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Wieder Rückruf für Touran Ecofuel wegen rostiger Gasflaschen
Hallo zusammen,
VW verschickt wieder Rückrufschreiben für den Ecofuel. Betroffen sind anscheinend auch Fahrzeuge, bei denen die ersten beiden Rückrufe bereits abgearbeitet wurden.
Es geht wohl mal wieder um Rost an den hinteren Flaschen. Diese sollen deaktiviert und auf Rost untersucht werden. Die vorderen Flaschen sollen nur auf Rost geprüft und nur bei positivem Befund deaktiviert werden.
Wie im Fall eines negativen Befunds seitens VW vorgegangen wird, bleibt abzuwarten. Da es Fahrzeuge betrifft die mindestens 8 und maximal 16 Jahre alt sind, ist es interessant, ob wie bei den ersten beiden Rückrufen mit Kulanz zu rechnen ist. Am 1.1.2022 waren in Deutschland noch ca. 5500 Touran Ecofuel (2.0 und 1.4) zugelassen.
Betroffene können hier gern berichten was bei ihren Fahrzeugen festgestellt wurde.
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881 Antworten
Ich habe 24.2. bei VW Angerufen und es bis jetzt nix in Planung. Ich kann nur empfehlen bei VW anzurufen. Allein erreicht man leider nicht viel. Wenn was erreicht werden soll müsste man sich organisieren. Es müsste hier im Forum klar nach Typ Schlüssel, Leistung und Baujahr getrennt werden um eine Übersicht zu bekommen welche Fahrzeuge VW Bearbeitet. Es besteht auch die Möglichkeit mit der DUH zu sprechen da die Ecofull genauso umweltfreundlich wie Elektro Auto sind. Die haben auch ein Interesse daran das lieber CNG Fahrzeuge wie reine Benzin oder Dieselfahrzeuge fahren.
DUH hat an gar keinen Autos Interesse. Und CNG verteufeln die sowieso. Bitte nicht diesem Verein noch mehr Plattform geben, der schon die halbe Politik infiltriert hat.
Moin, ich habe gestern mit VW telefoniert, sie sagten das ein Lösungsvorschlag beim KBA liegt und von denen noch freigegeben werden muß...
Dann hoffen wir mal das beste.
Ich habe bei der Dekra die Freigabe für das entfernen der hintern Flaschen beantragt. Da es eine ECE-R 115 Anlage ist muss das KBA sein Zustimmung geben. Wenn das KBA seine Zustimmung gibt und die Flaschen entfernt werden bekommen die Autos wieder TÜV. Alles andere wurde eingestellt da es an Teilen mangelt. Ich hatte VW auch auf die Lösung hingewiesen, da ihr Zulieferer für die Flaschen und Halterung nicht mehr zur Verfügung steht.
Bekommt man diese den "Einfach" so entfernt bzw. Ausgebaut und dann Anschlüsse,Halter usw. Auf 2 Pullen?
Ja, genau. So kann man ihn wenigstens weiter fahren. Denn so wie die Lage jetzt ist bekommt er kein TÜV da er keine gültige GAP bekommt. Bei einer GAP müssen alle verbauten Teile funktionieren die in der Zuzahlung stehen. Deshalb bekommen die Autos keine GAP und somit keine TÜV. Es geht momentan nicht da es wegen der ECE-R 115 nicht geht.
Und wer macht den Umbau tüv gerecht auf zwei Flaschen?Vw?
Natürlich nicht. Da musste Dir schon ne freie Werke suchen, die an sowas schraubt.
Zitat:
@gato311 schrieb am 28. Februar 2023 um 15:15:06 Uhr:
Natürlich nicht. Da musste Dir schon ne freie Werke suchen, die an sowas schraubt.
Und das ist der Punkt...Und diese kann das dann Tüvgerecht?Und macht die Abnahme bzw. Erstellt dir Papiere dafür?
So einfach wie ihr euch das vorstellt wird das nicht sein ;-)
Zitat:
@Smacer schrieb am 28. Februar 2023 um 11:58:15 Uhr:
Ich habe bei der Dekra die Freigabe für das entfernen der hintern Flaschen beantragt. Da es eine ECE-R 115 Anlage ist muss das KBA sein Zustimmung geben. Wenn das KBA seine Zustimmung gibt und die Flaschen entfernt werden bekommen die Autos wieder TÜV. Alles andere wurde eingestellt da es an Teilen mangelt. Ich hatte VW auch auf die Lösung hingewiesen, da ihr Zulieferer für die Flaschen und Halterung nicht mehr zur Verfügung steht.
Nö, glaube ich nichts von. Frag mal beim Umrüster nach. Ein Ausbau zweier Zylinder ist eine technische Änderung, bei der die BE keinesfalls erlöschen dürfte, weil nach wie vor jedes vorhandene Bauteil die ECE 110R hat und das Abgasgutachten davon nicht betroffen ist.
Es wäre etwas anderes, wenn Du Bauteile ohne ECE 110R oder ohne Zulassung verwenden würdest(z.B eine nicht zugelassene Halterung).
