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Wie gut vertritt mich meine Kfz-Versicherung?

Themenstarteram 24. April 2016 um 8:55

Das Auto ist auf mich zugelassen. Unfallschuldiger: Wahrscheinlich der Radfahrer.

Mein Anruf bei der Versicherung ergab:

Die Versicherung hat schon einen höheren 4 stelligen Betrag gezahlt. Nach meinem anfänglichen Schock eines daraus resultierenden, bereits möglichen Schuldeingeständnisses ergab sich für "den allgemeinen Fall beim Unfall eines KFZ mit einem Fahrrad/Fußgänger":

"Wenn es nach einem Unfall um die Haftungsfrage geht, haften der Kraftfahrzeughalter und dessen Versicherung verschuldensunabhängig für Schäden beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges."

Meine Versicherung hatte mich bislang nicht über vorhandene Zahlungen informiert.

Die Leute am Telefon meinten, dass die Versicherung in unserem Fall wohl vor Gericht gehen werde. Bislang ergibt sich für uns keine Hochstufung der Versicherung.

Die Kfz-Versicherung darf uns/mich vor Gericht vertreten.

Meine Frage:

Wie gut wird meine KFZ-Versicherung uns vor Gericht vertreten? Hat meine Versicherung evtl auch Vorteile/Interesse daran, dass ich eine Teilschuld erhalte?

Brauchen wir einen eigenen Anwalt oder sollen wir uns mit dem vorhandenen Anwalt der Versicherung zufrieden geben?

Unfallhergang:

Meine Frau war im Stop & Go Verkehr. Ein Radfahrer fährt rechts an ihr vorbei und biegt ohne Handzeichen direkt vor dem Auto nach links (und fährt damit plötzlich vor das Auto). Der Radfahrer stürzt. Leider hat die Person eine Verletzung am Knie. Meine Frau hatte sich um die Person gekümmert und die Polizei anrufen lassen. Meine Frau rief mich an. Ich bin zur Unfallstelle geeilt. Wir hatten die Person ins Krankenhaus gefahren. Die Polizei kam zum Krankenhaus. Die Polizei nam den Unfallhergang auf. Als Schuldige wurde der Radfahrer eingetragen. Ich informierte am gleichen Tag die KFz-Versicherung. Das alles ist fast zwei Jahre her. Ob meine Frau noch fuhr oder stand ist nicht klar. Ob die Radfahrerin vom Auto angefahren wurde, ist nicht klar. Ob die Radfahrerin das Auto wirklich berührte oder erst nach dem Sturz gegen das Auto kam, ist nicht klar.

Jetzt erhielten wir ein Schreiben vom Gericht und Klageschrift des Anwalts vom Radfahrer. Zwei Jahre lang dachten wir, dass dem menschen nicht ernsthaft etwas passiert sei. Zwei Telefonanrufe(um zu erfahren wie es dem anderen menschen ergeht) ergaben keinen Kontakt. Wie ich damals las, können Anrufe und Kontaktaufnahmen auch als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Angeklagt sind meine Frau, ich und die Versicherung. Jetzige Kosten: ich schätze mindestens: 50.000€. Zusätzliche Kosten bei Erfolg für die Klägerin wegen 20% Behinderung usw: höherer 6stelliger Betrag.

Egal wie sympathisch der Radfahrer ist: Eine Klage ist aus deren Sicht unumgänglich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@moibmw schrieb am 24. April 2016 um 11:45:02 Uhr:

 

In Konsequenz bedeutet es, dass ich nichts machen muss, da uns sehr wahrscheinlich sowieso eine Teilschuld zugeschrieben werden wird.

Du solltest nicht Alles glauben, was in Foren so von sich gegeben wird. Wie z.B. solcher Unsinn:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. April 2016 um 11:02:35 Uhr:

Bei Unfällen mit im Verkehr schwächeren Teilnehmer (PKW<->Radfahrer, PKW<->Fußgänger) ist fast immer mindestens mit ein Teilschuld von 25-30% aus der sog. Betriebsgefahr des Fahrzeuges heraus zu rechnen.

Wenn das Verhalten des Radfahrers, so wie von Dir geschildert, den Unfall verursacht hat, tritt die Betriebsgefahr wegen des Verschuldens vollkommen zurück. Dann gibt es keine Teilschuld.

Ich empfehle Dir dringend, einen guten Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Sich hier auf die eigene Versicherung zu verlassen, ist mit Sicherheit nicht zielführend.

