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Wie gut vertritt mich meine Kfz-Versicherung?

Themenstarteram 24. April 2016 um 8:55

Das Auto ist auf mich zugelassen. Unfallschuldiger: Wahrscheinlich der Radfahrer.

Mein Anruf bei der Versicherung ergab:

Die Versicherung hat schon einen höheren 4 stelligen Betrag gezahlt. Nach meinem anfänglichen Schock eines daraus resultierenden, bereits möglichen Schuldeingeständnisses ergab sich für "den allgemeinen Fall beim Unfall eines KFZ mit einem Fahrrad/Fußgänger":

"Wenn es nach einem Unfall um die Haftungsfrage geht, haften der Kraftfahrzeughalter und dessen Versicherung verschuldensunabhängig für Schäden beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges."

Meine Versicherung hatte mich bislang nicht über vorhandene Zahlungen informiert.

Die Leute am Telefon meinten, dass die Versicherung in unserem Fall wohl vor Gericht gehen werde. Bislang ergibt sich für uns keine Hochstufung der Versicherung.

Die Kfz-Versicherung darf uns/mich vor Gericht vertreten.

Meine Frage:

Wie gut wird meine KFZ-Versicherung uns vor Gericht vertreten? Hat meine Versicherung evtl auch Vorteile/Interesse daran, dass ich eine Teilschuld erhalte?

Brauchen wir einen eigenen Anwalt oder sollen wir uns mit dem vorhandenen Anwalt der Versicherung zufrieden geben?

Unfallhergang:

Meine Frau war im Stop & Go Verkehr. Ein Radfahrer fährt rechts an ihr vorbei und biegt ohne Handzeichen direkt vor dem Auto nach links (und fährt damit plötzlich vor das Auto). Der Radfahrer stürzt. Leider hat die Person eine Verletzung am Knie. Meine Frau hatte sich um die Person gekümmert und die Polizei anrufen lassen. Meine Frau rief mich an. Ich bin zur Unfallstelle geeilt. Wir hatten die Person ins Krankenhaus gefahren. Die Polizei kam zum Krankenhaus. Die Polizei nam den Unfallhergang auf. Als Schuldige wurde der Radfahrer eingetragen. Ich informierte am gleichen Tag die KFz-Versicherung. Das alles ist fast zwei Jahre her. Ob meine Frau noch fuhr oder stand ist nicht klar. Ob die Radfahrerin vom Auto angefahren wurde, ist nicht klar. Ob die Radfahrerin das Auto wirklich berührte oder erst nach dem Sturz gegen das Auto kam, ist nicht klar.

Jetzt erhielten wir ein Schreiben vom Gericht und Klageschrift des Anwalts vom Radfahrer. Zwei Jahre lang dachten wir, dass dem menschen nicht ernsthaft etwas passiert sei. Zwei Telefonanrufe(um zu erfahren wie es dem anderen menschen ergeht) ergaben keinen Kontakt. Wie ich damals las, können Anrufe und Kontaktaufnahmen auch als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Angeklagt sind meine Frau, ich und die Versicherung. Jetzige Kosten: ich schätze mindestens: 50.000€. Zusätzliche Kosten bei Erfolg für die Klägerin wegen 20% Behinderung usw: höherer 6stelliger Betrag.

Egal wie sympathisch der Radfahrer ist: Eine Klage ist aus deren Sicht unumgänglich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@moibmw schrieb am 24. April 2016 um 11:45:02 Uhr:

 

In Konsequenz bedeutet es, dass ich nichts machen muss, da uns sehr wahrscheinlich sowieso eine Teilschuld zugeschrieben werden wird.

Du solltest nicht Alles glauben, was in Foren so von sich gegeben wird. Wie z.B. solcher Unsinn:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. April 2016 um 11:02:35 Uhr:

Bei Unfällen mit im Verkehr schwächeren Teilnehmer (PKW<->Radfahrer, PKW<->Fußgänger) ist fast immer mindestens mit ein Teilschuld von 25-30% aus der sog. Betriebsgefahr des Fahrzeuges heraus zu rechnen.

Wenn das Verhalten des Radfahrers, so wie von Dir geschildert, den Unfall verursacht hat, tritt die Betriebsgefahr wegen des Verschuldens vollkommen zurück. Dann gibt es keine Teilschuld.

Ich empfehle Dir dringend, einen guten Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Sich hier auf die eigene Versicherung zu verlassen, ist mit Sicherheit nicht zielführend.

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Deine HP-Versicherung vertritt Dich überhaupt nicht. Wird Deiner Frau ein Verschulden nachgewiesen, hat die Versicherung zu leisten.

