wie viele Autos darf ich verkaufen
Hallo zusammen,
mich würde interessieren, wie viele Autos ich in einem Jahr als Privatperson verkaufen darf? Gilt das immer von beispielsweise 01/12 - 12/12 oder muss zwischen den Autoverkäufen ein gewisser Zeitraum bestehen?
Besten Dank
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Berti V.
....
Ist das ein Hobby von Dir?Gruß Berti
Ich sehe das nicht so locker.
Das Hobby ist eben auf ungesetzliche Art und Weise "Kohle machen". Zudem wird der Käufer betrogen, weil der Verkäufer angeblich als Privatmann handelt und so die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung verweigert. Grenzt also an Betrug!
Zudem werden Steuern unzuässig hinterzogen. Und das ist eben zu Recht kein Kavaliersdelikt.
Jedenfalls kann das richtigerweise sehr teuer werden.
Ich bin der Ansicht, dass das im Interesse der Autokäufer sowie auch im Interesse der ehrlichen Steuerzahler nicht zu tolerieren ist.
37 Antworten
dann musst Du Dir keine Sorgen machen.
Wieso kaufst Du eigentlich immer irgendwelche Fahrzeuge, die nicht das haben, was Du eigentlich möchtest? Ich habe bei meinem mehrere Monate gesucht und mußte (!!) dann ein Fahrzeug nehmen, welches um einiges mehr hatte als ich gebraucht hätte!!
Mit weniger Ausstattung als gewünscht hätte ich ein Fahrzeug aber nie gekauft, weil man(n) sich imho immer danach ärgert!
Zitat:
Original geschrieben von jcwww
dann musst Du Dir keine Sorgen machen.
Dem schließe ich mich jetzt mal vorbehaltlos an... 😁
Das Warum und Wieso spielt eigentlich keine so große Rolle, weil es da die unterschiedlichsten Konstellationen gibt. Nicht jeder kann sich über Monate hinweg Zeit lassen, nach dem passenden Wagen zu suchen oder täuscht sich eben in der Vorstellung über einen Wagen. So lala bin ich mit meinem im Januar gekauften E90 auch zufrieden, aber nach reiflicher Überlegung dürfte es auch ruhig wieder ein 6 Zylinder sein. Dem Finanzamt ist es auf jeden Fall egal, so lange es eben in privatem Rahmen bleibt...
Zitat:
Original geschrieben von lupo1972
soweit ich mich erinnere ist schon die "Wiederholungsabsicht" gewerbe begründend (neben den anderen Kriterien) - es ist also egal, ob man ein Auto oder 12 Autos pro Jahr verkauft, wird die Wiederholungsabsicht nachgewiesen ist es schon gewerblich - ob man dabei Gewinn macht oder nicht, ist gar nicht so ausschlaggebend. Wie das dann beurteilt wird wenn man in einem Jahr 2 Autos günstig kauft und nach kurzer Zeit wieder mit Gewinn verkauft wird sich zeigen ...
Jedenfalls ist das sehr problematisch.
Aktuelle leigt ein Vorgang beim BFH.
http://www.welt.de/.../...mmt-Tausende-Online-Haendler-ins-Visier.htmlUnd das kann sehr teuer. U.U. wird der Umsatz als Gewinn angesehen. Und da ist man bei Autos sehr schnell bei immensen Summen, für die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer anfallen. Und das bis zu 10 Jahre (!!!!!) rückwirkend.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von hansi2004
Jedenfalls ist das sehr problematisch.
Aktuelle leigt ein Vorgang beim BFH.
http://www.welt.de/.../...mmt-Tausende-Online-Haendler-ins-Visier.html
Und das kann sehr teuer. U.U. wird der Umsatz als Gewinn angesehen. Und da ist man bei Autos sehr schnell bei immensen Summen, für die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer anfallen. Und das bis zu 10 Jahre (!!!!!) rückwirkend.
Wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Diesen Ansatz gab es vor 3 oder 4 Jahren schon einmal. Und was ist dabei rausgekommen? Genau - Nichts...
Hab den Beitrag auch gelesen und mir meinen Teil dazu gedacht. Wie ich schon zuvor mal anmerkte, oft sind es Einzelfallentscheidungen - und selbst gegen die könnte man dann noch in nächsthöherer Instanz vorgehen, sofern es beliebt. Letztlich geht es um den Nachweis eines gewerblichen Handelns mit Gewinnerzielungsabsicht. Beweispflichtig sind dabei die Finanzbehörden und das gelingt dann meist auch in ganz klaren Fällen - doch nur selten beim kleinen privaten Ebay-Verkäufer.
Wenn jemand seine private Videosammlung auflöst, macht er in der Regel auch keine umsatzsteuerrelevanten 17.500 Euro Umsatz damit, ebenso wenig wie jemand mit seinen Büchern oder sonstigem privatem Krimskrams. Mag auch da Ausnahmen geben, zum Beispiel bei Sammlungsauflösungen oder Antiquitäten.