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37 Antworten
Themenstarteram 24. April 2016 um 13:48

Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. April 2016 um 14:03:08 Uhr:

 

Wenn das Verhalten des Radfahrers, so wie von Dir geschildert, den Unfall verursacht hat, tritt die Betriebsgefahr wegen des Verschuldens vollkommen zurück. Dann gibt es keine Teilschuld.

Ich empfehle Dir dringend, einen guten Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Sich hier auf die eigene Versicherung zu verlassen, ist mit Sicherheit nicht zielführend.

Über die Versicherung werde ich ja bereits durch einen Anwalt vertreten. Ob die Betriebsgefahr tatsächlich vollkommen zurück tritt? Das ist für mich fraglich. Welchen Sinn macht die allgemeine Betriebsgefahr, wenn sie bei Fremdverschulden vollkommen zurücktritt? Die allgemeine Betriebsgefahr sieht wahrscheinlich vor, dass ein PKW allein durch seinen Betrieb eine Gefahr darstellt und für andere zu Verletzungen führen kann. Das ist wahrscheinlich auch der Grund warum meine Versicherung - unabhängig von der Schuldfrage - schon gezahlt hat. Die machen das immer so. So erklärte es mir ein Vertreter der Versicherung am Telefon. Mal schauen, ob das noch klarer wird.

Danke für deinen Beitrag! Ich bin noch am abwägen, ob ich einen Rechtsanwalt einschalte. Trotz Suche im Web hatte ich keine adäquaten Informationen zu meinem Anliegen gefunden.

weitergehende Antworten habe ich mit folgenden Suchworten in einer Suchmaschine meiner Wahl gefunden: (endlich - dank der Stichworte allgemeine Betriebsgefahr)

"allgemeine betriebsgefahr pkw unfall versicherung"

 

Demnach wäre es wahrscheinlich kein Fall der "Allgemeinen Betriebsgefahr". Denn der Verursacher wäre - sofern der Richter es auch so sieht - der Radfahrer. Die allgemeine Betriebsgefahr würde greifen, wenn meine Frau während der Fahrt einen Herzanfall erleidet und gegen den Radfahrer fährt. Es ist nicht ihre Schuld - aber durch das Führen des PKW ist ein Schaden entstanden. Wenn meine Frau beim Fahren nach unten guck (also nicht zur Fahrbahn) und dann bewusst losfährt, wäre es (grob) fahrlässig. Dann hätte meine Frau Schuld. Wenn meine Frau losfährt ohne sich umfassend zu vergewissern, ob der Weg frei ist und z.B. ein Handzeichen eines Radfahrers übersehen hätte, wäre sie Schuld und die unsere KFZ-Haftpflichtversicherung müsste zahlen.

Hier findest Du einige Urteile.

Themenstarteram 24. April 2016 um 14:16

Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. April 2016 um 16:05:39 Uhr:

Hier findest Du einige Urteile.

Danke! Das hilft.

Grob formuliert: Die allgemeine Betriebsgefahr tritt also zurück, wenn die Schuld beim Fahrradfahrer liegt.

So bleibt meine eingangs formulierte Frage:

Wird meine KFZ-Haftpflicht mich gut vertreten?

am 24. April 2016 um 14:47

nein, die wird einfach 100.000 € auszahlen um 231,25€ über die nächsten jahre von dir zu kassieren. außerdem spielt es auch garkeine rolle, weil der Geschädigte nach §115 ein Direktanspruch gegen den Versicherer hat und dieser wird sich in diesem Rahmen nach dem persönlichen ermessen des versicherer verteidigen - ob du willst oder nicht.

Zitat:

@moibmw schrieb am 24. April 2016 um 16:16:04 Uhr:

 

So bleibt meine eingangs formulierte Frage:

Wird meine KFZ-Haftpflicht mich gut vertreten?

Deine KFZ-Haftpflicht wird Dich gar nicht vertreten.

Der Anwalt der Versicherung wird ausschließlich die Interessen der Versicherung vertreten (ob gut, lasse ich mal dahingestellt).

Diese sind nicht zwangsläufig dieselben wie Deine.

Ich persönlich würde mich auf keinen Fall vom Anwalt der Versicherung vertreten lassen.

Der KH Versicherer ersetzt nicht nur berechtigt eingeforderte Schäden, er wehrt auch unberechtigt geforderte Schäden auch vor Gericht mit eigenen/beauftragten RAW ab.

Das bereits Schadensummen geflossen sind, kann durch ein Teilungsabkommen mit den Krankenkassen zusammenhängen. D.h., die Krankenkasse des Radfahrers hat die entstandenen Kosten bei dem Versicherer geltend gemacht.

Ich würde den Versicherer nach dem Stand der Dinge fragen bzw um Information bitten (schriftlich).