An Deiner Stelle würde ich einen Anwalt nehmen, damit die strafrechtliche Vertretung gegeben ist.

Um die Versicherung würde ich mich an Deiner Stelle nicht sorgen.

am 24. April 2016 um 9:02

Zitat:

@moibmw schrieb am 24. April 2016 um 10:55:25 Uhr:

Meine Frage:

Wie gut wird meine KFZ-Versicherung uns vor Gericht vertreten?

Hat meine Versicherung evtl auch Vorteile/Interesse daran, dass ich eine Teilschuld erhalte?

Brauchen wir einen eigenen Anwalt oder sollen wir uns mit dem vorhandenen Anwalt der Versicherung zufrieden geben?

Da sie am Ende den Schaden zahlen muss, vermutlich so gut sie kann.

Nö.

Die Versicherung regelt es. Ihr habt sie mit dem Kfz-Vertrag regulierungsbevollmächtigt.

Eine Rückstufung ist 2017 zu erwarten.

Bei Unfällen mit im Verkehr schwächeren Teilnehmer (PKW<->Radfahrer, PKW<->Fußgänger) ist fast immer mindestens mit ein Teilschuld von 25-30% aus der sog. Betriebsgefahr des Fahrzeuges heraus zu rechnen. Der schwächere Teilnehmer am Straßenverkehr wird haftungsrechtlich begünstigt. Wenn garnicht mehr klar ist, wie der Unfall passiert ist (schreibst du ja selbst), ist es kühn zu behaupten, dass ihr nicht Schuld am Unfall seit. Ist aber egal. Der Richter wird schon seine Meinung dazu sagen :D.

am 24. April 2016 um 9:04

Zitat:

@wolfgear schrieb am 24. April 2016 um 11:00:42 Uhr:

An Deiner Stelle würde ich einen Anwalt nehmen, damit die strafrechtliche Vertretung gegeben ist.

es wurde kein strafrechtliches Verfahren gegen die Frau des TE eingeleitet. Oder habe ich etwas überlesen?

Was für eine strafrechtliche Vertretung soll in einem zivilrechtlichen Verfahren erfolgen?

Natürlich hat die Versicherung ein Interesse daran die Ansprüche des Geschädigten abzuwehren. Sie muss ja sonst eine Summe, die nicht mal eben durch Rückstufung wieder einzunehmen ist, auszahlen.

Solange strafrechtlich nichts gegen die Autofahrerin läuft würde ich dem ganzen Treiben ohne Anwalt zusehen und abwarten was passiert.

Die Summen sind ersteinmal hoch, das wär aber doch Sache der Versicherung ?? Genau dafür hat man doch eine Haftpflicht. Und warum bist du "angeklagt", warst doch garnicht beteiligt??

Oder wollen die euch jetzt einen Strick daraus drehen, selbst "Krankentransporter" gespielt zu haben??

Wurde mir vor~7 Jahren im Erste Hilfekurs beigebracht, nie Verletzte selber in Krankenhaus bringen, nur in absoluten Einzelfällen. Einen anderen Grund sehe ich da jetzt nicht.

Denke aber mal der Radfahrer versucht es jetzt mit seinem Anwalt mal, da wird aber deine Versicherung schon für Abwehr sorgen, sollte sie zumindest.

am 24. April 2016 um 9:19

"Es ist immer besser, aus mehreren Rohren zu schießen".

Der TE ist Halter = Haftung aus §7StVG

Die Frau des TE ist Fahrer = Haftung aus §823 BGB

Gegen die Versicherung besteht ein Direktanspruch = Haftung aus §115 VVG i.V.m. haftungszuweisender Norm

Zudem kann der Verklagte nicht als Zeuge im Verfahren fungieren.

Es ist vermutlich eher eine taktische Erwägung des Anwalts des Radfahrers alle Parteien zu verklagen.

Themenstarteram 24. April 2016 um 9:45

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. April 2016 um 11:02:35 Uhr:

...

Die Versicherung regelt es. Ihr habt sie mit dem Kfz-Vertrag regulierungsbevollmächtigt.

Eine Rückstufung ist 2017 zu erwarten.

Bei Unfällen mit im Verkehr schwächeren Teilnehmer (PKW<->Radfahrer, PKW<->Fußgänger) ist fast immer mindestens mit ein Teilschuld von 25-30% aus der sog. Betriebsgefahr des Fahrzeuges heraus zu rechnen. Der schwächere Teilnehmer am Straßenverkehr wird haftungsrechtlich begünstigt. Wenn garnicht mehr klar ist, wie der Unfall passiert ist (schreibst du ja selbst), ist es kühn zu behaupten, dass ihr nicht Schuld am Unfall seit. Ist aber egal. Der Richter wird schon seine Meinung dazu sagen :D.

