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Wie tritt man vom Kaufvertrag zurück...?

Themenstarteram 3. März 2008 um 20:58

Hallo,

will mir in den nächsten Tagen den TTS nun endgültig bestellen. War am Wochenende nochmal beim :-) und der sagte mir, wohl nicht vor August.

Es sind wohl rund 5 Monate bis zur Auslieferung, in der Zeit kann viel passieren...

Was wäre wenn ich von dem Vertrag zurücktrete, welche Kosten würden auf mich zu kommen? Leider habe ich das vergessen zu fragen und kann erst Ende der Woche wieder. Mir brennt es aber unter den Nägeln...!

Ich weiß das auch in bspw. 6 Wochen was unvorhergesehenes passieren kann, aber ich musste noch nie 5 Monate auf ein Auto warten.

Danke für Eure Hilfe

Beste Antwort im Thema
am 3. März 2008 um 21:05

Von solchen rechtlichen Dingen habe ich aufgrund meines noch recht jungen alters relativ wenig Ahnung ^^ Aber schau mal hier:

http://de.wikipedia.org/.../Kaufvertrag?...

Also es gibt anscheinend möglichkeiten vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn bestimmte Fälle eintreten. Da du ja noch nicht unterschrieben hast, kann man sicherlich noch einiges in den Kaufvertrag einfügen, was dich berechtigt davon zurückzutreten.

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am 3. März 2008 um 21:05

Von solchen rechtlichen Dingen habe ich aufgrund meines noch recht jungen alters relativ wenig Ahnung ^^ Aber schau mal hier:

http://de.wikipedia.org/.../Kaufvertrag?...

Also es gibt anscheinend möglichkeiten vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn bestimmte Fälle eintreten. Da du ja noch nicht unterschrieben hast, kann man sicherlich noch einiges in den Kaufvertrag einfügen, was dich berechtigt davon zurückzutreten.

Themenstarteram 3. März 2008 um 21:38

Ich bin auch recht jung und habe mir vorher über sowas noch nie Gedanken gemacht. Aber nun als zukünftiger Ehemann und vermutlich bald Vater (ja wir haben einen großen Erstwagen ;-) ) macht man sich plötzlich über Dinge einen Kopf, die vorher uninteressant waren...

Werde morgen in der Pause mal mit dem Audi Service telefonieren...wenn's klappt

Hallo,

wenn du die Bestellung unterschreibst, gibt es meinem Wissen nach keine grundsätzliche Rücktrittsmöglichkeit mehr. Du bist an die Bestellung gebunden! Und ich glaube nicht, dass dein Händler dir eine Rücktrittsmöglichkeit einräumt. Die vertraglichen Vorgaben macht Audi. Aber probieren kannst du es natürlich!

MfG

roughneck

Themenstarteram 3. März 2008 um 21:49

Es geht ja nicht darum das ich unterschreibe und davon zurück treten will. Aber was ist wenn?

Man kommt garantiert daraus, nur wie hoch sind die Kosten?

Stell dir mal vor, Du kaufst dir ein Auto, zwei Wochen später *ACHTUNG IRONIE* fliegt dein lichtensteiner Konto auf und Du bist Pleite alla Franjo Pooth. Was passiert dann?

 

Na ja, dann musst du Privatinsolvenz anmelden oder versuchen, dich irgendwie gütlich mit Audi oder deinem Händler zu einigen. Ein gesetzliches Recht auf Rücktritt gibt es nicht. Du musst den Vertrag erfüllen. Alles andere sind individuelle Vereinbarungen mit denen dir Audi oder dein Händler im Fall der Fälle eventuell entgegen kommen.

Stell dir vor, Audi hat das Auto halb fertig und du dann sagst du: Och nö, will ich doch nicht mehr. Keine Kohle. Dann steht Audi mit deinem halb fertigen Wagen da. Geht ja auch nicht ;)

MfG

roughneck

am 4. März 2008 um 8:34

Solang nichts unterschrieben ist, ist ja alles kein Thema, aber was steht denn auf dem Kaufvertrag oben drauf ?