Deshalb lässt sich ein Zylinder auch problemlos gegen den eines anderen Herstellers tauschen, wenn die Größe passt.
Die Frage ist nur, ob einem die verbleibenden 300km (?) Reichweite genügen.
Zitat:
@Smacer schrieb am 28. Februar 2023 um 14:20:12 Uhr:
Ja, genau. So kann man ihn wenigstens weiter fahren. Denn so wie die Lage jetzt ist bekommt er kein TÜV da er keine gültige GAP bekommt. Bei einer GAP müssen alle verbauten Teile funktionieren die in der Zuzahlung stehen. Deshalb bekommen die Autos keine GAP und somit keine TÜV. Es geht momentan nicht da es wegen der ECE-R 115 nicht geht.
Ich kann nur immer wieder auf den Gesetzestext der EU-Richtlinie von 2018 verweisen, die ich hier inzwischen bestimmt ein halbes dutzend Mal im Thread verlinkt habe. Bitte selber lesen. Der Hersteller ist gemäß dieser Richtlinie verpflichtet, den Mangel für den Halter kostenfrei zu beseitigen. Wenn das Abdrehen der Flaschen dazu führt, dass das Fahrzeug nicht mehr legal gefahren werden darf, ist das keine Mängelbeseitigung im Sinne des Gesetzes, sagt das KBA.
Der Hersteller ist dann verpflichtet, eine andere Lösung zu finden und muss bis dahin ein Leihfahrzeug stellen. Beim KBA beschweren hat in meinem Fall definitiv am meisten geholfen.
Ansonsten könnten wir auch noch mal versuchen, eine Gruppe stark betroffener Fahrer (d.h. Fahrzeug wegen Rückruf nicht mehr legal fahrbar) zusammenzustellen und jemanden von der Presse für die Story zu interessieren. In meinem Fall war z.B. die Familie mit zwei Kindern ohne Zweitwagen 7 Wochen ohne Auto. Nur weil es zu der Zeit noch warm war und das 9€ Ticket noch galt, wurde das keine Totalkatastrophe.
Zitat:
Nö, glaube ich nichts von. Frag mal beim Umrüster nach. Ein Ausbau zweier Zylinder ist eine technische Änderung, bei der die BE keinesfalls erlöschen dürfte, weil nach wie vor jedes vorhandene Bauteil die ECE 110R hat und das Abgasgutachten davon nicht betroffen ist.
Es wäre etwas anderes, wenn Du Bauteile ohne ECE 110R oder ohne Zulassung verwenden würdest(z.B eine nicht zugelassene Halterung).
Es müssen aber andere Teile (Leitungen) verbaut werden um die Lücke in der Leitung zu füllen die bleibt wenn die hinteren Flaschen fehlen.
Von daher wird eine Abnahme/Eintragung wohl schwierig werden.
Zumal die Teile auch angefertigt werden müssen, das kostet ja auch Geld.
Mit "ein bischen" Edelstahlleitung biegen und einschrauben ist es da ja nicht getan.
Die ECE-R 115 besagt das die Gasanlage in dem Fahrzeug ab Werk verbaut ist, die eine Freigabe über die Typ Zulassung hat. Jedes Bauteil ist in der Typ Zulassung Explizit aufgeführt. Die Bauteile sind durch eine E Nummer gekennzeichnet! (z.B die Flaschen) Bei dem Verbau neuer Flaschen oder anderer Flaschen und Halter erlischt die Typ Zulassung! Es muss ein neue erstellt werden. Vom Hersteller mit Freigabe von den Zulassungsstellen (Weltweit) Beim entfernen von Teilen der Anlage müssen diese nur ausgetragen werden. Diese muss vom zuständigen Zulassungsstelle genehmigt werden, da es so nicht vorgesehen war als die Norm erlassen wurde.
Zu der EU Hersteller Haftung. Ja, der Hersteller muss nachbessern entsprechend des Produkt Haftungszeit. Die Produkthaftung bei Autos ist üblicherweise der Produktionszyklus. Bei den Deutschen Auto Herstellern sind es 7 Jahre. Der letzte Ecofull wurde 2014 gebaut somit ist VW raus aus der Nummer. Deshalb sprechen die Autohäuser auch von Kulanz.
Was eigentlich nicht geht ist das dass KBA der momentanen Lösung zugestimmt hat.
Zu den entfernen der Flaschen kann ich nur sagen.
Es ist total billig und einfach. An jeder Flasche ist ein Magnet Ventil mit einer T-Verschraubung. Außer an der letzten kleinen Flasche da ist nur eine Winkelverschraubung. Man bräuchte wenn man es genau nimmt nicht mal neue Teile oder was biegen. Nur die Verschraubungen tauschen.
Das Problem ist nur das VW die beim letzten Tausch auch nicht immer auf bekommen hat. Weshalb mehr getauscht werden musste als nötig.
VW will da eigentlich nix mehr machen!
Aber was verbaust du anstelle der nun zwei fehlenden Flaschen?