Wert Youngtimer für Versicherung

Subaru Legacy 3 (BE/BH)

Ich habe einen Subaru Legacy Bj 2000 also 22 Jahre alt. Er ist lückenlos scheckheftgepflegt, technisch ohne Mängel und steht auch optisch sehr gut da. Ich möchte den noch in den Oldtimer Status bringen.
Lt. Schwacke ist der nicht mehr viel Wert. Wenn ich nun damit einen unverschuldeten aber reparablen Schaden habe, bin ich recht schnell (lt.Versicherung) bei einem Totalschaden.
Lohnt sich da ein Wertgutachten?

26 Antworten

Zitat:

@85mz85 schrieb am 28. Dezember 2022 um 10:34:58 Uhr:


Das Gericht wird sich nur an ein Wertgutachten halten, wenn es relativ neu ist. Totzdem wird es den Wert mit einer Marktanalyse durch einen Gutachter bestätigen. Anderseits sollte das Gutachten des Unfallsachverständigen meist jünger sein, als das Wertgutachten und den Zustand des Fahrzeuges aktueller abbilden.
Darüber streiten läßt sich natürlich.
Dinge, welche der Gutachter nicht sehen kann, Vollverzinkung, überholte Aggregate, sonstige Reparaturen müssen halt bei Erstellung des Gutachten nachgewiesen werden. Deshalb ist eine Dokumentation wichtig.
Ansonsten müßte man jährlich ein Wertgutachten erstellen lassen und dann werden, vor Gericht, beide Gutachter ihre Gutachten begründen müssen und das Gericht entscheidet dann. Da daß beide Gutachter wissen, sollten die Gutachten nicht so weit auseinanderliegen.

Das Gutachten wird als Basis zur Berechnung dazu bezogen wenn es älter als 5 Jahre ist, weil drinnen ist die Note angeführt und der TÜV dient als Nachweis dass das Auto verkehrssicher ist, bzw. welche Mängel das Auto hatte.

Ich habe ähnlichen Fall im Bekkantenkreis, es ging um ein Motorrad, als die Versicherubg das Gutachten sah, war alles erledigt.

Im fünf Jahren kann soviel passieren. Klar wenn das eigene Gutachten z.B 10000 Euro ausweist und das Wertgutachten 11000 Euro, dann stellt sich auch für die Versicherung, ob ein Rechtsstreit günstiger ist oder das Anerkennen des Gutachtens. Bei erheblichen Differenzen wird die Versicherung ihr Gutachten intern nochmals prüfen und danach durchsetzen wollen.

Zitat:

@85mz85 schrieb am 28. Dezember 2022 um 11:06:01 Uhr:


Im fünf Jahren kann soviel passieren. Klar wenn das eigene Gutachten z.B 10000 Euro ausweist und das Wertgutachten 11000 Euro, dann stellt sich auch für die Versicherung, ob ein Rechtsstreit günstiger ist oder das Anerkennen des Gutachtens. Bei erheblichen Differenzen wird die Versicherung ihr Gutachten intern nochmals prüfen und danach durchsetzen wollen.

Wenn man das Gutachten bei einem Gerichtssachverständigen macht, ist man auf der sicheren Seite. Classic analytics schickt dir sogar gratis update wenn der Wert um mehr als 10% steigt.

Die Versicherung hat ur viele Obergescheiten die das Wergutachten nicht machen und verdient das Geld dort, und wenn die sieht dass du ein Gutachten hast, die wissen dass es sich nicht lohnt.

Deswegen, Gutachten machen. Wem 300 Euro zu viel sind, er soll ein anderes Hobbyfinden.

Wenn man vor dem Unfall beim herausfahren aus der Garage sich die ganze Seite leicht eingedrückt hat, ist das im Wertgutachten, welches vor einer Stunde gemacht wurde, nicht berücksichtigt. Damit ist der Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall erheblich niedriger. Das Unfallgutachten berücksichtigt das aber.
Daher wird ein Gericht wohl eher dem Unfallgutachten folgen.

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Moin Moin !

