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Wie Beweise ich Beweislast

Themenstarteram 26. Mai 2005 um 19:26

Hallo an alle!

Kann mir jemand bitte sagen wie ich Beweisen muss das das Auto schon vom Anfang an Mängel gehabt hat?

Ich war schon 2 mal beim OAMTC (ARBÖ) zwecks den Fehler ( Ruckeln was das Auto hat, ist das Beweis genug für den Händler, z.b. Konsumentenschutz?

34 Antworten

Moin,

wichtig ist nicht, wann ein Mangel beseitigt wird sondern wann er auftritt...

Am besten lässt Du Dir jetzt schon einmal bestätigen, dass es den Mangel gibt von Deinem Händler und er soll sich dann auch gleich darin verpflichten den Mangel abzustellen und alles ist im Lack... wann auch immer er das macht kann ja fast egal sein...

Wichtig ist, dass Du was in Händen hast, dass Dein Auto diesen Mangel hat und Dein Händler auch davon vor dem 2.6.2005 unterrichtet war...

Beste Grüße

Themenstarteram 26. Mai 2005 um 20:22

Ich Könnte ja zum Tüv gehen und das checken lassen, und wenn die Das aufschreiben das er Ruckelt müsste das auch gelten!

Ausserdem hat der Händler sich selbst verraten und die ganze Werkstatt, denn er weiss ja schon das das Auto ruckelt!

lg Sasha

Moin,

habe den Thread zunächst in das richtige Forum verschoben (weil dieser hier die sinnvollsten Antworten hatte) und die restlichen Crosspostings gelöscht.

Bitte künftig zu einem Thema auch nur einen Thread eröffnen...

Beste Grüße

am 27. Mai 2005 um 13:55

Hallo,

folgende Schritte sind extrem wichtig.

Laß Dich auf keine weiteren Hinhalte- Taktiken ein. Der Kerl spielt nur auf Zeit.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, schalte diese jetzt sofort ein.

Laß Dir schriftlich vom Verkäufer bestätigen, daß der Wagen Mängel hat.

Alternativ schreib dem Verkäufer einen Brief, in dem Du Ihn zur sofortigen Beseitigung aller Mängel aufforderst.. Übergib diesen Brief persönlich oder stell Ihn per Einschreiben Übergabe zu.

Sprich in dem Brief auch an, daß Du diese Mängel bereits mehrmals mündlich angezeigt hast.

Gib dem Händler max. 10 Tage Zeit. Länger dauert keine Diagnose, Teilebestellung & Reparatur. Hau ruhig etwas auf den Putz, sag dem Händler Du läßt auf seine Kosten ein Vollgutachten bei einem Sachverständigen erstellen für eine spätere gerichtliche Klärung.

Sollte dann noch immer keine Reaktion erfolgen, wird´s langsam hinterhältig.

Jetzt bleibt Dir nur noch der gerichtliche Weg. Und der dauert garantiert 6 Monate.

Ist der Händler eigentlich ein offizieller Peugeot- Händler? Wenn ja, lohnt sich ein auch Anruf bei Peugeot Österreich.

 

Meld Dich, sobald Du etwas neues hast.

am 27. Mai 2005 um 18:00

Gewährleistungsrecht

 

Hallo Sascha,

wie die vorherigen Posts schon sagen, in den ersten 6 Monaten ist dein Peugeot-Händler in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Auslieferung noch nicht vorhanden war. Diesr Beweis ist für Ihn unmöglich. Allerdings muss der FEhler nicht innerhalb der ersten 6 Monate behoben sondern lediglich angezeigt werden (beim Händler). Ich würde jetzt an deiner Stelle folgendes machen:

Schreibe einen Brief (Einschreiben mit Rückschein) an deinen PUG-Händler. Hiermit hast du einen Beweis, dass du Ihn über den FEhler in Kenntnis gesetzt hast, alles andere wie GEspräche ecc. werden sich im Fall der Fälle nicht wirklich beweisen lassen.