Aber das Beispiel mit den Kinderklamotten, welches sich in erster Linie auf die Anzahl der Auktionen bezog und nicht auf den Gewinn, ist dann schon eher die Ausnahme. Ein guter Steueranwalt hätte das vor dem Oberfinanzgericht sicher wieder gekippt, weil es nachvollziehbar ist, dass es sich rein um eine Abfolge von Privatverkäufen handelte. Und wie bitte soll man da auch nur ansatzweise einen Gewinn unterstellen???? Gewinn heißt in dem Fall Anschaffungskosten minus Verkaufserlös. Da springt mit Sicherheit kein zu versteuernder Gewinn bei raus. Schon mal darüber nachgedacht?
Aber das Beispiel ist gut. Ich kauf eine Babygrundaussattung für 3500 Euro, versteuer die Eigenverwendung als geldwerten Vorteil und verkauf den ganzen Schotter wieder für 1500 Euro. Dann ließe sich ja der Verlust steuermindernd geltend machen... Sorry, absoluter Schwachsinn in meinen Augen und praktisch kaum zu handhaben. Das Eine geht nicht ohne das Andere. Wenn das Finanzamt den Verkaufsgewinn versteuert haben möchte - bitte - dann aber auch die Verluste (und das dürften bei Ebay wohl 95% aller privaten Auktionen sein) steuermindernd berücksichtigen.
Übrigens darf im Bereich der Umsatzsteuer der Umsatz auch deurchaus die magische Grenze von 17.500 Euro überschreiten. Sogar mehrmals, wenn nicht hintereinander. Da hat wer bei WeltOnline nur den Gesetzestext nicht richtig verstanden... 😁
In dem Zusammenhang kannst auch die 10-Jahres Frist komplett vergessen. Hat hier auf diesen Bezug keine rechtliche Relevanz.
Fazit ist, kaum einer wird solche Umsätze machen, nur weil er mal ein oder zwei Gebrauchte mit Gewinn verkauft. Das wäre dann auch zu vermessen. Und wenn jemand tatsächlich 3, 4 oder gar 5 Autos in einem Jahr verschärbelt, dann kommt man kaum umhin anzunehmen, dass da tatsächlich ein gewerbliches Handeln vorliegt. Und selbst dann wäre der steuerliche Aspekt auf Grund der Differenzbesteuerung wohl eher gering - außer derjenige betreibt das in großem Stil. Aber das sind dann halt Ausnahmen...
Gefährlicher könnte es da eher in Sachen Gewährleistung werden. Da aber keine der Käufer den vom Finanzamt gewerblich unterstellten Aspekt auch nur ansatzweise mitbekommen würde, hält sich auch das Risiko wohl eher in Grenzen...
riichtig.
Ausserdem: Bei Ebay &co. ist das Problem, dass die Finanzbeamten das ziemlich entspannt vom Schreibtisch aus recherchieren können: einfach mal Auktionen durchstöbern, bei denen der Verkäufer die Gewährleistung wg Privatverkauf ausschliesst, dabei aber ne hohe Anzahl Bewertungen hat. Da findet man ganz schnell mal was. Und über die Standortsuche kann er die Suche auch noch grob auf das Zuständigkeitsgebiet seines Finanzamts eingrenzen.
Aber wie soll ein Finanzbeamter mitbekommen, wenn jemand zum zweiten oder dritten Mal kurz hintereinander ein Auto verkauft? Das würde nur über die Zulassungsstelle gehen, aber dann wäre der Wagen ja auch auf den Verkäufer angemeldet gewesen und ein Gewerbebetrieb wäre noch schwerer zu unterstellen.
Ich bleib dabei, der Eröffner dieses Threads kann weiterhin ruhig schlafen
Zitat:
Original geschrieben von jcwww
Ich bleib dabei, der Eröffner dieses Threads kann weiterhin ruhig schlafen
Dem schließe ich mich jetzt mal vorbehaltlos an... 😁 😁 😁
Zuweilen man im Normalfall wohl nur selten "echte" Gewinne für sich verbuchen können wird. Ich meine nach gut 2 Dutzend Gebrauchtwagen auf 20 Jahre - meist günstig gekauft, relativ kurze Haltungsdauer und meist gutem Verkaufserlös, hab ich allenfalls meinen Wertverlust damit ausgeglichen, aber kaum einen richtigen Gewinn eingefahren.
Anders schaut es aus, wenn jemand günstig Unfallwagen an Land zieht, diese wieder aufbaut und mit Gewinn verkauft. Das Ganze zwei oder drei mal im Jahr und man kann ein gewerbliches Handeln kaum noch verneinen. Allerdings dürfte es für die Finanzbehörden schwer werden, überhaupt erstmal darauf zu kommen - außer durch den guten Tipp eines neidischen Nachbarn... 😁
Die Zeit stundenlang bei Ebay rumzueiern und nach Missetätern zu suchen, haben Finanzbeamte in der Regel jedenfalls nicht. Deshalb ja auch das Bestreben nach dem "pauschalen" Auskunftsersuchen. Ob das aber jemals so durchgehen wird ist und bleibt fraglich. Die Luxemburger sind da wohl nicht so von begeistert... 😛
Zitat:
Original geschrieben von HD-Moos
Da hat ein Finanzbeamter, dem es anscheinend langweilig war, jede Woche die Zeitung studiert und die priv. Autoanzeigen auswendig gelernt.