Zitat:

Ein Wertgutachten eines Sachverständigen schützt dich immer. Spätestens bei einem Gerichtsverfahren wird sich die Versicherung daran halten müssen.

Völliger Blödsinn!

Zitat:

Das Gericht wird sich nur an ein Wertgutachten halten, wenn es relativ neu ist.

Auch dann nicht! Das neuste Gutachten ist das Unfallgutachten , nur das zählt !

Zitat:

Ansonsten müßte man jährlich ein Wertgutachten erstellen lassen und dann werden, vor Gericht, beide Gutachter ihre Gutachten begründen müssen und das Gericht entscheidet dann

Quark! Das Wertgutachten ist völlig ohne jeden Belang und interessiert niemanden, sondern ein abweichendes Gutachten kommt, wenn es denn überhaupt eines gibt und nicht nur Streichungen , von der gegnerischen Versicherung!

Zitat:

Das Gutachten wird als Basis zur Berechnung dazu bezogen wenn es älter als 5 Jahre ist, weil drinnen ist die Note angeführt und der TÜV dient als Nachweis dass das Auto verkehrssicher ist, bzw. welche Mängel das Auto hatte

Völliger Blödsinn

Zitat:

Klar wenn das eigene Gutachten z.B 10000 Euro ausweist und das Wertgutachten 11000 Euro

Kapiers doch endlich: Das sind beides eigene Gutachten ! Ein altes Wertgutacheten und ein neues, aktuelles Unfallgutachten. In beiden Fällen ist der Geschädigte der Auftraggeber des Gutachtens!

nochmal: Ein Wertgutachten , welches irgendwann vor dem unverschuldeten Unfall erstellt wurde, interessiert niemanden! Schon gar kein Gericht oder die gegnerische Versicherung !

Zitat:

Bei erheblichen Differenzen wird die Versicherung ihr Gutachten intern nochmals prüfen und danach durchsetzen wollen.

Blödsinn , die Versicherung erstellt gar kein eigenes Gutachten , sondern prüft das Unfallgutachten! Erst wenn sich da erhebliche Lücken auftun , wird sie einen eigenen Gutachter schicken.

Zitat:

Wenn man das Gutachten bei einem Gerichtssachverständigen macht, ist man auf der sicheren Seite

Unsinn. Der Gerichtssachverständige muss vom Gericht bestellt werden, ansonsten ist dessen Meinung auch nicht mehr wert als die eines anderen Sachverständigen.

Zitat:

Die Versicherung hat ur viele Obergescheiten die das Wergutachten nicht machen und verdient das Geld dort, und wenn die sieht dass du ein Gutachten hast, die wissen dass es sich nicht lohnt.

 

Deswegen, Gutachten machen. Wem 300 Euro zu viel sind, er soll ein anderes Hobbyfinden.

Quatsch, Man hat immer ein Gutachten , nämlich das des Unfallgutachters , den der Geschädigte selber gewählt hat. Und nur dieses zählt bei der Versicherung bzw. wird gekürzt.

Zitat:

Wenn man vor dem Unfall beim herausfahren aus der Garage sich die ganze Seite leicht eingedrückt hat, ist das im Wertgutachten, welches vor einer Stunde gemacht wurde, nicht berücksichtigt.

Richtig! Deswegen ist ja jedes Wertgutachten bei unverschuldeten Unfällen völlig wertlos!

Mfg Volker

Schlußendlich rechnet sich ein Wertgutachten nur, um die richtige Versicherungseinstufung im Kasko oder Teilksskofall zu haben ( keine Unterversicherung) und zusätzlich im Diebstahl oder Totalverlust z.B durch Brand, wenn der Zustand des Fahrzeuges nicht mehr richtig nachgewiesen werden kann, was durch Dokumentation der Instandsetzungen und Fotos auch möglich ist. Deshalb schreiben die meisten Kaskoversicherer das vor und prüfen regelmäßig den Wert auf Erhöhung, um dem Kunden eine Unterdeckung zu ersparen und die Prämie natürlich anzuheben. Komischerweise wird der Kunde bei Überdeckung nicht angepasst. Ein Schelm, wer da böses denkt!!