Als nächstes schreibst du ein Schreiben an Peugeot Deutschland (Anschrift s. Peugeot-Homepage).

Mit diesen beiden SChritten hast du alles in deiner Macht liegende getan. Im Brief an Peugeot Deutschland beschreibst du zum einen dein Problem und nennst zum anderen den Händler, der dich die ganze Zeit verarscht hat, wenn es richtig ist was du geschrieben hast das du schon mehrere Male bei Ihm deshalb warst und er das Problem nicht lösen konnte.

Dann nimmst du dir einen Anwalt (Rechtsschutzversicherung) und klagst den Sauhaufen an die Wand.

Wenns jetzt noch Fragen geben sollte, helfe dir gott.

MfG

Gino

Themenstarteram 27. Mai 2005 um 20:00

Danke an alle mir geschrieben haben!

 

Ich war heute wieder bei dem Toyota Händler, und der A... sagte ich habe keine Zeit bin ganz alleine soll am Dienstag früh kommen, und der schaut sich das Auto wieder an!

Der geht mir schon auf die nerven!

Ich werde den Brief am Wochenden schreiben und ihn auffordern bis Donnerstag 2 Juni das alles fertig ist, den Brief werde ich ihm persönlich sowohl auch noch einen als Einschreiben schicken!

Ich werde das schon irgendwie machen und ihm beweisen das das Auto mängel hat, ich werde wenn es sein muss einen Sachverständigen auf seine kosten anfordern, mal sehen wie der am Dienstag reagieren wird, wenn ich ihm den Brief übergebe!

 

Ausserdem werde ich mein Auto nicht wider abholen bevor die es nicht rapriert haben!

Ich danke euch allen die mir geschrieben haben, ich bin ehrlich voll froh das es noch so gute Menschen gibt, ich danke euch!

lg Sasha

Themenstarteram 30. Mai 2005 um 17:42

Hallo an alle!

Habe heute Früh den Brief per Einschreiben und Rückgabeschein geschickt, und gegen 16h habe ich mein Auto dort abgegeben, und jetzt gebe ich den Händler 10 Tage Zeit, die sollen sich einfach melden,ich meld mich diese Woche bestimmt nicht!

Mal schauen was da rauskommt, ich werde euch darüber berichten!

lg Sasha

Hallo.

Ich will euch ja keine Angst machen, aber das deutsche Gewährleistungsrecht ist so ziemlich das schäbigste, wo gibt!

Entscheidend ist wirklich, wann der Mangel vorlag!

Dies muß vor Übergabe gewesen sein.

Die 476 Vermutung (6 Monate) ist eine widerlegbare!

Wenn ihr also einen Reparaturanspruch (Nachbesserung) geltend macht, muß eindeutig festgestellt werden, daß der Mangel vorher vorlag!! Wenn nur die Möglichkeit besteht, daß der Mangel durch ganz normale Abnutzung entstanden ist, oder gar selbst verschuldet, also nicht eindeutig festgestellt werden kann, daß der Mangel vorher da war, muß man selber zahlen. Da können ruhig gerade mal ein paar Tage seit Kauf vergangen sein!

Auf den Punkt gebracht: Letztendlich muß man doch selber beweisen!!!! Die 6 Monatsregel ist nur eine Vermutung zuungunsten des Verkäufers, welche nicht die Beweisführung außer kraft setzt!!!

Speziell bei Gebrauchtwagen ist sogar strittig, ob der überhaupt unter die 6 Monate Regel fallen soll.

daher: Besser mit Garantie kaufen!

 

Zum Fall: Hoffe auf Kulanz seitens des Händlers. Oder freu dich, wenn du eine rechtsschutzversicherung hast. Dann läßt du ein Gutachten unter federführung eines Anwaltes erstellen. Und wenn dort festgestellt wird, daß der mangel vorher vorlag, gibt hoffentlich der Händler kleinbei, oder aber du trittst vom Kaufvertrag zurück. Problem: Kann sich 1-2 Jahre ziehen, daß Auto steht nur rum. Dann vielleicht besser Mindern und Verkäufer auf Rückzahlung des zuviel gezahlten verklagen, und dann selbst reparieren.

