Wertminderung beim Unfall

Hallöchen,

ich hatte letztens einen Unfall mit meinem Fahrzeug. Mir ist ein älterer Herr in die Fahrerseite gefahren. Es wurde die komplette Tür ausgetauscht und der Kotflügel und die hintere Tür wurde mit einlackiert. Zählt das Fahrzeug jetzt als Unfallwagen, und hab ich Anrecht auf auf einen Wertausgleich?

Mfg Markus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Hast Du auch Werbeflyer, ich meine extra für MT-Verwendung?

Hab ich Gott Sei Dank nicht nötig, da ich ausreichend mit Arbeit eingedeckt bin. Aber wenn es mir gelingt, dem ein oder anderen zu erklären, wie er aus dem Schadensmanagement -System der Versicherer rauskommt, bin ich schon zufrieden. Nichts anderes habe ich hier im Sinn. Die Herren Versicherungsangestellten, die hier schreiben, wollen ja auch keine Verträge verkaufen, sondern nur "helfen" ....

Wenn Du Werbeflyer von mir brauchst, mail mich einfach an :::----))))

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Hallo,

leider steige ich beim Thema Wertminderung nicht durch, da kommt dieser Thread ganz recht.

Hatte vor ca. 14 Tagen nen Wildschaden mit einem Reh.
Mein Wagen, ein Focus BJ 05 mit 40.000 km hat folgende Beschädigungen, Stoßstange, Kotflügel, Fahrertüre und Türe hinten zerdellt, zerkratzt.
Kostenpunkt lt. Werkstatt: +/- 3.000 EUR. Nächste Woche schickt die Vers einen Gutachter.
Lt. meiner Versicherung steht mir keine Wertminderung zu wg. Wildschaden. Ist das korrekt??? Kann mir hier jemand was dazu sagen?

Besten Dank

Manuel

Wertminderung ist leider kein Bestandteil der Kaskoversicherung.

Hallo,
 
AKB §13 : Minderung an Wert .....ersetzt der Versicherer nicht.
 
Wertgemindert ist dein Wagen schon, wegen der Offenbarungspflicht des Unfallschadens beim Wiederverkauf. Da du von dem Reh aber nichts holen kannst, bleibts, leider, an dir hängen.
 
Gruß Haule

Hallo,

da bin ich wieder. Habe am 29.10. bzw. 30.10. einen Brief an die Versicherung geschickt mit der Aufforderung die Wertminderung von 200 € und die Unkostenpauschale von 25 € zu erstatten.

Habe bis heute (2 Wochen danach) noch keinerlei Antwort erhalten, weder so noch so.

Wie lange müsste ich noch abwarten und wie verhalte ich mich jetzt am besten?

Gruß

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Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von zoolim
Hallo,
 
da bin ich wieder. Habe am 29.10. bzw. 30.10. einen Brief an die Versicherung geschickt mit der Aufforderung die Wertminderung von 200 € und die Unkostenpauschale von 25 € zu erstatten.
 
Habe bis heute (2 Wochen danach) noch keinerlei Antwort erhalten, weder so noch so.
 
Wie lange müsste ich noch abwarten und wie verhalte ich mich jetzt am besten?
 
Gruß

Du kanst da ja mal anrufen und Nachfragen, warum man deine Briefe nicht wenigstens beantwortet. Das ist schon unhöflich von denen. Antworten kann man ja wenigstens mal.... 😠

Obwohl, die Antwort kenne eh schon, das übliche Gelabere "älter wie 5 Jahre mehr wie 100.000 Km blablabal..)

ok dann werde ich mal telefonieren.

soll ich mich dann auf eine diskussion einlassen, wenn die anfangen mit "älter als 5 Jahre, mehr als 100.000km" - oder einfach Gespräch abbrechen und schriftlich mahnen bzw. zum Gutachter/Anwalt?

Zitat:

Original geschrieben von zoolim
ok dann werde ich mal telefonieren.
 
soll ich mich dann auf eine diskussion einlassen, wenn die anfangen mit "älter als 5 Jahre, mehr als 100.000km" - oder einfach Gespräch abbrechen und schriftlich mahnen bzw. zum Gutachter/Anwalt?

Disskusionen sind wohl eher zwecklos. Zeig noch einmal deinen guten Willen zur Lösung des Problem. Wenn nicht dann hast du keine amdere wahl um an das Geld zu kommen.

So die Versicherung hat sich nun schriftlich gemeldet *oh-welch-wunder*,
- werden auf einmal ganz still, wenn SIE was zahlen sollen 😁

also wie von delle bereits angeführt kommen die jetzt natürlich mit dem "BlaBla" (5 Jahre, 100.000km).

die Unkostenpauschale von 25 € haben sie erstattet. Aber die Wertminderung von den geforderten 200 € will die Versicherung nicht bezahlen.

Mir bleibt jetzt wohl nur der Gang zum Gutachter und danach zum Rechtsanwalt. 😠

Mit welchen Kosten werde ich hierbei ungefähr rechnen müssen (Gutachter + RA)?
Muß die Versicherung mir diese Kosten auf jeden Fall ersetzen? Oder könnte ich am Ende evtl. auf den Kosten sitzenbleiben?
Wie ist da die Rechtslage? Ach ja und ganz wichtig wie sind die Erfolgsaussichten?

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten 🙂

Gruß

ich setze dir mal ein Schreiben auf. Das übermittelst du dann der Versicherung . Wenn die darauf einsteigen, gibst du mir einen aus.
Wenn nicht, stellst du fest, dass ich hier alles gegen habe und hast gelernt, dass du in Zukunft erst einmal zum Fachmann gehst und nicht beim Zahlmeister anklopfst.🙁
 
Wenn das nicht funzt, lass es bleiben, mit Gutachter und Rechtsanwalt......
 