Mein Auto hat 2011 8.000 Euro gekostet. Mittlerweile werden ähnliche Autos der gleichen Baujahre, in schlechterem Zustand, im Schnitt für 25.000 angeboten. Eigentlich hätte doch mein Kaskobeitrag steigen müssen, oder? Ist er aber nicht. Irgendwelche Gutachten existieren nicht und wurden nie angefordert. Bin ich jetzt unterversichert?

Gilt nur für Oldtimer. Alle anderen werden nach Grundfahrzeug versichert. Ausstattung ist im Preis der Versicherung berücksichtigt und zwar der Einfachheit halber, für alle Fahrzeuge einer Hersteller und Typenklasse gleich. Also ist z.B. ein VW Polo 1.2 TSI mit gleicher Motorleistung und Baujahr in der Basisausstattung genauso teuer wie mit Superausstattung und Automatik. Bei größeren, teuren Umbauten am Fahrzeug ist der Versicherer zu kontaktieren. Man lese seine Versicherungsbedingungen.
Marktwert haben die meisten Fahrzeuge nach 15 Jahren so zwischen 0 und 5000 Euro. Darauf ist dann die entsprechende Kaskoprämie ausgerichtet. Da Oldtimer unter Umständen dem nicht entsprechen richtet sich die Kaskoprämie nach dem zu versicherten Wert, welche selbst beim gleichen Modell aufgrund des Zustandes stark unterschiedlich sein kann.
In dem Fall würde ich mal vorsichtigst meinem Versicherungsvertreter fragen, wie sich das verhält.

Selbst ein "normales" was stark vom durchschnittlichen Zustand abweicht, könnte ich per Gutachten schätzen lassen und dann mit meiner Versicherung eine Abdeckung des Wertes aushandeln. Klar ist aber,das muss ich sehr aktuell halten,von daher muss man entscheiden ob es das wert ist.
Und wenn ich bei einem Totalschaden belegen kann,dass mein Fahrzeug eben nicht dem marktüblich Zustand hatte,kann dieser auch nicht Basis für die Abrechnung sein...gerade bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, können ein paar Euros mehr die entscheidenden sein.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 29. Dezember 2022 um 13:10:39 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 29. Dezember 2022 um 13:10:39 Uhr:



Zitat:

Ein Wertgutachten eines Sachverständigen schützt dich immer. Spätestens bei einem Gerichtsverfahren wird sich die Versicherung daran halten müssen.

Völliger Blödsinn!

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 29. Dezember 2022 um 13:10:39 Uhr:



Zitat:

Das Gericht wird sich nur an ein Wertgutachten halten, wenn es relativ neu ist.

Auch dann nicht! Das neuste Gutachten ist das Unfallgutachten , nur das zählt !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 29. Dezember 2022 um 13:10:39 Uhr:



Zitat:

Ansonsten müßte man jährlich ein Wertgutachten erstellen lassen und dann werden, vor Gericht, beide Gutachter ihre Gutachten begründen müssen und das Gericht entscheidet dann

Quark! Das Wertgutachten ist völlig ohne jeden Belang und interessiert niemanden, sondern ein abweichendes Gutachten kommt, wenn es denn überhaupt eines gibt und nicht nur Streichungen , von der gegnerischen Versicherung!

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 29. Dezember 2022 um 13:10:39 Uhr:



Zitat:

Das Gutachten wird als Basis zur Berechnung dazu bezogen wenn es älter als 5 Jahre ist, weil drinnen ist die Note angeführt und der TÜV dient als Nachweis dass das Auto verkehrssicher ist, bzw. welche Mängel das Auto hatte


Völliger Blödsinn

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 29. Dezember 2022 um 13:10:39 Uhr:



Zitat:

Klar wenn das eigene Gutachten z.B 10000 Euro ausweist und das Wertgutachten 11000 Euro

Kapiers doch endlich: Das sind beides eigene Gutachten ! Ein altes Wertgutacheten und ein neues, aktuelles Unfallgutachten. In beiden Fällen ist der Geschädigte der Auftraggeber des Gutachtens!

nochmal: Ein Wertgutachten , welches irgendwann vor dem unverschuldeten Unfall erstellt wurde, interessiert niemanden! Schon gar kein Gericht oder die gegnerische Versicherung !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 29. Dezember 2022 um 13:10:39 Uhr:



Zitat:

Bei erheblichen Differenzen wird die Versicherung ihr Gutachten intern nochmals prüfen und danach durchsetzen wollen.

