Wichtige Frage zu Fahrverbot !

Hab heute Bußgeldbescheid bekommen , wurde in ner 30er Zone mit 27km/h zu schnell geblitzt..... So jetzt hab ich 3 Punkte + 120 € Strafe UND ein Monat Fahrverbot ?? Im Bußgeldkatalog steht aber innerort erst ab 31 km/h , außerdem wurde mir die 4Monatsfrist-Frist NICHT eingeräumt ... da ich in den letzten 2 Jahren schon einmal 1 Monat Fahrverbot bekommen habe ....

Können die mir einfach so noch 1 monat drauf geben, hat das jemand von euch shcon erlebt ?! bin etwas geschockt ....

Bitte erspart euch so kommentare wie : geschieht dir recht und blablabla ....

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Anaz


und nicht genau arbeiten

das kannst du erzählen wem du willst! 🙄

27kmh zu schnell in der 30'ger zone......das entspricht ca. 63kmh lt. tacho...und damit genau dem, was üblicherweise innerorts und auch in 30'ger zonen gefahren wird......

die frage sollte also eher lauten: hast du das 30'ger schild "übersehen" und damit fahrlässig gehandelt, oder hast du das 30'ger schild bewusst missachtet und bist vorsätzlich zu schnell gewesen...

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Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheines kann Einspruch eingelegt werden.
Bescheid wird förmlich zugestellt. Frist beginnt mit Einwurf im Briefkasten. Frist ist gewahrt, wenn innerhalb der Frist der Einspruch der Behörde vorgelegt wird.

Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam, also nach 2 Wochen oder früher, wenn Führerschein schon vorher abgegeben wird; denn mit Abgabe des Führerscheines wird der Bussgeldbescheid anerkannt und damit rechtswirksam.
Wird Führerschein nach mehr als zwei Wochen abgegeben, verlängert sich der Fahrverbotszeitraum entsprechend.

Wird Einspruh eingelegt, prüft Verwaltungsbehörde, ob der Bescheid zurückgenommen oder aufrecht erhalten wird. Wird er aufrecht erhalten, kann dagegen gerichtlich vorgegangen werden.

Mit welcher Begründung soll dann gegen das Fahrverbot vorgegangen werden?

O.

Zitat:

Original geschrieben von Anaz


... mich regt halt des mit dem fahrverbot auf da ich am 11 juni das auto unbedingt brauche .

???

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wurde dir nur ein Fahrverbot erteilt und nicht zusätzlich auch dein Fahrzeug für den Zeitraum des Fahrverbotes beschlagnahmt. Also besorg dir einfach für den 11. Juni einen Fahrer und laß dich fahren.

27 zu schnell und dann sich noch aufregen?????
Noch beschweren das man die kamera zu spät sieht...
Das ist ja hier wie im Komödienstadl........

Du hast nichts aber auch gar nichts aus deinem ersten Mal gelernt. Deshalb ist das Fahrverbot völlig i.O.
Wenn man sein Auto braucht, sollte man sich auch an dei Regeln halten. Es geht halt nicht Ohne Regeln....
Oder kauf dir ein 25er AUTO ... HAHAHAH. Wirst sicher nur in der Spielstraße geblitzt... LOL

Empfehle die Lektüre des § 25 STVG . Da wird Ihnen geholfen.

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Zitat:

Original geschrieben von Anaz


... darf ich dann während der Zeit auto fahren ?? weil auf dem Bußgeldbescheid steht extra drauf mit erhalt des briefes darf ich nicht mehr fahren ....

Wenn in dem Bußgeldbescheid extra drinsteht, daß du nach dem Erhalt desselben nicht mehr fahren darfst, dann solltest du dich im eigenen Interesse daran halten.

Solltest du dem nämlich zuwiderhandeln, sind die dann eintretenden juristischen Folgen ungleich härter.

....geschieht dir recht und blablabla ....😁

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Mit welcher Begründung soll dann gegen das Fahrverbot vorgegangen werden?

Das ist die entscheidende Frage.

Mit der Stichhaltigkeit der Begründung stehen und fallen die Erfolgsaussichten des Einspruchs.

