Wertminderung durch Unfallschaden

Audi A4 B7/8E

Hi,

mal ne Frage, letztes WE ist mir ne Tante an der Ampel hinten reingefahren.

Heute war der Gutachter da:
- Stoßstange im Eimer
- Heckträger im Eimer
- AHK im Eimer
- Wanne beschädigt (AHK reingedrückt)
- Lackschäden am Kofferraumdeckel

Geschätzter Schaden rund 2500 EUR. 🙁
Der Gutachter meinte es ist ein anzeigepflichtiger Schaden, also ist das Fzg ja nun nicht mehr unfallfrei! 🙁

Könnt ihr mir mal erzählen was die Versicherung jetzt in Sachen Wertminderung anbieten wird?
Der Gutachter meinte, das das wohl nur ein paar Euro Fünfzig werden, aber so einen Unfallwagen bekommt man doch kaum bis garnicht mehr verkauft 🙁

Ein paar Daten zum Fzg.
A4 Avant, EZ 10/2002, MJ2003, 1,8T (120 kw), 80.000 km Laufleistung, unfallfrei gebraucht aus 1. Hand beim AZ gekauft.

Wie sieht da die realistische Wertminderung bzw. die der Versicherung aus?

Kurze Frage noch zum Unfallhergang, ich erwarte auch keine Rechtsberatung 😉
Ich stand an der roten Ampel und als grün wurde musste ich weiterhin warten, weil ein Polizei-Fzg mit Blaulicht und Sirene die Kreuzung überquerte. Dabei ist die Dame hinten reingeschüsselt.
Da äusserlich nur ein paar Kratzer in der Stoßstange sichtbar waren, haben wir auf Polizei verzichtet (die hatten uns bei ähnlichem Schaden am Auto meiner Freundin mal tierisch angepault, warum wir die denn wg. soner Bagatelle aus der Amtsstube holen).
Hierfür habe ich einen nicht verwandten, nicht verschwägerten Zeugen.
Die Gegenpartei stellt sich aber plötzlich doof und meint garnicht schuld gewesen zu sein 🙁

Muss ich mir noch um irgendwas sorgen machen?
Die Faktenlage -Auffahrunfall auf stehendes Fzg- ist doch eigentlich recht eindeutig?

Momentan laufen Gutachter und dann Reperatur per Kostenabtrittserklärung über die gegnerische Versicherung.

Wäre um ein paar gute Tipps zu diesem Thema äusserst dankbar.

Gruß
Raimund

9 Antworten

Re: Wertminderung durch Unfallschaden

Zitat:

Original geschrieben von darkchylde


Die Faktenlage -Auffahrunfall auf stehendes Fzg- ist doch eigentlich recht eindeutig? [...] Momentan laufen Gutachter und dann Reperatur per Kostenabtrittserklärung über die gegnerische Versicherung.

Das sieht die gegnerische Versicherung wohl genauso, also wirst Du alles bezahlt bekommen. Das Problem liegt aber tatsächlich in der Wertminderung: Du fährst ab sofort einen Wagen mit einem reparierten Unfallschaden. Dafür erhältst Du einen relativ geringen zusätzlichen Betrag. Nun kommt es darauf an, wie lange Du an sich vorhattest, den Wagen noch zu fahren.

Wenn Du zu den Leuten gehörst, die ihre Autos so lange fahren, bis sie auseinanderfallen, dann wird sich für Dich der Nachteil in Grenzen halten, weil Du den Wagen ja nicht verkaufen willst. Wenn Du ihn aber noch zwei bis drei Jahre fahren und dann verkaufen wolltest, hast Du natürlich einen großen Nachteil, den die gegnerische Versicherung nicht angemessen ausgleicht.

Viele sachkundige Leute meinen, dass man in solch einem Fall den Wagen lieber sofort nach der Reparatur verkaufen sollte, was aber natürlich auch wieder einen Nachteil darstellt, weil man den Wagen ja an sich noch gar nicht verkaufen wollte und sich nun früher als geplant um Ersatz bemühen muss (Liquiditäts- und Zinsnachteil). Solche Unfälle sind eben immer blöd, auch wenn man keine Schuld trägt und nichts zur Vermeidung hätte beitragen können.

Du solltest den Zustand vor und während der Reparatur ausführlich fotografieren, denn sooooo erheblich sind die Beschädigungen ja nicht, also die Grundsubstanz des Wagens ist nicht angegriffen, so dass man wohl einen Käufer finden wird, der das Auto zu einem halbwegs erträglichen Preis kaufen wird. Oder Du fährst ihn noch viele Jahre weiter, bis diese Wertminderung nicht mehr so erheblich ins Gewicht fällt. Je nach Füllzustand Deiner Geldbörse.

Matthias

Hi Matthias,

danke für die Antwort.
Der Hinweis mit der Versicherung beruhigt mich doch sehr.