Blödsinn , die Versicherung erstellt gar kein eigenes Gutachten , sondern prüft das Unfallgutachten! Erst wenn sich da erhebliche Lücken auftun , wird sie einen eigenen Gutachter schicken.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 29. Dezember 2022 um 13:10:39 Uhr:



Zitat:

Wenn man das Gutachten bei einem Gerichtssachverständigen macht, ist man auf der sicheren Seite

Unsinn. Der Gerichtssachverständige muss vom Gericht bestellt werden, ansonsten ist dessen Meinung auch nicht mehr wert als die eines anderen Sachverständigen.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 29. Dezember 2022 um 13:10:39 Uhr:



Zitat:

Die Versicherung hat ur viele Obergescheiten die das Wergutachten nicht machen und verdient das Geld dort, und wenn die sieht dass du ein Gutachten hast, die wissen dass es sich nicht lohnt.

 

Deswegen, Gutachten machen. Wem 300 Euro zu viel sind, er soll ein anderes Hobbyfinden.

Quatsch, Man hat immer ein Gutachten , nämlich das des Unfallgutachters , den der Geschädigte selber gewählt hat. Und nur dieses zählt bei der Versicherung bzw. wird gekürzt.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 29. Dezember 2022 um 13:10:39 Uhr:



Zitat:

Wenn man vor dem Unfall beim herausfahren aus der Garage sich die ganze Seite leicht eingedrückt hat, ist das im Wertgutachten, welches vor einer Stunde gemacht wurde, nicht berücksichtigt.

Richtig! Deswegen ist ja jedes Wertgutachten bei unverschuldeten Unfällen völlig wertlos!

Mfg Volker

Ziemlich aggressiver Auftritt...

Ohne jetzt ewig zu diskutieren, ich kenne 2 Leute die im Schadensfall deutlich weniger Geld bekommen würden, hätten die kein Wertgutachten gehabt, in Österreich, in Wien. Ging ziemlich problemlos sobald das Gutachten ins Spiel kam, ohne weitere Gutachter zu ziehen usw. Natürlich, es zählen nur die Gutachten erstellt von Gerichtssachverständiger die zuständig sind für das jeweilige Landesgericht, nicht irgend ein online Selbstauskunft.

Das sind Echtleben Erfahrungen und ich bin froh gerade gestern meinen S123 begutachtet zu haben.

Moin Moin !

Zitat:

Ziemlich aggressiver Auftritt..

Naja. mag sein ! Aber es nervt, wenn immer wieder derselbe Schwachsinn von irgendwelchen Leuten geschrieben wird, die nicht einmal die einfachsten Dinge wie Schadensfall selber verursacht (Kaskoschaden, eigene Versicherung mit entsprechenden aushandelbaren Versicherungsbedingungen)und Schadensfall durch einen Dritten verursacht (Haftpflichtschaden, Regulierung durch Versicherung des Schädigers, hier gibt es keine Versicherungsbedingungen, sondern es gilt das BGB) auseinanderhalten können.

Zitat:

Schlußendlich rechnet sich ein Wertgutachten nur, um die richtige Versicherungseinstufung im Kasko oder Teilksskofall zu haben ( keine Unterversicherung) und zusätzlich im Diebstahl oder Totalverlust z.B durch Brand, wenn der Zustand des Fahrzeuges nicht mehr richtig nachgewiesen werden k..........

Genau so ist es !

Zitat:

Ohne jetzt ewig zu diskutieren, ich kenne 2 Leute die im Schadensfall deutlich weniger Geld bekommen würden, hätten die kein Wertgutachten gehabt, in Österreich, in Wien.

