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Wie leicht ist es ohne KFZ-Haftpflicht für längere Zeit unterwegs zu sein?

Themenstarteram 4. April 2021 um 9:58

Hallo, ich war lange nicht hier, habe nun aber mal ein paar brennende Fragen in die Runde.

Mir ist es doch tatsächlich passiert, über 2 Jahre ohne Haftpflicht unterwegs zu sein. Das aus purer Vergesslichkeit, Schlampigkeit. So mancher hier würde das als Dummheit und sträflichen Leichtsinn abkanzeln. Ist mir alles klar und ich bin total froh, dass ich es jetzt nach einem Parkrempler endlich nach über 2 Jahren selbst bemerkt habe und kein folgenschwererer Unfall durch mich verursacht aufgelaufen ist. Ich hatte Ende 2018 meine bisherige Versicherung gekündigt und wohl weil andere wichtige Dinge dazwischen kamen versäumt die ausgewählte Folgeversicherung für ab 2019 zum Abschluss zu bringen. Ich stand auf Nachfrage beim Zentralregister noch immer mit der Erstversicherung für dieses betreffende Fahrzeug offiziell in den Akten. Bei Nachfrage zierte diese Versicherung sich zunächst, rückwirkend diesen fehlenden Zeitraum mit Nichtzahlung wieder zu reaktivieren und zudem noch mit Schadensmeldung überhaupt zu akzeptieren.

Nun ist es aber doch so, dass ich doch so gestellt bin als hätte diese Kündigung nicht gegeben.

Meine Fragen nun dazu: 1.Wie konnte es sein, dass ich solange unentdeckt geblieben bin. Das Pflichtversicherungsgesetz ist gut und schön, hat aber offensichtlich Lücken welche manche böswillig zum Geldsparen ausnutzen könnten.

2. Muss die Zulassung sich nicht nach einem überschaubaren Zeitraum zur Bearbeitung beiderseits rückversichern bei der Versicherung welche die eVB zur Zulassung des betreffenden Fahrzeuges ausgegeben hat, ob die Versicherung auch ordnungsgemäß mit Beitragszahlung zustande gekommen ist?

3. MUSS die Erstversicherung die Zulassung informieren wenn die Versicherung nach einem oder mehreren Jahren gekündigt wird?

Bei mir war dies nicht der Fall? Es soll angeblich nur eine KANN-Bestimmung sein.

4. Wenn die Erstversicherung der Zulassung keine Mitteilung zur Kündigung zukommen lässt, läuft das Pflichtversicherungsgesetz dann ins Leere und der Geschädigte ist der Dumme?

5. MUSS dann die Erstversicherung trotzdem weiter haften oder ist man dann auf die Kulanzbereitschaft der Erstversicherung angewiesen?

Viele Fragen, danke erstmal fürs viele Lesen.

 

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113 Antworten

Dem kann ich nicht so ganz zustimmen. Die Regelung des vorläufigen Versicherungsschutzes und der daraus resultierenden Nachhaftung sind im VVG und in den AKB geregelt.

Anders als bei den damaligen Doppelkarten sind die vorläufigen Versicherungsbestätigungen über elektronischen Wegen übermittelt. Ich denke mal, dass die Fehlerquote dort insgesamt als sehr gering angesehen werden kann. Vllt. mag sich @windelexpress dazu äußern.

Die eVB hat ein Verfalldatum nach nach macimal 2 Jahren nach Ausstellung, die Zulassungsstelle informiert die VS, ab wann diese eVB benuttz wurde. Auch sehe ich hier im Rahmen der aktuellen Digitalisierung wenig Fehlerquellen, dass bei dieser Schnittstelle eine Fehlübermittlung noch zutrifft. Aufgrund der maximalen Laufzeit von 2 Jahren der eVB. Hier ist aber anzumerken, dass die Versicherer die Gültigkeit von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gehandhabt wird. Es wird teils nur eine Gültigkeit von 3-6 Monaten gewährt. Die HUK bietet meine ich eine Gültigkeit von 18 Monaten. Das heißt aber, dass ich nach Zulassung im Rahmen der Nachversicherungspflicht eben den eigentlichen Vertrag mit Zahlung der Erstprämie zu leisten habe.

Und wie oben erwähnt gilt in Extrem-Fällen der Schutz über die VOH

Es ist eigentlich ganz einfach geregelt.

