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  7. Wichtig!! Ab BJ 97 kein Bremskraftregler bei Scheibben hinten???

Wichtig!! Ab BJ 97 kein Bremskraftregler bei Scheibben hinten???

Themenstarteram 23. Februar 2005 um 18:53

Hallo,

habe heute endlich meine Hinterachse bekommen um von Trommel auf Scheibenbremse umzurüsten.

Habe nun eine vom GTI Baujahr 97. 5-loch Scheiben kommen dann weg und die 4-Loch vom GT-Modell dran (weil vorne Bremse Corrado G60 4-Loch). Alles mit ABS!

So nun zu meinem Problem:

Der nette Herr, von dem ich die Achse hab sagte mir folgendes, als ich nach dem Bremskraftregler frug: Die Golf 3 ab Baujahr 97 mit Scheibenbremse hinten und ABS haben keinen Bremskraft regler mehr dran - da wird alles über das ABS-System geregelt.

Hörte ich zum ersten mal - auch an der Lasche, wo der Regler normalerweise an der Hinterachse angeschraubt wird - war nie ein Regeler - man würde ja abdrücke davon sehen da die achse auch recht schmutzig ist.

Kann mir jemand näheres dazu sagen???

Danke schon mal!!!

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23 Antworten
Themenstarteram 23. Februar 2005 um 20:01

Meine G60 Bremse an der Vorderachse muss ich auch eintragen lassen - obwohl orginal VW

Moin,

ich würde den Bremskraftregler übernehmen.

Meine geänderte Bremsanlage ist gemeinsam mit dem Motorumbau auch eingetragen worden.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von matti6

Ist klar. Bin mir aber nicht sicher, ob das bei allem so ist. Grade bei den Bremsen!!!

Ein VR6-Motor ist auch ein orginalteil - oder meinst du, daß der wegen Markenzugehörigkeit auch nicht eingetragen werden muss

Du Brauchst natürlich für den motor die richtige bremse und ein anderer motor hat ne andere leistung die in den papieren steht. Ist schon klar das der eingetragen werden muss. Aber an der HA kann (meiner meinung) ohne probs eine trommel auf scheibe umgerüstet werden, wenn der motor drin bleibt der org. ist und als serie die trommel hat.

Zitat:

Original geschrieben von matti6

Meine G60 Bremse an der Vorderachse muss ich auch eintragen lassen - obwohl orginal VW

Wie läuft das denn ab? Das Teil wird bei mir auch im Laufe des Jahres platz nehmen, von daher steh ich auch vor der Problematik...

Kann der TÜV das über den Computer raussuchen, dass die weit genug ausgelegt ist und die Radlagergehäuse dieselben sind oder braucht man da nen Haufen Bescheinigungen von VW?

Mahlzeit!

Das Mk. 20 hat EBV = elektronische Bremskraft

Veteilung und hat deswegen keinen BKR, das

Mk 4 schon, egal ob Trommel oder Scheibe.

ciao, Jockel

kann mich jockels nur anschliessen. Genauso ist es. Kleine Ergänzung aber noch dazu, wie man jeweils erkennt welches System man hat:

1. Mark 04--> ABS-STG unter Rückbank

2. Mark 20--> ABS-STG bildet eine Einheit mit dem BKV und der Hydraulikeinheit des ABS, ist also im Motorraum(direkt unter der Hydraulik angeschraubter kleiner schwarzer Kasten) und unter der Rückbank ist nix!

ich glaube ab BJ95 wurde das Mark 20 verbaut, bin mir aber nicht ganz sicher.

 

Habe mir vor nem guten Jahr auch ABS nachgerüstet. Habe aber darauf geachtet, dass es ein Mark20 ist, dass sich dieses wesentlich einfacher installieren lässt , da ja externer BKR und STG etc. wegfallen. EInfach ABS-Einheit reinhauen, ein paar Kabel zur ZE, ABS Rotoren+Sensoren nachrüsten+ das wars auch schon.

hoffe geholfen zu haben

gruss

chris

Ein Motor muss eingetragen werden, weil sich dadurch Änderungen in der Besteuerung und evtl. Versicherungseinstufung ergeben und zudem die Fahrzeugsicherheit in hohem Maße beeinflusst wird.

Bei den Bremsen reicht der ordnungsgemäße Anbau, wenn sie eine Freigabe für das Fahrzeug und die Motorisierung besitzen. Hier ändert sich nämlich weder Steuer, noch Versicherung. Erstaunlich laxe Regelung!

Die G60 Bremse hat wohl keine Freigabe im Sinne einer serienmäßigen Ausrüstung am Golf und muss daher gesondert von einem TÜV Prüfer beurteilt werden.

Ich hab auch bein meinem Vari die Bremsanlage umbebaut . Allerdings auf 5 Loch ..

Hab aber auch schon das neuere ABS ab 95 mit BKV ,also keinen BKR an der HA..

Zitat:

Bei den Bremsen reicht der ordnungsgemäße Anbau, wenn sie eine Freigabe für das Fahrzeug und die Motorisierung besitzen. Hier ändert sich nämlich weder Steuer, noch Versicherung. Erstaunlich laxe Regelung!

Die Bremse ist das wohl sicherheitsrelevanteste Teil

am Auto überhaupt.. Ich glaube kaum das man da mal eben einen Bremsenumbau zaubern kann ,ohne eine Eintragung beim Tüv..

Geschweige denn es reiche nur der Ordnungsgemäße Anbau

 

Tom

Ich hab dazu schon ein Gespräch mit meinem TÜV Prüfer gehabt.

Der meinte, wenn die Bremse serienmäßig an dem Auto verbaut wurde und für die Motorleistung freigegeben ist, darf sie drangebaut werden.

 

Und die Lenkung dürfte noch eine Ecke sicherheitsrelevanter sien, als die Bremse.

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