Hoffe ich konnte helfen.

Themenstarteram 31. Mai 2005 um 19:17

Mangel war schon vor Autokauf da!

lg Sasha

Wenn das so klar ist, warum dann der ganze Streß?

Oder wird`s wenn`s hart auf hart kommt doch schwierig?

Der Händler wird eventuell sagen: Er hat ihn Probe gefahren und mitgenommen. Der beschriebene Mangel ist später aufgetreten!

Und nu? Brauchste ein Gutachten!

Aber wie gesagt, vielleicht sagt der Händler auch, ok der mangel lag vorher vor. Oder aber er ist kulant.

Frage: Warum verhält er sich dann so, wie beschrieben??????

am 1. Juni 2005 um 16:22

Beweislast beim Händler

 

HI Leute,

korrigier mich wenn ich falsch liege aber der Händler muss beweisen, dass der fehler nicht bei auslieferung bestanden hat. hierfür reicht meines erachtens nach eine blose behauptung nicht aus, sonst könnte ich als beweisführung ja auch ganz plump sagen: DOCH

Ich glaube zur klärung dieser frage wäre ein juristenforum besser angesagt.

viel erfolg

gino

Themenstarteram 1. Juni 2005 um 17:08

Klarheit ist da!

 

Hallo an alle!

Ich habe heute wieder den Toyota Händler angerufen, und mir sagte das mein Auto jetzt beim Peugeot Händler steht, ich fragte ihn wo, und er nennte mir den Namen!

Ich habe dorthin angerufen und die sagten mir das die Einspritzpumpe defekt ist, ein Magnetventil und Förderweg, kann man aber Reparieren beim Bosch Dienst!

Für mich jetzt ein ganz klarer Fall, den wie ich das Auto am 1 Tag abgeholt habe, war die Einspritzpumpe Undicht, Toyota schickte die gleich zum Abdichten ein, und mir wurde gesagt das das eie Tauschpumpe ist, und deshalb hab ich immer Die ESP ausgeschlossen wegen dem Ruckeln!

Es stellte sich aber heraus das er sie nur abgedichtet hatte und nicht das Magnetventil erneuert wurde und Förderweg eingetellt!

Also muss er es so oder so wieder im Kauf nehmen, ein klarer Fall, er muss zahlen!

 

Ob das Ruckeln von der ESP kommt wird sich herausstellen, es kann aber was anderes sein,als erstes ist es wichtig die ESP zu reparieren, dann kann man weiterschauen sagte der Peugeot Händler!

Ich werde euch mitteilen wie es weiterverlaufen wird

lg Sasha

@Relaxolator

Also: der BGH entscheidet so, wie ich es geschrieben hab. Die 6 Monats Regel stellt lediglich eine Vermutung (nicht Beweis) hinsichtlich der zeitlichen Komponete bzgl. Mangelbestehen dar.

Der käufer hat gemäß 363 bgb den Beweis zu führen:

1. mangel beweisen i.S.d. 434 BGB. Das muß er immer!!!

2. Beweisen das der Mangel vorher vorlag! Hier kommt 476 ins Spiel. Der vermutet , daß wenn ein bewiesener Mangel nach 1. vorliegt, dieser vor Übergabe vorlag! Wird nun aber gutachterlich festgestellt, daß der Mangel durch ganz normale Abnutzung oder vielleicht (die Möglichkeit reicht aus, kann nicht 100% ausgeschlossen werden) selbst verschuldet durch Käufer, dann ist die 476 Vermutung widerlegt. Der Käufer muß nun beweisen, daß der mangel vorher vorlag, will er gewähleistungsrechte geltend machen! Das wird ihm aufgrund des Gutachtens unmöglich sein. Folge: Keine Reperatur, obwohl man den wagen vielleicht nur einen Monat hat!