Die eVB von der Versicherung, die bei der Zulassungsstelle hinterlegt ist, hat im Schadensfall zu bezahlen.

Das gilt sowohl für eVB-A, als auch für eVB-Ü

Ist der Versicherer zu blöd um nach Nichtzustandekommen eines Vertrages oder nach Kündigung wegen Versichererwechsel die eVB bei der Zulassungsstelle zu widerrufen, so ist er in der Haftung.

Im Fall vom TE hat das nichts mit Kulanz zu tun.

Der Versicherer war zu blöd, der Zulassungsstelle das Vertragsende mitzueilen und ist somit immer noch ganz normal in der Haftung.

Gilt natürlich nur für Haftpflichtschäden.

Der Kaskovertrag und alles andere ist natürlich mit der Kündigung vom Vertrag erloschen.

Da ist der TE dann selber Schuld, wenn er sich nicht um einen neuen Vertrag kümmert.

Genau so sieht's aus.

Solange beim KBA/Zulassungsstelle keine Anzeige gem.25 FZV eingegangen ist, wird die Versicherung für Haftpflichtschäden haften müssen.

Vermutlich werden die noch die ausstehenden Beiträge erheben.

Ist schon erstaunlich, dass man nicht merkt, dass zwei Jahre keine Versicherungsprämien abgebucht/überwiesen werden.

Die Hoffnung keinen Versicherungsbeitrag für sein Fahrzeug zahlen zu müssen, stirb zuletzt.

Wenn man 2 Jahre nicht merkt, das man keinen Beitrag zahlt, sollte man besser kein Auto fahren.

Das ein Versicherungsnehmer es "verpennt" kann ich nachvollziehen.

Das allerdings eine Versicherung die damit ihr Geld verdient, es nicht weiß das sie es melden muss, gibt mir zu denken.

Das meiste geht zwar elektronisch aber wenn eine fehlerhafte Übermittlung abgewiesen wird und die Versicherung,dass nicht noch mal verarbeitet, ggf manuell,dann kann sowas schon vorkommen, dass die Versicherung bei sich den Vertrag abwickelt, die Meldung aber beim KBA nicht eingespielt wird.

Selten aber es kommt vor.

also ich kenne keine vers. die nicht spätestens nach 1, max 2 wochen nach fälligkeit des beitrages, entsprechenden schriftverkehr einleitet, und das wird nicht nur 1 schreiben sein, bis der beitrag beglichen ist.

da sollte bei ma xy jeden morgen nen rotes fenster aufploppen und anzeigen, bei vertrag abc sind beiträge offen, kümmere dich

Für die Versicherung galt der Vertrag als beendet.

Die haben nur die Beendigung der Vetrages der Zulassungsstelle nicht mitgeteilt.

So hab ich das auch verstanden.

Hallo,

der Satz: "Solange die eVB der Zulassungsstelle vorliegt und nicht zurückgezogen ist, haftet die HP aus der eVB." stimmt.

Aus eigener Erfahrung.

Da die gegnerische Versicherung zufälligerweise auch meine war, habe ich den Zoff innerhalb der Zweigstellen damals mitbekommen.

gruss

19FC

Ich kenne aus der Praxis beide Fälle und die sind nicht selten, das waren auch schon mal mehr als 10 Jahre.

- die Versicherung meldet nach Kündigung nicht an die Zulassungsstelle, zieht die VB nicht zurück

- bei der Zulassungsstelle geht die Meldung unter

warum das passieren kann, konnte mir noch niemand erklären oder will es nicht.

Es sind angeblich vollautomatisierte Prozesse, bei denen Mitarbeiter explizit ausgeschlossen sind. Den Rücklauf der Zulassungsstelle bzw. das Ausbleiben kontrolliert aktuell niemand mehr bei den Versicherern.

Die eine Buchung im Jahr fällt nicht jedem auf, besonders wenn man einige Verträge hat. Vielleicht doch nicht so doof, an's Telefon zu gehen, wenn der alte Versicherungfuzzi anruft...;)

Der Ablauf war dann bisher immer, dass die alte Versicherung den Vertrag rückwirkend zum Kündigungsdatum wieder in Kraft setzt und die letzten zwei(!) Jahresbeiträge kassiert. Garantieren kann ich das natürlich nicht. Wie oben gessagt, besteht natürlich gesetzliche Deckung.