Ja, ich gehöre wohl gerade zu der Gruppe die die größte Arschkarte hat -will nicht jetzt verkaufen, aber auch nicht ewig damit fahren-

*seufz* 🙁

Gibts irgendeine Möglichkeit das Wertminderungs-Angebot der Versicherung "anzufechten", oder bin ich jetzt vollkommen auf deren Großzügigkeit angewiesen?
Gibts dafür irgendwelche Listen?

Gruß
Raimund

Raimund,

die Wertminderung sollte eigentlich von dem unabhängigen Gutachter bestimmt werden und den Betrag bekommst Du dann von der Versicherung ausgezahlt. Es gibt da Regeln (Alter des Fahrzeugs, Laufleistung, Neupreis usw.).

Wer Dir auch weiterhelfen kann (die Aussage vom Gutachter finde ich irritierend) sollte Dein Audihändler des Vertrauens sein, bei dem Du reparieren lässt (ich nehme auch mal an, dem hast Du Abtrittserklärung gegeben). Da die Händler ja permanent mit solchen Schadensfällen zu tun haben, wissen sie auch gut über die Regelungen, auch die der Wertminderung Bescheid.

Hoffe das hilft Dir weiter.

Gruss
EightLubak

Hi,

gut, die Antwort vom Gutachter ist jetzt natürlich nicht wörtlich 😉

Er sagt halt das es von der Versicherung nicht viel Geld für Wertminderung geben wird. Als ich ihn dann noch gefragt hab wie das realistisch aussieht, fragte er mich ob ich bald verkaufen wollte oder noch ein wenig fahren wollte. Nachdem ich ihm dann gesagt hab, das ich eigentlich noch ein wenig damit fahren wollte, meinte er halt, das die realistische Wertminderung als spätere Kaufpreisminderung dann nicht so ins Gewicht fällt.
Ich wollte halt wissen wie die bezahlte Wertminderung mit der später tatsächlichen Kaufpreisminderung im Verhältnis steht.

Naja, das Gutachten bekomme ich ja auf jeden Fall in Kopie, werde euch auf dem laufenden halten.
Nach der Formel hier gibts dafür knapp 200 eur ... das ist ja garnix 😮

Naja gut, realistisch gesehen, wenn der Wagen über 100t km hat und dann vielleicht -wenn ich ihn mal verkaufe- 6-8 Jahre alt ist, dann gibts eh nicht mehr soooo viel dafür, ist dann ja auch schon 2. Hand.

Jetzt hab ich aber nen Unfaller ... *schnief* 😉

Gruß
Raimund

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In dem Zusammenhang hätte ich auch mal eine Frage: Wann ist ein Unfallschaden wertmindernd? Gilt ein Fahrzeug schon als Unfallfahrzeug weil ich wegen einer tiefen Delle den Kotflügel austauschen lasse?

gruß
cSharp

PS: Sorry für OT

@csharp: folge mal obigem Link unter "hier" , da ist das erklärt.

kann dir nur folgenden fallbericht geben:

meinem vater ist in seine c-klasse w203 mit damals 30.000km, vollausstattung und top gepflegt, eine dame reingerauscht. wertminderung von der versicherung wurde, aufgrund des extrem gepfelgten zustand (hat der gutachter extra erwähnt) auf 500 Euro festgelegt. ist aber natürlich ein witz, im gegensatz zum verlust beim verkauf.

haben das auto dann aber einige zeit später an nen türkischen händler verkauft, den der unfall nicht die bohne interessierte.

Naja super "extrem gepflegt" ist mein Fzg auch (7 LG Schichten + 2 Schichten Aristoclass Wax, ca. 😁 ), kann dem Gutachter aber leider nicht auffallen, weil die Karre bei dem sch**** Wetter draussen schlafen musste und ich sie wg. dem Schaden hinten jetzt auch nicht nochmal waschen konnte *seufz*...

*grml* einer der blöden Werksattheinis hat, -als der Gutachter die Macken in der Kofferraumklappe gesehen hat und meinte "neu lackieren"- doch glatt grinsend gesagt "die hats ja auch nötig".
SCHNÖSEL! ... 😉
Für die Waschanlagen-Kratzer vom Vorbesitzer kann ich ja nix 😛

Wer ersetzt mir eigentlich die ganze Arbeit, die ich jetzt wieder reinstecken darf um auf die neu gelackten Teile wieder LG+Wax aufzubringen?! Das dauert doch wieder STUNDEN! 😉

Gruß
Raimund

Zitat:

Original geschrieben von darkchylde


Wer ersetzt mir eigentlich die ganze Arbeit, die ich jetzt wieder reinstecken darf um auf die neu gelackten Teile wieder LG+Wax aufzubringen?! Das dauert doch wieder STUNDEN! 😉

 

Hallo

natürlich keiner,sei froh wenn der Lackierer das Zeug vernünftig abgeschliffen bekommt. 😁
Ein Freund von mir hat eine Autolackiererei und schimpft immer über zu gut polierte Autos,da setzt sich das Sandpapier immer so schnell zu und es ist schwierig eine gute Haftung zu bekommen.

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