Nun wird sich das Geschehen in Ö kaum von dem in D unterscheiden. Insofern ist das Unsinn ! Was kann da paaiert sein? Der Sachverständige, den der Geschädigte selber gewählt hat und der das Unfallgutachten erstellt hat, muss eine völlige Niete gewesen sein. Das hat der Geschädigte (später) erkannt , vermutlich weil das Gutachten sich vom Wertgutachten deutlich unterschied. Daraufhin hat er sich andie gegnerische Versicherung gewandt, und gedroht , vor Gericht zu gehen, wenn diese nach seinem Gutachten abrechnen würden und nicht seine Argumente berücksichtigen würden. Da die Versicherungen praktisch immer alle Gutachten gegenprüfen , ist die Versicherung wohl zu dem Schluss gekommen , dass das Unfallgutachten nichts wert ist und hat einen teuren Rechtsstreit vermieden.

Ein ordentlicher Schadensgutachter hätte da in jedem Fall weniger Stress füre alle bedeutet und der Geschädigte hätte noch mehr Geld herausgeschlagen!

Zitat:

Natürlich, es zählen nur die Gutachten erstellt von Gerichtssachverständiger die zuständig sind für das jeweilige Landesgericht,

Nein , das ist so nicht richtig! Wie ist denn der "normale " Ablauf im Streitfall:

1. Der Geschädigte beauftragt einen Sachverständigen seiner Wahl.
2. Der Sachverständige schätzt die Reparaturkosten und den Wert des Wagens vor dem Unfall. Zusätzlich wird der Restwert des verunfallten Fzges festgelegt, meist durch die Restwertbörse.

3. Daraus ergibt sich ein Totalschaden oder ein wirtschaftlicher Totalschaden oder eben die Reparaturwürdigkeit.
4 . Die gegnerische Versicherung zahlt nach Gutachten ( hahaha, wers glaubt.......)

5. oder eben nicht , es werden Kürzungen und Streichungen vorgenommen und Abzüge doppelt berechnet , teilweise sogar 3-fach ! (Habe ich selber erlebt, da wurde zum Einen die Neulackierung einer Stosstange als wertsteigernd in Abzug gebracht, weil die alte Vorschäden aufwies ( die aber richtigerweise natürlich bereits im Unfallgutachten berücksichtigt waren ! ) Als Gipfel dann wurde die neue Stosstange als Wertsteigernd für den Wagen in Abzug gebracht ( Ja klar , eine intakte Kunststoffstosstange war vorher vorhanden , nun hat das Fzg plötzlich an Wert gewonnen , wei diese unfallbedingt durch eine neue ersetzt wurde, selbst meinen Rechtsanwalt musste ich erst überzeugen , dass noch nie ein vorher intaktes Fzg durch einen (reparierten) Unfallschaden im Wert gestiegen ist)

Wie dem auch sei, sobald die Regulierung vom Gutachten abweicht , muss eben vor Gericht gegangen werden . Und zwar sofort !! Und Sofort !!! ein Rechtsanwalt beauftragen ! Sobald nämlich die Versicherung den Grossteil bezahlt hat und es nur noch um kleinere Teilbeträge geht, ist auch der Streitwert entsprechend gering , danach aber berechnen sich die RA-Gebühren und die Gerichtskosten!

6. Führt das nicht zum völligen Einknicken der Versicherung, muss eben geklagt werden. Dabei ist der Richter die entscheidende Person. Er kann der einen Partei glauben , oder eben der anderen. Oder er sieht die Wahrheit irgendwo dazwischen und fällt sein Urteil. Oder er sieht sich nicht in der Lage , anhand der Gutachten eibne Entscheidung zu treffen sondern beauftragt einen eigenen Gutachter , das ist eben der Gerichtsgutachter, der im Auftrag des Gerichts und nicht einer der beiden Parteien selber ein Unfallgutsachten erstellt. Logischerweise wird der Richter sein Urteil an diesem Gutachten festmachen.

MfG Volker

...und immer schön an die Gutachter- und Prozeßkosten denken, die du bei Verlierens- oder Vergleichsfall auch noch (anteilig) zahlst.

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