Ich verstehe es auch so, dass die Versicherung regulierungsbevollmächtigt ist.

Deine Information zur Betriebsgefahr bedeutet fast zwangsläufig, dass in Konsequenz unsere Versicherung hochgestuft wird. Die Schuldfrage ist in diesem Fall sogar nebensächlich: Man bekommt demzufolge ja fast immer eine Teilschuld.

Der Richter ... ja, der wird letztendlich seine Meinung dazu sagen :rolleyes: :D

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. April 2016 um 11:19:55 Uhr:

"Es ist immer besser, aus mehreren Rohren zu schießen".

Der TE ist Halter = Haftung aus §7StVG

Die Frau des TE ist Fahrer = Haftung aus §823 BGB

Gegen die Versicherung besteht ein Direktanspruch = Haftung aus §115 VVG i.V.m. haftungszuweisender Norm

Zudem kann der Verklagte nicht als Zeuge im Verfahren fungieren.

Es ist vermutlich eher eine taktische Erwägung des Anwalts des Radfahrers alle Parteien zu verklagen.

Danke für die Klarstellung, warum Meine Frau, ich und die Versicherung genannt werden.

Ich denke nicht, dass es eine "taktische" Abwägung ist. Meine Frau, ich und die Versicherung sind alle aus bekannten Gründen betroffen. Der Anwalt muss in Konsequenz uns drei benennen.

Danke an alle für eure schnellen Beiträge. Das war erhellend.

In Konsequenz bedeutet es, dass ich nichts machen muss, da uns sehr wahrscheinlich sowieso eine Teilschuld zugeschrieben werden wird.

Da anscheinend auch Körperverletzung vorlag, Radfahrer kam ja ins Krankenhaus, unterstelle ich mal, dass auch ein strafrechtliches Verfahren in den Startlöchern steht.

Kurze Frage zwischen durch:

Wenn ich also bewusst als Radfahrer gegen ein Auto fahre hat das meistens eine Teilschuld? Mal angenommen man macht es gekonnt das es nicht auffällt.

Nennt sich dan Versicherungsbetrug und wird auch bandenmäßig so praktiziert, wird aber böse für dich, wenn dir einer das nachweisen kann.

Es gibt ja auch aus dem Asiatischen/Russichen raum genug Dashcam Videos, wie sich Fussgänger regelrecht auf die Motorhaube schmeißen um einen Unfall vorzutäuschen. Sowas kommt hier bestimmt auch vor. ohne Zeugen ist das echt ein Problem für den Autofahrer.

am 24. April 2016 um 10:31

Was willst du machen, wenn es nicht auffällt?

Dann läuft die Sache natürlich so ab, als wäre es ein ganz normaler Unfall.

am 24. April 2016 um 10:33

Zitat:

@wolfgear schrieb am 24. April 2016 um 11:00:42 Uhr:

 

An Deiner Stelle würde ich einen Anwalt nehmen, damit die strafrechtliche Vertretung gegeben ist.

Das wird ein teurer Spaß!

am 24. April 2016 um 10:38

Zitat:

@trouble01 schrieb am 24. April 2016 um 12:12:15 Uhr:

Da anscheinend auch Körperverletzung vorlag, Radfahrer kam ja ins Krankenhaus, unterstelle ich mal, dass auch ein strafrechtliches Verfahren in den Startlöchern steht.

zwei Jahre nach der Tat?

Naja, ich würde vermuten, das da nichts kommt ;)

Zitat:

@moibmw schrieb am 24. April 2016 um 11:45:02 Uhr:

 

In Konsequenz bedeutet es, dass ich nichts machen muss, da uns sehr wahrscheinlich sowieso eine Teilschuld zugeschrieben werden wird.

Du solltest nicht Alles glauben, was in Foren so von sich gegeben wird. Wie z.B. solcher Unsinn:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. April 2016 um 11:02:35 Uhr:

Bei Unfällen mit im Verkehr schwächeren Teilnehmer (PKW<->Radfahrer, PKW<->Fußgänger) ist fast immer mindestens mit ein Teilschuld von 25-30% aus der sog. Betriebsgefahr des Fahrzeuges heraus zu rechnen.

Wenn das Verhalten des Radfahrers, so wie von Dir geschildert, den Unfall verursacht hat, tritt die Betriebsgefahr wegen des Verschuldens vollkommen zurück. Dann gibt es keine Teilschuld.

Ich empfehle Dir dringend, einen guten Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Sich hier auf die eigene Versicherung zu verlassen, ist mit Sicherheit nicht zielführend.

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