"verbindliche AUDI-Bestellung"

Damit ist das rechtliche IMHO schon geklärt. Audi kann wohl, soweit ich das von einem anderen Thread aus dem Finanzierungsforum gesehen habe, einen Anteil von Dir verlangen, wenn Du doch irgendwie da raus kommst. 20% sind da wohl ein üblicher Satz .

Also ich bin eher etwas vorsichtig, daher würde ich Dir raten, mit der Bestellung zu warten, wenn Du so ungewiss bist. Ich weiss, das ist hart, aber wenn ich an Deiner Stelle wäre und es tritt doch irgendeine Eventualität ein, die Du schon vorhergesehen hast, dann hätte ich keine Freude mehr an dem Wagen bzw. wäre todunglücklich, so unverantwortlich gehandelt zu haben. Denn wenn es dann ans Finanzielle geht, betrifft es evtl. nicht nur Dich sondern Deine ganze kleine und junge Familie.

Oder Finanzieren mit Restschuldversicherung ;)

Hallo ,

ich beschreibe mal , wie es abläuft ( zumindest , wie es beschrieben ist auf dem Vertrag).

Die Rücktrittsmöglichkeit wg. Lieferverzug seitens des Verkäufers lasse ich mal außen vor.

1.) das Fahrzeug wird beim Audi Dealer gekauft , bzw. bestellt.

2.) man unterschreibt eine verbindliche Audi Bestellung

3.) diese Bestellung ist rechtsverbindlich , sobald sie vom Audi Dealer schriftlich bestätigt wurde . Dies geschieht , sobald die "Auftragsbestätigung" zugestellt wurde . Das geschieht , meiner Erfahrung nach , inerhalb von 1-3 Wochen nach Unterschrift des Kaufvedrtrages. Wenn ich das aus den Bedingungen richtig rauslese , kann bis dahin oder ( wenn noch keine Bestätigung vorliegt bis zu 4 Wochen ) vom Vertrag zurückgetreten werden.

4.) Danach ist man verpflichtet , den Wagen bei Lieferung nach spätestens 14 Tagen abzunehmen.

5.) Wird die Abnahme verweigert , steht dem Verkäufer ein Schadensersatz von 15% zu. Er kann von seinen gesetztlichen Rechten gebrauch machen ( wa immer das heißen mag).

Rücktritt wg. Lieferverzug ist ein schwieriges Thema , da kaum ein Verkäufer einen verbindlichen Liefertermin in den Vertrag einträgt . Da steht in 99% aller Fälle : unverbindlich oder cirka .

Ich hatte auch "Probleme" bei meiner ersten Neuwagenbestellung.

Ob das alles nun stimmt kann ich leider nicht sagen jedoch lief das bei mir so ab.

Ich habe vom Händler einen Vertrag mit einem unverbindlichen Liefertermin bekommen. Dieser unverbindliche Liefertermin wurde seitens Audi nochmal um 1-2 Monate verlängert und obwohl zwischen dem Unterschreiben und der Audi Bestätigung mehr als 2 Wochen lagen hätte ich von dem Vertrag ohne Probleme zurück tretten können.

Bei mir galten auch alle Lieferverzugsgesetze bei dem unverbindlichen Liefertermin.

Bin mir nicht sicher ob das der Fall ist aber der Unterschied ist das mein bei einem unverbindlichen Liefertermin ledeglich ein Monat und nicht den genauen Tag gesagt bekommt.

Mit anderen Worten durfte ich bei einem Lieferverzug von mindestens 6 Wochen ein Lieferverzugsausgleich fordern.

am 4. März 2008 um 14:39

Du kannst auch noch vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Auto schon da ist.

