Wie mit falscher Angabe in Inserat vor Abholung umgehen?

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich habe vor ein paar Tagen die "verbindliche Bestellung" für einen Jahreswagen in einem Autohaus abgegeben. Jetzt bin ich nochmal das Inserat durchgegangen und mir ist eine Diskrepanz aufgefallen. Oben in der Übersicht der Ausstattungen steht groß "Navigationssystem", weiter unten jedoch "SYNC3 light", was gemäß Preisliste des Herstellers ohne Navi ist. Ich vermute inzwischen sehr stark, dass der Wagen kein Navi hat. Im Vertrag selbst ist gar keine Ausstattung aufgeführt, lediglich die Fahrgestellnummer.

Leider bin ich ein anderes Fahrzeug ausführlich probegefahren und habe dieses nur einmal um den Block gefahren und angeschaut, ohne jedes einzelne Feature zu überprüfen, ob es auch wirklich da ist.

Das Navi war jetzt nicht der allerwichtigste Punkt, aber doch ein Argument, warum ich insbesondere dieses und nicht ein anderes Auto genommen habe. Im Internet konnte ich schon finden, dass die Inserate, auch wenn nichts im Kaufvertrag steht, wohl trotzdem bindend sind. Wie würdet ihr vorgehen, welche Möglichkeiten habe ich? Mögliche Ziel wären entweder ein Preisnachlass, die Änderung des Fahrzeugs beim gleichen Autohaus oder gar die Stornierung und der Kauf woanders (oder Nachbesserung, wobei das wahrscheinlich nicht geht?).

Danke schon mal!

Beste Antwort im Thema

So, ich hatte Kontakt mit dem Autohaus. Sie haben den Fehler gleich eingestanden und mir entweder ein anderes Fahrzeug (das aber andere Features nicht hat), die Nachrüstung (die aber wohl zu Problemen führen könnte, sodass das Navi nicht wie ab Werk funktioniert; wurde mir eher abgeraten) oder einen Nachlass von 200€ angeboten. Ich habe den Nachlass genommen und werde ihn als Zuschuss für ein neues Smartphone nutzen, sodass Android Auto mit Google Maps sauber funktioniert. Damit hat sich das also gut geklärt. Danke für eure Antworten nochmal!

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Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 20. Juni 2020 um 12:03:11 Uhr:


Also lieber TE, was steht im Kaufvertrag bzgl. der Ausstattung?

Im Kaufvertrag steht lediglich die Fahrgestellnummer, der Name des Modells und die Motorleistung. Über die Ausstattung steht dort nichts.

Geh mal davon aus, dass das Autohaus mit sich reden lässt.

Insgesamt hängen würde es an der Gesamtwürdigung der Umstände. Einerseits die Rechtsprechung - andererseits die Ausnahme, dass diese dann hinfällig ist, wenn es dem Käufer vor Abschluss noch bekannt wurde.

Die eine Seite: Dick und fett mit Navi geworben

Die andere Seite: Vorher gefahren, Fahrzeugtyp gut bekannt, fehlendes Navigationssystem sieht man vielleicht direkt. Muss aber nicht, bei manchen ist ein Touchscreen drin, da fehlt nur die Technik im Hintergrund.

Das weiß ich jetzt nicht, das Modell ist mir weitgehend unbekannt.

Zitat:

@mjr_ schrieb am 20. Juni 2020 um 12:10:56 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 20. Juni 2020 um 12:03:11 Uhr:


Also lieber TE, was steht im Kaufvertrag bzgl. der Ausstattung?

Im Kaufvertrag steht lediglich die Fahrgestellnummer, der Name des Modells und die Motorleistung. Über die Ausstattung steht dort nichts.

Das soll ein KV von einem AH für einen Jahreswagen sein?
Kenn ich so nicht.
Nun gut, dann Versuch über die FIN die genaue Ausstattung in Erfahrung zu bringen!

Zitat:

@mjr_ schrieb am 20. Juni 2020 um 12:10:56 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 20. Juni 2020 um 12:03:11 Uhr:


Also lieber TE, was steht im Kaufvertrag bzgl. der Ausstattung?

Im Kaufvertrag steht lediglich die Fahrgestellnummer, der Name des Modells und die Motorleistung. Über die Ausstattung steht dort nichts.

Das ist aber mehr wie Mangelhaft für den KV. Ein "echter" Jahreswagen wird in enger Zusammenarbeit mit dem Hersteller verkauft. Oft sogar mit Extra Herstellergarantie (z.B. junge Sterne von MB). da muß schon ein bischen mehr drin stehen. Son KV über nen Jahreswagen läßt sich kaum von einem Neuwagenvertrag unterscheiden. Wenn man mir so einen KV vorlegen würde, dann würde ich ziemlich dumm aus der Wäsche schauen und warten das da noch was kommt. Mindestens ein Bezug auf die Anzeige (..Ausstattung siehe Anzeige...) und dann eine entsprechende Kopie bzw. Ausdruck der Anzeige. Schon aus eigener Neugier um zu sehen was ich da eigentlich bekomme. Erst wenn ich alle Angaben nachollziehen kann, unterschreibe ich den. Umgekehrt kann ja auch sein, das er Dir irgendeine Zusatzleistung mit verkauft und Du am Ende viel Geld für etwas überflüssiges bezahlst.
Aber Vorsicht: Gültig ist der Vertrag trotzdem! Er ist maximal anfechtbar aber keinesfalls unwirksam.