So erstmal , Danke an alle die versucht haben mir hier ernsthafte Tips zu geben , alle anderen die hier auf Papa machen kann ich nur sagen , ihr habt natürlich sooooooo recht , ist ne frescheit dass ich nach meinen Rechten frage wenn ich mit 27 km/h zuschnell durch ne 30er Zone fahre !!!😰 ich sollte eig aufn Knien fallen und mich bedanken dass man mich nicht erhängt !

Ich habe niemals bestritten dass ich selber schuld bin oder dass ich nicht so schnell war , auch hab ich niemals gesagt das ich Einspruch einlegen wollte mit der Hoffnung die Strafe nicht zu erhalten , sondern war nur ne Überlegung den Fahrverbot zeitraum zu schieben da wie ich shcon gesagt hab am 11.06 das auto wirklich brauche ... Ahja und alle leute mit so schlauen bemerkungen wie : lass dich fahren ?! .... Meint ihr ernshaft ich hab an sowas nicht gedacht ?! Aber ich muss von Karlsruhe nach Hamburg fahren und bei knapp über 600 kmh kann ich net meinen Kollegen einfach so fragen ob er mich schnell dahin fährt😁 ist aber nicht der einzige Grund ..aber naja ich werd mir da was überlegen müssen ...

Hab mich entschieden am nächsten Montag den führerschein abzugeben damit ich ihn so schnell wie möglich wieder habe ...naja werd ich halt ein zweites mal in den sauren Apfel beißen müssen 🙁 aber selber schuld .... Und an die ganzen Moralapostel hier , natürlich werd ich meine fahrweise überdenken und in zukunft aufmerksamer im Straßenverkehr sein um in Zukunft früher zu bremsen 😉 *achtung ironie*

Wünsche alle ne sichere Fahrt !

Grüße

AnaZ

blablabla, nächstes Jahr fragste halt wo anderst nach - lernen wirst du eh nicht!
Natürlich solltest du bei fast doppelter Geschwindigkeit auf die Kniee fallen.

Du wirst doch nur noch mehr nach Starenkästen schauen als nach Gefahren im Verkehr - Achtung bitte lese eine Person der Fahrerlaubnisbehörde mal wieder mit (wie bisher) und leite die persönlichen Daten weiter bezüglich Tauglichkeit am Verkehr teilzunehmen

blablabla ....natürlich du hast vollkommen recht , du kennst mich ja auch schon seit jahren . Frag mich wirklich was du denkst wer du bist sowas zu behaupten . Scheinst nen echter Menschenkenner zu sein ? Verstehe ja das es nicht richtig ist zu schnell zu fahren , aber fehler mach ich halt auch und verstehe echt nicht warum ich hier mir so absolute dumme Beiträge anhören muss .... schade eig dass manche leute nix besseres zu tun haben ...aber naja ...

Nur damit ich meine "Akte" schließen kann:

Stand im Bescheid etwas vom Sofortvollzug o. Ä. ?

nein habs gerade komplett durchgelsen , steht nix von Sofort ... steht aber sowas drin : " Das Fahrverbot wird deshalb mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids wirksam " . d.h doch soviel wie erst in 2 wochen darf ich nicht mehr fahren ? Wenn ich das richtig verstehe , davor ist ja der Bußgeldbescheid NICHT wirksam , da ich ja Einspruch einlegen könnte...Verbesser mich wenn ich falsch liege...

Dann kannst Du die Rechtsbehelfsfrist noch ausnutzen.

Um jedoch ganz sicher zu gehen, würde ich bei der Bußgeldstelle anrufen und nachfragen.

Weil:
Sischer is sischer 😁

Sodele.
Dann kann ich ja meine "Akte" schließen 😁

Sobald du die Fahrerlaubnis abgibst, verzichtest du auf dein Einspruchsrecht und der Bußgeldbescheid wird wirksam. Wurde, wenn ich mich recht erinnere, auch bereits von einem meiner Vorposter so dargestellt.

hmmm klar, denk ich ja persönlich auch , doch leider ist Wochenende und bei der Bußgeldstelle ist niemand erreichbar . Und ich jetzt unsicher war das falls ich heute oder morgen in ne Polizeikontrolle reinkomme ne böse Überraschung erlebe 😁

Aber ich denke so wie ich das Schreiben verstanden habe darf ich noch theoretisch 2 Wochen herumgurken... Werde trotzdem den Lappen am Montag abgeben. Ne Monatspause tut meinem E36 bestimmt auch bissle gut ...... 🙁

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