Die andere Sache ist die, wenn eine Person verletzt wurde, geht das automatisch vor die Staatsanwaltschaft und die entscheidet, ob ein Strafverfahren eröffnet wird oder nicht.

Schon irgentwas von der Staatsanwaltschaft gehört ?

am 24. April 2016 um 17:37

Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. April 2016 um 18:12:14 Uhr:

Zitat:

@moibmw schrieb am 24. April 2016 um 16:16:04 Uhr:

 

So bleibt meine eingangs formulierte Frage:

Wird meine KFZ-Haftpflicht mich gut vertreten?

Deine KFZ-Haftpflicht wird Dich gar nicht vertreten.

Der Anwalt der Versicherung wird ausschließlich die Interessen der Versicherung vertreten (ob gut, lasse ich mal dahingestellt).

Diese sind nicht zwangsläufig dieselben wie Deine.

Ich persönlich würde mich auf keinen Fall vom Anwalt der Versicherung vertreten lassen.

Auf deinen Versuch, diesen Schwachsinn auch zu erklären, sind wir hier alle sicherlich schon gespannt.

Themenstarteram 24. April 2016 um 17:42

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. April 2016 um 16:47:52 Uhr:

nein, die wird einfach 100.000 € auszahlen um 231,25€ über die nächsten jahre von dir zu kassieren. außerdem spielt es auch garkeine rolle, weil der Geschädigte nach §115 ein Direktanspruch gegen den Versicherer hat und dieser wird sich in diesem Rahmen nach dem persönlichen ermessen des versicherer verteidigen - ob du willst oder nicht.

Die Versicherung hat ein Interesse nur dann zu zahlen, wenn sie zahlungspflichtig ist. Das verlangen auch Eigentümer und andere Mitglieder der Versicherungsgemeinschaft. Der Direktanspruch regelt, dass die Haftpflicht im Schadensfall und Schuldfall erst ein mal zahlen muss. Dass eine Versicherung in einem unklaren Fall oder einem Fall mit guten Gewinnchancen für die Versicherung "einfach" 100.000€ auszahlt, ist mir neu.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. April 2016 um 18:12:14 Uhr:

 

Deine KFZ-Haftpflicht wird Dich gar nicht vertreten.

Der Anwalt der Versicherung wird ausschließlich die Interessen der Versicherung vertreten (ob gut, lasse ich mal dahingestellt).

Diese sind nicht zwangsläufig dieselben wie Deine.

Ich persönlich würde mich auf keinen Fall vom Anwalt der Versicherung vertreten lassen.

Mein Versicherer hat eine "Regulierungsvollmacht".

Die Versicherung ist bevollmächtigt, gegen die mich geltend gemachten Schadenersatzansprüche in meinem Namen zu erfüllen oder abzuwehren.

Also wird der Versicherer mich vertreten. Ob das ausreichend gut ist, ist die Frage.

Auch wenn die Interessen der Versicherung nicht unbedingt mit meinen Interessen identisch sind, so sind sie doch sehr ähnlich.

Die Versicherung haftet bei Personenschäden bis 100 mio €.

 

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 24. April 2016 um 19:30:08 Uhr:

Der KH Versicherer ersetzt nicht nur berechtigt eingeforderte Schäden, er wehrt auch unberechtigt geforderte Schäden auch vor Gericht mit eigenen/beauftragten RAW ab.

Das bereits Schadensummen geflossen sind, kann durch ein Teilungsabkommen mit den Krankenkassen zusammenhängen. D.h., die Krankenkasse des Radfahrers hat die entstandenen Kosten bei dem Versicherer geltend gemacht.

Ich würde den Versicherer nach dem Stand der Dinge fragen bzw um Information bitten (schriftlich).

Die andere Sache ist die, wenn eine Person verletzt wurde, geht das automatisch vor die Staatsanwaltschaft und die entscheidet, ob ein Strafverfahren eröffnet wird oder nicht.

Schon irgentwas von der Staatsanwaltschaft gehört ?

Ich habe die Versicherung so verstanden, dass es ein Teilungsabkommen mit den Krankenkassen gibt.

Von der Staatsanwaltschaft habe ich bislang nichts gehört.

Den Versicherer anzuschreiben - und auf eine schriftliche Fixierung zu achten - hatte ich mir auch schon überlegt.

Vermutlich hat der Radfahrer sich nun überlegt, eine Privatklage gegen Deiner Frau zu starten.

Themenstarteram 24. April 2016 um 18:21

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 24. April 2016 um 19:47:04 Uhr:

Vermutlich hat der Radfahrer sich nun überlegt, eine Privatklage gegen Deiner Frau zu starten.

