Wertminderung nach Unfall....
Hallo,
mir ist einer in meinen neunen A3 (5500 km ab April 09) reingefahren. Laut Audi ist kostet die Reparatur (hinten Recht im Kotflügel ist ne Delle drin) 1700€, zahlt natürlich alles die Versicherung vom Unfallverursacher!
Mit welcher Wertminderung meine Fahrzeuges muß ich denn jetzt rechnen? Kann man dazu eine Aussage treffen?
23 Antworten
Man sagt ca. 10-20% der Reparaturkosten sind angemessen....also in Deinem Fall so zwischen 170-340EUR.
Gruss
PaRi
Wenn wirklich nur eine Delle im Kotflügel ist und alles fachmännisch repariert wird, dann dürfte der Wert deines Fahrzeugs im Grunde gar nicht oder nur sehr geringfügig gemindert sein.
Falls du einen entsprechenden Anspruch, falls er überhaupt vorhanden ist, gegen die gegnerische Versicherung durchsetzen möchtest, dann wirst du wohl einen Gutachter mit der Begutachtung des Schadens beauftragen müssen. Der stellt dann die Wertminderung fest.
Sind 1.700 € nicht ein bisschen hoch angesetzt?
Gruß Christof
die 1700€ hab ich von einem Audi Kostenvoranschlag!
Und eine Wertminderung hat das Fahrzeug auf jeden Fall, da es ab jetzt als Unfallauto eingestuft ist!
Zitat:
Original geschrieben von lechucky
hinten Recht im Kotflügel ist ne Delle drin
Das ist keine Wertminderung und dein Auto gilt laut Definition auch noch nicht als Unfallwagen.
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Zitat:
Original geschrieben von schmonses
Das ist keine Wertminderung und dein Auto gilt laut Definition auch noch nicht als Unfallwagen.Zitat:
Original geschrieben von lechucky
hinten Recht im Kotflügel ist ne Delle drin
Aber hallo.. Alles ab 500 € ist ein Unfallwagen. Geltendes Recht!
Zitat:
Original geschrieben von smhb0310
Aber hallo.. Alles ab 500 € ist ein Unfallwagen. Geltendes Recht!
Ich vermute mal eher gängige Rechtsauslegung...ich habe meine Zweifel, dass die Summe gesetzlich verankert ist.
Also ich meine auch, dass die Definition Unfallwagen hier anders ist. Ich meine es gilt als Unfallwagen, wenn verkehrssicherungstechnische Teile betroffen sind. Ein Kotflügel zählt sicherlich nicht dazu.
Wenn einer mit seinem Fahrrad an meinem Auto langschrappt, enstehen auch mal eben locker 600+ Euro Schaden, glaub nicht dass es dann ein Unfallwagen ist.
Aber beim Verkauf musst du das zumindest mit angeben, verwahre die Rechnung schön auf, kann man dann vorlegen und sagen: Hier, ist alles perfekt repariert worden.
Ich rate dir, nimm dir nen Anwalt, da du nicht Schuld bist, zahlt den dann eh die andere Versicherung, der macht alles für dich.
Zitat:
Original geschrieben von Maxximus77
Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers. So weit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache so aus, dass nicht nur ein Crash zum Unfallschaden führt. Dachlawinen oder starke Hagel- und Sturmschäden können das Blech so deformieren, dass die Werkstatt nur noch Teile austauschen kann. Und schon ist der Wagen ein Unfallauto, und der Verkäufer muss auf diesen Umstand hinweisen, obwohl er vielleicht noch nie in seinem Leben ein anderes Fahrzeug oder Hindernis gerammt hat.Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt. Genauso natürlich, wenn nach einem Frontalcrash der Vorderwagen (Kotflügel, Motorhaube und Front) erneuert werden muss – obwohl viele glauben, dass bei einer Reparatur vom Profi mit Originalteilen kein Unfallschaden anzugeben ist, sofern der Rahmen nicht beschädigt wurde. Bei Anbauteilen wie Seitenspiegeln oder Zierleisten verhält es sich wie mit Scheinwerfern und Heckleuchten: Wurde hier einmal getauscht, wird niemand von einem Unfall sprechen.
Und hier reden wir von 1700€!!
Ich denke auch, dass es nun ein Unfallwagen ist.
Bei mir ist jemand mal vorne reingefahren, Schaden 5200 Euro, 520 habe ich als Wetminderung bekommen. Und meiner war da 20 Monate alt.
Zitat:
Original geschrieben von lechucky
Hallo,mir ist einer in meinen neunen A3 (5500 km ab April 09) reingefahren. Laut Audi ist kostet die Reparatur (hinten Recht im Kotflügel ist ne Delle drin) 1700€, zahlt natürlich alles die Versicherung vom Unfallverursacher!
Mit welcher Wertminderung meine Fahrzeuges muß ich denn jetzt rechnen? Kann man dazu eine Aussage treffen?
mir ist einer vorne links gegen den Kotflügel gefahren, ich habe ne komplett neue Schürze und Kotflügel bekommen und die sache ist nie passiert. Warum auch nicht mit neuen Teilen? 🙂
kannst du das nicht auch machen?
Ja genau 😉
zeig mir mal bitte die schrauben vom hinteren kotflügel 😉
Zitat:
mir ist einer vorne links gegen den Kotflügel gefahren, ich habe ne komplett neue Schürze und Kotflügel bekommen und die sache ist nie passiert. Warum auch nicht mit neuen Teilen? 🙂
kannst du das nicht auch machen?
Dürfte ich es auch verlangen mir mit neu Teilen das Auto wieder herzurichten, und nicht nur die Stelle auszubeulen und überlackieren?
Bezahlt werden muss dir die Herstellung des Originalzustandes - wenn das durch Reparaturen am beschädigten Tiel machbar ist, wird auch nur das bezahlt. Wenn jetzt 1700€ festgesetzt wurden, kannst du damit natürlich auch den Kotflügel tauschen. Ich kenn die Preise nicht, aber 1700€ klingt mir verdammt viel für eine Beule im Kotflügel. Zumal das ja ein prima austauschbares Teil ist.