Diese Rechtsprechung wird aber kritisiert. Aber so ist sie zur Zeit nun einmal.

Kritikpunkt ist, deshalb miene Aussage "schäbigste wo gibt", daß man im Endeffekt auf das ganz normale Kaufrecht verwiesen wird. Eben Käufer muß alles beweisen. Das dürfte gegen die EU Verbraucherschutzrichtlinie verstoßen.

So, und nu geh ich wieder ins Juristenforum. ;-)

Hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.

Das Wichtigste zum Schluß: rechtschutzversicherungen kann ich nur empfehlen.

am 2. Juni 2005 um 14:11

Hallo,

an S_1978:

triit der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf, muß der KÄUFER gar nichts beweisen. Der VERKÄUFER hat die Beweispflicht. Und die ist fast unmöglich.

Konkreter, selbst erlebter Fall: Ich hab einen gebrauchten 406 gekauft. Ich hab das Fahrzeug Probe gefahren, alles Super. Keine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen.

Etwa 14 Tage nach der Abholung scheppert und dröhnt es unter´m Auto. Zurück zum Händler und um Erklärung gebeten. Der sagte mir, es liegt am Auspuff. Das ist ein Sportauspuff, der klingt so.

Ja klar, da ich auch jeden Morgen in den Tank pinkel um nicht zur Tanke zu müssen, hab ich das sofort geglaubt.

Also auf dem Rückweg beim ADAC vorbei und die Sache prüfen lassen. Resultat: Mittelschalldämpfer innerlich komplett im Eimer.

Wieder zum Händler, dem das Ergebnis präsentiert und zu baldigem Austausch aufgefordert.

Es folgte das übliche Spiel: abwiegeln & stur stellen. Ich hab sogar noch ein Angebot gemacht: Er zahlt die Teile, ich die Arbeitszeit. Aber er wollte nicht.

Vom Händler direkt zum Anwalt. Rechschutzversicherung sei Dank!!

Der Papierkrieg dauerte ca 18 Monate. Dann entschied ein Gericht die Sache.

Lange Rede, kurzer Sinn. Das Gericht ordnete eine Kostenteilung an: der Händler zahlt die Teile, ich die Arbeitszeit.

Im Zweifel für den Verbraucher, weil nur der Händler den technischen Zustand eines Gebrauchtwagens richtig beurteilen kann. Er hätte also vor dem Verkauf die defekten Teile wechseln müssen.

Hätte ich eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, hätte ich alles bezahlen müssen. Stichwort Kilometerleistung. Dank des Gewährleistungsrechts hat man als Käufer bessere Chancen als mit eine Garantie.

Hallo loewenpower406.

Erst ein kleiner Scherz:

Uns unterscheidet, daß du zum Anwalt gehen mußt.

Nun zur Sache:

18 Monate hat der Spaß gedauert, und du mußtest die Arbeitszeit zahlen.

Also das nenn ich doch mal ein tolles Gewährleistungsrecht.

Aber ich kenne deinen Fall nicht ausreichend.

1. Lag der Kauf vor dem 1.1.2002?

2. Am Ende schreibst du, daß laut Gericht der Händler vor Verkauf die defekten Teile hätte wechseln müssen.

Daß heißt für mich, es wurde festgestellt, daß die Mängel i.S.d. 434 vor Verkauf vorlagen. Beweis durch dich, Anawlt, geführt!

Daher Gewährleistungsrecht anwendbar. -> Reperatur durch Verkäufer, vollkommen auf dessen Kosten.

Insoweit unproblematisch, und in diesem Fall auch besser als Garantie, wenn dort Haftungsbegrenzungen vereinbart.

Das einzige was mich hier wundert ist, daß du dich an den Kosten beteiligen mußtest?????

Also glaub mir ruhig, der BGH entscheidet so.

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