Also nochmal eindringlich mit dem Händler sprechen!!! Und demnächst VORHER alles abklären. Und mag die Frage Dir auch noch so doof vorkommen, du giebts ihm eine nicht unerhebliche Summe Geld und willst das Auto auch ein paar Jahre fahren und damit sicher und zuverlässig viele tausend km zurücklegen. Es bringt ja nix wenn Du dich jeden morgen über eine Kleinigkeit ärgerst die dir beim Kauf entgangen ist.

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Ohne je einen Jahreswagen gekauft zu haben, kann ich mir kaum vorstellen, dass da drin steht Ausstattung: Siehe Inserat bei mobile. Die Irrtumsklauseln mögen zwar nicht viel bringen, es wäre aber doch dämlich, erst auf mögliche Irrtümer hinzuweisen und dann genau diesen Text als Eigenschaftszusage mit in den Kaufvertrag aufzunehmen.

Ich habe auch schon diverse Neufahrzeuge und Jahreswagen gekauft. In den entsprechenden Kaufverträgen standen nie die Ausstattungen drin. Nur die üblichen Dinge, Fahrzeugtyp, Hersteller etc. Sondervereinbareungen wie Winterräder, Anhängerkupplung wurden separat aufgeführt, mehr aber auch nicht.

Selbst auf dem Lieferschein, stand das nicht.

Mal 'ne ganz dumme Frage an den TE:

Wird der Wagen finanziert? Ganz oder zum Teil über die Hausbank des Händlers? Lautet die Antwort JA, dann hast du auf die verbindliche Bestellung ein 14 tägiges Wiederrufsrecht. Ist dies der Fall dann bist du aus dem Schneider und kannst ganz locker mit dem Händler umgehen.

LG

HorchA8

Zitat:

@mjr_ schrieb am 19. Juni 2020 um 12:37:22 Uhr:


Ich habe mich aber bzgl. der Ausstattung auf das Inserat verlassen und lediglich überprüft, ob das Fahrzeug so fährt wie das andere, das ich länger gefahren bin und habe auf Gebrauchsspuren, Schäden usw. geachtet. Aber ich habe jetzt gelernt beim Anschauen des Fahrzeugs noch penibler zu sein und auch die Ausstattung zu prüfen. Beim nächsten Mal bin ich dann schlauer.

Schick mir mal die komplette 17-stellige Fahrgestellnummer und Deine Emailadresse als PN

Zitat:

@HorchA8 schrieb am 21. Juni 2020 um 00:43:09 Uhr:


Wird der Wagen finanziert?

Nein, wird bar bezahlt.

Zitat:

@keksemann schrieb am 21. Juni 2020 um 08:18:52 Uhr:


Schick mir mal die komplette 17-stellige Fahrgestellnummer und Deine Emailadresse als PN

Ich habe inzwischen eine Seite gefunden, die mir zur Fahrgestellnummer die komplette Ausstattungsliste ausspuckt. Zwar nicht beim Hersteller, aber bei irgendeinem Tuner(?), der scheinbar die Produktionsdaten von allen Fahrzeugen der Marke irgendwo gespeichert hat. Die restlichen Ausstattungen des Wagens stimmen eins zu eins mit der Beschreibung des Händlers überein, jedoch tatsächlich ohne Navi.

Ich werde morgen Früh den Händler anrufen und schauen, was er dazu sagt. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Welcher Wagen hat denn heutzutage kein Navi?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 21. Juni 2020 um 10:28:32 Uhr:


Welcher Wagen hat denn heutzutage kein Navi?

Es ist ein Kleinwagen, da ist das meines Wissens nach nicht unbedingt sehr häufig. Klar, Android Auto und Apple Carplay haben fast alle, aber ich finde ein eingebautes Navi eigentlich besser. Und gemäß Preisliste hat der Wagen wohl neu mal knapp über 20000€ gekostet und das Navi als (jetzt scheinbar doch nicht vorhandene) Option 750€, also gar nicht so wenig.

Hab eben mal nachgeschaut. Es gibt ein Update welches aus dem sync3 Light ein sync3 mit Navi macht.
Sprich den Händler darauf an.
Wenn es ein Ford AH ist, ist das für die ne Kleinigkeit.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 21. Juni 2020 um 10:44:26 Uhr:


Hab eben mal nachgeschaut. Es gibt ein Update welches aus dem sync3 Light ein sync3 mit Navi macht.
Sprich den Händler darauf an.
Wenn es ein Ford AH ist, ist das für die ne Kleinigkeit.

Ah, ok, danke! Das wäre natürlich die allereinfachste Lösung. Ich hätte mir das irgendwie sehr aufwändig vorgestellt (mit dem Verbau von GPS-Empfängern usw.).

Vielleicht ist das dann auch bereits gemacht...

Zitat:

@lifetime_pwr schrieb am 21. Juni 2020 um 10:48:26 Uhr:


Vielleicht ist das dann auch bereits gemacht...

Ja, eventuell. Ich werde morgen einfach mal freundlich nachfragen. Ich finde es nur hilfreich zu wissen, was man prinzipiell für Optionen hat und wer rein formal "im Recht" ist.

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