Aber: noch ist Polen nicht verloren 😁😁
 
 
Gib mir mal die relevanten Daten per PN.
 
Gruß Delle
 

wenn Du keinen Rechtschutz hast, übersteigen die Kosten des GA/RA den Streitwert bei weitem. Wenn Du gewinnst, muß die Versicherung zwar alles zahlen, ob Du gewinnst, kann Dir allerdings keiner von uns garantieren, da die Entscheidung im Kopf eines Richters fällt, in den wir nicht reinschauen können 🙂

Hallo,
ich habe gerade einen Schadensfall reguliert, wobei ich die Rolle des Geschädigten hatte. Da das Fahrzeug (PKW) zum Unfallzeitpunkt erst ein knappes Jahr alt war, habe ich mir natürlich die Frage gestellt, ob eine Wertminderung eintritt und in welcher Höhe ich diese von der generischen Versicherung einfordern kann. Meine Recherche im Internet hat zu einigen Berechnungsmethoden geführt. Diese schienen zumindest teilweise zutreffend zu sein, da i.d.R. ein Schaden von 10% des Zeitwertes überschritten sein müsse. Rein äußerlich war nur eine Beschädigung der Heckstoßstange zu erkennen. Dieser Schaden wurde von der Werkstatt mit ca. 850 Euro beziffert. Meine Versicherung hat telefonisch gesagt, ich solle mal 300 Euro Wertminderung von der gegnerischen Versicherung einfordern, wobei diese diesen Betrag womöglich noch kürzen könne damit am Ende vieleicht 150 Euro oder weniger rauskommen könnten. Da ich mich dabei viel zu unsicher gefühlt habe, habe ich mich hinsichtlich der Entscheidung, zu einem Gutachter zu gehen von einem Forenmitglied beraten lassen - Vielen Dank an Delle.
Am Ende hat der Gutachter die Wertminderung mit 400 Euro festgelegt und ich hoffe, dass ich diesen Betrag von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekomme.
Die gegnerische Versicherung schien nicht davon begeistert gewesen zu sein, dass ich einen Gutachter eingeschaltet habe. Sie haben gleich Druck ausgeübt und wollten das Gutachten möglichst sofort. Auch eine Zusage der Kostenübernahme an die Werkstatt wurde verweigert, solange das Gutachten der Versicherung nicht vorgelegen hatte. Dadurch ist es zu mehreren Stunden Verzögerung und erheblichen Organisationsaufwand gekommen.
Am Tage darauf hatte ich fand ich eine Erklärung im Schreiben der Versicherung in dem Sie mich auch motivieren wollten, eine Vertragswerkstatt der Versicherung zu nutzen.

Viele Grüße.
M.

Zitat: "Dadurch ist es zu mehreren Stunden Verzögerung und erheblichen Organisationsaufwand gekommen.
Am Tage darauf hatte ich fand ich eine Erklärung im Schreiben der Versicherung..."
 
Wow, unter Berücksichtigung des normalen Postlaufs und den Wegen, die ein Poststück bei einem Versicherer zurücklegt, bis es beim zuständigen Sachbearbeiter ankommt (sei es in Papier- oder elektronischer Form) ist die Verzögerung schon außergewöhnlich.
 
Außergewöhnlich gering!!
 
😁
Hafi

Zitat:

 
Original geschrieben von Fox.Mulder
Am Tage darauf hatte ich fand ich eine Erklärung im Schreiben der Versicherung in dem Sie mich auch motivieren wollten, eine Vertragswerkstatt der Versicherung zu nutzen.
 
Viele Grüße.
M.

Vertrauenswerkstatt

heißt das mein Lieber,

Vertrauenswerkstatt

nicht

Vertragswerkstatt

und bedeudet:

Diese Werkstatt besitzt das

Vertrauen 

dieser Versicherung dein Auto auf deren Kosten reparieren zu dürfen!!!

oh man is mir übel würg.....

Hallo,
 
wil ja mal einem Kollegen nicht in den Rücken fallen oder negativ sein:
 
Aber 400,-€ Euro Wertminderung bei einem beschädigten Stoßfänger, Rep.-Kosten 850,-€???
 
Beschäftige mich viel mit der WM, ein altes Steckenpferd. Streite mich auch (vornehmlich Allianz und HUK-Coburg) über die Höhe bzw. die 5-Jahres/100000km Grenze etc., aber hier...........
 
Lasst mal die Kirche im Dorf. 
 
Interessant aber mal wieder die Aussage der eigenen Versicherung, richtig fett einzufordern. Selber würden sie auf die Barrikaden steigen. Verwerfliche Doppelmoral. Ich schließe mich den Magen-Entleerenden Schlußsatz von Dellenzähler an.
 
Gruß Haule 

Zitat:

Original geschrieben von Haule
Hallo,
 
Beschäftige mich viel mit der WM, ein altes Steckenpferd. Streite mich auch (vornehmlich Allianz und HUK-Coburg) über die Höhe bzw. die 5-Jahres/100000km Grenze etc., aber hier...........*
Gruß Haule 

meins auch Kollege, meins auch 😁 Ich hab die Bilder vom Schaden gesehen und bin ein wenig involviert, passt schon mit den 400 Euronen, hättest du und ich auch geschrieben. 😉

War doch etwas mehr wie der Stoßfänger.....

Gruss Delle

* und ich erstmal.... 😎

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