Wie lange kann man wandeln ?
Hi,
kann man eigentlich nur in der Garantiezeit wandeln ? Hab meinen als Jahreswagen gekauft und hab ich nun 1 Jahr. Ist da Wandlung noch möglich ?
23 Antworten
Nein, kann man nicht! Sorry! Aber bist du mit deinem Wagen nicht mehr zufrieden?
Gruß Scoty81
Doch,eigentlich schon,nur mit der Standheizung hab ich nur Ärger,war deswegen schon 4 oder 5 mal (weiß es gar nicht mehr genau) in der Werkstatt,hab die Schnauze voll.
Warum geht das jetzt nicht mehr?
Weil nur der Erstbesitzer innerhalb von zwei Jahren wandeln kann! Wenn du natürlich vorher schon die Mängel hattest kann es sein, dass es da eine Ausnahme gibt. Die Frage wird dir aber wohl nur ein Anwalt beantworten! 😉
Du arbeitest doch bei VW, oder? Verkauf den Wagen und kauf dir nene neuen auf MA Konditionen. Der Verlust bei einer Wandlung kommt sicherlicht teuerer bzw. sieht sich als Werksarbeitet sicherlich nicht sehr gut! 🙁
Gruß Scoty81
Also innerhalb von 2 Jahren gehts oder wie?Also er ist ja erst im März 2 Jahre alt und mit dem Problem war ich letztes Jahr schon in der Werkstatt.
Verkaufen ist schlecht,im Moment kann man halt schlecht verkaufen,außerdem kann ich den ja schlecht mit einer defekten SH verkaufen,dann krieg ich ja gar nix mehr dafür?
Wie errechnet man denn den Wertverluist bei einer Wandlung,geht das nach Alter oder nur nach Km,hab ja nichtmal 15.000 drauf?
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Zitat:
Original geschrieben von wacken
Wie errechnet man denn den Wertverluist bei einer Wandlung,geht das nach Alter oder nur nach Km,hab ja nichtmal 15.000 drauf?
Es wird nach der Kilometerlaufleistung berechnet plus Beschädigungen am Fahrzeug.
Beispiel: Du hast für Deinen A3 30.000,-€ bezahlt und hast bisher 17.000 Km zurückgelegt!
30.000 x 0,67% = 201,-€
201,-€ x 17 (17.000 Km) = 3.417,-€ Nutzungsentschädigung
Grüsse
Ja, das würde schon noch gehen, dann würde ich mich jetzt aber auch beeilen.
Du zahlst 0,67% pro 1000 gefahrene KM vom Neupreis. Da du aber erst 15tkm gefahren bist hält sich das ganze ja sogar in Grenzen.
Gruß Scoty81
Zählt der Listenpreis oder der tatsächlich gezahlte Preis?
Zitat:
Original geschrieben von wacken
Zählt der Listenpreis oder der tatsächlich gezahlte Preis?
Es zählt der Preis den du bezahlt hast! Und du kannst auch nur in dem Autohaus wandeln wo du bestellt hast! Und wo das in deinem Fall ist würde mich sehr interessieren! 😉 🙂
Gruß Scoty81
Das wüßte ich auch gern?