigen Fahrzeuges zu berechnen und dann den Betrag von der Versicherung auszuzahlen.

Ist der Schaden etwa so Massiv, dass da nichts mehr reparabel ist, oder kann man gar nicht mehr fahren??

Außerdem für einen 124er aus dem Baujahr 91 ist der Marktwert doch sehr gering. Es mag zwar durchaus sein, dass der von dem Besitzer gehegt und gepflegt wurde und zu DM-Zeiten für viel Geld gekauft wurde. Die frage ist doch nur, was hätte man bekommen, wenn man ihn zum Verkauf heute angeboten hätte, wenn der noch ganz wäre??

Zwar kann ich sehr gut verstehen, wenn man etwas kauft, dann sieht man in seinen Augen in der jeweiligen Sache, egal was es ist, etwas Wertvolles. Aber die Realität sieht dann immer ganz anders aus.

Und außerdem ist die Lackierung Blau-Schwarz-Metallic keine besondere Lackierung. Die Blau-Schwarz-Metallic Lackierung mit dem Farbcode 199 ist die gängigste Farbe im 124er und im 201er. Gibt es mehr als genug im Internet zu kaufen.

Also kurz nochmal zusammengefasst : Laut Fahrleistung und Baujahr ist der Wiederbeschaffungswert durchaus realistisch. Es ist ja kein Fahrzeug, was es nicht mehr zu kaufen gibt. Die wurden ja in mehreren Mengen produziert.

Man kann aber unterschiedlich vorgehen. Entweder den Wagen weiterfahren, sofern es noch möglich ist ( ich glaube da gibt es eine Regelung von mindestens 6-Monaten weiterfahrt, damit man die Reparaturkosten erstattet bekommt),oder sich einen anderen holen.

Was hattest du dir eigentlich vorgestellt als Wiederbeschaffungswert??

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Das mit den Farben und dem Wunschkonzert ist sehr relativ.

Grundsätzlich gilt, dass du bei den Farben zugeständnisse machen musst.
Ein schwarzer ist ein schwarzer und kein roter, gelber, oder weißer.
Aber, es ist durchaus zu zu muten ein anderes schwarz zu nehmen, oder ein dunkelgrün, oder eben statt Blauschwarz ein Smaragdschwarzes Auto, aber wohl eher kein Kotzbraun... Es soll ja "vergleichbar" sein.

Es kann auch sein, dass man dir sagt, dass du statt nem 230E einen 200E mit in die Liste nehmen kannst, einen 260er würde ich als sehr weit hergeholt sehen. Da einen Kraftstoffmehrverbrauch von ca. 2 Litern nach DIN auf die nächsten wenn auch nur 50.000km als "vergleichbar" an zu sehen, würde hier mal eben Mehrkosten von deutlich über 2.000€ bedeuten, dass kann nicht erwartet werden.

Auch ein Handschalter statt einem Automatik halte ich für sehr weit hergeholt...

Grundsätzlich ist das Kind aber jetzt mit dem Gutachten erst einmal in den Brunnen gefallen und ich würde hier zuerst den Gutachter fragen, was er sich dabei gedacht hat und im Zweifelsfalle noch ein zweites Gutachten in Auftrag geben und der VS mitteilen, dass sie den ersten nicht bezahlen sollen.

Ein Gutachten ist ein Werkvertrag und da hat man das Recht auf eine anständige Arbeit. Leider zeigt meine Erfahrung, dass die meisten Sachverständigen nur eine wichtig aussehende Jacke an haben und darin ganz viele wichtig aussehende Kugelschreiber stecken, aber die sehr wenig bis garkeinen Sachverstand haben... Da habe ich grade in diesem Jahr richtig viel Spass mit den jungs gehabt...
Wichtig ist, dass man klar macht, dass man eine nicht anständige Arbeit nicht bezahlt und für ein fehlerhaftes Gutachten den dadurch entstandenen Schaden vom Gutachter einfordern will.

In der Praxis gibt es die Problematik selten, weil die meisten Leute eh viel lieber ein neues Auto fahren würden. Die versuchen dann gar nicht erst sich dagegen zu wehren oder nehmen das hin, weil der Sachverständige / Versicherung, da kann man ja eh nix machen...

Hallo Leute und hallo Mark-86.

Die Versicherungen wollen sich sicherlich auch schützen, wenn die sagen, dass da nix mehr zu machen wäre oder wenig Geld auszahlen, als man sich vorstellt. Denn in der Praxis kommt es auch zu vielen Betrugsfällen und es gibt auch Leute, die sich an sowas bereichern.

Ich werfe hier niemanden etwas vor.

Klar ist, wenn man irgendwo versichert ist, dann sollte auch der Schaden reguliert werden.
Aber der Schaden sollte doch auch plausibel und nachvollziehbar sein.

Wiederbeschaffungswert <> Zeitwert. Solange das kein Oldtimer ist, wird der Zeitwert als Totalschaden genommen. Viele Versicherungen sind dann bei Youngtimern bereit, auf diesen Betrag nochmal 30% aufzurechnen. Das war's dann aber.
Ich hatte solch eine Diskussion vor einiger Zeit mit dem Motorrad, das als Totalschaden taxiert wurde. Ich habe daraufhin eine Komponente rausgenommen, sodass das Ganze knapp unter Totalschaden kam, das Motorrad bis auf diese Komponente reparieren lassen - und gut war.
Hat das Auto aber einzelne Beulen oder Roststellen, wird es mit dem Wert schwierig. Bestellt Euch einen unabhängigen Gutachter (muss der Unfallgegner zahlen), und wenn der auf ein anderes Ergebnis kommt, habt Ihr Glück gehabt. Sonst - dumm gelaufen. :-(