Genau so. Der Radfahrer will Ansprüche geltend machen - der Radfahrer kann dabei fast nur gewinnen.

Aus der Sicht des Radfahrers gilt: Falls es schief geht: Sind ein paar Tausend € im Wind oder die Rechtsschutzversicherung zahlt (falls vorhanden). Im Fall des Erfolges (und somit einer Teil- oder Gesamtschuld auf unserer Seite) gibt es ein Leben lang Geld.

am 24. April 2016 um 20:07

Zitat:

@moibmw schrieb am 24. April 2016 um 19:42:36 Uhr:

 

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. April 2016 um 16:47:52 Uhr:

nein, die wird einfach 100.000 € auszahlen um 231,25€ über die nächsten jahre von dir zu kassieren. außerdem spielt es auch garkeine rolle, weil der Geschädigte nach §115 ein Direktanspruch gegen den Versicherer hat und dieser wird sich in diesem Rahmen nach dem persönlichen ermessen des versicherer verteidigen - ob du willst oder nicht.

Die Versicherung hat ein Interesse nur dann zu zahlen, wenn sie zahlungspflichtig ist. Das verlangen auch Eigentümer und andere Mitglieder der Versicherungsgemeinschaft. Der Direktanspruch regelt, dass die Haftpflicht im Schadensfall und Schuldfall erst ein mal zahlen muss. Dass eine Versicherung in einem unklaren Fall oder einem Fall mit guten Gewinnchancen für die Versicherung "einfach" 100.000€ auszahlt, ist mir neu.

Du verwechselt hier Direktanspruch (115VVG) mit Dritthaftung (117VVG).

Zitat:

@moibmw schrieb am 24. April 2016 um 19:42:36 Uhr:

 

Die Versicherung haftet bei Personenschäden bis 100 mio €.

Der Versicherer haftet bis 8,12,14 oder 15 Mio (je nach Versicherungsvertrag) pro Personenschaden. Es gibt ein Sublimit zu den 100 Mio.

Zitat:

@moibmw schrieb am 24. April 2016 um 19:42:36 Uhr:

Den Versicherer anzuschreiben - und auf eine schriftliche Fixierung zu achten - hatte ich mir auch schon überlegt.

und was willst du denn genau mit dem Versicherer ausmachen?

Ich würde mir auch einen Anwalt holen, der meine eigenen Rechte vertritt. Fachgebiet Verkehrsrecht, Interessensschwerpunkte Strafrecht und Versicherungsrecht. So eine Kombination.

Was überholt der Radfahrer auch rechts (verwammst dabei noch den rechten Spiegel, weil er nicht vorbei kommt) um dann quer die Spur zu wechseln und dabei mit dem Pedal am Stoßfänger hängen bleibt. Der war bestimmt besoffen oder Fahrradkurier, die machen das auch immer so. Und jenen Verdienstausfall möchte er nun. Klar hatte der Radfahrer nun Schmerzen. Ich bin jetzt mal fies: Wer so massochistisch dem Regelwerk der StVO trotzt, selber schuld. Er muss doch da nicht vorbei!

Ich bin selbst oft Radfahrer, man glaubt es kaum. Wer ordentlich fährt, dem passiert auch nichts.

Rechtsgrundlage:

Bei ausreichendem Platz dürfen Radfahrer an wartenden Fahrzeugen rechts überholen! Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. (§ 5 Absatz 8 StVO) Es ist daher offiziell erlaubt, an Staus oder an einer roten Ampel mit dem Fahrrad bis nach vorn zu fahren. Allerdings ist dies nur auf der rechten Spur auf der rechten Seite erlaubt. Wartende Fahrzeuge müssen rechts auch keinen Platz lassen. In diesen Fällen muss man warten und darf sich nicht im Slalom vorbeischlängeln.

Quelle: http://www.rad-recht.de/rad-recht/rechtsirrtuemer/rechts-ueberholen/

Ausreichend Platz interpretiere ich nun so, Lenkerbreite plus 30cm neben dem rechten Außenspiegel. Ehrlich - Die wenigsten Kreuzungen eigenen sich für ein solches Manöver.

Ich bin kein Hasser von Radfahrern. Ich halte Abstand und bin auch zuvorkommend. Aber manche Radler übertreiben es halt zu gern...

am 24. April 2016 um 23:14

Wer bezahlt den Rechtsanwalt?

Der der ihn beauftragt?

am 25. April 2016 um 9:42

Dem wird so sein.

Denn soviel ich weiß, deckt das auch keine Rechtsschutzversicherung.

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