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Widerruf KFZ Darlehen (Erfahrungen, Infos, Fakten)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 09.09.2021 entschieden, die Verbraucherrechte bei Kreditverträgen zu stärken. Die Darlehensnehmer bei der Finanzierung von Autokäufen können dadurch alte Kreditverträge widerrufen, auch wenn der Vertragsabschluss Jahre her ist.
Wer seinen Auto finanziert hat und der Vertrag noch läuft und folgende Vorraussetzungen erfüllt kann ab sofort einige tausend Euro Entschädigung erhalten oder den Wagen gegen eine Nutzungspauschale abgeben. Widerrufen werden können alle
Verzinste Darlehen, die direkt über den Verkäufer vermittelt wurden (z. B. Audi-Händler und Audi-Bank) wenn:
1. das Darlehen zwischen Juni 2010 und ende 2020 aufgenommen wurde,
2. der Darlehensvertrag noch nicht beendet wurde,
3. das Darlehen privat aufgenommen wurde (nicht gewerblich)
4. eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.
So wie ich aus anderen Foren gelesen habe sind bis zu 15 % Entschädigung drin.
Wer überlegt denn eine Entschädigungsklage einzureichen? Oder hat das schon getan. Es gibt ja viele Gründe, bei ist es, das mein Modell vom Dieselskandal nach dem Schummelupdate viel schlechter fuhr, jedoch die Kriterien für die Klage leider nicht passten. Hier seh ich die Möglichkeit nun eine Entschädigung zu bekommen, oder das Auto gegen eine Nutzungsgebühr abzugeben und mir dann ein "ehrliches" Auto holen kann und nicht Jahrelang mich rumärgere.
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18 Antworten
Das bestreitet ja auch niemand.
Zitat:
@sPeterle schrieb am 7. Oktober 2021 um 17:54:21 Uhr:
Aber eine Nutzungsgebuehr wird auch da fällig
ja, wird angerechnet, allerdings wiegt der Wertverlust meist hoeher.
Wenn man damit durchkommt, kann man einen finanziellen Vorteil rausziehen, speziell die Modelle die da betroffen sind (meist ohne AdBlue) sind eher schwerer verkaeuflich. Hoert man so ein bischen rum, haben viele ein ziemliches Problem mit dem AGR Ventil, d.h. da hat man immer wiederkehrende Kosten, wie lange die BMW noch "auf Kulanz" regelt...
Wenn man da ueber so einen rechtstreit sein Geld (samt zinsen) abzgl. Nutzungsgebuehr wieder bekommt geht meist mit einem Vorteil raus.
Auf der anderen Seite, so ganz einfach ist es meistens auch nicht. Kommt es zum Rechtstreit (hat man eine Rechtsschutz die das abdeckt ?) geht man erstmal in Vorleistung.
Gewinnt man den Rechtstreit, muss die Gegenpartei das bezahlen (sofern sie nicht in Berufung geht).
Wenn es aber zum Vergleich kommt, traegt man die Anwalts/Gerichtskosten (anteilig) selbst.
Inwiefern das ganze dann noch lukrativ ist, muss jeder fuer sich selbst entscheiden.
Ich hab mal bei so einem "Dieseskandal Kanzlei" angefragt. Meines Erachtens ist das alles nicht wirklich serioes. Die versuchen dich da wo reinzutreiben.
Entsprechende Erfahrungen mit einem Kreditrueckruf (Hauskredit) hab ich auch schon gemacht - ich wuerde es nicht wieder tun. Im Endeffekt ging es damals fuer mich plus/minus 0 aus.
Verdienen tun meistens nur die Anwaelte.
Hoffe das hilft.
Genau, wie bei einer Scheidung. Streiten bringt nichts...
Guten Morgen,
der Thread wurde auch im Finanzierungsforum eröffnet, passt da auch besser hin, da der Themenbezug zu BMW nicht gegeben ist.
Hier geht es weiter
https://www.motor-talk.de/.../...rfahrungen-infos-fakten-t7170889.html
Gruß
Zimpalazumpala , MT-Moderator