Der rechtliche Hintergrund ist, vorsichtig ausgedrückt, vage... billiges, automatisiertes Massengeschäft eben. Fehler nimmt man in Kauf.

Themenstarteram 6. April 2021 um 6:08

Zitat:

@celica1992 schrieb am 5. April 2021 um 10:09:46 Uhr:

Wenn man 2 Jahre nicht merkt, das man keinen Beitrag zahlt, sollte man besser kein Auto fahren.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? NICHTS

Mir ist seit ewigen Zeiten kein Unfall passiert. Dieser Parkrempler war halt dumm gelaufen.

Ich kam aus dem Baumarkt bin zu meinem Auto in einer Reihe parkender Autos. Da stand noch kein Auto genau hinter mir auf dem Zufahrtsweg. Erst als ich drin saß und rückwärts ausparken wollte hat eines da kurz gehalten um einen Mitfahrer aufzunehmen. Im Rückspiegel links war dieses nicht zu sehen, mit Blick in den Innenspiegel hätte ich es gesehen. Bin ich damit schon dement und vollkommen fahruntüchtig?

 

Themenstarteram 6. April 2021 um 7:04

Zitat:

@Pauli1990 schrieb am 5. April 2021 um 00:06:27 Uhr:

 

Im Fall vom TE hat das nichts mit Kulanz zu tun.

Der Versicherer war zu blöd, der Zulassungsstelle das Vertragsende mitzueilen und ist somit immer noch ganz normal in der Haftung.

Gilt natürlich nur für Haftpflichtschäden.
Der Kaskovertrag und alles andere ist natürlich mit der Kündigung vom Vertrag erloschen.

Da ist der TE dann selber Schuld, wenn er sich nicht um einen neuen Vertrag kümmert.

Danke für die Info zur von mir angenommenen aber wohl nicht zutreffenden Kulanz. Hatte mich schon stark gewundert, dass trotz meinem Hinweis auf einen Schaden die Versicherung den einstigen Vertrag rückwirkend wieder aufleben lassen "will". Ich bekam am Samstag einen aktualisierten Freischaltcode für mein noch immer bestehendes Postfach im Kundenportal. Da ist auch die Kündigungsbestätigung von 2018 noch drin sowie jetzt der wieder in Kraft getretene Vertrag mit einer Nachzahlungsaufforderung von 2522€ ab 2019.

Diese beinhaltet auch die Nachberechnung der Vollkasko ??

Ich hatte damals gekündigt weil ich eigentlich keine Vollkasko mehr wollte und nur mit Haftpflicht zu einer anderen Versicherung wechseln wollte. (was mir immer noch unerklärlich entglitten ist)

Nun handelt es sich aber nur um einen Haftpflichtschaden beim Unfallgegner.

An meinem Auto ist kein so arger Schaden entstanden, dass ich dafür auch noch eine Rückstufung in Kauf nehmen würde. Im "Normalfall" hätte ich die Vollkasko auch gar nicht mehr.

Würde die Versicherung jetzt eigentlich einen Vollkaskoschaden bei mir regulieren, dieser Teil des Vertrages wäre ja eh kündigungsmäßig meinerseits und seitens der Versicherung unwiderruflich verfallen, im Gegensatz zur Haftpflicht.

 

 

Da Du den gekündigten Vertrag wegen des jetzt zu bezahlenden HP Schadens wieder aufleben lassen möchtest, wird die Versicherung es wie eine Rücknahme der Kündigung behandeln.

Und dann wirst Du auch die VK rückwirkend bezahlen müssen.

Da bin ich mal gespannt,was die Versicherung jetzt macht.

Ich hoffe nur, dass der Geschädigte sein Geld bekommt und nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.

Themenstarteram 6. April 2021 um 7:37

Danke, so wird es wohl werden. Der Vertrag ist im Ganzen zu sehen und mit Rosinen rauspicken ist nicht. Naja was solls, hätte auch ganz anders und viel böser kommen können.

Habe halt nur Bedenken, dass ich nicht am Ende jetzt alles im voraus nachzahlen darf und sich die Versicherung dann doch irgendwie heraus windet und der Unfallgegner bei mir vor der Tür steht..

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