Vor kurzem bei uns passiert. Gegen eine Zahlung von 10% des Neupreises. Das Geld wir d in unserem Fall komplett zurückerstattet bzw. auf einen Neuwagenkauf angerechnet, wenn innerhalb von 1 Jahr ein neuer Wagen gekauft wird. Funktioniert vermutlich nur wenn Du Stammkunde bist.

Gruss

Hallo,

Zimpalazumpala hat es eigentlich treffend gesagt:

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

5.) Wird die Abnahme verweigert , ... Er kann von seinen gesetztlichen Rechten gebrauch machen...

Damit ist eigentlich alles beschrieben. Du bist verpflichtet das Fahrzeug abzunehmen. Wenn nicht gilt obiger Satz, der auch so in den Vertragsbedingungen aufgeführt ist. Die gesetzlichen Rechte richten sich dann nach dem BGB.

Allerdings gilt trotzdem die Devise: Sobald du die Bestellung unterschrieben hast, bist du grundsätzlich verpflichtet den Wagen abzunehmen.

 

Der von Zimpalazumpala aufgeführte Punkt

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

3.) ...Wenn ich das aus den Bedingungen richtig rauslese , kann bis dahin oder ( wenn noch keine Bestätigung vorliegt bis zu 4 Wochen ) vom Vertrag zurückgetreten werden...

ist meines Erachtens aber anders gemeint. "Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zu vier Wochen gebunden" bedeutet, dass der Käufer nach 4 Wochen von seiner Bestellung "zurücktreten" kann, wenn der Händler bis dahin die Bestellung nicht bestätigt hat. Von dir aus kannst du innerhalb des genannten Zeitraums nicht zurücktreten!

 

MfG

roughneck

am 5. März 2008 um 11:02

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78

Hallo,

Zimpalazumpala hat es eigentlich treffend gesagt:

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

5.) Wird die Abnahme verweigert , ... Er kann von seinen gesetztlichen Rechten gebrauch machen...

Damit ist eigentlich alles beschrieben. Du bist verpflichtet das Fahrzeug abzunehmen. Wenn nicht gilt obiger Satz, der auch so in den Vertragsbedingungen aufgeführt ist. Die gesetzlichen Rechte richten sich dann nach dem BGB.

Allerdings gilt trotzdem die Devise: Sobald du die Bestellung unterschrieben hast, bist du grundsätzlich verpflichtet den Wagen abzunehmen.

 

Der von Zimpalazumpala aufgeführte Punkt

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

3.) ...Wenn ich das aus den Bedingungen richtig rauslese , kann bis dahin oder ( wenn noch keine Bestätigung vorliegt bis zu 4 Wochen ) vom Vertrag zurückgetreten werden...

ist meines Erachtens aber anders gemeint. "Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zu vier Wochen gebunden" bedeutet, dass der Käufer nach 4 Wochen von seiner Bestellung "zurücktreten" kann, wenn der Händler bis dahin die Bestellung nicht bestätigt hat. Von dir aus kannst du innerhalb des genannten Zeitraums nicht zurücktreten!

 

MfG

roughneck

Der Händler hat 4 Wochen Zeit eine AB zuzustellen!

Danach würde man rauskommen, aber glaub mir der Händler wird einen Teufel tun und diese Frist verstreichen lassen:)

Generell gibt es beim Barkauf kein Rücktrittsrecht!

Vertragsstrafe bei Nichtabnahme in der Regel 15%!!

Bei Privat Finanz. oder Privat Leas. ---- 2Wochen Rücktrittsrecht! Danach no chance!!

Deshalb wartet der Händler auch 2 wochen ab bei Fin./Leas. bis er das Fahrzeug ins System einstellt, weil halt die Gefahr da ist, dass der Kunde zurücktritt.

Gibt nämlich die Gefahr, dass Fahrzeuge schnell gezogen werden vom werk und man dieses Fahrzeug nicht mehr aus dem System nehmen kann!

So far...

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