Hallo Gemeinde, ich hatte letztes Jahr die Erfahrung gemacht, dass der eigene Gutachter in vorauseilendem Gehorsam gegenüber der unfallgegnerischen Versicherung den Wiederbeschaffungswert unrealistisch niedrig angesetzt hat und insbesondere Ausstattung nicht berücksichtigt hatte. War stinksauer, der bekommt keinen Auftrag mehr von mir.
Dann kams: die gegnerische Versicherung hat diesen eh schon niedrigen Wiederbeschaffungswert angezweifelt und einen eigenen Gutachter geschickt. Dem habe ich dann mal ausführlichst das Auto gezeigt und auch die Mappe mit den Rechnungen präsentiert. Dieser Gutachter meinte dann, dass er an sich einen höheren Wiederbeschaffungspreis angesetzt hätte, aber sein Auftraggeber sei ja die Versicherung und somit könne er nicht höher gehen. Man sieht also: Die Gutachter haben durchaus einen gewissen Bewegungsspielraum.

Aber so geldgierig sollte man (und auch ich) vielleicht auch gar nicht sein, wenn der Unfall reparabel ist und man immer noch in der Gewinnzone bleibt. Letztlich finanzieren wir ja dieses Wahnsinnssystem alle mit unseren Beiträgen.

Schönen Gruß

Hans

Kleines Update, aber vorher würde ich gerne was los werden.

Ich bin mir sicher, dass die ganzen Leute die hier meinen (mal übertrieben gesagt) "Ja pech, mußte dir halt für 1000€ einen Kotzbraunen Schalter kaufen, so ist das nunmal", die ersten sind die rumheulen und jeden Cent rausquetschen wollen, wenn denen einer auf dem Parkplatz mit dem Einkaufswagen eine Schramme in die Tür fährt.

Nun zur Sache:

Ich habe den Gutachter angerufen und ihn höflich gefragt, er soll mir doch bitte Angebote zukommen lassen für Autos in Höhe von 1100€ da ich nix gefunden habe (auch nicht in einer anderen Farbe, aber wohl Automatik und in meiner Umgebung). Mal der Einfachheit halber kurz zusammengefasster Dialog

GA: Ne da werden Sie aufgrund Ihrer Vorschäden nix finden für den Preis

Ich: Welche Vorschäden? Ihre Worte waren, als Sie den Wagen sahen "Ui, der ist aber gefplegt" (und ja, dass ist er auch, besonders der Lack)
GA: JA aber Ihre Frontscheibe muss neu, die ist gerissen

Ich: Ja warum reden Sie denn nicht mit mir? Zum Zeitpunkt des Unfalls (05.07.2013) war da kein Riss. Der Riss ist erst in der Woche passiert als ich den Wagen vorbeigebracht habe (01.08.2013). Hätten Sie doch mal wenigstens Fragen sollen? (meine Anmerkung: Er fragte nach Vorschäden, ich antwortete: JA nur der Kotflügel vorne links wurde mal neulackiert)

GA: In Ordnung, Sie haben Recht, war mein Fehler. Ich korrigiere das und setze ein neues Schreiben auf.

Naja, jetzt warte ich mal ab, was er mir da nun vorlegt. Einen Anwalt hole ich mir dennoch und mache es ansonsten wir Mark es gesagt hat. Mein Wagen ist rostfrei und soweit einen guten Lack. Wenn ich da für den neuen Wert auch nur Kernschrott finde, fotografiere ich das und lege es dem Anwalt vor. Soll der sich mit dem Gutachter auseinandersetzen

Gruß

Ich wäre bei der Schadensumme und dem hier beschriebenen Vorfall VORSICHTIG mit der (späten) Hinzuziehung eines Anwalts! Der Schuss könnte nach hinten losgehen. Schadensminderungspflicht, Verhältnismäßigkeit etc. Würde allenfalls eine Erstberatung beauftragen, die kostet nicht die Welt. Aber es könnte passieren, dass Du auch auf den (vergleichsweise geringen) Kosten sitzen bleibst! 

Viel Erfolg und gutes Gelingen
Superlolle

Bei Schaden über 1000€ = Rechtsanwalt. Fertig.

Mir ist mal so eine Tusse mit dem Roller in den Kotflügel gefahren, ich wollte da auch kein Geschiss machen, also ihre Versicherung angerufen, die haben mir dann gesagt ich solle ihnen einen Kostenvoranschlag einreichen.
Habe ich gemacht, dann wollen die mir ganz braun von den 1200 Euro nur 800 bezahlen.
Bin ich zum Anwalt, da kam das Geld ganz schnell und den Anwalt durfte die Versicherung dann auch noch fein bezahlen.
Seitdem nehme ich mir bei jedem Unfall sofort einen Anwalt .

Der "kleine" Unterschied ist der: die Versicherung hat hier ja bisher nichts gemacht. Sondern das Gutachten, des vom TE selbst gewählten Gutachters, gefällt dem TE nicht. Da wird es dann halt grenzwertig ... 

Hier aktuelle Fotos zum Auto. Lediglich Rost (nicht durchgerostet) an den Schwellern. Ansonsten wirklich sehr guter Zustand. Also selsbt mit neuer Scheibe, behaupte ich jetzt einfach mal, dass ich einen in so einem Zustand nicht unter 2000€ bekomme.

Schaden ist auf Bild 6 zu sehen (Außenspiegel abgerissen und die zwei Beulen, laut Gutachter muß die Tür neu)

PS.: Die Fotos sind übrigens ziemlich ****, kommt gar nicht so gut rüber wie in real. Hat jemand nen Tip für ne gute Kamera?

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Was genau ist jetzt eigentlich der Totalschaden?

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