Nö, dem war garantiert nicht langweilig. Bei den Beamten der Steuerfahndung ist das ein Teil der täglichen Arbeit.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
...Bei den Beamten der Steuerfahndung ist das ein Teil der täglichen Arbeit.
HiHi..., glaub mir, das ist nicht die Klientel, mit der sich die Steuerfahndung ernsthaft befasst. Bei denen geht es um ganz andere Kaliber und Geldsummen. Jemand der da mal ein oder zwei Autos zusammenwurschtelt oder die Schuhsammlung seiner Ex-Frau bei Ebay auflöst, geht denen sowas von am Ar**h vorbei... 😁
Aber gut, es gibt ja auch noch die Ausnahmen. Ich sag nur private Hinterhofwerkstatt, der Kauf von Unfallwagen und der entsprechende Weiterverkauf dieser. Das Ganze dann in Größenordnungen von 15 oder 20 Fahrzeugen im Jahr bei Gewinnen zwischen 2000 und 4000 Euro pro Fahrzeug. Auch das gibt es. Dann schaut es natürlich schon wieder ein wenig anders aus... 😛
Ein Gewerbe betreibst du, wenn du:
selbstständig
dauerhaft
mit Gewinnerzielungsabsicht
handelst.
Bei zwei Auto´s, die gekauft, verkauft und auf deinen Namen zugelassen waren, und du zudem noch einen normalen Vollzeit Job hast, denke ich, dass dir hier keiner ein Gewerbe vorwerfen wird. Ein wesentlicher Teil hier dürfte sein, dass die Wagen auch normal auf deinen Namen zugelassen und gefahren wurden. Also kein reiner Ankauf- Verkauf handel.
Ich kenne die Sache nur so ein bißchen von Immobilien. Da gibt es eine steuerliche Freigrenze von drei Objekten in zehn Jahren. Wenn es mehr werden, vermutet das Finanzamt gewerblichen Handel.
@ Neo: Kannst Du das bestätigen? Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung oder ist auch das eine Einzelfallentscheidung? (Ich weiss, dass ich damit etwas vom Thema abschweife, aber es passt gerade ganz gut rein).
Zitat:
Original geschrieben von Rael_Imperial
Ich kenne die Sache nur so ein bißchen von Immobilien. Da gibt es eine steuerliche Freigrenze von drei Objekten in zehn Jahren. Wenn es mehr werden, vermutet das Finanzamt gewerblichen Handel.@ Neo: Kannst Du das bestätigen? Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung oder ist auch das eine Einzelfallentscheidung? (Ich weiss, dass ich damit etwas vom Thema abschweife, aber es passt gerade ganz gut rein).
hab ich noch nie gehört. Quelle?
Normalerweise ist auch die erste verkaufte Immobilie steuerpflichtig, wenn sie weniger als 10 Jahre gehalten wurde und vermietet wurde. Es reicht auch, wenn die Immobilie in den letzten beiden Jahren vor dem Verkauf selbst bewohnt wurde.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
edit: aah gefunden:
http://www.monero.de/.../...r-die-drei-objekt-grenze-offen-halten.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Drei-Objekt-Grenze
Das ist mit unserer Problemstellung hier tatsächlich verwandt, wenn man innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Immobilien/Grundstücke verkauft, unterstellt die Finanzverwaltung einen gewerbsmäßigen Handel, mit der Folge, dass nicht nur der Veräusserungsgewinn einkommensteuerpflichtig ist, sondern auch noch Gewerbesteuer anfällt. Die oben zitierte Regel zu privaten Veräusserungsgeschäften berührt das nicht - ab dem 4. Verkauf ist es halt eben nicht mehr privat sondern gewerblich...
Somit wurde das gerade ausführlich abgehandelt... 😁
...und ich kann das in der Form aus der Praxis auch bestätigen. Etwas anderes kommt nur zum Tragen im Falle einer Erbschaft. Gibt es ja hier und da mal, dass Opi noch schnell mal ein paar Hektar Land vererbt, die dann Stückchen weise verscherbelt werden. Aber das ist dann wieder eine andere Geschichte - mit anderen Fallstricken... 😁
Wieviele Autos hat er denn, die er verkaufen will.
Oder will er doch einen gewerbsmäßigen Verkauf starten ohne als Gewerbetreibender "erkannt" zu werden? Also, was ist eigentlich der Hintergedanke des TE mit diesem Thread?
hat er doch geschrieben. Er hat einen Wagen vor einiger Zeit nach 4 Wochen wieder verkauft und will jetzt einen weiteren nach einigen Monaten abstoßen. Warum und wieso kann uns doch ziemlich Wurscht sein...