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Wie lange kann man Fahrerflucht anzeigen ( Bagatelle )?

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 18:58

Grüße, wie lange kann man Fahrerflucht anzeigen?

Im Jahre 2016 ( ungefähr Juni ) kam es zu einen Spiegelstreifer und die andere Person ist einfach weitergefahren und ich habe 30 min am Ort gewartet.

Habe mir kein Nummernschild gemerkt u.a!

Habe es den Grünen damals gemeldet, aber keine Anzeige erstattet.

Es wurde im Endeffekt als Bagatelle von den Grünen eingestuft ( Schaden 10 Euro - kaputtes Spiegelglas ).

Es gibt für den Vorfall keine Zeugen! Sie und ich waren alleine auf der Straße unterwegs.

Meine eigentliche Frage!

Wie lange kann man überhaupt Fahrerflucht anzeigen!?

Kann man nach 1 Jahr was dazwischen liegt noch anzeigen?

Habe mir halt überlegt, die andere Fahrerin die abgehauen ist kann ja nach 1 Jahr was vergangen ist zum grünen gehen und lügen bzw das komplette Gegenteil erzählen.

 

 

Weil ich Damals im Juni 2016 telefonisch darüber informiert habe die grünen.

Hab mich bei denen nochmal informiert und es wäre zulange her ( zuviel Zeit verstrichen ) die Bearbeiten nach Solanger Zeit sowas nicht mehr ( 1 Jahr vergangen )! Sowas kann nur noch " Eingestellt " werden. Habe mehrer Grüne am Telefon gehabt.

Bzw der Schaden war zu " klein " 10 Euro Schaden = kein Unfall.

Die hat sich bis HEUTE nicht gemeldet!

 

Was sagt Ihr dazu?

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Warum gehst Du zu den Grünen? Hat doch nichts mit der bescheuerten Partei zu tun.

Da hättest du die Polizei einschalten sollen, die Grünen taugen nix und sind nur Blöd.

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Themenstarteram 22. Mai 2017 um 20:11

Habe nix bekommen!!!

Dir haben gesagt ich soll das vergessen, weil es lächerlich ist!

Zitat:

@Undertaker1994 schrieb am 22. Mai 2017 um 21:48:41 Uhr:

Ich wollte NUR wissen ob die nach 1 Jahr noch zur Polizei gehen kann und z.b lügen!

Sie kann doch den Polizisten sonst was erzählen!

Das ich zumbeispiel abgehauen bin und sie hat Totalschaden gehabt oder sonst was. Die kann noch was vom Pferd denen erzählen oder nicht!?

....natürlich kann sie das und niemand kann sie davon abhalten!

N. T.

am 22. Mai 2017 um 20:13

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 22. Mai 2017 um 21:17:07 Uhr:

Du hast vor einem Jahr eine telefonische Meldung gemacht, keine Anzeige.

Eine telefonische Meldung ist eine Anzeige. Es ist aber kein Strafantrag.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 22. Mai 2017 um 22:13:59 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 22. Mai 2017 um 21:17:07 Uhr:

Du hast vor einem Jahr eine telefonische Meldung gemacht, keine Anzeige.

Eine telefonische Meldung ist eine Anzeige. Es ist aber kein Strafantrag.

Es ist eine Meldung.

Eine Anzeige geht nicht per Telefon.

@ florian333

Offenbar nicht, sonst wäre das irgendwie weitergegangen und irgendwann eingestellt worden.

Was soll da weiter gehen? Eine Meldung: "Verfahren eingestellt." Die Schädigerin ist faktisch nicht zu identifizieren. Bei 10€ lohnt auch der Aufwand nicht.

MfG

am 22. Mai 2017 um 20:25

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 22. Mai 2017 um 22:17:31 Uhr:

Eine Anzeige geht nicht per Telefon.

Selbstverständlich geht das. Eine Anzeige ist nur die Mitteilung eines Sachverhalts. Man darf sie nicht mit dem Strafantrag verwechseln.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 22. Mai 2017 um 22:25:08 Uhr:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 22. Mai 2017 um 22:17:31 Uhr:

Eine Anzeige geht nicht per Telefon.

Selbstverständlich geht das. Eine Anzeige ist nur die Mitteilung eines Sachverhalts. Man darf sie nicht mit dem Strafantrag verwechseln.

Dann zeige ich dich als Müller an, obwohl ich Kunz heisse.

Grandios!

Das geht! Anzeige kann anonym erfolgen. (Lügen sollte man aber nicht!)

MfG

am 22. Mai 2017 um 20:33

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 22. Mai 2017 um 22:29:11 Uhr:

Dann zeige ich dich als Müller an, obwohl ich Kunz heisse.

Der Vergleich ergibt keinen Sinn. Wenn du der Polizei telefonisch mitteilst, dass gerade die Sparkasse überfallen wird, dann kannst du dich mit Müller, Mayer, Kunz oder auch ohne Namen melden.

Es ist immer noch nur eine Meldung einer Straftat.

am 22. Mai 2017 um 20:52

Ja, und diese Mitteilung nennt man Anzeige. Lies einfach im Wiki-Artikel den ersten Satz:

https://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige

Zitat:

@Johnes schrieb am 22. Mai 2017 um 22:23:29 Uhr:

Was soll da weiter gehen? Eine Meldung: "Verfahren eingestellt." Die Schädigerin ist faktisch nicht zu identifizieren. Bei 10€ lohnt auch der Aufwand nicht.

MfG

genau das meinte ich eigentlich mit weiter gehen.

Aber hier wurde ja noch nicht mal was eröffnet was später eingestellt werden konnte.

Und zur Begriffsbestimmung Anzeige/Strafantrag:

Hab das leider auch schon zweimal wegen Fahrerflucht machen müssen. Weiss jetzt aber nicht mehr ob sich das Anzeige oder Strafantrag geschimpft hat.

Für mich und offenbar umgangssprachlich auch, ist eine telefonische Meldung ohne dass das irgendwie weiterverfolgt wird und ich darüber Rückmeldung erhalte, keine Anzeige. Diese Annahme ist/war aber wohl falsch.

Es geht im neu erstellten Thread des TE weiter.

Wobei die Haarspalterei bzgl. Meldung und Anzeige weder hier noch dort zielführend für den TE sein dürfte.

 

Gruß

BMWRider

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